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Die Wahrheit · 1905-06-02 · Heft 21 (2.6.1905) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1905
Issue
Heft 21 (2.6.1905)
Date
1905-06-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 21. der Kultusgemeinde Pilsen; Herr Dr. Arnold Ascher, Sekretär der Baron Hirsch-Stiftung in Wien, gewählt; weiters beschlossen, aus der Vertretung der böhmischen Landesjudenschaft diejenige Persönlichkeit in den Ausschuß zu wählen, welche nach einzuholender Information von der Prager Kultusgemeinde zu diesem Zwecke empfohlen werden wird. Die Wahlen der Kassa- Revisoren und der Schiedsrichter werden dem Ausschüsse des „Bundes" überlassen. Nach Erschöpfung der Tagesordnung dankt der Präsident den Erschienenen für ihre Anwesenheit und Ausdauer und schließt die Sitzung um 2 Uhr Nachmittag. In der unmittelbar hierauf folgenden Sitzung des Ausschusses wurden einstimmig gewählt: Herr Dr. Alfred Stern, Wien, zum Präsidenten; Herr Dr. Arnold Rosenbacher, Prag, zum I. Vizepräsidenten; Herr Dr. Emil Byk, Lemberg, zum H. Vizepräsidenten; Herr Dr. Gustav Kohn, Wien, zum Kassaverwalter; Herr Wilhelm Pappenheim, Wien, zum Schriftführer. Das anfgehobrnc Schachtvervot. Die niederösterreichische Statthalterei hat an den Herrn Bürgermeister der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien nachfolgenden Erlaß gerichtet: Laut Amtsblattes der Stadt Wien Nr. 36 hat der Wiener Gemeinderat in der Sitzung vom 28. April 1905 den Beschluß gefaßt: ..Sämtliche in den städtischen Schlachthäusern zur Tötung kommenden Schlachttiere sind, bevor ihnen das Blut entzogen wird, durch Stirnschlag vollständig zu betäuben." Ueber eine Beschwerde der Wiener israelitischen Kultusgemeinde sinde ich im Grunde des § 107 des Wiener Gemeindestatut vom 24. März 1900, L.-G.-Bl. Nr. 17, die Vollziehung dieses Beschlusses, soweit derselbe die nach den Religionsvorschristen der Israeliten vorzunehmenden rituellen Schlachtungen, das ist das Schächten trifft, als gesetzwidrig zu untersagen." In den Gründen wird hervorgehoben, daß der Gemeinderatsbeschluß vom 28. April 1905 mit den die allgemeine Glaubens- und Gewissensfreiheit und die innere Selbständigkeit der anerkannten Kirchen und Religionsgenossenschasten gewährleisteten Artikeln 14 und 15 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, R.-G.-Bl. Nr. 142 und mit dem § 25 des Jsraeliten-Gesetzes im Widerspruche steht, sowie auch, daß bei dem rituellen Akte der Schächtung von einer Mißhandlung des Tieres oder einer Tierquälerei nicht gesprochen werden kann. Aus der Wiener Kultusgemeinde. (Aus der Plenarsitzung des Kultusvorstandes vom 26. Mai 1905 unter dem Vorsitze des I. Vize-Präsidenten Dr. Gustav Kohn. Beginn der Sitzung halb 11 Uhr vormittags. Im Einlaufe befindet sich eine Einladung der „Israel. Allianz" zu der am 6. Juni 1905, 6 Uhr abends im Sitzungssaale der israel. Kultusgemeinde stattfindenden Generalversammlung. Das Ansuchen der „Israel. Allianz," anläßlich der neuerlichen blutigen Exzesse in Rußland einen Beitrag zu bewilligen, wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt. Der gleichzeitig gestellten Bitte, die Herren Rabbiner und Prediger zu ersuchen, in ihren Predigten am bevorstehenden Schewuoth- Feste auch der unsäglichen Not der durch eine ununterbrochene Kette von Verfolgungen aus der Heimat gedrängten Glaubensbrüder zu gedenken und dadurch das Jntereffe für die Hilfsaktion in weiteren Kreisen der hiesigen Gemeinde zu erwecken, wurde durch eine diesbezügliche Verständigung an die Herren Rabbiner und Prediger bereits Rechnung getragen. Ferner befindet sich im Einlaufe ein Dankschreiben des Religionslehrervereines „Esra" für die erfolgte Regulierung der Religionslehrerbezüge. Nach Bekanntgabe der Spenden wird der Erlaß der Statthalterei vom 26. Mai 1905 im Wortlaute zur Verlesung gebracht, mit welchem die Vollziehung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28. April 1905, insoferne sich derselbe auf das jüdisch-rituelle Schächten bezieht, als gesetzwidrig untersagt wird. Vertreter Dr. Rappaport beantragt, dem Präsidium für seine zielbewußte Haltung und für die so schleunig durchgeführten Schritte in dieser Angelegenheit den Dank auszusprechen, welchen Antrag das Plenum akklamiert. Erster Vize-Präsident Dr- Kohn dankt für die Anerkennung und bemerkt, daß das Präsidium in dieser Angelegenheit nur seine Pflicht getan habe und hebt die überaus dankenswerte