Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1906
- Issue
- Heft 23 (15.6.1906)
- Date
- 1906-06-15
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Die Wahrheit. dir. 23. kann hier wegen Raummangel nicht eingegangen werden; es würden alsdann alle Empfindungen des „Ekels" bei den Zuschauern, die vielleicht zum ersten Male ein Schlachthaus besucht haben, schwinden. Wir empfehlen dem Berichterstatter, vorurteilsfrei und objektiv die Literatur über das Schächten zu studieren und sich etwas mehr mit den Urteilen und Ansichten der Männer der Wissenschaft und der Praxis, besonders mit dem Gutachten des Herrn Professors Dr. K ö st e r, Direktors des pathologischen Instituts an der Universität Bonn, vom 28. Oktober 1893, welches gerade die Angriffspunkte des Berichterstatters betrifft, vertraut zu machen. Im übrigen kann die Bemerkung nicht unterdrückt werden, daß, sofern Männer der gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Praxis in der Form von Besichtigungen eine praktische Belehrung zu Teil werden soll, eben diese unter einer derartigen objektiv urteilenden Führung stattfinden müssen, daß sie dem Außenstehenden einen richtigen Eindruck verschaffen." Hiemit war jedoch die Diskussion in der „Köln. Ztg." nicht abgeschlossen, vielmehr veröffentlichte dieselbe kurz daraus einen neuerlichen Artikel, der den ersten weit übertrumpfte und noch gröbere Insulte enthielt. Eine Erwiderung des Kölner Rabbinates aus dieses Produkt antisemitischer Gehässigkeit wurde von der Redaktion der „Köln. Ztg." abgelehnt. So sieht der „Liberalismus" des führenden Organs der nationalliberalen Partei aus. Aus der er Kultusgemeinde. (Plenarsitzung des Kultusvorstandes vom 10. Juni 1906 unter dem Vorsitze des Herrn Präsidenten Dr. Alfred Stern. Beginn 10 Uhr vormittags.) Im Einlaufe befinden sich: An Spenden: Von den Erben nach Frau Marlplde Flicht zur Errichtung einer „Gustav und Mathilde Fischl-Seeiengedächtms-Widmung" X 2040. Julius und Ernestine Philippinen als Widmung für den Verein „Kinderheim" X 2000. Salo Cohn zur Stärkung des Bertreterfonds X 240. Leopold und Sarah Saborsky anläßlich der Konfirmation seiner Tochter: für Arme X 100, für arme Bräute X 50, für arme Schulkinder X 50, zusammen X 200. Joses Jnwald Edler v. Waldtreu für Arme der Kultusgemeinde X 200. Dr. Josef Grünfeld anläßlich der Hochzeit seines Sohnes Doktor Richard Grünfeld: für das Ferieuhcim zur Errichtung eines Seehospizes X 60, für den Studentenvcrein (®r. Josef Grünfeld-Widmung) X 50, für die Talmud Thora-Volksschule X 10, für die Arbeitsvermittlung jüdischer Hochschüler X 10, für das Versorgungshaus X 20, für den Verein „Fraueuhort" X 10, zusammen X 150. Familie Marmore! anläßlich des Hinscheidens des Herrn Dr. I. W. Marmore! für wohltätige Zwecke X 100. Josef Saborsky anläßlich der Konfirmation seiner Enkelin für arme Bräute X 50. „Anonchmus" für das israelitische Siechenhans X 20. K k. Hofrat v. Baiersdorf anläßlich der Konfirmation seiner Tochter zur Verköstigung armer Kinder im Ferienheim X 20. Franz Schwarz für arme russische Juden X 4. Elias Purisch und seine Nichte Frau Rosa Mahler für den Betsoal der israelitischen Versorguiigsanstalt eine Tischdecke im Werte von X 50. Weiters ein Dankschreiben der Familie Marmore! für die Teilnahme des Knllusvorstandes anläßlich des Hinscheidens des Herrn Dr. I. W. Marmore!. Dankschreiben der Familie v. Gniewosz für die Kondolenz des Kultusvorstandes aus Anlaß des Hinscheidens des Herrn Eduard Ritter v. Gniewosz. Die Mitteilung, daß Herr Baurat Oskar Marmorek seine Demission als Vorstandsmitglied der Kultusgemeinde zurückziehe, wird mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Die von Herrn Baron Albert Rothschild mit einem Kapitalsbetrage von K 6000 errichtete Seelengedächtnis-Widmung für den verewigten Baron Nachaniel Rothschild wird in die Verwaltung der Kultusgemeinde übernommen. Die Hermann Freis" Herr v. Todeskoicüe Waisen-Stistung, 3 Plätze a K 450 und 5 Plätze a K 370, wird an die vom Waisenvereine in Vorschlag gebrachten Bewerber verliehen. Der Simon Edler von Lämmel-Schule in Jerusalem wird anläßlich der Feier ihres 50jährigen Bestandes ein Beitrag von K 800 votiert. Nach Behandlung von Steuerangelegenheilen und mehreren Personalien wird der Antrag auf Errichtung einer Bildungsanstalt für israelitische Religion