Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1906
- Issue
- Heft 21 (1.6.1906)
- Date
- 1906-06-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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mm Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 21. hätte es unter solchen Umständen sein müssen, auch wenn alle außerhalb der Geschivornenbank zur Rechtsprechung berufenen Faktoren auf der Höhe ihrer idealen Aufgabe gestanden wären. Die Vorgänge außerhalb der Gerichtssaales, nicht die Vorgänge im Gerichtssaal haben die Verurteilung Hilsners nach sich gezogen. Darum klage ich die damalige Regierung an, die mit geradezu ermutigender Toleranz die systematische Vergiftung der öffentlichen Meinung duldete, darum klage ich die Regierung an, die dem Staatsanwalt von Kuttenberg den Auftrag erteilte, die Ritualmordanklage zu erheben, darum klage ich die Regierung an, als Hüterin der Rechtsordnung, als Siegelbewahrerin der Majestät des Gesetzes. Der Prozeß Hilsner war zugleich der volle Bankrott des Gesetzes. Unsere Strafprozeßordnung ist das gesetzgeberische Produkt eines Idealisten, der leider nur zu oft auf der wundersamen Höhe seiner Rechtsauffassung den Blick für die Erbärmlichkeiten der Wirklichkeit verloren hatte. Unsere Strafprozeßordnung wäre ein herrliches Gesetz, wenn jeder Richter ein Gott, jeder Staatsanwalt ein Halbgott und jeder Geschworne eine engelsgleiche Lichtgestalt wäre, deren Himmelsfphäre kein Staubkorn von dem Jnteressenschmutz des Alltags erreicht. Die Strafprozeßordnnng mit ihrem Rechtsmittelverfahren ist aber ein Unding, wenn eine dieser Voraussetzungen versagt. Zwölf Kategorien von Nichtigkeitsgründen zählt das Gesetz auf, bestimmte, fest und unverrückbar umschriebene Gruppen, die sich zumeist an vorgeschriebene Formen des Verfahrens anschließen. Wie aber, wenn das Unrecht und die Rechtsvergewaltigung, die offene Parteinahme oder die gleißnerische Indolenz sich durch die Lücken einschleichen, die das Gesetz offen läßt, wenn sie in Formen auftreten, die das Gesetz nicht mit der Strafe der Nichtigkeit bedroht? Wie Solon den Vatermord, so hielt Glaser Vorgänge dieser Art für so unmöglich, daß es ihm überffüssig schien, sie mit der Nichtigkeitsbeschwerde zu verfolgen. So ist denn ein Urteil gefällt und rechtskräftig geworden, das nur jene befriedigen kann, die über Justizleichen hinweg die Verwirklichung ihres Programmes anstreben. Denn ob schuldig oder nichtschuldig, eines ist gewiß: In keinem Kulturstaute der Welt, nirgends, wo die Reinheit der Justiz zu den obersten Besitztümern der Nation gerechnet wird, darf einer Verurteilung ein Prozeßverfahren vorausgehen, das im Grunde nichts anders war, als eine mit etlichen Prozeßordnungsfetzen lose verhüllte Lynchjustiz." Die Ausführungen Dr. Elbogens wurden wiederholt durch stürmischen Beifall unterbrochen. Eine mächtige Bewegung ging durch den Saal, als der Redner, in Erinnerung an die vielbesprochene Enthüllung der ..Wiener Sonn- und Montags- Zeilung", die Worte zitierte, die der Vorsitzende im Schwurgerichtssaale zu Pisek an Doktor AurödniLek richtete: „Herr Doktor, ein Unschuldiger ist zum Tode verurteilt worden!" Dr. Elbogeu schloß mit den Worten: „Es muß sich eine Lösung finden lassen, die auch hier Recht und Gesetz zu Ehren bringt. Soll wirklich das Schicksal dieses armen, gepeinigten Menschen von dem Zufall abhängig sein, der irgendeine „neue Tatsache" zum Vorschein bringt und so dem Formalismus des Wiederaufnahmeverfahrens entspricht? Ich kann es nicht glauben. Darum richte ich über alle Klüfte und Parteien hinweg meinen Appell an die ganze gesittete Welt, an alle, deren Auge noch eine Träne beschleicht im Angesichte fremden Leides, darum möchte ich es hinausrufen in fernste Fernen, soweit Menschen sind, vom Mitleid mit menschlicher Kreatur zu Menschen geadelt: „Höret! Es gibt ein furchtbares Unrecht zu tilgen! Helfet alle, alle, .ehe es zu spät ift!