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Die Wahrheit · 1906-02-02 · Heft 5 (2.2.1906) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1906
Issue
Heft 5 (2.2.1906)
Date
1906-02-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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ttr 5. Die Wahrheit. Seite 5. und — wenn wir nicht irren — für seinen siegreichen Feldzug gegen Israel mit einem Reichsratsmaudat belohnt. Professor v. Liszt hat die Aufmerksamkeit der Kulturmenschheit wieder aus Hilsner gelenkt, und der Ausruf des Piseter Gerichtspräsidenten wird die österreichische Justiz zweifellos aufrütteln. Der Nus nach der Revision des Prozesses wird nicht mehr verstummen. Es wäre schon wirklich an der Zeit, daß durch energische Maßregeln einem so gefährlichen Agilationsmittel. wie es die Verbreitung des Blntmärchens ist, ein Ende bereitet würde. Dr. Ritter v. Kleeborn hat am 14. Juli 1899 im Wiener Gerichtssaale nach dieser Richtung Worte gesprochen, die der Vergessenheit entrissen zu werden verdienen. Ich muß zunächst hier den Vorfall in Kürze erzählen. Am 13. Juni 1899 passierte ein wandernder Franzose, Valentin Viktor Rousseau, die Reichsstraße bei Wiener-Reudors und wartete bei der Uebersetzung der Laxenburger Bahn einen Zug ab. Plötzlich wurde er von Kindern mit Steinen beworfen, wogegen er sich lediglich mit drohenden Bewegungen seines Stockes Abhilfe zu schaffen suchte. Nunmehr riesen die Kinder ihre Angehörigen ans dem Ziegelwerke herbei, die sofort mit Händen und Füßen, Stöcken, Pantoffeln, Pfeifen rc. aus Rousseau einhieben und ihm schwere Körperverletzungen, darunter einen Rippenbruch beibrachten. Dies geschah dem armen Rousseau, weil er das Unglück hatte, wie ein Jude auszusehen, der, wie die Kinder der Ziegelarbeiter behaupteten, ihnen nachstellte, weil er ihr Blut haben wolle. Damals sprach der Staatsanwalt Dr. v. Kleeborn folgende noch heute sehr aktuelle Worte: „Ein bedauernswerter und beschämender Vorfall ist es, der sich am 13. Juni 1899 auf der Reichsstraße nächst Wiener-Neudorf ereignete. Bedauernswert und beschämend, weil er uns zeigt,' was Irrwahn in unserer Zeit noch zu leisten vermag, und daß wenigstens in die untersten Schichten des Volkes Aufklärung und Humanität noch nicht gedrungen sind. Man.mochte glauben, man sei Hunderte von Meilen von Wien entfernt, oder der Vorfall habe sich einige Jahrhunderte vor unserer jetzigen Zeit abgespielt, wenn man hört, daß ein Wanderer, eine harmlose Persönlichkeit, wenige Kilometer vor den Toren von Wien von Leuten geprügelt und schwer verletzt wird, weil diese Leute sich in dem Irrwahn befinden, der Wanderer sei ein Jude, welcher herumgehe, um Christenkinder zu schlachten." Der Staatsanwalt empfahl dann, bei der Bemessung der Strafe in Berücksichtigung zu ziehen, daß die Leute in einem Wahne gehandelt haben, welcher, wie man weiß, böswillig genährt wurde, und es würde der Menschlichkeit nicht entsprechen, wenn gerade die Angeklagten zu hart leiden müßten, während diejenigen, welche solchen Irrwahn nähren, allerdings von der Entrüstung eines jeden rechtlich denkenden Menschen getroffen werden, aber nicht von dem Arme der Gerechtigkeit erfaßt werden können." So sprach ein österreichischer Staatsanwalt!! Er konstatierte mit Offenheit, daß diejenigen, welche diese Irrlehren im Volke verbreiten, dies ungestraft tun können. Wir wissen warum. Diese großen Herren sitzen in den Landtagen und im Reichsrate, wo sie sich unter dem Deckmantel der Immunität den. Luxus des Blutmärchens erlauben können. Eine Franzose, wurde in der Nähe Wiens mißhandelt, weil er wie ein Jude aussah; ein Jude schmachtet seit Jahren im Gefängnis, weil er einen Ritualmord begangen haben soll. Wir, rufen, die denkwürdigen Worte Dr. v. Kleeborns dem jetzigen Leiter des Justizministeriums in Erinnerung und legen Hilsners, Schicksal getrost in seine Hand. Wir hoffen, daß er das, was sein Amtsvorgänger unterlassen, anordnen wird — die Revision des Prozesses. Die Wahrheit ist aus dem Wege; Schneider und Dr. Baxa werden sie nicht aushalten können, auch wenn eß- Vergani haben wollte. Es gibt noch Richter in Oesterreich! I. R o b i n s o h n. Mittelstand. Das zweideutige Treiben der angeblichen Retter des Mittelstand.es, die nun auch