Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1907
- Issue
- Heft 5 (1.2.1907)
- Date
- 1907-02-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 5. nicht allein das Auslangen fand, sondern noch Ueberschüsse zur Thesaurierung eines Bausandes erzielte. Für den Bau des Tempels, welcher am 6. September 1896 eingemeiht wurde, hatte der Kultusvorstand fl. 6000.— (K 12.000) als Beitrag und fl. 4000.— (K 8000.—) als ziusenfreies, in Jahresraten von fl. 400.— rückzahlbares Darlehen unter Einverleibung des Pfandrechtes bewilligt. Die Gesamtkosten für Bau und Einrichtung sollten den Betrag von fl. 60.000.—, die Erhaltungskosten die Summe von fl. 5100.— nicht überschreiten. Es war in Aussicht genommen, daß Prediger und Chor nur für die hohen Feiertage bestellt würden. Im Jahre 1896 begannen die neuen flnanziellen Forderungen des Vereines. Die den Subventionsgesucheu, Rechnungsabschlüssen und Bilanzen entnommenen Gegenüberstellungen der korrespondierenden Ziffern lassen erkennen, daß die jeweilige Subventionsbewilligung unter Bedachtnahme auf die Ergebnisse des Vorjahres und des verfügbaren Barbestandes des Vereines in einem das Auslangen ermöglichenden Ausmaße erfolgt ist, sohin jenes Defizit, welches alljährlich im Vereinsbudget ausgewiesen erschien, nicht als die richtige Grundlage sür die Subventionsbemessung in Betracht kommen konnte. Allerdings haben die Vau- und Einrichtungskosten sowie die aufzuuehmendeu Darlehen die prüliminierten Beträge weit überschritten und verursachen, entgegen den seinerzeitigen Vereinbarungen, noch derzeit Ausgaben aus der laufenden Gebahrung. Die ordentlichen, ursprünglich mit K 10.200.— präliminierten Erhaltung»- und Betriebskosten beliefen sich schon im ersten Betriebsjahre auf K 17.500.— und sind seither auf K 20.910.— gestiegen. Auch die Anschaffung und Erhaltung der Orgel, die zufolge vom Vereinsvorstande gemachter Zusage nur aus diesem Zwecke einlangenden separaten Spenden erfolgen sollte, belastete mit ansehnlichen Beträgen den laufenden Betrieb. Im Jahre 1906 zählte der Verein 263 ordentliche Mitglieder. Den ordentlichen Einnahmen von K 21.627*87 standen an ordentlichen Ausgaben K 20.910 44, an außerordentlichen Ausgaben K 3317*54 gegenüber. Die Gehalte der Angestellten betragen K 15.608.—, die Remunerationen pro 1906 K 890.—. Die Bilanz schließt mit einem Aktivum von K 129.363*49, wobei der Wert der Realität mit K 157.558*47, der des Inventars mit K 33.850.— eingestellt erscheint. Die Passiva belaufen sich auf K 63.430*78, der Barbestand auf K 1237 80. Der Gottesdienst wird mit Orgel und Damenchor abgehalten, wodurch eine Mißstimmung unter der konservativen Judenschaft des Bezirkes entstand, als deren Produkt die Gründung des Vereines ,,Ansclie-Emes4X zutage trat. Die vom Kultusvorstande unternommenen Bemühungen, die Abstellung des Damenchores beim Tempelvereine durchzusetzen, blieben trotz wiederholter Zusagen des Vereinsvorstandes erfolglos, und in der dem Kultusvorstande vorgelegten Gehaltsliste der Angestellten figurieren noch derzeit fünf Choristinnen. Ueber das Verhältnis zwischen dem Vereine „Ansclie- Emes“ und dem Tempelvereine, die diesfalls ergriffenen Maßnahmen und Verhandlungen wurde in der vorwöchentlichen Plenarsitzung vom Präsidenten ausführlich berichtet. Mittelst einer vom 17. Jänner d. I. datierten Zuschrift de praes. 20. Jänner 1907 gab der Vorstand des Tempelvereines bekannt, daß in der am 16. Jänner l. I. abgehaltenen Generalversammlung mit statutenmäßiger Majorität die Auflösung des Vereines beschlossen worden sei. In einer Zuschrift vom 18. Jänner d. I. wurde das in jener Versammlung gewählte Liquidationskomitee bekannt gegeben. Das Liquidationskomitee übermittelte unter dem 25. Jänner d. I. ein gedrucktes Protokoll der Generalversammlung und richtete an den Kultusvorstand die Anfrage, zu welchem Termine die Uebergabe des Vereinsvermögens an die Kultusgemeinde stattfinden solle. Ueber diese Eingabe hat das Vertreterkollegium in seiner Sitzung vom 26. Jänner d. I. beschlossen, dem Plenum zu beantragen: Nachdem ein Beweis darüber, daß der Beschluß über die Auflösung des Vereines in einer den Statuten entsprechender Weise gefaßt wurde, nicht vorliegt, wird