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Die Wahrheit · 1906-06-01 · Heft 21 (1.6.1906) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1906
Issue
Heft 21 (1.6.1906)
Date
1906-06-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 21. Die Wahrheit. Seite 5. Memorandum wegen Einführung des jüdischen Gottesdienstes in den Stiftungsschülen und ähnlichem zu schweigen. Der Verblichene war stets bemüht, für arme jüdische Studierende aus Galizien Stipendien von dieser Stiftung zu erwirken. Sein Rechtsgefühl war so ausgeprägt, daß er, vom Kuratorium der Baron Hirsch-Stiftung aufgesordert, über einen einzelnen Fall seine Meinung zn äußern, das erwähnte Memorandum schrieb, und als er sah, daß er nicht imstande sein werde den Sitzungen des Kuratoriums beizuwohnen, er andererseits aber für die in seiner Abwesenheit getroffenen Anordnungen nicht die Verantwortung übernehmen wollte, gab er seine Demission, und alle Bitten des Kuratoriums waren nicht imstande, ihn zur Zurücknahme seines Entschlusses zu bewegen. Der Verblichene zählte viele Juden zu seinen intimsten Freunden und nie hörte man in seiner Umgebung die Frage, die leider in Wien zur Sitte geworden ist, ob dieser oder jener eingeführte Herr Jude sei. Stets kämpfte er gegen das gegen die Polnischen Juden bestehende Vorurteil und dieser seiner Anschauung gab er auch in vielen an seine Freunde gerichteten Briefen Ausdruck, gleichgiltig ob dieselben an Juden oder Nichtjuden gerichtet waren. Noch vor kurzem regte er sich über die Geringschätzung eines Wiener Juden den polnischen Juden gegenüber so sehr auf, daß er noch um 10 Uhr nachts trotz seiner Schwäche seiner Entrüstung in einem Briefe an einen Wiener Freund Ausdruck gab. An denselben Freund richtete er noch im Vorjahre einen längeren ausführlichen Brief, anläßlich eines im „Nord und Süd" über die Chassidim erschienenen Aufsatzes. In diesem Briefe formulierte er seine politischen Anschauungen und wendete sich mit scharfen Worten gegen die seiner Meinung nach größten Fehler der Menschheit, Herrschsucht und Eigennutz. Ueberaus scharf geißelte er auch darin den Antisemitismus, so daß der betreffende Freund, an den diese Enunziation gerichtet war, sich veranlaßt sah, diesen Brief als Broschüre unter dem Titel „Oesterr.-ungar. Sphinx" bei dem Wiener akademischen Verlag erscheinen zu lassen. Trotz seiner Bescheidenheit und trotzdem er sich immer in den Schatten stellte, wurde Ritter von Gniewosz bis zu seinem Ableben in seinem Heim von vielen Politikern und einflußreichen Persönlichkeiten aufgesucht und mußten dieselben den trotz seines hohen Alters rüstigen und geistesfrischen Mann bewundern. Daß ein Mann in dieser Stellung und mit solchen Freimut begabt, auch viele Gegner haben mußte, ist selbstverständlich. Das aber muß konstatiert werden, daß auch seine Gegner zu ihm immer mit der größten Verehrung emporschauten. Er war stets bestrebt, seiner hohen Stellung und den Titeln, die er besaß, gerecht zu werden, nie aber war es seine Art, bei den anderen aus Titel und Würden zu achten. Er trachtete vielmehr, jeden Menschen auf seinen Platz zu stellen, um von ihm das beste zu erfahren. Mit einem Worte, er war nicht nur von Geburt ein Edelmann, sondern auch, was sehr selten der Fall ist, in Gesinnung und Handlungsweise ein erhabener und edler Mensch. Wir Juden haben dies auch zu würdigen gewußt, und es war nur der Ausdruck natürlicher Dankbarkeit, daß die dem Polenklub angehörenden jüdischen Abgeordneten auf den Sarg des Verblichenen einen Kranz niederlegten mit der Aufschrift: „Dem wackeren Kämpfer für die Gleichberechtigung der Juden." Eduard Ritter v. Gniewosz hat sich aber nicht nur bei den Juden, sondern bei allen frei und rechtlich denkenden Menschen ein dankbares Andenken gesichert. . . . . r. Znm pro;e>k Hilsner. Seit dem Erscheinen des vom Berliner Rechtsanwalt Dr. N u ß b a u m verfaßten Buches, in welchem die Unhaltbarkeit des im Prozeß Hilsner gefällten Urteiles aktenmäßig nachgewiesen wird, werden in immer weiteren Kreisen gewichtige Stimmen laut, die eine Revision dieses Prozesses fordern und in diesem Sinne sprach auch, einer Einladung des Vereines zur Abwehr des Antisemitismus Folge leistend, der