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Die Wahrheit · 1906-09-21 · Heft 37 (21.9.1906) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1906
Issue
Heft 37 (21.9.1906)
Date
1906-09-21
Page
– (sequence 7)
Language
German
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m Nr. 37. Die Wahrheit Seite 7. —: er hatte nebenbei auch eine kleine Restauration neben der! Synagoge — hieß von da ab Hartwich Doerenbonrg. Hartwigs | ältester Sohn, Jakob Dernburg, der Urgroßvater des Kolonial- . direktors, 1794 in Mainz geboren, wurde Rechtsgelehrter. Bald , war er einer der beliebtesten Anwälte der Stadt. Von seiner Tüchtigkeit mag die folgende Anekdote Zeugnis ablegen. In einem Zivilprozeß hielt er einstmals auf dem Mainzer Gericht eine zündende Rede, doch auf einmal merkt er, wie sein Klient immer unruhiger und zuletzt ganz aufgeregt wird. Er wendet sich ihm zu und dieser flüsterte ihm ins Ohr: „Um Himmelswillen, was machen Sie denn, Sie verteidigen ja die Sache meines Gegners!" Dernburg merkt selbst nunmehr zu seinem Schrecken, daß er sich geirrt hat, aber mit der größten Seelenruhe fährt er fort: ..Meine Herren, so würde ich reden, wenn Ich die Sache der anderen Partei zu vertreten hätte, aber da ich die Angelegenheit des Herrn £ führe, verhält sich natürlich alles anders." Und nun drehte er sich plötzlich zugunsten seines Klienten, vertrat die Sache so gut und imponierte durch diese originelle Art so sehr den Richtern, daß er den Prozeß glänzend gewann. Der Bedeutung des Mannes entsprechend, wurde! Dr. Jakob Dernburg schon in jnngen Jahren Vorsitzender des j Vorstandes der Mainzer jüdischen Gemeinde. Er proklamierte als Grundsatz: inniges Anschließen an die Sitten unserer Mitbürger. Dieses trieb er schließlich so weit, daß er sein Amt als Präses der jüdischen Gemeinde niederlegte und zum Christentum übertrat. Das war im Jahre 1841. Die hessische Regierung ernannte ihn zum Richter am Gr. Kreisgericht. Ein großer Kenner des französischen Rechtes, das ja am linken Rheinufer noch bis in die neueste Zeit Geltung besaß, ein tüchtiger Kommentator der Napoleonischen Dekrete, erhielt er bald einen Ruf als Professor der Jurisprudenz in Gießen. Aber alle seine Erfolge auf dem Gebiete der Gleichmacherei der Juden mit den Christen konnten es nicht fertig bringen, daß er einen gewissen jubelnden Ton in der Vortragsweise sich ganz abgewöhnen konnte. Vielleicht kam auch der damals in .Gießen noch nicht bekannte rheinländisch-mainzerische Dialekt hinzu, kurzum er wurde von den Studenten ansgepfiffen und in Gießen war feines Bleibens nicht. Die hessische Regierung wollte sich aber noch weiter die großen juristischen Kenntnisse des Mannes nutzbar machen und sie ernannte ihn deshalb zum Richter am Kaffationshofe in Darmstadt, an dem er später Oberstaatsprokurator wurde. Er starb daselbst in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Dieser Herr hatte insofern etwas Aehnliches mit dem neuen Kolonialdirektor, als er ebenfalls eine überaus einträgliche Beschäftigung — er mar der beliebteste Anwalt der Stadt — aufgab, um „honoris causa“ ein Staatsamt anzunehmen, das ihm nur wenige tausend Gulden pro Jahr brachte. Jakob Dernburg hatte zwei Söhne: Heinrich Dernburg, der bekannte Rechtslehrer und Mitglied des preußischen Herrenhauses, der 1829 in Mainz geboren wurde und aus dessen Feder eine Reihe hervorragender juridischer Werke, sowie das bekannte Buch: ..Die königliche Friedrich Wilhelm-Universität in Berlin in ihrem Personalbestände seit ihrer Errichtung bis 1885" hervorgingen, sowie den Vater des gegenwärtigen Kolonialdirektors, den Publizisten Friedrich Dernburg. Dr. Jakob