Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1906
- Issue
- Heft 39 (5.10.1906)
- Date
- 1906-10-05
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Die Wahrheit. 9ir. 39. gleichwohl der Fall sein, so würde diese Angelegenheit eine prinzipielle Bedeutung gewinnen, auf die zurückzukommen sein würde." Mit anderen Worten: die „Kreuzzeitung" hat nichts gegen die Verwendung tüchtiger Männer jüdischer Abstammung im Staatsdienst einzuwenden, wenn sie den jüdischen Glauben verlassen haben — sobald dieselben Männer dem angeborenen Glauben jedoch treu bleiben, so sollen sie vom Staatsdienst ausgeschlossen bleiben. Dieser Grundsatz läuft schnurstraks der Verfassung zuwider, wird aber seit Jahren stillschweigend gehandhabt. Abgesehen davon, daß man an den Grundsätzen der Verfassung, wonach Rechtsunterschiede zwischen Preußen der verschiedenen Bekenntnisse nicht bestehen, nicht deuteln und drehen dürfte, liegt in der Gepflogenheit, glaubenstreuen Israeliten die Zulassung zu den höheren Stellen der Justiz, zur Staatsanwaltschaft, zu den meisten Zweigen der Verwaltung überhaupt, zur ordentlichen Professur und zum Offizierstand zu verschließen, ein großes Unrecht. Wir sind die letzten, die eine Zulassung von jüdischen Anwärtern befürworten wollen, die nicht in Bezug aus Charakter, Gesinnung, Fähigkeiten, überhaupt in jeder Hinsicht den strengsten Anforderungen genügen, die Amt und Stellung erfordern, aber daß sich unter der nach Hunderttausenden zählenden jüdischen Bevölkerung Preußens, die sich zum großen Teile hohe Bildung erworben hat, Männer befinden, die nicht nur den gestellten Anforderungen entsprechen, sondern vermöge ihrer Intelligenz im Staatsdienst Hervorrqgendes zu leisten vermöchten, beweisen die im freien Wettbewerb trotz des auch dort oft hemmenden Glanbensunterschiedes von Juden errungenen Stellungen. Einen Beweis für die Befähigung jüdischer Mitbürger zum Staats- und Heeresdienst bietet schon die Tatsache, daß sich in ihm eine große Zahl von Männern bewährte, die im jüdischen Glauben groß geworden, ihn erst unter dem Zwang der Verhältnisse ablegten, um ihren Neigungen und Anlagen gemäß wirken zu können. (Einsender führt für diese Sätze eine Reihe von Personalien an.) Welches Unrecht die grundsätzliche Nichtmehrbeförderung glaubenstrener Juden — die im Kriegsfälle ebenso ihr Leben einsetzen müssen wie ihre Kameraden — zu Reserveoffizieren darstellt — in den sechziger und siebziger Jahren kannte man diesen Grundsatz nicht — läßt die vernrteilslose Betrachtung der Führung und Leistungen der verhältnismäßig zahlreichen jüdischen Offiziere erkennen, welche sich gemäß offizieller Berichte in den Befreiungskriegen. aus den böhmischen Schlachtfeldern und 1870/71 anszeichueten und sich auf Frankreichs Boden das Eiserne Kreuz erkämpften. Alljährlich wird in Preußen eine ganze Reihe znm christlichen Glauben ü b e r g e t r e t e n e r Jsaeliten zu Offizieren und Reserveoffizieren befördert. Wie verträgt sich das mit der angeblichen Unfähigkeit der jüdischen Rasse für den Offiziersstand und der.ebenfalls viel verbreiteten Meinung von der mangelnden Autorität? Weshalb wird der Konvertit Staatsanwalt. Landgerichtsdirekwr, Regierungsassessor, Universitätsprofessor. Reserveoffizier, der noch so qualifizierte glaubenstreue jüdische Anwärter aber nicht? Sind es denn die Besseren, die im Interesse ihres Fortkommens einen Glaubenswechsel vornehmen, der in vielen Fällen — darüber kann bei keinem Einsichtigen ein Zweifel obwalten — rein außer* licher Art ist? Und sind wirklich diejenigen weniger geeignet zu Amt und Würden, die das Mittel eines nicht zugleich innerlich empfundenen Glaubenswechsels verschmähen, um Karriere zu machen? Der Gewissenszwang, als den sich diese Praxis darstellt, ist Preußens unwürdig." Das Zentrumsorgan erklärt sich mit dem Einsender ganz einverstanden in seiner Auffassung, daß die differentielle Behandlung jüdischer und ehemals jüdischer Bewerber ein Unrecht, und zwar nicht bloß gegen die preußische Verfassung, ist. Diesen Standpunkt hat auch das Zentrum in den Parlamenten vertreten, so lange Windthorst und Lieber an der Spitze der Partei standen. Seitdem ist es anders geworden. Wir erinnern