berühmte Wiener Verteidiger Dr. Friedrich Elbogen am letzten Samstag im Saale des Ingenieur- und Architekten-Bereines. Der überaus zahlreich besuchte Bortrag zeigte den glänzenden Verteidiger in der Rolle eines öffentlichen Anklägers, der das öffentliche Gewissen aufrüttelte, Sühne für ein furchtbares, unter dem Deckmantel der schnöde mißbrauchten Justiz verübtes Verbrechen fordert und die österreichische Rechtspflege von einem schändlichen Makel befreit sehen will. Die von der Leidenschaft des empörten Rechtsgesühles und von der überzeugenden Macht der Wahrheit erfüllten Ausführungen des Dr. Elbogen gipfelten in einer Anklage von solch elementarer, hinreißender Macht, daß man — trotz alles nur zu begründeten Pessimismus — wohl der Hoffnung Ausdruck geben darf, diese Rede werde für die Revision des Prozesses Hilsner von weittragender Bedeutung sein. Oder sollte man in Oesterreich so abgestumpft für die Forderungen des primitivsten Rechtsempfindens sein, daß die kompetenten Faktoren in gleichmütigem, stumpfem Schweigen verharren, wenn ein Rechtsanwalt, der sich der Verantwortlichkeit seiner Worte bewußt ist, mit dem vollen Einsätze seiner Persönlichkeit laut und vor der Oeffentlichkeit die Behauptung vertritt: ..Hilsner ist nicht das Opfer eines Justizirrtums, Hilsner i ft das Opfer eines Justizmordes, eines planmäßig vorbereiteten, mit abgrundtiefer Frechheit inszenierten tückischen Justizmordes!" Dr. Elbogen ging in seinem Vortrage von dem bekannten Buche Nuß bau ms aus, welches die erste aktenmäßige Darstellung des Polnaer Ritualmordprozesfes veröffentlichte, und fuhr dann fort: „Gewlß werden, solange Menschen fehlbar sind, auch Richter irren und wenn der Fall Hilsner sonst nichts wäre als ein Justizversehen, so könnte man sich schließlich mit der Unzulänglichkeit aller irdischen Einrichtungen beruhigen. Aber so steht es um diesen Prozeß nicht. Der Prozeß Hilsner stand unter dem Zeichen einer Schreckensherrschaft äußerer Mächte, die alle Verhältnisse unheilbar verwirrte, die Geister vergiftete, die öffentliche Meinung in krankhafte Ekstase versetzte, Zeugen schuf und präparierte, die Geschwornen notwendigerweise in ihren Bannkreis zog ... Schon am 28. April 1899, also wenige Tage nach Auffindung der Leiche der Agnes Hruza, brachte der wackere Schneider im niederösterreichischen Landtage eine Interpellation ein. in der es heißt: „In Oesterreich werden Justizminister von Juden bestochen, um überwiesene jüdische R i t u a l m ö r d e r f r e i z u l a s s en." Und in diesem Tone ging es fort, eine Interpellation verdrängte die andere, eine unendliche Skala blutrünstiger Akzente. Niemals ward die Parlamentstribüne, niemals die Abgeordnetenimmunität gewissenloser mißbraucht. Und die geflügelten Worte dieser famosen Gesetzgeber flatterten hinaus, gierig ausgenommen vom Rachedurste Hunderttausender, wirksam verbreitet von der unermüdlichen Betriebsamkeit des schon erwähnten Rechlskomitees. Dieses Rechtskomitee! Wenn all die frevelhaften Dinge, die die Geschichte der österreichischen Rechtspflege mit unauslöschlicher Schmach bedecken, in einem Mikrokosmos gezeigt werden wollen, dann ist es die Tätigkeit dieses antisemitischen Nechtskomitees, die ein besonderes Kapitel füllt. Man duldete das schimpflichste Kesseltreiben gegen die Untersuchungsrichter, weil sie sich nicht als Fanghunde mißbrauchen ließen, man ließ es geschehen, daß notorische Fanatiker des Judenhasses sich als Privat-Untersuchungsorgane ausspielten, man schritt nicht ein, als Leute solcher Gesinnung, wie Schneider offiziell ihnen nachrühmte, 180 Personen als Zeugen vernahmen, und man fand es in der Ordnung, daß dieses seltsame Treiben die werktätige Beihilfe der Ortsbehörden von Polna fand . .. Und aus der Mitte einer in solcher Weise bis zur Raserei erhitzen Bevölkerung wurden die Zeugen genommen, mit denen der Schuldbeweis hergeftellt wurde, aus dieser Atmosphäre glühenden Hasses und systematischer Massensuggestion gingen die Geschwornen hervor, die Recht sprechen sollten. Natürlich kam es, wie es kommen mußte. Der Prozeß ward eine wilde I u st i z o r g i e, ein säkularer I u st i z s k a n d a l, und

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