Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1906
- Issue
- Heft 16 (27.4.1906)
- Date
- 1906-04-27
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3062972-3063316-3063332--04219-3071041- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 16. Die Wahrlieü Leite 7. Gewerbeordnung nach den verschiedensten Richtungen hin und in Bezug auf eine Reihe anderer Delikte, die sich in ähnlicher Richtung bewegen, dann bei Münzvergehen, bei Meineid, fahrlässigem Falscheid, bei unternommener Verleitung zum Meineid und bei der gelungenen Verleitung zum Falfcheid, ferner bei den Delikten: Kuppelei, Erregung eines öffentlichen Aergernisses. Beleidigung, Erpressung, Betrug. Untreue, Urkundensälfchung, einfacher Bankerott und aktive Bestechung. Günstiger stellt sich das Verhältnis der Juden, ohne bis auf ein Drittel herunter- .zugehen, bei den Delikten: Majestätsbeleidigung, Hausfriedensbruch, Arrestbruch, widernatürliche Unzucht, Unzucht mit Gewaltandrohung, Nötigung und Bedrohung, einfacher Diebstahl, Unterschlagung, Begünstigung, einfache Hehlerei, Verletzung fremder Gebrauchsrechte, fahrlässige Brandstiftung usw. Die Gesamtziffer löst sich so auf, und die Elemente, aus denen sich diese Ziffer zusammensetzl, sind ganz ungleichartiger Natur. Zwischen den Extremen 1400:100 und 0-00:100 bewegt sich die .jüdische Kriminalität, und sie beweist damit ganz charakteristische Eigentümlichkeiten. Es fragt sich jetzt, in welcher Weise haben wir diese Eigentümlichkeiten zu erklären? Da möchte ich noch etwas weiter theoretisch ausholen. Eigentlich erst in den allerletzten Jahren -sind wir als Kriminalstatistiker zu der klaren Erkenntnis gekommen, daß das Verbrechen nur erklärt werden kann aus dem normalen .gesellschaftlichen Leben heraus, als eine Erscheinung der Atrophie oder der Hypertrophie des normalen gesellschaftlichen Lebens. Wir müssen die Kriminalität als eine Erscheinung im gesellschaftlichen Leben betrachten, die ihren Grund entweder haben kann in einem Verfall, einem Rückgang der gesellschaftlichen Betätigung, in einer Atrophie, oder in einer besonderen Steigerung der Lebensbetätigung. Dann aber 'ist das Verbrechen, da wir das gesellschaftliche Leben erfassen als das Leben der gesellschaftlichen Gruppen, eine Krankheitserscheinung in der normalen Lebensbetätigung der einzelnen Gruppen. Wir werden nun ohne weiteres sagen, wenn eine solche .gesteigerte Lebensbetätigung zwischen: Gruppen mit entgegengesetzten Anschauungen sich entwickelt, so muß die Kriminalität in die Höhe gehen. So finden wir auch z. B. bei einer Reichstagswahl, wo die verschiedenen Parteien gegeneinander gestellt ffind, einen Anlaß zur Erhöhung der Kriminalität. Ich möchte also auf eineu doppelten Gesichtspunkt aufmerksam machen: einmal Müssen wir die Kriminalität anknüpsen an die Lebensbetätigung bestimmter Gruppendann aber dürfen wir aus einer Steigerung der Kriminalität nicht ohne weiteres aus einen Verfall dieser Gruppen schließen, es kann sich auch um eine besonders gesteigerte, energische Lebensbetätigung handeln. Können wir uns nun die Eigenart der jüdischen Kriminalität, l'oweit sie ziffernmäßig sestzustellen ist. aus demjenigen Gruppenleben, das heute das intensivste ist, erklären, aus der Zugehörigkeit .zu einem bestimmten Erwerbsberufe? Ist nicht diese scheinbare Rassenkriminalität in Wirklichkeit eine Gruppenkriminalität? Ein sehr gewandtes Mitglied unserer Berliner Kriminalpolizei, Assessor Dr. Lindenau, hal in der Zeitschrift für Strafrechtswissenschaft diesen Gesichtspunkt, daß das Verbrechen eine Erscheinung des Berufslebens sei. mit besonderer Eindringlichkeit darzustellen versucht. Ich hebe hier im Anschluß an die Tabelle nur einzelne Erscheinungen hervor. Wir unterscheiden die folgenden Gruppen: 1. Land- und Forstwirtschaft. 2. Industrie. Bergbau. 