Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1905
- Issue
- Heft 38 (29.9.1905)
- Date
- 1905-09-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3062972-3063265-3063303--03877-3070672- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 6. Nr. 38. Die Wahrheit. im Jahre 1808, Deutschland in einer etwas späteren Zeit und England sogar zur Zeit Cromwells, ohne daß der Staat Schaden litt, die vollen bürgerlichen Rechte den Juden gewahrt, die damals doch unter viel düsteren Verhältnissen lebten, als die, unter welchen sie jetzt in Rußland leben. Wenn es auch wahr sein mag, daß unter einem Teil der russischen Bevölkerung gegen die Juden eine Feindschaft herrscht, für die bis zu einem gewissen Grade die russische Regierung verantwortlich ist, sind wir doch der Ansicht, daß die sosortige bürgerliche Gleichstellung der Juden mit der übrigen Bevölkerung uicht mehr Friktionen verursachen würde, als jeder einzige der zu diesem Ziele sührenden Schritte. Gerade der von Ihnen gemachte Einwurf scheint uns ein guter Grund zu sein, weswegen die Regelung ein für allemal erfolgen sollte, statt daß man sie sich lange hinziehen und so bei jeder neuen Etappe neue Ruhestörungen Hervorrufen läßt. Die Behauptung, daß in den Reihen derjenigen, die die Autorität der Regierung in Rußland zu untergrabet! suchen, sich eine große Zahl Juden befinde, mag vielleicht begründet sein. In der Tat würde es eher überraschen, wenn einige von denen, die so furchtbar unter der Verfolgung und unter Ausnahmegesetzen zu leiden haben, schließlich sich nicht gegen ihre grausamen Unterdrücker aufgelehnt haben würden. Aber es darf bestimmt behauptet werden, daß im ganzen die jüdische Bevölkerung Rußlands die Gesetze befolgt, und es ist kaum zu bezweifeln, daß, wenn sie erst Bürgerrechte mit all den Gelegenheiten, die diese im Gefolge haben, erhalten, die Juden in Rußland ebenso wertvolle Staatsbürger und glühende Patrioten sein werden, wie es die Juden in jedem Lande gewesen sind, das ihnen Bürgerrechte verliehen-hat. Die Tatsache wird nicht bestritten werden, daß in den Bereinigten Staaten die Inden begeisterte Amerikaner, in England loyale Engländer, in Frankreich patriotische Franzosen und in Deutschland gute Deutsche geworden sind. Das Volk der Vereinigten Staaten hat, wie Ihnen bekannt sein muß, alles genau verfolgt, was in Rußland in diesem wichtigen Zeitabschnitt seiner Existenz vorgegangen ist. Die Sympathien der Amerikaner haben sich zurzeit von Rußland abgewandt, weil sie die Freiheit und Gerechtigkeit lieben, entsetzt waren über die Greuel von Kischenew und über die schrecklichen Zustände, die, wenn sie auch schon lange existieren, doch erst jetzt zur vollen Erörterung gekommen sind. Der Einfluß der Juden in den Vereinigten Staaten, besonders der politische, ist bereits von großer Bedeutung und er nimmt noch stetig zu, da er durch die bedeutende Einwanderung russischer Juden immer wieder neue Kräftigung erhält. Kann man erwarten, daß der Einfluß der amerikanischen Juden aus die öffentlichte Meinung ausgeübt wird zugunsten des Landes, das ihre Stammesbrüder systematisch erniedrigt und ihnen das Leben fast unerträglich macht? Wie viele Juden auch auswandern mögen, es werden immer Juden in Rußland Zurückbleiben, und so ist es ganz klar, daß die russische Judenfrage in Rußland geregelt werden muß — prompt und gründlich geregelt in dem erleuchteten Geiste, den Ihr kaiserlicher Herr bei so vielen anderen Gelegenheiten