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Die Wahrheit · 1905-12-08 · Heft 47 (8.12.1905) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1905
Issue
Heft 47 (8.12.1905)
Date
1905-12-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Nr. 47. Die Wahrheit. darf man uns nicht mit „nationalen Vorurteilen" kommen und darum fordern wir volle Durchführung der Gleichberechtigung auch im § 18 des interkonfessionellen Gesetzes. (Lebhafter Beifall.) Marco Binder schließt sich dem Vorredner an, und schlägt eine Resolution vor, daß die Juden Kroatiens die Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse begrüßen, aber entschieden gegen die Ungerechtigkeit des § 14 Stellung .nehmen. Mavro Binder schließt sich dem Vorredner an. daß das Judentum, daß ja an demselben Gott glaubt und dieselben zehn Gebote befolge, nicht gleichberechtigt sei? Er wisse, daß dagegen das kroatische Volk nichts einzuwenden habe. Rabbiner Dr. Marge! sagt, man müßte eventuell gleiche Rechte fordern. Sei der Eintritt in die jüdische Religion nicht gestattet, so möge auch der Austrilt aus derselben verboten sein. Adolf Plachte will den Austritt ans dem Judentum niemandem verwehren, aber wir müssen alle Landtags-Abgeordneten um Anerkennung der vollsten Gleichberechtigung der jüdischen Konfession bitten. Referent Dr. Spitzer betont, daß die jüdischen Kulmsgemeinden keine Politik treiben und darum die Aenderung der betreffenden Paragraphe nicht etwa eine Belohnung für irgend eine politische Haltung sei. Das sei Privatsache jedes einzelnen. Es handle sich da um den Grundsatz der Gleichberechtigung. Abzulehnen sei der Gedanke, daß jemanden der Anstritt aus der jüdischen Religionsgemeinschaft verboten werde. Schließlich wird die Redlgierung einer Resolution im Sinne der vorgebrachten Wünsche einem besonderen Komitee überlassen. Das Meritum dieser Resolution habe zu sein, daß die versammelten Rabbiner und Vorsteher die Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse begrüßen, aber gegen die in der Regierung des § 14 verletzte Gleichberechtigung Stellung nehmen. Auf Antrag Dr. Ia cobis und Dr. Goldmanns wird in der Resolution darauf hinzuweisen sein, daß die Begründung, nachdem sie die beteiligten Kreise nicht früher befragt, nachträglich die heute vorgebrachten Wünsche berücksichtige. Äbg. Dr. Ljudevit Schwarz referiert über die ihm von den einzelnen Kultusgemeindeu bekanntgegebenen Wünsche. Diese beziehen sich auf die Einheit der Gemeinde, die ungenügende Regelung des Rabbinatsverhältnisses und der Pensionsverhältnisse der Gemeindebeamten, sowie auf das Verhältnis der Kultusgemeinden zu den Verwaltungsbehörden. Nach dem Referate des Dr. Hugo Spitzer wird beschlossen, daß beim § 3 des interkonfessionellen Gesetzes, wenn Begräbnisse auf Friedhöfen Andersgläubiger stattfinden, keine Religionssymbole angebracht werden und religiöse Handlungen nicht stattfinden dürfen, damit der konfessionelle Friede nicht gestört werde. Bei § 4 soll das Wort „Realni tereti" ausgelassen werden, damit die jüdischen Gutsbesitzer nicht das Luko zahlen müssen, nachdem sie die eigentlichen realen kirchlichen Lasten tragen. Bei § 17 soll hinzugesügt werden, daß die Nichtanmeldung von Religionaustritten mit Strafen belegt werde, da sonst das Matrikelwesen in größte Unordnung käme. Im Gesetze möge ferner bezüglich der israelitischen Gemeinden betont werden, daß im selben Orte, wo es schon eine jüdische Gemeinde gibt, die Gründung einer zweiten untersagt wird. Bezüglich der Anstellung von Rabbinern möge, da es in Kroatien kein Rabbinerseminar gibt, verlangt werden, da es noch lange Zeit keine der kroatischen Sprache mächtigen Kandidaten geben werde, daß bei der definitiven Anstellung des Rabbiners die Staatsbürgerschaft und die vollkommene Kenntnis der kroatischen Sprache einstweilen nicht gefordert werden könne. Jeder andere Weg, insbesondere die gegenwärüge Fassung des bezüglichen Paragraphen, würde die kroatischen jüdischen Gemeinden mit magyarischen Rabbinern überschwemmen, die nicht einmal Deutsch, geschweige denn Kroatisch können. Bezüglich der