Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1906
- Issue
- Heft 44 (16.11.1906)
- Date
- 1906-11-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3062972-3063316-3063360--04538-3071388- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Lette 4. Die Wahrhell Nr. 44. heißt: es kommt auf fast je 200.000 Juden ein Abgeordneter. Trotzdem muß anerkennend hervorgehoben werden, daß die Polen das einzige Volk sind, welches sich im Wahlreformausschusse für eine Vertretung der Juden eingesetzt hatte. Abg. Dr. Lemisch: Die Herren werden schon wissen, warum sie es getan haben! Abg. Dr. Strauch er: Weil sie sich vom Gefühl der Gerechtigkeit haben leiten lassen! Abg. Dr. Lemisch: Aus Gerechtigkeit macht man nichts! Abg. Dr. Strauch er: Es würde den Juden in Galizien entsprechend ihrer Bevölkeruugsziffer eine größere Anzahl von Mandaten gebühren, un.d es ist zu erwarten, daß der Polenklub dies bei deu Wahlen auch einsehen werde. Man kann den Juden nicht vorwerfen, daß sie kultur- und bildungsfeindlich wären, daß sie sich nicht freien Berufen zuwenden oder doch nur träge die Hände in den Schoß legen. Sie sind ein eifriges, arbeitsames Volk und haben sich auf jedem Gebiete menschlicher Kultur hervorragend betätigt. Abg. Sturm: Wir brauchen aber ihre Kultur nicht! Abg. S t r a u ch e r: Die Juden haben auch dem deutschen Volke selbstlose Dienste geleistet. Abg. Brzeznovsky: Das spüren wir besonders in Böhmen! Abg. Sturm: Wo es ihnen etwas eingetragen hat. Abg. Dr. Strauch er (zum Abg. Sturm): Sie sind vielleicht selbstlos? Schauen Sie nur die Pfründen an, die Sie für sich einheimsen. Abg. Sturm: Sie sollen ja Ihre Judenvertretung haben! Aber so begründen dürfen Sie sie nicht! Lassen Sie uns unter uns! Abg. Dr. Strauch er: Ich bin genau so Mitglied des Hauses wie Sie. Die Judenschaft ist darauf angewiesen, hier von mir verteidigt zu werden,, weil ich der einzige in diesem Hause bin, der sich ihrer Interessen annimmt. Abg. Sturm: Das ist ja alles recht. Ich bin ja der erste, der Sie unterstützen wird, aber nur Ihr Begründungsrecht ist nichts nutz! Abg. Dr. Strauch er: Es wird doch jeder zugeben, daß die Juden die Vertretung ihrer Interessen nicht dem Abgegeordneten Sturm (Antisemit) überlassen können. Man kann streiten über das Maß der Rechte, das man einem Volke zuerkennen will, aber daß man ein Volk vollständig unvertreten lassen will, ist eine schwere Ungerechtigkeit. Die vielfachen Angriffe in der Presse, die Beschimpfungen und Verläumdungen hier im Hause, die zweifellosen Zurücksetzungen lassen es als absolut notwendig erscheinen, daß dieses arme, zerdrückte, zertretene, beschimpfte und bei jeder Gelegenheit an den Pranger gestellte jüdische Volk eine Vertretung im Parlament finde. Abg. Sturm: Die Sache ist nicht so arg! Abg. Dr. S t r a u ch e r: Ich gebe Ihnen ein paar jüdische Millionäre uud geben Sie mir dafür einen jüdischen Bezirkshauptmann oder einen jüdischen Regierungsrat oder einen jüdischen Statrhaltereirat. Auch die Fragen, welche im neuen Hause in Betreff der konfessionellen Gesetzgebung zweifellos auftauchen werden, erheischen es, daß die Juden eine Vertretung in der Gesetzgebung erhalten. Aus allen diesen Gründen werde Redner im Laufe der weiteren Debatte beantragen, daß die Stadt Czernowitz ein drittes Mandat erhalte und daß durch Sicherstellung in der Wahlkreiseinteilung der Judenschaft eine Vertretung in der Bukowina zugesichert werde." Fürwahr, wenn wir mehrere solcher wahrhaft jüdischdenkender Männer im Reichsrate hätten, dann brauchte uns um die wirksame Vertretung unserer Interessen nicht bange zu sein. * In einer so ernsten Zeit, da durch die Perfektionierung der Wahlreform zumindest für Jahrzehnte über die politische Zukunft der österreichischen Völkerschaften und darunter auch der Juden entschieden wird, haben gewisse Kleinlichkeitskrämer in Wien keine andere Sorge, als aus einer Predigt, über welche man anderwärts schon nach wenigen Stunden zur Tagesordnung übergeht, eine große Affaire zu machen. Wir wollen jedoch hier nicht von der gegen Dr. David abgehaltenen