gezeigt hat. Alsdann wird ein für allemal ein Faktor beseitigt sein, der Rußland daheim und im Auslande schädigt. Wir hoffen daher ernstlich, daß der Meinungsaustausch, der zwischen uns stattgefunden hat, zu derjenigen Lösung führen wird, die, wie wir überzeugt sind, Sie und die besten Geister in Ihrem Vaterlande in Wirklichkeit wünschen. Aus der Wiener Kuitusgemeinde. Sonntag, den 24. September, 10 Uhr vormittags, fand die erste öffentliche Plenarsitzung des Kultusvorstandes nach den Sommerferien statt, zu deren Beginn der Vorsitzende, Präsident Dr. Aifred Stern, den jüngst verstorbenen Vorstandsmitgliedern, Herrn Dr. Isidor Schnabl und Herrn Salomon Rosner, tiefempfundene Worte herzlichen und würdigenden Gedenkens widmete, die von der Versammlung stehend angehört und dem Sitzungsprotokolle einverleibt wurden: Au Spenden wurden bekanntgegeben: Direktor Moriz Bauer s. A. als Legat zur beliebigen Verwendung für wohltätige ZweckeX9000; kais. Rat Salomon Kohnberger anläßlich der hohen Feiertage für die Armenanstalt X 400; Heinrich und Ludwig Schwarzmaun zu wohltätigem Zwecke X 300; Arnold Fröhlich anläßlich der hohen F.'iertage für diverse Wohltätigkeitszwecke X 250; Dr. Adolf Sattler noe der Herren Ignaz B r i e f l e r und Philipp I. Löw für einen gemeinnützigen jüdischen Zweck X 200; Louise Hechter anläßlich des Sterbegedächtnistages ihres sel. Gatten Herrn H echter X 60; Julie Mandl als Kranzablösungsspende nachdem seligen Herrn Adolf Fleischer X 30; Sigmund F. Haider als Kranzablösungsspende für Herrn Wilhelm Heller für den Waisenverein X 20; Malvine Nadler für arme kranke Kinder X 6. Im Einlaufe werden verlesen: a) Dankschreiben des Herrn Älhert Freiherrn v. Rothschild für die Teilnahme des Vorstandes anläßlich des Hinscheidens des Herrn Nathaniel Freiherrn v. Rothschild, d) Dankschreiben der Familie Nothnagel für die Kondolenz des Vorstandes anläßlich des Hinscheidens des Herrn Hosrates Nothnagel, c) Dankschreiben der Frau Helene Schnabl für die Teilnahme anläßlich des Hinscheidens des Herrn Vorstehers Dr. Isidor Schnabl, d) Dankschreiben der Frau Helene R o s n e r füe die Teilnahme anläßlich des Hinscheidens des Herrn Vorstehers Salomon Rosner. s) Dankschreiben des Bethausvorstandes Ottakring für die Teilnahme des Vorstandes anläßlich des Hinscheidens des Herrn Vorstehers Salomon Rosner. f) Dankschreiben des Vertreters Herrn Theodor Ritter v. Taussig für die ihm übermittelte Gratulation anläßlich der Verleihung des Großkreuzes des Franz Josef-Ordens, g) Dankschreiben des Brigitteuauer Tempelvereines für die gewährte Subventionserhöhung auf X 4000. h) Dankschreiben der Allianz für den im Bedarfsfälle zugesagten Betrag von X 5000 zugunsten der verfolgten russischen Juden (Schitomir). Im Präsidialberichte bringt der Präsident das finanzielle Ergebnis der wichtigsten Einnahmsquellen der Gemeinde in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. August 1905 zur Kenntnis. Aus diesem Berichte geht hervor, daß die Einnahmen aus Kultussteuern und Jmmatrikulationsgebühren gegenüber den Einnahmen in der gleichen Periode des Vorjahres ein Plus von X 15.76046, aus Beerdigungs- und Ueberführungstaxen ein Plus von X 48.402-44, aus Friedhoftaxen ein Plus von X 14.838-23, aus Trauungstaxen ein Plus von X 9007, aus Betsitzen in den Gemeindetempeln ein Minus von X 9194 aufweisen. Bei Uebergang zur Tagesordnung wird die Ernennung der Herren Samuel Fischer, Leopold K o h n, Salomon K o h n, Wilhelm Mandl