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Die Wahrheit · 1907-03-08 · Heft 10 (8.3.1907) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1907
Issue
Heft 10 (8.3.1907)
Date
1907-03-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 6. Die Wahrheit. Nr. 10 Ausnimldrrersnrsorge in der Schwei;. Eine wichtige Entscheidung hatwie die „Allgemeine Zeitung des Indent." berichtet, der schweizerische Bundesrat in Bezug auf die Behandlung der Auswanderer gefällt, die für die Juden natürlich von besonderer Bedeutung ist, da ja der Strom der jüdischen Auswanderer, welche die Länder, in denen ihnen die Menschenrechte vorenthalten werden, verlassen und in die von freiheitlichem Geist erfüllten Staaten jenseits des Weltmeeres ziehen, großenteils durch Basel geht. Wien sendet die Emigranten dahin, von wo sie nach kurzer Raft entweder über Paris nach Havre, oder nach Antwerpen, oder nach Rotterdam gesandt werden, um sich in den dortigen Häsen einzuschiffen. In Basel werden sie von den verschiedenen Auswanderungsagenturen übernommen, welche für ihre Weiterbeförderung das nötige anordnen. Diese Agenten, deren Geschäft ja auch kein leichtes sein mag, werden durch den beständigen Anblick des Elends abgestumpft, sie sehen zum Teil in den auswandernden heimatlosen Menschen nur eine Ware, deren Transitverkehr für sie zu einer Quelle des Verdienstes wird. Im vorigen Jahre kam es sogar wiederholt vor, daß kleinere und größere Trupps von Auswanderern längere Zeit, einigemal sogar wochenlang, in Basel zurückgehalten wurden, während welcher Zeit das Hilfskomitee und die jüdische Armenpstege sich ihrer annahmen. Dabei stellten sich verschiedene Uebelstände heraus, die eine Beschwerde erheischten. Der Chef der Basler Polizei, Regierungsrat David, hatte, ohne daß das Komitee es wußte, dessen Beschwerde zu der feinigen gemacht und sie an das politische Departement des Bundesrates gelangen lassen. Dieses prüfte die Angelegenheit gründlich, Hörte auch die Auswanderungsagenten und hat nun vor kurzem eine Entscheidung gefaßt, die in einem Rundschreiben an sämtliche Auswanderungsagenten gipfelt, dessen Inhalt jeden Freund der Armen und Unglücklichen befriedigen wird. In dem umfangreichen Aktenstück finden sich die folgenden Sätze: „Vom Polizei-Departement des Kantons Baselstadt ist uns zu wiederholtenmalen berichtet morden, daß ausländische Auswanderer in Basel längere Zeit auf ihre Weiterbeförderung hätten warten müssen, während ihres Aufenthaltes in Basel nur schwer Unterkunft gefunden und die öffentliche Mildtätigkeit in Anspruch genommen hätten. Wir sehen uns daher veranlaßt, die schweizerischen Auswanderungsagenturen auf Artikel 15, Ziffer 7 des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 aufmerksam zu machen, wonach bei Aufenthalt oder Verzögerung auf der Reise ohne nachweisbare Schuld des Auswanderers die Agenturen verpflichtet sind, für seine vollständige Verpflegung und Beherbergung zu sorgen . . . Von einigen Agenten ist zur Erklärung des unfreiwilligen Aufenthaltes ausländischer Auswanderer in Basel vorgebracht worden, daß der ausländische Agent, mit dem der letztere den Vertrag abgeschlossen, der schweizerischen Agentur, die ihre Weiterbeförderung zu besorgen harte, sie nicht avisiert oder für die Auslagen nicht genügend Deckung eingesandt habe. Diese Einwände sind nicht stichhaltig. Die schweizerischen Agenturen, die die Beförderung der ihnen von ausländischen Firmen zugewiesenen Auswanderer übernehmen, sind sowohl den Behörden als den Auswanderern gegenüber für die Handlungen und Unterlassungen dieser Firmen verantwortlich. Wenn es einer schweizerischen Agentur nicht konveniert, diese Verantwortlichkeit zu übernehmen, so mag sie die Verbindung mit der Transportfirma aufheben. Es ist übrigens zu beachten, daß die schweizerischen Agenten auch keine Transitpassagiere befördern dürfen, die nach Bestreitung der Reisekosten ohne Hilfsmittel am Bestimmungsort anlangen würden (Art. 2 Zifi. 3 des Auswanderungsgesetzes). Wir lassen also den Einwand nicht gelten, daß in der Schweiz arbeitende Agenturen keine Schuld daran tragen, wenn transitierende Auswanderer, die von einer ausländischen Agentur an sie gewiesen werden, dem Publikum deswegen zur Last fallen, weil sie der inländischen Agentur nicht avisiert waren oder die ausländische Agentur keine Deckung eingesandt hat. Wir sprechen deshalb die bestimmte Erwartung aus, daß Sie dafür besorgt sein werden, daß die gerügten Uebelstände sich nicht wiederholen. Die fehlbaren Agenturen werden wir zur Rechenschaft ziehen und den Bundesrat beauftragen, unachsichtlich gegen sie vorzugehen.