Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1906
- Issue
- Heft 50 (28.12.1906)
- Date
- 1906-12-28
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3062972-3063316-3063366--04619-3071475- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
. Nr. BO. Die Wahrheit. Seite B. Knaben gestorben war und daß die väterlichen Verwandten das Kind von der Mutter weg an sich ziehen wollten und daß sie, weil das Gericht das Kind der Mutter zusprach, dasselbe, um es zu beerben, umgebracht haben, resp. verbannen ließen und zwar am Vorabende des Pesachsestes. nos mrs-s'yn imtsnwi Also diese aus dem ganzen Texte herausgerissenen zwei Worte bilden die trübe Quelle, aus der die Antisemiten den Beleg sür den Ritualmord schöpfen, aus der im Laufe der Jahrhunderte so viel unschuldiges Blut geflossen. Also weil der Talmud bereits vor zwei Jahrtausenden den auch in modernen Gesetzen festgehallenen Grundsatz aufstellt, daß die Tochter geschiedener Eltern immer bei der Mutter zu verbleiben habe und nebenbei eines Falles erwähnt, der, seitdem die Welt besteht, wohl hundermal im Jahre vorzukommen pflegt, daß einmal ein Kind, um es zu beerben, von dessen Blutsverwandten, also aus Habsucht ermordet wurde, respektive verkommen ist, und weil dieser Fall zufällig am Vorabende des Osterfestes eingetreten sein soll, also deshalb und nur deshalb soll es den Juden geboten sein, Christenblut zum Osterbrode zu verwenden, nnd darum soll ihnen die Abschlachtung von Christenmädchen und die Abzapfung des Blutes zu rituellen Zwecken vorgeschrieben sein. Wo in aller Welt, frage ich, selbst wenn der hier zitierte Text der Abbreviatur des Wortes nnss r-y in a*r der richtige wäre, und nicht, wie Fischer klar auseinandersetzt, eine unrichtige Leseart des Glossators vorläge, indem er behauptet, daß der Text ursprünglich lautete: tsncn, d. h. das Kind verschmachtete aus Bangigkeit nach der Mutter, und sich hiebei auf die analogen Stellen des Pentateuch, und zwar -12-1*22 und nam. IY, 14, 16 und I, 40, 6, beruft, eine Leseart, die allerdings dem ganzen Zusammenhänge mehr entspricht: also selbst die Richtigkeit des gewohnt alten Textes vorausgesetzt, wo, frage ich, ist hier von Christen- oder Heidenblut die Rede? Es wird hier ja nur von einem jüdischen Kinde und dazu ausdrücklich von einem Knaben.gesprochen. Wo ist hier von einer Verwendung des Blutes überhaupt und insbesondere zu religiösen Zwecken die Rede? Es wird ja ausdrücklich als Motiv der Ermordung das Bestreben der Beerbung, also die Habsucht angeführt. Nicht bloß der Menschenfreund, sondern der gesunde Menschenverstand muß geradezu entsetzt sein, ob dieser gröblichen Fälschung, die nicht als Ausgeburt des Wahnwitzes, sondern bewußt teufliche Bosheit, als Schurkenstreich bezeichnet werden muß, ärger als das Verbrechen der Grabesschändung und der Volksvergiftung. Daß die Tötung des Kindes am Vorabende des Osterfestes geschah, ist, wie jeder denkende Leser zugestehen muß, eine rein zufällige und für die dort aufgestellte Argumentation ebenso gleichgiltig, wie wenn es an einem andern geweihten oder unweihten Tage des Jahres, z. B. am heiligen Versöhnungstage, geschehen wäre. Dieses zufällige Datum aus der Mordgeschichte herauszureißen, um einen Causalnexus mit dem schändlichen Ritualmordmärchen zu konstruieren, das ist der rote Lappen, durch den der Mob, wie der Stier in der Arena, gereizt werden soll, das ist nicht irrige Deutung, sondern, wie bereits Dr. Josef Kopp, ehemaliger österreichischer Reichsratsabgeordneter und Anwalt des Dr. Bloch in seinem Prozesse gegen Rohling, dargetan hat, das ist wohlbewußte Fälschung, an die Doktor Rohling selbst nicht glaubt; das ist raffinierte Niedertracht, teuflische Bosheit, die unseres Erachtens am besten dadurch entlarvt würde, wenn der österreichische Abgeordnete Schneider es zu Stande brächte, daß seinem im österreichischen Parlamente wiederholt ausgesprochenen Wunsche Rechnung getragen und der Talmud auf Staatskosten ins Deutsche übersetzt würde. Die profane Welt würde dann wohl von manchem antiken, baroken und faulen jüdischen Kram auf religiösem und sozialem Gebiete erfahren, aber die. ethischen Grundsätze des Talmuds würden dadurch vor aller Welt festgestellt und gewiß auch das Märchen des Ritualmordes, das schon soviel Unheil in der