Qualifikation der Rabbiner entspinnt sich eine lange, mehrere Stunden dauernde Debatte, ob in das Gesetz die Bestimmung aufzunehmen sei, daß die Rabbiner ein Seminar und eine Universität absolviert haben müssen. Es wird von der Majorität der Versammlung beschlossen, daß neben Matura auch noch Fachbildung (Striikoyna naöbrazka) gefordert wird. Die eventuell zu beschließende Entlassung eines Rabbiners dürfe nur Nach einer im Gemeindestatute festgesetzten Disziplinaruntersuchung stattfinden. Die Führung des Matrikenwesens und die Heiratsaugelegenheiten können nur graduierte Rabbiner,' nicht Rabbinatsverweser besorgen. Bezüglich der Pensionsberechtigung genügt beim Rabbiner dreijährige, bei den übrigen GemeindefuNknonären fünfjährige Amtszeit. Bezüglich des Religionsunterrichtes an Mittelschulen wird auf in vielen Orten, insbesondere in Zemun und Mitrovica bestehende Zustände, wo es überhaupt keinen jüdischen Religionsunterricht gibt, hingewiesen. Abg. Dr. Ljudevit Schwarz verspricht, im Landtage bei der Budgetverhandlung auf diese Zustände die Aufmerksamkeit der Regierung zu lenken. Oberrabbiner Dr. Hosea Jacobi wünscht die Schaffung eines Gemeinde- Kunde s, welcher Inspektoren für den Religionsunterricht bestellen wird. (Allgemeine Zustimmung.) Dr. Hugo Spitzererklärt, daß bereits in kurzer Zeit die Einladungen zur Gründung eines jüdischen Gemeindebundes Kroatiens ergehen werden, der auch Wanderlehrer für den Religionsunterricht in den Dörfern anstellen wird. (Beifall.) Damit werde auch Die Religions-Unterrichtsfrage gelöst werden. Auf das Gesetz über die israelitischen Gemeinden übergehend, bemerkt Dr. Spitzer noch, daß die Anmeldung der neuen Rabbiner direkt an die Regierung erfolgen möge, während die anderen Meldungen sowie die Aufsicht über das Matrikel- und Gemeindewesen den Komitatsbehörden zugewiesen werden soll. Alle vorgeschlagenen Aenderungen wurden von der Versammlung einstimmig angenommen. Vorsteher Sieben schein wünscht, es möge im Gesetze 8 ausgesprochen werden, daß, wenn sich 40 selbständige Juden eines besonderen Ritus in einer Kultusgemeinde befinden, für diese ein besonderes Bethaus zu errichten sei. Abg. Dr. S ch w a r z ist dagegen, daß diese Bestimmung ausgenommen werde. Nach dem Gesetzentwurf sei auf jeden bestehenden zweiten Ritus' Rücksicht zu nehmen. Dagegen verpflichtet sich die Zagreber Gemeinde, ein besonderes orthodoxes Bethaus und die religiösen Institutionen für die Orthodoxen zu errichten. Schließlich wird ein aus den Herren Siebeuschein, Spitzer, P l a ch t e, Dr. G o l d m a n n und Dr. Lj. Schwarz bestehendes Komitee zum Ausarbeiten der Resolution gewählt. Die Versammlung spricht noch einstimmig auf Antrag Mavro Breyers den Wunsch aus, daß in allen Gesetzen nur die Bezeichnungen „zidov“ und „zidovski“ (Jude und jüdisch), nicht aber „izraelitski“, „mojsijevac“ u. s. w. gebraucht werde, doch der Beschluß hierüber wird dem geplanten Gemeindebunde überlassen. Oberrabbiner Jacobi stellt den Antrag, wegen der Verfolgung der russischen Jude n, die zu tausenden hingeschlachtet worden sind, die Entrüstung auszusprechen, und für die Verunglückten seitens aller jüdischen Gemeinden des Landes eine Sammlung einzuleiten. Der Antrag wird einstimmig angenommen, ebenso der Beschluß, in allen Tempeln Trauerandachten zu veranstalten. Die Versammlung wurde hierauf, nachdem sie mit einer 8 Mittagspause sieben Stunden gedauert hatte, um 6 Uhr abends geschlossen. Die Agramer orthodoxe israelitische Kultusgemeinde, die in der Versammlung nicht vertreten war, nahm in nachfolgender Erklärung zu dem Gemeindetage Stellung: „Die Zagreber israelitische orthodoxe Kultusgemeinde Waran dem Gemeindetage nicht beteiligt, begrüßt aber die Gesetzes- 8 Vorlage mit Befriedigung, indem der Autonomie ihrer Kultusgemeinde auch ferner Gewähr geleistet wird. Sie lehnt jedoch den Vorschlag, für die Orthodoxen ein Bethaus zu errichten, ab, da die Orthodoxen sich der israelitischen Zagreber ReforMgemeinde nicht anschließen und für ihre Institutionen selbst aufkomMen können."

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