Dernburg hatte noch zwei Schwestern, die mit ihren Männern ebenfalls dem Judentum den Rücken kehrten. Die Nachkommen der einen wurden hohe französische Militärs. Verschiedene Nachrichten. Wien. Das Präsidium der israel. Kultusgemeinde hat an sämtliche Gemeinderabbiuer folgende Zuschrift gerichtet: Euer Ehrwürden! Angesichts der Vorgänge in Rußland und namentlich unter dem unmittelbaren Eindrücke der jüngsten erschütternden Nachrichten aus Rußland ist es gewiß allen Juden Herzensbedürfnis, dem Schmerze und der. Trauer um ihre unglücklichen Glaubensgenossen Ausdruck zu geben. Die bevorstehenden Feiertage bieten hiezu Gelegenheit. Ich setze wohl voraus, daß Euer Ehrwürden in Ihren Predigten der beklagenswerten Opfer gedenken werden, bitte Sie aber, insbesondere auch in das Maskirgebet eine entsprechende Erinnerung aufnehmen zu wollen. Hochachtungsvoll Der Präsident: Dr. Alfred Stern rn. p. Dr. Th. Lieben m. p., Sekretär. Wien, 17. September. (Giltigkeit einer Ehe trotz Religions Verschiedenheit der Ehegatten.) In einer heute Vor dem Oberlandesgerichte durchgeführten Verhandlung wurde eine Ehe > nach langwierigem Kampfe trotz der Religionsverschiedenheit der Ehegatten endgiltig, auch für den Bereich der österreichischen Kronländer, als giltig > ausgesprochen. Es handelte sich um eine Ehe, die der Handlungsreisende Karl Horwitz und Hermine K a st n e r am 22. April 1903 vor dem! Standesamte ut Newyork nach amerikanischen Gesetzen ordnungsgemäß geschlossen hatten. Beide Gatten waren zur Zeit der Eheschließung österreichische Staatsbürger, er mosaisch, sie katholisch. Die Ehegatten, welche sich dauernd in Amerika niederlaffen wollten, kehrten, da sie daselbst keinen Erwerb fanden, im März 1904. nach Wien, wo sie früher gelebt hatten, zurück. Das Landesgericht in Zivilsachen leitete von amtswegen die Untersuchung über die Giltigkeit der in Amerika geschlossenen Ehe ein. Der Ehebandsverteidiger Dr. Schälet trat für die Giltigkeit der Ehe ein, die nach amerikanischem Rechte zu beurterlen sei. Das Landesgericht sprach jedoch die Ungiltigkeit der Ehe wegen des Ehehindernisses der Religions- Verschiedenheit der Ehegatten aus. Das Landesgericht war der Ansicht, daß das im § 64 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches normierre Eheverbot zwischen Christen und Personen, die sich nicht zur christlichen Religion bekennen, als eine zwingende Rechtsnorm aufzufassen sei, welche von den österreichischen Gerichten unter allen Umständen anzuwenden ist, mag die Ehe im Julande oder Aus lande, zwischen Inländern oder Ausländern geschlossen sein. Das Oberlandesgericht gab der von Dr. Schalek ergriffenen Berufung keine Folge und bestätigte den Ausspruch über die Ungiltigkeit der Ehe. Der Oberste Gerichtshof hob jedoch das Urteil der unteren Instanzen auf und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Ber-! Handlung an das Oberlandesgericht.' Der Oberste Gerichtshof erklärte unter Berufung auf § 136 A. B. G., daß es in Oesterreich nicht verboten sei, daß Ehen zwischen Christen und Nichtchristen bestehen, sondern nur, daß sie zwischen Christen und Nichtchristen eingegangen werden. Eine Ehe zwischen solchen Personen kann daher nicht als unsittlich verboten sein. Das Ehehindernis des § 64 ist auch nicht öffentlich rechtlicher Natur. Im vorliegenden Falle komme nur die Anwendbarkeit des § 4 A. B. G. in Frage und sei festzustellen, ob die Ehegatten bei Schließung der Ehe in Amerika die Absicht hatten, sich dauernd daselbst niederzulassen, oder ob sie die Ehe schlossen in der Absicht, das österreichische Gesetz zu umgehen. Heute fand nun 'bei dem Oberlandesgerichte die neuerliche