Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1905
- Issue
- Heft 27 (14.7.1905)
- Date
- 1905-07-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Seite 5. Nr. 27. Die Wahrheit Sitzung vom 28. April d. I. diesem Beschlüsse bei, woraus bei kanntlich der Bürgermeister für die städtischen Schlachthäuser! eine diesbezügliche, ein Schächtverbot involvierende Verordnung! erließ, die bereits am 1. Juni hätte in Kraft treten sollen. Ob- ' wohl nun die niederösterreichische Statthalterei, über eine Beschwerde der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, diesen Gemeinde- I ratsbeschluß und damit auch das vom Bürgermeister erlassene Schächtverbot als gesetzwidrig sistierte und es fast voll- > kommen sicher ist, daß die Gemeinde Wien in dem gegen den! Statthalterei-Erlaß angetretenen Instanzenweg mit der Forderung \ des Schach tverbotes abgewiesen werden wird, wird diese Frage gewiß auch noch fernerhin die Oeffentlichteit beschäftigen und wir erachten es daher für angezeigt, dieselbe im Nachfolgenden einigermaßen zu beleuchten, umsomehr als dadurch Gelegenheit gegeben wird, manche falsche, von Dr. v. Schwartz in seiner vor Kurzem erschienenen Broschüre aufgestellte Behauptung zu widerlegen. Zn den Männern von allgemein anerkannter Bedeutung, die mit profundem Wissen auch einen edlen Charakter und tiefes menschliches Gefühl vereinigten, zählte unstreitig Professor Dr. B i r ch o w in Berlin. Dieser vielseitige weltberühmte Gelehrte schrieb am 20. Februar 1867 dem leider nun Heimgegangenen Dr. Kayserling, seinerzeit Rabbiner in Laengnau (Schweiz), bezüglich der Schlachtweise, wie selbe im Judentum geübt wird, Folgendes: Euer Ehrwürden! Soweit meine Kenntnis von dem durch den jüdischen Religionsgebrauch vorgeschriebenen Schächten des Schlachtviehes reicht, ist diese Art der Tötung aus dem Grunde vorgeschrieben, um unnütze Quälerei der Tiere zu vermeiden und durch vollständige Entfernung des Blutes das Fleisch für den menschlichen Gebrauch besser zu machen. Dieser Zweck kann aus die angeordnete Weise vollständig erreicht werden; ja, wenn alle Bestimmungen des Rituales vollständig erfüllt werden, was bei der Natur der Handlung sicher zu erwarten ist, so wird sie in ungleich sicherer Weise erreicht, als durch irgend eine andere Art der Tömng. Meiner Meinung nach, kann daher mit irgend einem Schein von Recht nicht behauptet werden, daß das Schächten im Gegensätze zu anderen Arten des Schlachtens eine Tierquälerei darftelle. Berlin, 20. Februar 1867. ' Prof. Dr. B i r ch o w. Dr. M. K a y s e r l i n g, der späterhin als Rabbiner und Prediger nach Budapest berufen wurde, hat sich hervorragend an dem Kampfe gegen die Angriffe auf die jüdische Schächtmethode beteiligt. Unermüdlich hat dieser edle Vorkämpfer für das Judentum das Gutachten berühmter Männer auf dem Gebiete der Naturforschung eingeholt. Professor Dr. Fick, G. Hilfiker und Dr. Zaugger, Direktor der Tierarzneischule zu Zürich, John Gamgee, Gründer und Vorsteher des New-Veterinary-College in London, Henry Bouley. Insxecteur General des Ecoles veterinaires in Paris, Chauveau in Lion und viele andere. Diese Koryphäen der Wissenschaft sprachen sich übereinstimmend dahin aus, daß die rituelle Schächtung der Israeliten nicht als Tierquälerei betrachtet werden könne, ja einige gehen so weit, zu erklären, daß dieselbe die ' beste bis dahin bekannte Schlachtmethode sei. Und doch treten immer wieder neue Gegner auf, welche das Schächten und die Art der Tötung, wie sie im Judentume zur Pflicht gemacht wird, gewaltsam abgeschafft sehen wollen. Es ist wohl nicht zu leugnen, daß durch unachtsames Verfahren beim Fesseln und Niederwerfen des Tieres, zufolge der Schwere desselben, ein Horn- oder Rippenbruch Vorkommen kann, aber ebenso leicht kann auch die Ungeschicklichkeit eines Metzgers einen Fehlhieb gegen die Stirne des Tieres machen, was gewiß eine nicht geringere Tierquälerei wäre. Um nun das Tier beim Niederlegen möglichst zu schonen, ist man von jüdischer ■ Seite diesbezüglichen Anregungen und Verbesserungen immer bereitwilligst nachgekommen. In Genf hat der Tierschutzverein mit dem dortigen Oberrabbiner ein Uebereinkommen gepflogen, wonach derselbe zugesagt hat, daß die Tiere nicht geworfen werden, sondern eine weiche Unterlage von genügender Größe erhalten. Ferner würde vom königlich sächsischen Ministerium des Innern eine Verordnung erlassen, welche lautet: 1. Das Niederlegen der größeren Tiere soll hauptsächlich durch Winden oder ähnliche Vorrichtungen bewerkstelligt werden. 