Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1906
- Issue
- Heft 4 (26.1.1906)
- Date
- 1906-01-26
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 4. Die Wahrheit. Leite 5. es niemand tun, so würde ich meine schwachen Kräfte gern in den Dienst der guten Sache stellen und die Herausgabe, die ich ihm öfter ans Herz legte, besorgen, wozu mir seine Vorlesungen und Notizen recht zustatten kämen. Von seinen Werken seien erwähnt: Kohelet über den Wert des Daseins", „Job", „Carmina Nisibena“, Uebersetzung ausgewählter Schriften syrischer Kirchenväter, Jsaks von Antiochien Schriften u. m. Zn bemerken ist noch, daß Bickell als Mann von 27 Jahren vom Protestantismus zum Katholizismus übertrat und auch ein Werk über die Gründe der päpstlichen Unfehlbarkeit schrieb. Er wirkte in Innsbruck, von wo er nach Wien kam. Er wurde am 7. Juli 1838 in Kassel geboren, und die sorgfältige Erziehung seines Vaters, des protestantischen Kirchengeschichtslehrers, führte ibn dahin, daß er sich in allem Gründlichkeit und Genauigkeit als Leitstern nahm. Sein edler Charakter, seine engelgleiche Güte und vor allem seine tiefe Gelehrsamkeit sichern ihm ein Denkmal aere perennius. Er gehört zu jenen Zadikim der umos hoolom, die gewiß an der künftigen Welt Anteil haben, denn er schien schon in dieser Welt für jene zu leben. Nur Milde und Barmherzigkeit überall, nur Versöhnlichkeit und Nachsicht stets! Wenn solch ein Mann von hinnen zieht, wendet sich auch sein Glanz, seine leuchtende Milde und edle Gesinnung von dieser Welt ab. um in jenen lichten Höhen für immer zu weilen, zu denen dies klare, unendlich gütige Antlitz immer sehnsuchtsvoll hinaufgeschaut. Als dem großen Gelehrten vor einigen Jahren sein Bruder in Straßburg starb, da war er tief erschüttert, und auf meine Trostworte antwortete er: „Onochi holeeh ariri!“ „Verlassen ziehe ich durchs Leben!" Er ist nicht verlassen und vergessen, denn nie wird ein Edler, ein treuer Menschenschätzer vergessen! Sein Gedenken erblühe der Menschheit zu stetem Segen, wie er es wahrlich gewollt! Mögen alle Priester gleich ihm der Menschheit Bestes zur Ehre seines Andenkens fördern! Krummau, im Jänner 1906. Dr.' L. Hirsch. Offenes Schreiben an den Vorstand des Vereines „Ausse Emmes“. Aus dem Kreise der jüdischen Baumeister ist die Beschwerde eingelaufen und wir entnehmen gleichzeitig den dieswöchentlichen ..Baunachrichten", daß Ihr Verein im Hause X. Bez., .Fa voritenstraße Nr. 106, ein Beihaus errichtet und mit den baulichen Adaptierungen einen nichtjüdischen Baumeister betraut hat. Es ist tatsächlich tief bedauerlich, daß sich ergebende Arbeiten bei einem öffentlichen B e t h a u s l o k a l e, das von Beiträgen und Sammlungen seiner jüdischer Mitglieder erhalten, von der israelitischen Gemeinde zweifelsohne subventioniert wird, nicht den gewerbetreibenden Glaubensgenossen übertragen werden. Verfügen wir etwa über zu wenig äußerst tüchtige jüdische Architekten und Baumeister? Oder sollen dieselben ruhig zuwarten, bis eine katholische oder protestantische Kirche gebaut wird? Wir perhorreszieren bekanntlich jederzeit die Parole „Kauft nur bei Juden", weil wir solche Ausnahmsverfügungen auch bei unseren Gegnern verurteilen, allein ein öffentliches jüdisches Bethaus muß unter den obwaltenden traurigen Verhältnissen eventuelle Arbeiten für dasselbe nur Glaubensgenossen zuführen. Die Leitung eines orthodoxen Tempels sollte überdies Verständnis haben für die Worte des Psalmisten „Wenn der Herr oder die von ihm dazu Berufenen das Haus nicht bauen, bemühen sich die Erbauer vergeblich". Hochachtungsvoll Die Leitung des „Vereines zur Hebung der Gewerbe". Weber de« Antisemitismus i« der Schwei;. Hierüber handelt ein Aufsatz von S. Bollay in der „Israel. Wochenschrift für die Schweiz", von dem man zugeben muß, daß er allerdings tatsächlich nur richtiges aussagt. Trotzdem die Emanzipation der Juden in der Schweiz teilweise schon 1848 und vollständig durch die Bundesverfassung von 1874 eingeführt worden ist, wird es in den allermeisten