Verhandlung statt, bei welcher die Giltigkeit der Ehe ausgesprochen wurde. Wien. Sonntag, den 16. d. M.. fand im Tempel des XX. Bezirkes, Kluckygasse. die Trauung des Herrn Sigmund T a u s s i k, k. k. Beamter im Kriegsministerium, mit Frl. Ella Goldner, Tochter des Tempelvorstehers Herrn Jakob G o l d n e r, statt. Die weiten Hallen des prächtigen Gotteshauses konnten kaum die ungemein große Zahl der Festgäste faffen, und boten dieselben den sprechendsten Beweis dafür, welcher Wertschätzung und Sympathien sich die Brautelteru allgemein erfreuen. Herr Oberkantor Josef B a s s e r, assistiert von seinem Chorpersonale, versah die kantoralen Funktionen unter Orgel- und Harfenbegleitung (Professor Moser samt Gemahlin) in überaus solenner Weise und Herr Rabbiner Reich, der den Trauungsakt vollzog, schilderte in einer gehaltvollen Rede die Verdienste der Brauteltern auf humanitärem Gebiete, betonte den liebevollen Eifer, welchen der Brautvater, Herr G o l d n e r, als Tempelvorsteher stets und unermüdlich an den Tag lege und apvellierte an die Neuvermählten diesem edlen Beispiele zu folgen und dem Judentum mit ebensolcher Hingabe und Opferbereitschaft zu leben und zu dienen. Erschienen waren korporativ der Gesamvorstand des Brigittenauer Tempelvereines unter Führung seines Obmannes, Herrn Hermann E l t b o g e n. Die Vorstandsmitglieder des Brigittenauer Männer-Unterstützungsvereines mit dem Obmanne Herrn Adolf Schreiber an der Spitze, die Vorstandsdamen des Brigittenauer Frauen-Wohltätigkeitsvereines. geführt von der Präsidentin, Frau Dr. Emilie Weiß, eine Deputation des Bethausvereines „B u e Berit h". Ferner bemerkten wir: Herrn Josef Wünsch samt Familie. Heinrich Weiner samt Familie, Dr. Heinrich Schreiber, Dr. Jakob Schreiber, Dr. Spitzer. Dr. Moriz Beck. Dr. 2 ch e rb a k, Dr. Klapp, Offizial Stern, Oberoffizial M ü h l h o f e r. Herrn Preßburger, Religionsprofessor Dr. Weiß, rusä. vr. Redlich und viele Andere. X. Ch. Wien. (Herbstkur s e). In der landesschulbehördlich autorisierten Neuen Wiener Fachschule für (Gabelsberger) Stenographie und Maschinenschreiben S. I. A. Gutsch, II. Bez., Leopoldsgasse 26, beginnen, nachdem im abgelausenen Schuljahre nahezu 1000 Schüler an dieser Anstalt ausgebildet wurden, in diesem Monate Herbstkurse. Bei diesen unentgeltlichen Kursen ist ein Lehrhonorar oder eine Einschreibgebühr nicht zu bezahlen, sondern nur ein Regiebeitrag von X 3.— pro Monat zu entrichten und können Anmeldungen täglich, persönlich oder brieflich erfolgen. Baden. In der seit dem Jahre 1846 bestehenden Hermann T o d e s k o schen Anstalt für unbemittelte Kurgäste ohne Unterschied der Konfession, welche seinerzeit auf dem von Baron Heinrich D o b l h o f f gespendeten Grunde errichtet wurde, erhielten in der letzten Saison 23 Israeliten und 20 Nichtisraeliten freie Unterkunft und Bäder. Die ärztliche Behandlung versieht derzeit Dr. Schreiber. Die rituelle Kost verabreicht seit Jahren in vorzüglicher Weise Frl. Minna E i ch n e r auf Rechnung der Nanette Schlesingerschen Stiftung. Früher wurde auch ein Teil der Nichtjuden von dieser Stiftung bedacht, doch zeigten sich hiebei gewisse Unzukömmlichkeiten, wie sie die moderne konfessionelle Hetze mit sich bringt, so daß die Nichtisraeliten gegenwärtig in einem anderen Restaurant verpflegt werden. Acht Personen erhielten diese Verpflegung, während in der vom Wiener Magistrat geleiteten Anstalt, bei einer Zahl von zirka 1000 Personen während der diesmaligen Saison, ein einziger Jude aus dem Wiener Versorgungshause als Pfründner Aufnahme fand. Wie diesem wohl zu Mute sein muß!

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