^ Verschiedene Nachrichten. Wien. Freitag-Abend, den 8. d. M., Predigt im Leopoldstädter Tenipel. Wien. <K o tt f i r m a n d e n - u n t e r r i ch t.) Der Borstand der israelitischen Kulmsgememde bringt zur Kenntnis, daß der alljährlich in den Gemeinde-Tempeln stattfindenden Konfirmation der israelitischen Mädchen ein Konfirmanden-Unterricht vorausgeht. Die Teilnahme an diesem Unterrichte steht solchen Mädchen stei, welche das 14. Lebensjahr bereits erreicht haben oder dasselbe bis September 1907 erreichen. Die P. T. Eltern oder Bormünder werden demgemäß eingeladen, ihre Töchter, bezw. Mündel zu veranlassen, sich bei ihrem Religionslehrer wegen Teilnahme am Konfirmanden-Unterrichte zu melden. Mädchen, die keinen öfsentlichen Unterricht genießen und über Wunsch der Eltern o d e r V o r m ü n d e r konfirmiert w e r d e n solle,!, s i n d i m Sekretariate der israelitischen Kultnsgemeinde bis s p ä t e st e n s lO. M ä r z d. I. a n z n m e l d e n. Wien. (Jüdische Toynbee-Halle, XL., Othmargasse 46.) Eintritt frei für jeden Erwachsenen. Beginn der Vorträge: An Wochentagen um 1I28 Uhr abends, Samstag, Sonn-und Feiertage 7 Uhr abends. Anmeldungen von Vorträgen und Mitwirkungen bei Konzerten wolle man an den Obmann Dr. I. Samuely, I., Fischerstiege 6, gelangen lassen. Wochenprogramm: Samstag, den 9. März: Konzert. Oberkantor Bela G u t tm a n n, Klaviervirtuose Roderich Baß, Frl. Mila K a u fm a n n (Gesang). Sonntag, den 10. März : Literarischer Abend. Schriftsteller Robert B o d a n s k y. Montag, den 11. März: „Die Tatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens." (Fortsetzung,) Pros. Dr. W. Jerusalem. Dienstag, den 12. März: „Kains Brudermord." Schriftsteller Peter- Kalmar. Mittwoch, den 13. März: „Infektion und Immunität." Med. Dr. M. Laub. Donnerstag, den 14. März: (Thema Vorbehalten.) Universitäts-Professor Dr. Josef P o l l a k. Freilag, den 15. März: Bibelvortrag. Samstag, den 16. März: Konzert. — Bei dem Samstag, den 2. März d. I. stattgehabten Konzerte fanden die vorzüglichen Leistungen der mitwirkenden Damen: Sofie K r u n a (Klavier), Valy T h e u m a n n (Gesang) und Klärchen Fröhlich (heitere Deklamation» lebhafteste Auerkennung. — Sonntag, den 3. d. M., nachmittags, fand eine Purim- Jause für 300 der ärmsten Kinder statt, bei welcher die Kleinen, erheitert, festlich bewirtet und mit Spielrvaren und Kleidungsstücken beschenkt wurden. — (Jüdisches Konzert.) Eine interessante Veranstaltung findet Samstag, den 23. d. M., um 8 Uhr abends, im Festsaale des Hotel „Continental" statt. Zu Gunsten der „Jüdischen Toynbee-Halle", deren ,ethisch-humanitäre Wirksamkeit zur Genüge bekannt ist, wird ein Konzert abgehalten, dessen Programm durchwegs von jüdischen Künstlern bestritten, ausschließlich Werke jüdischer Meister umfaßt. Mit der Versendung der Einladungen wird in den nächsten Tagen begonnen. Die Preise der Sitzplätze wurden mit X 5.—, 4.— und 3.— festgesetzt. Vormerkungen für Karten wolle man schriftlich an den Vorstand des Vereines gelangen lassen. Wien. Der Jüdische Kolonisationsverein in Wien hielt am 4. d. M. im Festsaale des Oesterreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereines seinen zweiten Vortragsabend ab. Derselbe war außerordentlich zahlreich besucht, so daß bereits zu der für den Beginn festgesetzten Stunde der Saal und die Galerien überfüllt waren. Das Publikum rekrutierte sich aus den besten Gesellschaftskreisen. Unter anderen waren erschienen der Präsident des zionistischen Aktionskomitees David W o l f s o h n aus Köln, verschiedene Herren des Kultusvorstandes, Bethausvorsteher, sowie die Vertreter der bedeutendsten Korporationen und Vereine. Dieses lebhafte Interesse'galt dem angekündigten Vortrage des bekannten Nationalökonomen Dr. Franz Oppenheimer aus Berlin über das Thema: „Siedlungsgenossenschaftliche Kolonisation in Palästina." Der Vortragende verwies zuerst auf die Notwendigkeit, den answandernden russischen und rumänischen Juden ein geeignetes Kolonisationsgebiet zu schaffen und auf die Absperrungsmaßregeln, welche England und Amerika gegen die östlichen Proletariermassen systematisch treffen. Palästina erfülle durch seine Bodengestaltung und Bevölkerungsverhältnisse, durch seine kommerzielle Lage alle Vorbedingungen für eine erfolgreiche Ansiedlung dieser Juden. Die Ansiedlung verspreche nur auf Grundlage der genossenschaftlichen Organisation und durch Einführung von Genossenschaftseigentum dauernden Erfolg. Redner entwickelte in wiffenschaftlicher und zugleich populärer Weise seine Theorie der siedlungsgenossenschaftlichen Kolonisation und erörterte besonders ausführlich die Vorteile landwirtschaftlicher Produktivgenossenschaften gegenüber den industriellen Genvssenschaftsformen. Die Durchführung dieser siedlungLgcnoffenschaftlichen Kolonisierung in Palästina durch die Juden könne nicht nur zur Lösung der Judenfrage, sondern auch zur Entwirrung der allgemeinen sozialen Frage beitragen. Der mit stürmischem Beifalle aufgenommene Vorlrag schloß mit einem Appell zur Zusammenarbeit aller mit jüoischer Emigration und Kolonisation sich befassenden Organisationen der Welt zwecks Durchführung eines größeren Versuches in dieser Richtung. Wir behalten uns vor, auf diesen in rhetorischer und sachlicher Beziehung gleich ausgezeichneten Vortrag, der demnächst im Selbstverläge des Jüdi--

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