2. Während des Niederlegens soll der Kopf des Tieres gehörig unterstützt werden, damit kein Aufschlagen der Hörner erfolgt. 3. Soll bei dem Niederlegen des Tieres der Schächter zugegen sein und raschest die Schächtung vornehmen. 4. Nicht nur während des Schächtaktes, sondern auch für die anze Dauer der nach dem Halsschnitte eintretenden Muskelkrämpfe soll er Kopf des Tieres festgelegt werden, damit zufolge der Muskelkrämpfe das Tier durch Aufschlagen am Boden an den Hörnern unverletzt bleibt. 5. Endlich, daß die Schächtung durch erprobte Schächter ausgeführt wird. Dresden, am 17. April 1879. Ministerium des Innern. Als ein erheblicher Fortschritt in der Behandlung des Tieres vor dem Schlachten verdient die seinerzeit vom Herrn Marktdirektor Z e ch a in Wien ersonnene Methode des Abwerfens verzeichnet zu werden. Diese Methode hat zum Zweck, das Schlachttier mit breiten Gurten und mittelst Flaschenzuges aufzuwinden und dann sanft niederzulegen, und verdient dieser edle Marktdirektor für sein humanes Bestreben den aufrichtigsten Dank aller tierfreundlichen Menschen. Thiernesse, Professor der Anatomie an der königl. Tierarzneischule zu Careghem bei Brüssel, bemerkt: „Keine grausamere, keine unmenschlichere Tötung als der Kopf schlag. Nie habe ich ihn ohne ein Gefühl des Schauderns mitansehen können." Bei dem X. internationalen Tierschutzkongresse in Dresden im Juni 1889 teilte Herr Bauer, Prediger der Gemeinde in Cöslin, unter anderem Folgendes mit: „Als das Schlachthaus in Cöslin eröffnet wurde, erging an sämtliche Herren Aerzte und Behörden eine Einladung. Es wurde ein Tier geschächtet und ein anderes Tier mit der Maske betäubt. Die Köpfe dieser Tiere wurden sofort vom Rumpfe getrennt. In Gegenwart sämtlicher Aerzte ließ der Sanitätsrat den Schädelknochen von oben aufsägen und das Gehirn untersuchen. Das Gehirn des betäubten Tieres war vollständig mit Blut zersetzt, dagegen das Gehirn des geschächteten Tieres vollständig weiß und blutleer." Dieses Zeugnis befindet sich im Besitze des Herrn Prediger Bauer in Cöslin und in solcher Weise hat dieser wackere Seelsorger die Angriffe gegen das Schächten widerlegt. Ein hervorragender Polizeitierarzt, Adam, verurteilt den Kopfschlag und bemerkt, daß alte, größere Tiere, abgesehen von den nicht selten fehlgehenden Schlägen, welche die Tiere öfters ganz wild machen, die beteiligten Menschen leicht in Gefahr bringen können; während der tiefe Schnitt am Halse, der die Haut, die Luftröhre, den Schlund und die an den beiden Seiten liegenden großen Blutgefäße, die Jugularvenen und die Carotiden zerschneidet, die Entleerung der Blutgefäße herbeiführt, wodurch die Lähmung des Gehirns, völlige Bewußtlosigkeit und Aufhebung des Schmerzes augenblicklich eintrilt. Wenn im Geiste des jüdischen Gesetzes gelebt und gewirkt werden soll, so ist eine Halbheit in dieser Sache unzulässig. Der Hauptzweck bleibt das vollständige Ausbluten des Tieres, denn das Blut ist das Leben. (Genesis 9, 4.) „Du sollst es nicht essen, auf die Erde sollst Du es gießen wie Wasser." Das warme Blut des Menschen und der Tiere ist gleichbedeutend mit dem Leben des Menschen selbst. ..Die Seele alles Fleisches ist im Blute." (Leviticus 17, 11.) Die ..Augsburger allgemeine Zeitung" bemerkte vor Jahren, es sei wissenschaftlich nachweisbar, daß der Genuß rituell geschlachteten und untersuchten Fleisches geringere Empfänglichkeit für manche Epidemien zur Folge habe. Und dennoch wird immer wieder gegen unsere vieltausendjährige Schlachtmethode geschürt und gehetzt. Albert Lö w. Remini0en;en an I. H. Weiß. Bon Dr. D. Leimdörfer, Hamburg. Kaum schloß sich die Gruft über dem Sarge unseres berühmten Historikers Meyer Kayserling in der Hauptstadt Ungarns, da öffnete sich schon auf dem israelitischen Friedhofe der österreichischen Hauptstadt ein frisches Grab, um die Reste eines großen Forschers auf dem Gebiete der Theologie, eines kühnen äM