Tätigkeit des Oberrabbiners Dr. Güdemann hervor. Architekt Oskar Marmorek stellt folgenden Antrag: Die Frage der Heranziehung immer weiterer Kreise unserer Gemeinde zu Beitragsleistungen für die großen Verpflichtungen, Aufgaben und'Ausgaben ist seit Jahren Gegenstand lebhaftesten Interesses unserer Gemeindemitglieder. Bei den letzten Vorstandswahlen wurde vor allen Parteien einmütig die Herabsetzung des Zensus als dringende Forderung aufgestellt und den Kandidaten das Mandat nur unter der Bedingung übertragen, daß sie für die Herabsetzung der Minimalsteuerleistung und im Zusammenhänge damit für die Erweiterung des Wahlrechtes sich energisch einsetzen würden. Seit der Neu-Konstituierung des Vorstandes ist aber bisher nichts geschehen. Ich stelle den Antrag: Der Vorstand wähle aus dem Plenum eine eigene Kommission von höchstens sieben Mitgliedern, welche die Aufgabe erhält, die Frage eingehend zu studieren und spätestens im Monate Oktober dem Plenum Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen." Der Antrag wird der geschäftsmäßigen Behandlung zugeführt. Folgenden Vereinen werden Subventionen pro 1905 bewilligt: Den Bethausvereinen „Montefiore", „Marpeh-Lanefesch", „Chassidim", „Chewra Bet Hatfilah", „Gemilas Chesed", „Liwias Chen", Wieden- Margareten, den Schulvereinen für den IX. und X. Bezirk und dem Vereine zur Erziehung jüdischer Waisen in Palästina. Die von A. Rosenberg angesuchte Bewilligung zur Errichtung eines Bethauses in der Brigittenau wird mangels der statutarischen Voraussetzungen nicht erteilt. Nach Erledigung von Stiftungsangelegenheiten wird behufs Abstellung des Andranges zu den Maskirandachten im Stadttempel beschlossen, am kommenden Sukkothfeste zur Abhaltung eines Gottesdienstes ein geeignetes Lokal in der Innern Stadt, eventuell in der Leopoldstadt zu mieten. Im Sinne des Antrages des Vertreterkollegiums wird die Fortsetzung der gärtnerischen Ausgestaltung des Währinger Friedhofes auf dem zweiten Teile desselben beschlossen. Die Dotation der „Historischen Vorkommission" wird für das Jahr 1905 von X 4000 auf K 5000 erhöht. Nach Bewilligung der periodischen Unterstützungen wird die Sitzung um 1 Uhr mittags geschlossen. Zur Indenfrage in Rumänien. Wenn jemand über die Judenfrage schreiben will, dann ist er entweder für oder gegen die Juden eingenommen; er mag noch so objektiv sein wollen, es kommt immer zu einer mehr oder minder deutlichen Parteinahme. Es kann passieren, daß jemand, wie z. B. Graf Coudenhove, gegen die Juden schreiben will, aber während seiner Studien über die Frage zur entgegengesetzten Ansicht kommt, aber schließlich ergreift er entschieden Partei. Um so interessanter, beachtenswerter und wichtiger sind die Aufzeichnungen eines klugen und offenbar gerecht und billig denkenden Mannes, der gar nicht über die Judenfrage schreiben will, der sich vielleicht nie mit der Judenfrage beschäftigt, möglicherweise noch nie in seinem Leben einen Juden gesehen oder wenigstens ihm näher getreten ist, dem aber das Thema auf einer Reise sich geradezu aufdrängt. Herr A n d r e Belleforthat Rumänien bereist und veröffentlichte seine Eindrücke in der Revne des Deux Mondes. Als er sich anschickt, von der Wallachei nach dem nördlichen Teil Rumäniens, dem ehemaligen Moldau-Fürstentum, abzureisen, fragt ihn sein rumänischer Gastfreund, ob er die Judenfrage dort studieren wolle. Er denke nicht daran, erwidert er; der Gastfreund dort habe ihm sogar bei Strafe verboten, die Judenfrage auch nur zu berühren. Um so mehr denkt man dort daran, lautet die Antwort, und Sie werden schon darüber reden hören. Herr Bellefort ist kaum in dem Moldaugebiel, als er fortwährend Juden sieht und über sie reden hört. Von den 360.000 Einwohnern der Städte daselbst sind nämlich 140.000 Juden, und sie sind auch besonders zahlreich auf dem stachen Lande. Der Franzose hört nun überall seine rumänischen Gastfreunde auf die Juden schimpfen, hier, daß sie am Sabbath sich breit machen, in Jassy, daß kein saftiges Beefsteak zu haben ist, weil nur von geschlichteten Tieren koscheres Fleisch, d. h. unblutiges zu haben ist u. s. w. Der Franzose läßt sich aber durch die Schimpfereien weiter nicht beeinflussen, sondern tut die Augen auf und urteilt selbst. Obwohl er vielleicht nicht ganz frei ist von einem gewissen Vorurteil, das alle gegen Individuen wie Völker einmal haben, über die sie fortwährend schimpfen und

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