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Die Wahrheit · 1906-01-19 · Heft 3 (19.1.1906) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1906
Issue
Heft 3 (19.1.1906)
Date
1906-01-19
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 3. Die Wahrheit. Seite 5. Luzian Brunner erklärt, in der Wahlreform gehe er mit dem Kaiser. Die Proportionalwahl würde es nicht zulassen, daß in der Inneren Stadt Wien 5000 Wähler 6 Abgeordnete und 4000 — keinen hätten. Das System werde den Juden ermöglichen, sich nach Belieben einer Partei anzuschließen. Gegenüber dem Sozialdemokraten Neuner betont Dozent Dr. Pasmanik, daß der russische „Bund", der die Autonomie verfechte, sich ebenso auf Marx pr o berufen wie die österreichischen Sozialisten kontra. Hieraus wurde eine Resolution angenommen, in der das gleiche Wahlrecht mit Proporz zum Schutz der Minoritäten und für den Fall der Schaffung nationaler Kurien auch jüdische Wahlkörper verlangt werden. Die Sozialdemokraten stimmten bloß für den ersten Teil der Resolution. Jm Hotel Union im neuntenBezirckreferierte Schriftsteller Dr. Paul W e i s e n g r ü n. Er widerlegte den Einwand von dem Verlust des politischen Einflusses durch die Feststellung, daß außer einigen Literaten niemand ein jüdisches Interesse vertrete. Die Liberalen haben es nicht einmal vollzählig gewagt, gegen die bekannte Rede des Dr. Lueger aufzutreten. Die Juden seien derzeit einfach politische Schnorrer. Wenn man aber das Bekenntnis zur jüdischen Nation „reaktionär" heißt, so möge man nur einen Blick auf die jüdischen Revolutionäre Rußlands werfen, denen es gar nicht einfällt, ihre Nationalität zu verleugnen. Die Reibungsflächen werden vermindert werden. In Galizien wohnen die meisten Juden in ruthenischen Gegenden und sie werden von den Ruthenen aufs äußerste verfolgt werden, wenn sie sich nicht von den Schlachzizen des Polenklubs emanzipieren. In den Sudetenländern wieder sind die Inden von den Tschechen wirtschaftlich boykottiert — aber werben sie deshalb von den Deutschen geschützt? Auch der Abg. Dr. Byk habe deshalb schon einige Minimalforderungen der Judenschaft konzedieren müssen und das sei ein starker Beweis für ihre Notwendigkeit. -Nathan Groß namens der „Poale Zion" erklärt, für die Sozialdemokratie werde die jüdische Kurie nur ein Vorteil sein,, weil sie vom Vorwurf der „Verjudung" dann frei sei. Es werde dann keine „jüdische Sozialdemokratie" geben, wohl aber jüdische Sozialdemokraten. Auch Dr. Birnbaum (Mathias Acher) warnt die Sozialdemokratie vor einer einseitigen Behandlung der Frage. In dieser Versammlung sprachen noch die Herren Pl aschke s und auch zwei Sozialdemokraten pro, worauf die Resolution angenommen wurde. In der Versammlung in Mariahif, die im Hotel Savoy stattfand, referierte Richard Rapaport, der sagte, daß heute eigentlich niemand namens der Juden sprechen dürfe, weil sie juristisch keine Körperschaft seien. Die Autonomie werde die Nation statt der Ter itorien zu Trägern der Rechte machen. Auch Beleidigungen des Judentums würden dann durch legitimierte Vertreter verfolgt werden können. In Oesterreich leben 1,200.000 Juden und eine gerechte Verteilung müßte ihnen 20 Mandate schaffen. Die Autonomie müsse in der Gemeinde beginnen und sich bis zum Reich fortsetzen. An national organisierten Verwaltungsbehörden würden auch die Juden Vertretungen erhalten. Der zweite Referent, Advokat Dr. Ernst Franz W eis l, nahm u. a. Stellung gegen die Behandlung der Frage durch die sozialdemokratischen Führer, die wohl den anderen Nationalitäten eine Sonderorganisation zugestehe, nur den Juden nicht, die sie mit ihren nationalen Forderungen stets zurückweisen. Die Resolution wurde gegen eine bedeutende sozialdemokratische Minorität angenommen. Zur Reform des Mahlrechtes in der Wiener Knltnsgememde. Bon S. Meisels, Obmann des Vereines „Machsika Hadath". Die Frage des Wahlrechtes beschäftigt gegenwärtig wie kaum zu irgend einer Zeit das ganze Interesse des politischen Lebens. Diesem Umstande ist es wohl auch zu danken, daß über Anregung der Vertretung des II. und XX. Bezirkes sämtliche Bezirkskommissiouen veranlaßt worden