Kantonen nicht Vorkommen, daß ein Jude durch Volkswah! in eine gesetzgebende, verwaltende oder richterliche Behörde berufen wird. Im Kantonsrat von Zürich sitzt wohl ein jüdisch-russischer Sozialist, aber er hat vielleicht keinen einzigen Kollegen in der Schweiz. Man bedenke aber, wie gering noch heute die Zahl der Juden in der Schweiz ist, die vor 1848 überhaupt nur au ganz wenigen Orten sich niederlasseu dursten, und daß leider auch hier dem Worte „Jude" in den Augen der mindergebildeten Bevölkerung noch immer das aus dem Mittelalter herstammende, in erster Linie von der Kirche ihm ausgeprägte und von ihr genährte Stigma anhängt. Da die Wahlen zu öffentlichen Aemtern in der Schweiz fast durchgängig direkte und geheime sind, so macht sich dieses instinktive Vorurteil selbst da geltend, wo die Wähler gar keine Berührung mit Juden gehabt haben; umsomehr, weil die Mehrzahl der Juden doch wohl aus der Fremde stammt. Uebrigens wird es nur ganz selten Vorkommen, daß einer der verhältnismäßig wenigen schweizerischen Juden auf ein öffentliches Amt Anspruch erhebt, erst dann könnte es sich zeigen, wie weit in den weiteren Schichten des Volkes das Vorurteil wirklich stärker als der Gerechtigkeitssinn ist. Viel stärker ist der letztere jedenfalls bei den Behörden, wenigstens denen der fortgeschrittenen protestantischen Kantone. Dies zeigt sich darin, daß da wo die Behörden zu entscheiden haben, in erster Linie bei Besetzungen von höheren Lehrstellen die Juden durchaus zu ihrem Recht kommen. Insbesondere im Kanton Zürich ist das der Fall. Hier amtet eine ganze Anzahl von jüdischen Hochschulprofessoren, auch Gymnasiallehrer; ob auch Volksschullehrer (die übrigens vom Volke direkt gewählt werden), ist mir nicht bekannt. Jedenfalls ist in dieser Richtung dem Israeliten in der Schweiz ein freieres Feld gewährt, als in Deutschland, insbesondere in Preußen, wo es notorisch selbst für hervorragende Gelehrte immer ein „belastendes Moment" ist, wenn sie von jüdischen Ellern stammen und diesen Makel nicht durch Taufwasser abgewascken haben. Nur das in seinen höheren Schichten größtenteils noch recht „fromme" Basel scheint hierin eine Ausnahme zu machen. Dem Schreiber dieses sagte ein jüdischer Kandidat, der sich dort beim Universitätspedell wegen der Promotionsbedingungen erkundigte, daß Juden nicht zum Doktorexamen zugelassen würden. Ganz selbstverständlich steht hiervon nichts in den Universitätsstatuten, und ganz sicher würden die meisten der Baseler Professoren, wenn nicht alle, die Anschuldigung des Antisemitismus mit Entrüstung ablehnen, aber jener Ausspruch des Pedells muß doch irgend welche tatsächliche Grundlage haben. Auch die durch die Kantonsräte (nicht durch das Volk!) erfolgenden Naturalisationen von fremden Juden sind in den protestantischen Kantonen häufig genug, nur aus dem Kanton Bern erinnere ich mich, daß der Große Rat (der eben meist aus Bauern besteht) vor einigen Jahren alle jüdischen Bewerber um das Bürgerrecht und nur diese durchfallen ließ. So viel ist sicher: irgend auffallenden, geschweige denn gröberen Aeußerungen des Antisemitismus begegnet man in der Schweiz nicht; schon daß sich hier fast jedermann desselben direkt schämen würde, ist denn doch ein erfreulicher Zustand gegenüber dem, was man in dieser Richtung in Deutschland, teilweise auch noch in Frankreich erleben muß; doch existiert immerhin im „gemeinen Volke", teilweise auch unter Gebildeten eine große latente Abneigung gegen die Juden, die ja z. B. in Italien und England ganz verschwunden ist und sich in Nordamerika nur ganz ausnahmsweise zeigt. Wäre nicht die fortwährende Infektion mit Antisemitismus insbesondere von Deutschland her, so würde die Schweiz sicher sehr bald nicht mehr davon wissen, als die letztgenannten Länder. L. Amerikanischer Krief. Sowohl anläßlich der Entrüstungsmeetings als auch anläßlich der Vierteltausendjahrfeier der amerikanischen Juden ist viel gesagt und geschrieben worden, was Kabel und Spezialkorrespondenten bereits gemeldet haben. Aber vielleicht noch