seitens des Kultusvorstandes die Auflösung des Tempelvereines im X. Bezirke nicht zur Kenntnis genommen und behält sich die Kultusgemeinde in Handhabung des ihr zustehenden Anfsichtsrechtes (§ 77 des Statutes) vor, die geeigneten Schritte zu unternehmen. Präsident Dr. Stern fügt zu diesem Berichte folgendes hinzu: Aus dem vorliegenden Protokolle der Generalversammlung des Tempelvereines im X. Bezirk gehe hervor, daß dieser Generalversammlung eine Amtsperson nicht beigewohnt habe, daß somit — ohne den Herren des Vereinsvorstandes hierdurch irgendwie nahezutreten — eine autoritative Beglaubigung der Vorgänge dieser Generalversammlung fehle. Angesichts der Vorkehrungen aber, welche zu dieser Generalversammlung getroffen wurden, insbesondere angesichts des Umstandes, daß der größte Teil der Mitglieder vor Abhaltung der Generalversammlung veranlaßt wurde, aus dem Vereine auszuscheiden und so durch eine künstliche Herabminderung der Anzahl der Bereinsmitglieder den Auflösungsbeschluß bestimmt herbeizuführen, müsse auf die erwähnte autoritative Beglaubigung besonderes Gewicht gelegt werden. Nach dieser Richtung hin werden sich auch die vom Vorstande gegen die Giltigkeit der Auflösung zu unternehmenden Schritte richten. Ueber den Antrag des Vertreterkollegiums entwickelt sich eine eingehende Debatte. Kaiserlicher Rat Leop. Sachs erklärt sich mit dem Vorschläge einverstanden und will die Gelegenheit benützen, darüber Klage zu führen, mit welcher Respektlosigkeit dem Kultusvorstande seitens einzelner Korporationen begegnet werde. Dieselben Herren, die vor jedem Magistratsdiener ein Kotau machen, befleißen sich gegenüber dem Kultusvorstande eines Tones, der als geradezu unqualifizierbar bezeichnet werden muß. Dem Herrn Vize-Präsidenten Dr. Kohn, welcher gegenüber ähnlichen Vorkommnissen in der Generalversammlung des Tempelvereines im X. Bezirke mannhafte Worte der Abwehr gefunden hat, gebühre hiefür der wärmste Dank. Auf den speziellen Fall übergehend, bezeichnet Redner das Vorgehen des Tempelvereines als nicht fair, namentlich müsse, entschieden mißbilligt werden, daß gerade jetzt die Bezeichnung des Tempels als Kaiser-Iubiläums-Tempel besonders betont werde, um so den Vorstand in eine scheinbare Zwangslage zu bringen. Dr. Spitzer bedauert, daß das Vertreterkolleginm zu keinem anderen als dem vorliegenden dilatorischen Beschlüsse gekommen sei. Dieser Antrag bedeute nichts anderes als eine Fristerstreckung. Er stellt den Antrag, die Diskussion über den Antrag zu vertagen und das Vertreterkollegium zu ersuchen, binnen 14 Tagen definitive Anträge zu stelleu. Präsident Dr. Stern findet die Bezeichnung des Beschlusses als einen dilatorischen für nicht gerechtfertigt. Der Beschluß auf Bestreitung der Ordnungsmäßigkeit der erfolgten Auflösung sei vielmehr ein ganz positiver, der, wie er hoffe, gute Früchte tragen werde. Kaiserl. Rat K a uders empfiehlt die Annahme des Vertreterantrages. Er habe der betreffenden Vertretersitzung beigewohnt und er könne versichern, daß dieser Antrag nur zu dem Zwecke gestellt sei, um wieder Ruhe und Ordnung herzustellen. S. Stein e r beantragt, ein Komitee einzusetzen, welches zusammen mit dem Vertreterkollegium in Verhandlungen mit dem Tempelvereine einzntreten hätte. Vize-Präsident Dr. Kohn bemerkt gegenüber den Ausführungen des Herrn Dr. Spitzer, daß das Vertreterkollegium, wenn es nicht den vorliegenden Antrag gestellt hätte, angesichts der bestehenden Verhältnisse nur den einen Antrag hätte stellen können, den Tempel nicht zu übernehmen. Damit wäre aber gewiß niemandem geholfen worden. Die Führung der ganzen Angelegenheit sei gewiß nicht einwandfrei gewesen, namentlich stimme er mit dem Kollegen kais. Rat Sachs dahin überein, daß gewisse Anflegeleien, denen der Kultusvorstand von rechts und links ausgesetzt ist, aufhören müssen. Gewiß werden manche Vorstandsmitglieder bereit sein, ihre Stelle anderen Personen, welche glauben, die Geschäfte besser führen zu können, zu überlassen. Die Form aber, in welcher eine Sache behandelt wird, darf auf die Entschlüsse des Vorstandes in sachlicher Beziehung keinen ungünstigen Einfluß üben. Der Vorstand des Tempelvereines hätte unter Anderem auch bedenken müssen, daß die