sichrer an Volks- und B ü r g e r s ch u l e n in Behandlung gezogen. Das Vertreterkollegium beantragt dem Plenum die Errichtung einer Bildungsanstalt für israelitische Religionslehrer in Gemäßheit des vorliegenden Entwurfes. Dieser Entwurf ist das Ergebnis mehrmonatlicher gründlicher Beratungen der Unterrichtskommission und eines Spezialkomitees. Nach eingehender Debatte, an welcher sich außer den Herren Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. S. Ehrmann, Doktor A. Berger, Dr. M. Spitzer, H. Ellbogen, Salo Cohn, kais. Rat S. Kanders, Vizepräsident Dr. Gustav Kohn, Wilhelm Knffner, Banrat Oskar Marmorek. auch die Referenten in dieser Angelegenheit, die Herren Rabbiner Dr. E. David und Dr. D. Feuchtwang, beteiligten, wird der vorgelegte Entwurf des Organisationsstatutes mit Ausnahme einer Abänderung, betreffend die Zusammensetzung des Kuratoriums unverändert angenommen. Den Mitgliedern des Spezialkomttees, insbesondere den Herren Rabbinern Dr. David und Dr. Feuchlwang, den Inspektoren Pros. M. Kanitz und Pros. Dr. Leop. Langfelder, ferner den externen Mitgliedern des Komitees, Direktor Alexander Hecht, Direktor Dr. S. Krenberger und Regierungsrat Doktor I. Schlag, wird der Dank für ihre Mühewaltung ausgesprochen; desgleichen Herrn Direktor D. Simon in Teplitz-Schönan, welcher sich bereits seinerzeit als Mitglied des Wiener Kultusvorstandes mit dieser Angelegenheit besaßt und auch jetzt bei der Ausarbeitung des Entwurfes in ersprießlicher Weise mitgewirkt hat. Die wesentlichsten Bestimmungen des Organisationsstatutes, dem auch Herr Oberrabbiner Dr. Güdemann seine Zustimmung erteilte, sind: Die Ausgabe der Religionslehrer-Bildungsanstalt ist die Heranbildung von Lehrkräften zur Erteilung des israelitischen Religionsunterrichtes an Wiener Volks- und Bürgerschulen. Die Anstalt besteht ans einer Klasse mit vierjährigem Lehrkurse. Gegenstände des Unterrichtes sind: Religionslehre, biblische und jüdische Geschichte und die dazu gehörige Geographie, die Bibel j im Urtexte, Pentateuch, Propheten, Hagiographen, das Gebetbuch, rabbinische Literatur, hebräische Grammatik, Pädagogik, deutsche Sprache und Literatur, Geschichte und Geographie, Naturgeschichte, Naturlehre und Mathematik, Musik und Synagogen-Gesang, Turnen, Schönschreiben. Die Ausnahme von Schülern findet nur alle vier Jahre statt, ausnahmsweise können genügend qualifizierte Bewerber auch innerhalb des vierjährigen Zeitraumes zu Beginn eines jeden Semesters ausgenommen werden. Bei der Aufnahme werden Bewerber, die zumindest die vier ersten Klassen einer Mittelschule mit Erfolg absolviert haben, bevorzugt. Es können jedoch auch solche Bewerber ausgenommen werden, die eine Bürgerschule mit gutem Erfolge absolviert haben, oder eine anderweitig erworbene entsprechende Vorbildung Nachweisen. Die Bewerber um Aufnahme in den I. Jahrgang müssen das 14. Lebensjahr znrückgelegt haben, körperlich und geistig gesund und in ihrem sittlich-religiösen Lebenswandel unbescholten sein. Die Bewerber haben sich einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen. Ueber die Zulassung zu derselben entscheidet das Kuratorium. Bei der Prüfung haben die Bewerber nachznmeisen: 1. Im Hebräischen: Vollkommene Fertigkeit im korrekten und geläufigen Lesen und die Fähigkeit, leichtere Abschnitte aus dem Pentateuch und dem Geberbuche zu übersetzen. 2. In allen übrigen Fächern, die den Lehraufgaben der vier unteren Mittelschulklaffen, bezw. der Bürgerschule, entsprechenden Kenntnisse. Soweit letztere aus den vorliegenden Zeugnissen ersichtlich sind)^ kann bei Mittelschülern von einer allgemeinen Prüfung abgesehen werden. Eine Befreiung von der schriftlichen Prüfung aus der Unterrichtssprache und der mündlichen aus Religion findet jedoch in keinem Falle statt. Ueber die Ausnahme entscheidet eine Prüfungskommission, welche aus dem Lehrkörper und einem Delegierten des Kuratoriums als Vorsitzenden besteht. Für die Lehrziele und Lehrausgaben in Pädagogik, deutsche Sprache und Literatur, Geschichte und Geographie, Naturgeschichte, Naturlehre und Mathematik sind im allgemeinen die Bestimmungen des § 34 u. ff. des allgemeinen Organisationsstatutes für österreichische Lehrerbildungsanstalten maßgebend. Nur wird die spezielle Methodik auf die Gegenstände des Religionsunterrichtes beschränkt. Die ausführlichen Lehrpläne