nur an das Verhalten der Landtagsfraktion unter Führung des Abg. Dr. Porsch bei Gelegenheit der Verhandlungen über die Interpellation Peltasohn betreffend die jüdischen Richter. Kord Krlborne «der die Iubenfrage. In einer unter dem Vorsitz des Justizministers von Transvaa I Sir James Rose-Junes am 31. Juli in I o h a n u e s b u r g stattgehabten, von 2000 Personen besuchten Versammlung der Jtoisten nahm auch der High Commissioner von Südafrika, Lord Selborne, das Wort. Vorher wurde eine Resolution gegen die russischen Greuel und zu Gunsten der Errichtung eines autonomen jüdischen Gemeinwesens unter englischer Oberhoheit eingebracht, zu deren Befürwortung auch sich der High Commissioner zum Worte meloete, um etwa folgendes auszuführen: Ueber die Errichtung eines jüdischen'Gemeinwesens unter englischer Oberhoheit vermag ich mich als High Commissioner selbstredend so lange nicht zu äußern, als meine Regierung in London zu dieser Frage offiziell keine Stellung genommen hat. Nichts jedoch kann und darf mich hindern, dem Plane selber meine Sympathien zu bekunden, sowie ferner über die unerhörten Mißhandlungen, denen ein großer Teil des jüdischen Volkes gegenwärtig ausgesetzt ist, meinen brennenden Zorn zu äußern. Seit zwei Jahrtausenden hat das jüdische Volk schweres Unrecht ertragen, und es gibt keine Nation, die an diesem Unrecht nicht mehr oder weniger beteiligt wäre. Allein das englische Volk hat verhältnismäßig frühzeitig sein Unrecht eingesehen und langsam Schritt für Schritt es versucht, dasselbe wieder gut zu machen. Jetzt sind die Engländer jüdischen Glaubens vor dem Gesetz den andern englischen Bürgern völlig gleichgestellt. Und England hat gut daran getan Denn Ungerechtigkeit und Unterdrückung sind eine zweischneidige Waffe, die den Unterdrücker nicht minder gefährlich verletzt wie den Unterdrückten! Von Brutalität zu Brutalität schreitend, verliert der Verfolger schließlich alles Gefühl der Verantwortung vor Gott und Menschen. Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen klein! Andererseits schaden die Verfolgungen dem unterdrückten Volke nicht immer. Dieses hat am besten das jüdische Volk bezeugt, das trotz 2000 jähriger Verfolgung große und seltene Tugenden ausweist und den gesamten Handel und das ganze Finanzwesen monopolisiert hat. Daß das jüdische Volk, trotz gewaltsamer Fernhaltung von allen schweren körperlichen Arbeiten, die landwirtschaftlichen Traditionen aus den Tagen Davidsund Salomons nicht ganz vergessen hat, beweisen mir die Bestrebungen der I. T. O. nach einem großen jüdischen Gemeinwesen aus landwirtschaftlicher Grundlage. Redner schloß unter brausendem Beifall mit der Hoffnung, daß die Bestrebungen der I. T. O. in absehbarer Zeit verwirklicht werden mögen. Der halbe Gßrog. Es war im Hochsommer des Jahres 1849. Die im Jahre 1848 erlassene Emanzipation ermöglichte auch unseren Glaubensgenossen, sich an den freundlichen Strahlen der jungen Freiheit zu sonnen, und die gewährte Freizügigkeit zog manche derselben auch nach der schlesischen Landeshauptstadt Troppau. Vor dem Jahre 1848 konnten nur einige wenige Juden sich in Troppau niederlassen und unter diesen waren es die achtbaren Familien Steingraber und Lazar. Herr S. Steingraber hatte noch von früherer Zeit her die ministerielle Bewilligung, in Troppau zu wohnen, wo er eine rituelle Restauration für die zur Troppaner Messe kommenden Juden führte. Er war jedoch nicht bloß auf diesen Erwerb allein angewiesen, sondern übte auch die Gravierknnst und galt als der beste Siegelinib Wappengraveur im Lande, der sich eines glänzenden Rufes und klangvollen Namens erfreute. Viele Inden, insbesondere aus dem nahen Hotzenplotz, einer der ältesten Judengemeinden Mährens, besuchten handeltreibend ab und zu die Stadt Troppau und Umgebung, und da Troppau früher eine dedeutende Tuchfabrikation hatte, nahmen viele Wollhändler aus Vag-Ujhely und Tyrnau bei Herrn Steingraber während der Messe ständigen Aufenthalt. Unter den' ersten Inden, welche von der Freizügigkeit nach Troppau Gebrauch machten, war Herr Marburg aus Hotzenplotz, der Besitzer eines angesehenen Manufakturhauses. Dieser zog nach Troppau, wurde daselbst ein sehr opferwilliges und äuge-