Welt angerichtet und erst vor kurzem im Hülsner-Prozesse einen Justizmord hervorgerufen, dieses schauerliche Märchen würde leichter von der Erde verschwinden. Brünn, im Dezember 1906. Dr. M. Epstein. A«s der Wiener Knttnsgemeinde. Der öffentlichen Beratung des Voranschlages für das Jahr 1907, welche den Hauptgegenstand der um 23. Dezember unter dem Vorsitze des Präsidenten Dr. Alfred Stern statt» gehabten Plenarsitzung des Kultusvorstandes bildete, ging ein umfangreiches, durch Dr. K u r a n d a erstattetes Referat über die im Sinne des § 17 der Wahlordnung seitens des zionistischen und oppositionellen Wahlkomitees gegen die Giltigkeit der am 2. Dezember 1906 vollzogenen Kultuswahlen eingebrachten Einwendungen voraus, der nach Aufzählung und eingehender Darstellung sämtlicher Beschwerdepunkte zu dem fiir jeden vorurteilslosen Zuhörer vollkommen begründeten Anträge gelangte, sämtliche Einwendungen abzuweisen und die Wahlen anzuerkennen. Für den Wert des von der Opposition vorgelegten Beschwerdematerials ist es jedenfalls bezeichnend, daß die von ihr geführten Zeugen bei ihrer Einvernehmung im Bureau der Knltusgemeinde die Angaben der Beschwerdeführer fast durchwegs desavouirten und somit der Berechtigung eines Protestes jede ernste Grundlage entzogen. Wenn trotzdem, wie verlautet, die Opposition gesonnen ist, den Beschwerdeweg noch weiter zu führen, so muß man gestehen, daß dies nicht nur eine nutzlose Vergeudung ihrer eigenen Kräfte, sondern auch eine vollkommen unnötige Belästigung anderer bedeutet. In den ergänzenden Aufklärungen, die der Präsident Dr. Stern zu dem Referate über die Wahlproste gab, berührte er auch die seitens des Wahlkomitees erfolgte Ablehnung der beiden bisherigen Vorstandsmitglieder Hermann Eltbogen und kais. Rat Wilhelm Pollak und kostatierte, daß ihn diese Ablehnung sehr peinlich berührt habe. Da er sich hierin, wie wir wissen, mit der Mehrzahl des Vorstandskollegiums nnd mit einem ansehnlichen Teil der Wählerschaft im Einklang befand, so wird damit die von uns schon früher vertretene Anschauung, daß das Wahlkomitee bei Ausschaltung der beiden genannten Vorsteher aus der offiziellen Kandidatenliste nicht gut beraten war, nur neuerdings bekräftigt. Eine nicht besonders erquickliche Bereicherung erfuhr die Budgetdebatte durch die Hereiuziehung der bekannten Affaire Dr. Fink, welcher die Ausführungen des Herrn kais. Rat Wilhelm Pollak galten. Wir gestehen ganz offen, daß uns die Haltung des Kultusvorstandes in dieser Angelegenheit vollkommen korrekt erscheint und auch die neuerliche Aufrollung derselben durch den genannten Redner keine andere Ueberzeugung beibringen konnte. Wenn wir aber trotzdem diesem Teil der Debatte im nachstehenden Berichte einen breiteren Raum gewähren, so geschieht dies einerseits aus Courtoisie für Herrn kais. Rat Pollak, der, vielleicht nicht für immer aber jedenfalls für die Dauer der gegenwärtigen Wahlperiode, zum letztenmale Gelegenheit hatte, im Kultusvorstande das Wort zu ergreifen, und andererseits erscheint es uns als ein Gebot objektiver Berichterstattung, mit den Zeilen nicht zu kargen, wenn die Sache eines Schwachen selbst in irriger Auffassung und gegen unsere Ueberzeugung vertreten wird. Hoffentlich wird die vom Präsidenten in Aussicht gestellte Kommission die Angelegenheit endgiltig erledigen. Im Laufe der Debatte wurde vom Präsidium und anderen Rednern auf die ausgezeichneten Leistungen des Bureaus der Kultusgemeinde hingewiesen, und es erfüllt uns mit außerordentlicher Befriedigung, daß in dem diesjährigen Budget ein größerer Betrag für die Verbesserung der nicht sehr beneidenswerten materiellen Lage der in manchen Ressorts stark überbürdeten Beamtenschaft eingestellt ist. Im Nachstehenden der Bericht: Nach Eröffnung der Sitzung erteilt der Vorsitzende dem Vorstandsmitglied«: Dr. Kn r a n d a das Wort zum Referate über die eingelangten Wahlprotcste. Dr. Kur and a: Gegen die Giltigkeit der am 2. Derember 1906 vollzogenen Wahlen von 12 Kultusvorstehern aus der allgemeinen Wählerklasse wurden im Sinne des § 17 der Wahlordnung binnen 8 Tager^L also rechtzeitig — seitens des zionistischen und oppositionellW^Wahtkomitees Einwendungen eingebracht. In erster Linie wurde gegen das Präsidium des Kultusvorstandes der Vorwurf erhoben, daß dasselbe für den