‘ Nach dem Vortruge des Dr. Elbogens gab der Präsident des Vereines zur Abwehr des Antisemitismus, Baron Seiller, bekannt, daß seitens des Vereines eine Aktion zur Ermöglichung der Wiederaufnahme des Prozeßverfahrens gegen Leopold Hilsner eingeleitet werde. Nnmättien und die Juden. Anläßlich des Regierungs-Jubiläums König Karols und der Bnkarester Ausstellung und aus geschäftlichen Gründen ist in letzter Zeit für Rumänien viel Reklame gemacht worden. Die Königin selbst, Carmen Sylva, ließ einen Artikel in einer amerikanischen Monatsschrift los, in welchem sie, die geborene deutsche Fürstin und Gemahlin eines d e u t s ch e u Fürsten, des Königs von Rumänien, die rumänischen Juden, die seit den römischen Kaiserzeiten im Lande wohnen, „Fremde" nennt. In London wiederum hat der rumänische Gesandtschyftssekietär Catargi den Engländern dieUeberzeugung beibringen wollen, daß sie gut daran täten, ihre Kapitalien zur Entwickelung der natürlichen Reichtümer Rumäniens herzugeben. Wie es aber so kommt, wenn Reklame gemacht wird, es finden sich dann auch Leute, die die Angelegenheit von einer anderen Seite beleuchten. Der frühere serbische Gesandte in London Miyatovich. der Rumänien genau kennt, gibt zwar zu, daß Rumänien reich fei an natürlichen Hülfsqnellen, daß es aber hinsichtlich der Kultur weit hinter Serbien zurückstehe, besonders was die Behandlung der Juden anbetreffe. Er kenne die rumänischen Juden sehr gut; sie seien energisch, ehrlich und in jeder Beziehung ein prächtiger Menschenschlag. Es fei ein Schandfleck für die rumänische Kultur, daß die Juden dort verfolgt werden und dadurch die industrielle Entwickelung des Landes verhindert werde. Auch Leon Gaffer gibt zu, daß Rumänien große natürliche Reichtümer besitze, aber er warnt doch vor übereilten Kapitalsanlagen in jenem Lande wegen der willkürlichen Gesetzgebung daselbst, die zu irgend einer Zeit den Wert solcher Anlagen vernichten könnte. Also sind es die rumänische Gesetzgebung, der Mangel an Kultur, die Rumänien nicht aufkommen lassen, nicht etwa die Juden. Nun gibt Alexander Landesto, ein rumänischer Jude, der jetzt Privatsekretär des Majors von Cincinati Dempsey ist, einen trotz seiner Seltsamkeit sehr einleuchtenden Grund an für die Hartnäckigkeit, mit welcher die rumänischen Machthaber gegen das offensichtliche Interesse des Landes den Juden die Emanzipation verweigern. In dem Maihefte der „Century" gibt Land es co eine Erwiderung auf die Darstellung Carmen Sylvas, die den Versuch macht, die Behandlung der Juden in Rumänien zu rechtfertigen, weil sie als Fremde unfähig seien für das Vaterland zu empfinden und zu kämpfen. Was CarmenSylva von den Fremden behaupte, sagt Landes co, fei wahr, aber Fremde seien nicht die Juden, sondern die großen Machthaber. Der königliche Haushalt, der eine enorme Zivilliste bezieht, fei deutsch und sei von einer zahlreichen Bureaukratie umgeben, deren fetteste Posten ausnahmslos von Griechen bekleidet werden. Liberale oder konservative oder sonstige Machthaber seien stets Griechen. DieC an ta cuzen a. Lahovary, Catargi, Karp, Ferichide Marghiloman und alle die Uebrigen seien nicht so viele Generationen im Lande, wie die meisten ausländischen Juden. Der König fürchte nämlich, daß, wenn der eingeborene Adel zur Macht gelange, er mit ihm machen könnte, wie er es mit dem Fürsten C u z a gemacht hat, und eine rumänische Dynastie einsetzen. und darum habe er ihn hinausgedrängt und durch ausländische Neulinge ersetzt. Die Lage des Volkes sei von Carmen Sylva richtig geschildert. Die fünf Millionen Landleule, die Nation, lebten in tiefstem Elend, in Armut und Unwissenheit und würden darin erhalten. Sie zählten überhaupt nicht. Sie und die Juden seien gleich unglücklich, der einzige Unterschied sei. daß die Juden nach der Verfassung als Ausländer angesehen werden und auf sie daher die Bestimmung der Verfassung, daß alle Rumänen vor dem Gesetze gleich feien, nicht zutreffe. Dem Landmann werde zugestanden, daß er rumänischer Bürger sei, aber er sei aller Bürgerrechte beraubt und aller wirtschaftlichen Gelegenheiten zum Fortkommen. Rumänien habe eine Bevölkerung von 5^ Millionen Seelen; davon seien 5 Millionen Landlente, 260.000 Juden und 260.000 seien die Herrschenden. Die Juden hätten keinerlei politische Rechte. Die 5 Millionen Landleute, die die dritte Wahl-