Protestversammlung sprechen, zu welcher wir an anderer Stelle einer in dieser Sache gewiß berufenen Person das Wort erteilen, sondern auf die sonderbare Haltung des Kultusvorstandes hinweisen, der in dem gewiß löblichen Bestreben, Mißverständnisse zu beseitigen, durch seine verschiedenen Enunziationen selbst zu Mißdeutungen Anlaß gab. Wenn man die Jnterpellationsbeantwortung in der Sitzung vom 1. d. M., die begleitenden Worte zu der Berichtigung des Dr. David und die Resolution in der dieswöchentlichen Sitzung mit einander vergleicht, wird mau nicht nur keine Uebereinstimmung zwischen denselben finden, sondern der Widerspruch drängt sich einem geradezu auf, und es zeigt sich, wie gefährlich es ist, beiden Teilen Recht geben zu wollen. Während der Vorstand durch die Jnterpellationsbeantwortung bei den Protestlern den Schein erwecken mußte, daß ihre Protestkundgebung eine innere Berechtigung habe, sah er sich in der Resolution gezwungen, dieselbe entschieden zu verurteilen. Diesen Zwiespalt hätte er vermeiden können, wenn er von Anfang an ohne jede Zweideutigkeit, das, was er für gut und recht hielt, klar und offen zum Ausdruck gebracht hätte. Indische Protestanten. „Eines Mannes Rede ist keine Rede, Man muß sie hören alle Beede!" Altdeutscher Spruch. Da sage man noch, daß unsere Zeit dem Rückschritte huldigt, und siehe da — eines schönen Samstag-Abends '^1-22 rcDä gehen nahezu sämtliche Galizianer, nebst angrenzenden Bukowinaern, ditto Rumänen und Russen, selbstredend jüdischer Konfession, und zu allem Ueberflnß auch einige Morawtschik's unter die Protestanten. Nicht etwa, als ob diese zentralisierte Koalition der Schwarzseher gegen die Unfehlbarkeit des Papstes demonstrieren wollte, beileibe nicht, denn sie lassen diesen heiligen Mann einen guten Herrn sein und krümmen ihm kein Haar; doch gemeinsam wollen sie sich lossagen vom Hause Davids, sprechend: -ph- -ny pbn pK. Wir haben fortan keinen Anteil mehr an Rabbiner Dr. David und erkennen ihn nicht mehr als unser geistiges, recte geistliches Oberhaupt an, weil er sich erkühnte, die bekannte und anerkannte souveräne Unfehlbarkeit der polnischen Juden auzutasten. Und wenn dieser soi-disant „jüdische" Rabbiner den Protest- Rabbinern sich zugesellt, so sei es auch uns gestattet, uns den Protestanten anzuschließen. Wir protestieren nämlich, so riesen sie aus, gegen die Freiheit aus der Kanzel, wenn es dem Redner erlaubt ist, ohne Ansehen der Person gewisse Zustände zu geißeln und zu kritisieren, und wenn gar ein Führer in Israel, der gleich Lot erst vor kurzem aus fremdem Lande zu uns kam, sich erdreistet, diese unliebsamen und unhaltbaren Zustände vermöge seiner toleranten Manier und psychologischen Methode nach dem Grundsätze: ll^ut eomprendre, c’esttoutpardonner, als in den abnormen materiellen Verhältnissen begründet hinzustellen und naturgemäß zu erklären — Anathema sit! Solche Taktlosigkeit, an der Autorität des jederzeit mustergiltigen jüdischen Polentums zu zweifeln, muß mit moralischer Kreuzigung bestraft werden, umsomehr, als durch diesen Generalredner s. Z. ein ihm subordinierter Kollege, sonst mit Recht als weiser Daniel angesehen, wegen eines minutiösen Taktfehlers um seinen Posten gebracht wurde. „C’est plus qu’un crime, c’est une faute!“ kann man hier füglich in verkehrter Reihenfolge ausrnfen. Das war mehr als ein Fehler, diese Vergeltungstheorie grenzt fast an Verbrechen, und von solchen soll und darf ja nie und nirgends, umsoweniger auf öffentlicher Tribüne wie auf der Kanzel, geredet werden. Doch Scherz bei Seite! Wo ist noch solche Frnktifiziernng einer, schlimmsten Falles, momentanen rednerischen Entgleisung in gleicher Weise geübt worden, wie es hier geschah? Hängt ' denn wirklich die Existenz des Rabbiners vom jeweiligen Eindruck einer Predigt und der jeweiligen guten Laune des P. T. Publikums ab? Oder sollte es dem Seelsorger nicht gestattet sein, die Werkheiligkeit und die Einseitigkeit des hohlen und schalen Formenwesens zu kritisieren und zu geißeln? rfauö nrairi naio Offene, unparteiische Zurechtweisung ist immerhin zulässig, wenn