senior, Eduard Politzer, Adolf W a r i n g e r, Sigmund Weiler zn Mitgliedern des Bethansvorstandes in Ottakring nachträglich genehmigt. Bezüglich der Ersatzwahlen für die verstorbenen Kultusvorsteher Dr. Isidor Schnabl und Salomon Rosner wird über Antrag des Vertreterkollegiums beschlossen, dieselben gleichzeitig mit den nächsten Neuwahlen ini Jahre 1906 vorzunehmen. Kaiser!. Rat Dr. Liebe n verliest den Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. August 1905, mit welchem der Rekurs der Gemeinde Wien gegen die Entscheidung der niederösterreichischeu Statthalterei bezüglich des Schlichtens in den Wiener Gemeindeschlachthäusern abgewiesen wird. Das Referat bezüglich der Supplenturen für den Religionsunterricht an Mittelschulen wird über Antrag des Herrn Ritter v. Taussig von der Tagesordnung abgesetzt. Eine lebhaftere Debatte entwickelte sich bei dem Anträge des Vertreter-Kollegiums, dem Ansuchen einer größeren Anzahl von Gemeindemitgliedern konservativer Richtung im VIII. Bezirke um Bewilligung zur Errichtung eines konservativen Bethauses nicht stattzugeben. Für den abweisenden Standpunkt des Vertreterkollegiums waren, laut dem vom kais. Rat Dr. Lieben erstatteten Referate, die Bestimmungen des § 81 des Gemeindestatutes, welche in diesem Falle nicht zutreffen, da die Petenten nicht in ein und demselben Stadtbezirke wohnen und ihre Zähl unter hundert ist. ferner das abschlägige Votum der Bezirkskommission, das unzureichende Lokale und die Rücksicht auf die finanzielle Beeinträchtigung des Tempelvereines im VIX. Bezirke maßgebend. Architekt Marmore! erklärt den Antrag des Vertreterkollegiums als einen Glaubenszwang, der gerade bei uns Juden nicht geübt werden sollte, und beantragt, die Errichtung des orthodoxen Bethauses zu genehmigen. Den gleichen Standpunkt vertreten die Herren Salo Landau, Sigmund K a u d e r s und Dr. Berger, welch letzterer darauf hinweist, daß in allen Bezirken, wo Reformtempel gebaut wurden, eine Sezession der Orthodoxen stattfinde, die sich durch den reformierten Gottesdienst in ihrem religiösen Empfinden verletzt fühlen. Wohl müsse die Kultusgemeinde bestrebt sein, derartige Sezessionen möglichst hintanzuhalten, aber ebenso fei sie verpflichtet, den verschiedenen Ritualformen, die ja auch im Gesetze vom Jahre 1890 vorausgesehen sind, gerecht zu werden. Die Auslegung, die dem § 81 des Gemeindestatutes zu ungunsten der Gesuchswerber gegeben werde, entspreche wohl dem Wortlaute aber nicht dem Geiste dieses Paragraphen und gehe es nach seiner Meinung nicht an, zwei Bezirke, wie den VIII. und IX. Bezirk, die eine einheitliche Bezirkskommission haben und in welchen verschiedene Verwaltungsagenden gemeinschaftlich behandelt werden, als zwei getrennte Stadtbezirke hinzustellen. Auch die Einwände gegen das Lokale sei nicht stichhältig, da dasselbe durch Jahrzehnte dem Tempelverein im VIII. Bezirke gut genug war. Theodor Ritter v. Taussig hält es wohl für ausgeschlossen, daß der Kultusvorstand sich bei seinen Beschlüssen durch Rücksichten auf irgend eine Partei leiten lasse, aber er dürfe sich auch nicht über die strikten Bestimmungen der Statuten hinwegsetzen. Im vorliegenden Falle sei jedoch nicht der § 81, sondern der § 80 des Gemeindestatutes maßgebend, der genau die Bedingungen vorschreibt, welche bei Bewilligung eines neuen Bethauses zu erfüllen sind: 1. Das lokale religiöse Bedürfnis, 2. die materielle Sicherstellung der Errichtung und des Bestandes des Bethauses