in Deutschland für die Einführung des Befähigungsnachweises agitieren, hat jüngst der Abgeordnete Gothein in einer trefflichen Abhandlung charakterisiert. Daselbst heißt es: Von liberaler Seite ist der Befähigungsnachweis vor allem immer auch aus dem einen Grunde bekämpft worden, daß es gar nicht möglich sei, die einzelnen Handwerke von einander sachgemäß abzugrenzeu. Aus dem Dorfe muß der Schmied gleichzeitig Stellmacher- und Schlosserarbeiten ausführeu, ja er muß unter Umstünden sogar einmal dem Tischler ins Handwerk pfuschen. Und selbst in der kleinen Stadt, ja vielfach auch in der größeren, werden manche Arbeiten sowohl vom Schlosser wie vom Schmied verrichtet. Wo ist die Grenze zwischen Bäcker und Konditor? wo die zwischen Drechsler und Tischler? wo die zwischen Bamischler und Zimmermann? Das Wesen des Befähigungsnachweises ist es aber doch, daß der Handwerker nur das aussühreu darf, und nur darin Lehrlinge ausbilden darf, was er zunftmäßig erlernt hat. In Oesterreich hat man seit einigen Jahrzehnten den Befähigungsnachweis wieder eingesührt, und geht es denn dorr dem Handwerk gm? Ganz im Gegenteil, nirgends sind die Klagen des Handwerks so groß und nirgends die Streitigkeiten unter den einzelnen Handwerkern so lebhaft, wie dort. Da zanken sich der Bäcker und Konditor, ob ersterer auch den gewöhnlichen Streußel oder Napfkuchen (Kugelhops) oder Stollen backen darf, oder ob das blos dem Konditor zukommt; ob letzterer auch Weißbrot backen darf, oder nicht. Und darüber müssen dann die Schiedsgerichte die schwierigsten Entscheidungen treffen, die aber auf dem Lande, wo es blos den Bäcker und keinen Konditor im Dorfe gibt, wieder nicht Geltung haben, die in der einen gelten in der andern wieder nicht. Da zanken sich Sattler und Riemer und die höchste Instanz hat entschieden, daß der Sattler wohl Sättel und Kummete, aber nicht das dazugehörige Riemenzeug machen darf. Das darf nur der Riemer. Die Satteltaschen darf aber weder der Riemer noch der Sattler machen, sondern das darf bloß der Täschner. Und die Schneider zanken sich mit den Handschuhmachern, wer von den beiden lederne Reithosen machen darf; und der Wagenbauer darf nur die Hälfte vom Wagen machen, er darf das Lederzeug nur zum kleinsten Teil machen, er muß den Schmied und den Sattler und den Lackierer zu Hilfe rufen; der Korbmacher darf die Körbe nicht lackieren und wenn er Kinderwagen aus Korbgeflecht macht, darf er auch die Rüder dazu nicht machen, um den Wagen fertig zu machen und darüber ist das Handwerk gegenüber der Großindustrie, die sich Meister und Gesellen für alle diese Arbeiten anstellen kann, immer mehr ins Hintertreffen gekommen. Die Agitation für den Befähigungsnachweis hatte denn auch mit der Zeit große Kreise des Handwerkes ergriffen und da die, welche die Gesetzgebung ändern wollen, immer am fleißigsten bei den Wahlen sind, so hatten sie denn auch bei einer großen Reihe von Handwerkskammern ihre Vertrauensmänner in die Mehrheit gebracht, und die Vereinigung der deutschen Handwerkskammern, der deutsche Handwerkertag, mußte sich wiederholt mit der Frage des Befähigungsnachweises beschäftigen. Das Für und Wider wurde eingehend erörtert und gesetzgeberische Vorschläge hin und her beraten. Schließlich setzte man auf dem vorletzten Handwerkskammertage in Magdeburg eine Kommission nieder, die nun einmal die Gesetzes- Paragraphen formulieren sollte, durch die der Befähigungsnachweis wieder einzuführen wäre. Dessen Gegner waren nun so klug, nur überzeugte Anhänger hineinzuwählen, damit ihnen dann nicht der Vorwurf gemacht werden konnte, daß sie daran schuld seien, wenn diese Kommission nichts Rechtes zustande gebracht hätte. Und was hat die Kommission, in der die Zünftler unter sich waren, wo sie alle ihre Herzenswünsche unbeschränkt zum Ausdruck bringen konnten, was hat die für einen Beschluß gefaßt? Sie erklärte, daß Jeder, der ein Handwerk zunftmäßig erlernt habe, alle anderen Handwerke ausüben und Lehrlinge darin aus bilden dürfe,*) d. h. der Barbier darf *) § 15 c des Entwurfs der Siebner-Kommifsion lautet: Wer die Befähigung für ein Handwerk nachgewiesen hat, ist berechtigt, ohne besonderen Befähigungsnachweis auch andere Handwerke zu betreiben."

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