sind, diesen Gegenstand in Beratung zu ziehen. Indem ich nun meine Vorschläge den Bezirkskommissionen bezw. Vereinen zur Erwägung unterbreite, halte ich mich zugleich verpflichtet, sowohl die mir dabei maßgebenden Gesichtspunkte in Kürze anzuführen, als auch die Gründe anzugeben, welche mir die bisher nach dieser Richtung aufgetauchten Vorschläge als unannehmbar erscheinen lassen. In einer Zeit, in der das allgemeine Rechtsbewußtsein so weit gediehen ist, daß es nicht wie bisher das Wahlrecht in die politischen Vertretungskörper des Staates ausschließlich an bestimmte materielle Leistungen knüpft, kann es kaum irgend einem Zweifel unterliegen, daß das Wahlrecht in den Vorstand der Kultusgemeinde nicht von niedereren Gesichtspunkten und einem getrübleren Rechtsbewußtsein getragen fein darf. Ein Widerstreben wäre hier ganz verfehlt und müßte notwendig nur zu Versuchen führen, den Widerstand auf dem Wege des politischen Kampfes zu brechen, dessen siegreicher Ausgang kaum zweifelhaft erscheinen kann. Andererseits sollen aber auch die Grundsätze der Billigkeit nach oben hin nicht außeracht bleiben. Dies vorausgeschickt, erscheinen mir die bisher aufgetauchten Vorschläge nicht annehmbar, weil sie: a) einen allgemeinen und durchschlagenden Gesichtspunkt vermissen lassen und daher nur zu neuen Reibungen führen müßten; d) weil der Vorschlag von bezirksweisen Wahlen den ganz zufälligen Umstand .des örtlichen Wohnsitzes zu einer prinzipiellen Bedeutung erhebt, der ihm keineswegs zukommt, und außerdem für geeignete Kandidaten auch bisher aus diesem Umstande kein ersichtliches Hindernis herzuleiten war; o) weil der auf Einführung einer obligatorischen 10 X Steuer und die damit verbundene Erweiterung des Wahlrechts abzielende Vorschlag außeracht läßt: 1. daß die Eintreibung dieser Steuer eine große Zaht von Exekutionen erforderlich machen wird und zwar geradein jenen Schichten der Bevölkerung, die auf wirtschaftliche Schonung besonderen Anspruch haben; 2. daß die Kosten dieser exekutiven Eintreibung die Eingänge der neuen Steuern fast verschlingen dürften; 3. daß diese Maßregel, welche in erster Linie auf die Erweckung von Interesse an den Angelegenheiten des Judentums in den dabei in Betracht kommenden Bevölkerungsschichten abzielt, ganz dazu angetan erscheint, diese mit Verbitterung gegen dasselbe zu erfüllen. Wenn dem gegenüber dennoch die Verleihung des Wahlrechtes in die Kultusgemeinde an alle jene Personen männlichen Geschlechtes, die im Besitze der bürgerlichen Rechte, das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben und zwei Jahre in Wien ansässig find in Vorschlag gebracht wird, ohne Rücksicht auf eine Leistung an direkten Steuern, so geschieht dies in Erwägung der Tatsache, daß dieselben fast durchgehend diesfällige Leistungen indirekter Natur aufzuweifen haben und zwar: a) stetige, bezw. periodisch wiederkehrende: 1. durch den Verbrauch des rituell geschlachteten Fleisches und der Osterbrote; 2. durch die Benutzung des Ritualbades; 3. durch Erstehung eines Sitzes in einem Gemeindebezw. Vereinsbethaufe; 4. durch Mitgliedsbeiträge für einen der zahlreichen Humanitären, Geselligkeits-, wissenschaftlichen und nationalen Vereine; 5. durch Verabreichung von Synagogenspenden gelegentlich der wochentägigen Gottesdienste morgens und abends: 5) einmalige Leistungen durch Erlegung der vorgeschriebenen Taxen bei: 1. Beerdigungen; 2. Befchneidungen; 3. Trauungen; 4. Ehescheidungen, bezw. Chalizoth; 5. Religionsprüfungen. Diese Aufwendungen repräsentieren in ihrer Gesamtheit eine bedeutende Leistung, denen gegenüber die Entrichtung einer 10 K Steuer in direktem Wege kaum nennenswert erscheint.*^ *} Ohne gegen die Erweiterung des Wahlrechtes Stellung zu nehmen, muffen wir darauf verweisen, daß gerade jene Gemeindeanqehörigen, denen das Wahlrecht zufallen soll, die unter b) angeführten Leistungen in der Regel nicht bezahlen und sich nach den bisherigen Erfahrungen durch die Aussicht aus das Wahlrecht wohl nicht zu mitunter bedeutenden, für sie oft unerschwinglichen Opfern Herbeilaffen werden und können. Weiters

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