3. Handel und Verkehr mit Einschluß des Gast- und Schankgewerbes. Dabei unterschieden wir weiter zwischen den Selbständigen und den Gehilfen. Wenn dann die ziffernmäßig zu erwartende Beteiligung der Gruppe an der Kriminalität gleich 1 gesetzt wird, so würde 050 als wirkliche Beteiligung an der Kriminalität ein sehr günstiges, 250 ein sehr ungünstiges Verhältnis bedeuten. Da stellt sich denn heraus, daß jeder Beruf seine besonderen Delikte hat, und daß dabei vielfach ein ganz großer Unterschied zwischen den Selbständigen und den Gehilfen vorhanden ist. Bei der Landwirtschaft sind die häufigsten Verbrechen sowohl bei den Selbständigen als bei den Gehilfen: Meineid, Körperverletzungen und Brandstiftungen.; die Gesamtkriminalität beträgt Lei den Selbständigen 0-67, bei den Gehilfen 1-21. In der Industrie mit Einrechnung des Bergbaues finden wir sehr stark vertreten bei den Selbständigen den Meineid (1-80) und den Wucher, (2-16) - Gesamtkriminalität 1*14, also ungefähr normal. Dem gegenüber zeichnen sich die Gehilfen der industriellen Bevölkerung, also die gewerblichen Arbeiter, durch ganz andere Delikte aus: Gewalt und Drohung gegen Beamte 2-73, Unzucht mit Gewalt 2-55, Körperverletzung 2-43; Gesamtkriminalität 1*78. (Schluß folgt.) Schir Zion. Gesänge für den israelitischen Gottesdienst von Salomon nutzer Revidiert und herausgegeben von Joses S u l z e r. Besprochen von Oberkantor Joses Singer in Wien. (Schluß.) Wenn auch unsere rückhaltlose Aeußerung und kundgegebene Begründung gegen die unberechtigte Verwendung der Orgel beim jüdischen Gottesdienste als schroffe Opposition ausgefaßt werden sollte, so müssen wir selbstredend, angesichts der bereits nach hunderten eingesührten Orgelgottesdienste, uns diesem Geschehnisse, als einem Siege der Masse dem Individuum gegenüber fügen, ohne jedoch durch diese erfolgte Tatsache in unserer Anschauung irgendwie beirrt zu sein. Nur von diesem Gesichtspunkte aus betrachten wir daher auch die bereits im ..Schir Zion II" vorbereitete und vielleicht auch deshalb in das vorliegende Werk eingedrungene Orgelbegleitung. — Bezüglich des Charakters oder besser gesagt der musikalischen Qualität der vorliegenden Orgelbegleitungen wäre ja nichts besonderes anzuführen. Ein solch großer und mächtiger Ton, wie der der Orgel, eine solche Mannigfaltigkeit der Tonmischung, wie dieselbe durch sachgemäße Registrierung des Instrumentes erreicht werden kann, strebt ja nach reicherer Entfaltung, Ausdehnung rc. und es muß dem geehrten Herausgeber hoch angerechnet werden, daß er es über sich gewinnen konnte, wenigstens auf künstliche Durchführungen von Fugenthemen, aus verlockende Engsührungen, Verkleinerungen, Vergrößerungen, Umkehrungen und wie all diese holden Gaben eines meisterhaften Orgelspieles noch heißen mögen, zu verzichten und sich ausschließlich a u f d i e Begleitung der mannigfachen Chöre und Rezitative beschränkt. Als sogenannte Aufsührungsnummern (Konzertstücke) bei denen das — wie beim Anhören einer Messe — in stiller Andacht (?) lauschende Publikum unbeteiligt ist, könnte ja eine x-beliebige Instrumentalbegleitung füglich mit Resignation hingenommen werden; ob jedoch dieses bei anderen Religionsgenossenschasten mit Recht zur Geltung gelangte gemeindliche Inkognito auch beim jüdischen Gottesdienste, dessen Hauptzweck der inbrünstige Herzenserguß sein soll, seinen frommen Reiz auszuüben imstande ist, ohne die jüdische Seele, gleichsam wie aus Orgeltonfittigen in die Weihrauch erfüllte Kirche hinüber zu tragen das wollen wir hier unerörtert lassen. Wir anerkennen dankbar die musikalisch seinziseüerte kontrapunktistische Ausgestaltung der Orgelbegleitung für dteKeduscha124, wir akzeptieren auch die Orgelverbrämung der längst verklungenen Melodie Aapicl neser 323 als eine interessante musikalisch antike Spielerei, wir heißen sogar die schon erwähnten drei Orgelprüludieu für Vessach, Schewuoth und Sukkoth als pietätvolle Anerkennung des heiligen, väterlichen Vermächtnisses seitens des Sohnes stillschweigend — wenn auch schweren Herzens — gut; alle diese Kompositionen verraten, vom allgemein musikalischen Standpunkte betrachtet, den tüchtig geschulten Musiker so wie den hingebungsvollen, mit der für ihn gewissermaßen etwas spröden Materie innig vertrauten Arbeiter, dem wir unsere Anerkennung freudigen Herzens zollen. Doch was soll es mit der Orgelbegleitung bei den Rezitaliven, freier Sprechgesang, wie beispielsweise zu Lorueb atto N. 119 und atto gibbor 120? Der verehrte Herausgeber muß bei der Orgelbearbeitung der erwähnten Piecen unwillkürlich die Untunlichkeit der dem rezitierenden Kantor auserlegten harmonischen und rhythmischen