Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1905
- Issue
- Heft 15 (14.4.1905)
- Date
- 1905-04-14
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 6. Die Wahrheit Nr. 15. des Landes schränkt die Industrie überhaupt ein, beengt auch die Christen inbezug auf den Kredit und auf die freie Verfügung über ihr Vermögen. Als beredter Beweis kann die von den Vertretern der Obrigkeit bestätigte Bestrebung vieler sehr bedeutender christlicher Grundbesitzer dienen, die einschränkenden Verbote durch häusliche oder mündliche, auf fremden Namen abgeschlossene Pacht- oder Kaufverträge zu umgehen. Die beschränkenden Gesetze demoralisieren die Lokalbehörden, die diese Gesetze anzuwenden verpflichtet sind. Die oberste Administration hat in letzter Zeit selbst anerkannt, daß die ewigen Ausweisungen der Juden nur als Mittel für die Polizeibehörde erscheinen und demoralisierend aus die Bevölkerung wirken. Unter dem Einfluß der judenseindlichen Gesetzgebung und der Administration hat sich in der Bevölkerung die Ueberzeugung festgewurzelt, daß Juden außerhalb des Gesetzes stehen und jedes Schutzes verlustig seien. Die Bevölkerung gewöhnte sich daran, diese vollständig unschuldigen Leute gewaltsam anzugreisen und zu plündern, ihnen das Recht zu entziehen, zu leben und zu arbeiten und ihnen, wenn auch nicht juristisch, so doch in der Tat, das zu nehmen, was sie während vieler Jahre im Schweiße ihres Angesichts erworben hatten. Als sprechende Illustration dieser Ansicht erschienen in den letzten Jahren die Massakres in Kischenew, Homel, Mohilew u. a. Das einzige Mittel, die in materieller und moralischer Beziehung so traurige Lage der jüdischen Bevölkerung aufzuheben, ist da§, den Juden volle Freiheit zum Handeln zu geben, sie von den Fesseln zu befreien, sie mit der übrigen Bevölkerung als gleichberechtigt anzuerkennen, wie dies in allen europäischen Staaten der Fall ist. Außer dem Rechte, gleich allen übrigen Bürgern, an dem Staats- und öffentlichen Leben teilzunehmen, muß die Gleichberechtigung auch dahin gehen, daß den Juden die elementarsten bürgerlichen Rechte — die Freiheit der Uebersiedlung, der Beschäftigung, das Recht, Immobiliarvermögen zu erwerben, Bildung zu genießen —- eingeräumt werden. Die Freiheit der Uebersiedlung und der Beschäftigung sind eng mit einander verknüpft und in einem wohlorganisierten Staate unbedingt notwendig. Deshalb werden diese Rechte in jedem gemeinsamen Leben der Menschen als Grundrechte anerkannt und jede Beschränkung der Freiheit der Uebersiedlung. der Beschäftigung und des Vermögenerwerbes wird als schwerer Druck, als direkter Anschlag auf das Leben eines Menschen empfunden. Der Kampf ums Dasein ist auch ohnedies gegenwärtig schwer genug, um dem Menschen für den Erwerb von Existenzmitteln durch physische oder geistige Arbeit noch Hindernisse in den Weg zu legen. Man muß, im Gegenteil, auf jegliche Weise die Initiative und Selbsttätigkeit in der Bevölkerung aneisern. Hierfür ist aber die Freiheit inbezug aus jegliche Ausbildung notwendig. _ (Schluß folgt.) Mischehen. Bon Sanitätsrar Dr. Maretzki in Berlin. (Fortsetzung.) Fassen wir nunmehr die Ergebnisse der Tatsachen zusammen und prüfen wir diese Verhältnisse ohne Voreingenommenheit auf ihre Ursachen und ihren Zusammenhang! Es ist in der Tat schwierig, diese Dinge vorurteilslos zu begutachten, es ist geradezu verlockend, sich einen gewissen Standpunkt anzueignen und von diesem aus ein Urteil zu fällen. Andererseits frage ich mich, läßt sich für diese Verhältnisse ein allgemein giltiges Gesetz, hergeleitet aus wissenschaftlicher Begründung, aufstellen? Kann man in den Mischehen und deren Zunahme eine soziale Notwendigkeit erkennen! Oder ist das eine Nebenerscheinung in t>er sozialen Entwicklung der Juden, die gleichsam wie eine Abart, eine Spielerei in der Bevölkerungsstatistik aufgetreten ist, die keine besondere Beachtung verdient? Wird sie ebenso vorübergehen, wie sie gekommen ist? Ist es wahrscheinlich oder möglich, Mittel gegen die Mischehen zu finden? Und wenn sie gefunden werden, sind sie praktisch verwertbar und ausführbar? Hat man vielleicht nicht schon zu lange den Dingen nachgesehen, sie als quantite negligeable betrachtet, so daß sie nicht mehr zu ändern sind? Das sind Fragen, die einem beim Studium dieser Angelegenheit bestürmen, und nicht ohne Bedenken trete ich an die Lösung dieser Frage heran, ob ich mit meinem Urteile das Richtige treffe, ob ich der Wahrheit nahe komme, ob die Phantasie nicht den realen Dingen Gewalt amut. Gleichwie, ich will und muß es versuchen. Irre ich in meinen Voraussetzungen und Schlußfolgerungen, dann werde ich Belehrung erfahren. Ich will die breiteste und eindringlichste Diskussion; diese Angelegenheit soll in Fluß kommen, und aus den verschiedensten Ansichten soll sich das Wahre, das Untrüglichste herauskrystallisieren zu Nutz und Frommen für unsere Glaubensgemeinschaft. Aus obiger Darstellung der Mischehen und deren Betrachtung nach manchen Seiten dürfte ersichtlich sein, welche Bedeutung dieselben mit der Zeit gewonnen haben. Vor allem steht die Tatsache fest, daß das Zivilstandgesetz die Schließung der Mischehen erleichtert hat. Seitdem haben die Ehen zwischen Juden und Christen ständig zugenommen. Alle gesellschaftlichen Schichten, vom alten Adel bis zum Arbeiter, sind daran beteiligt; in den höchsten Kreisen tritt die Mischehe vereinzelt auf, und sie verbreitet sich mehr, je tiefer man in die unteren Klassen herabsteigt. Das erstere ist keine neue Erscheinung, vielmehr wissen wir, daß seit vielen Generationen in fast allen Ländern Männer aus den höchsten aristokratischen Kreisen reiche Jüdinnen zum Traualtar geführt haben. Hierfür sind wohl in den meisten Fällen persönliche selbstsüchtige Beweggründe, auch die Eitelkeit der Eltern die vorherrschenden und treibenden gewesen. Viel ist die Mischehe auch in Künstlerkreisen verbreitet. Das kann uns nicht Wunder nehmen; in diesen Kreisen herrscht eben eine laue Auffassung von Religion und religiösen Pflichten. ' Es ist auch die Wahlverwandtschaft des Berufes und des Geistes, die stärker anziehend wirkt, als die Konfession. Sie alle verlieren für unsere Beurteilung jede allgemeine Bedeutung. Anders liegen die Verhältnisse und Ursachen in der ärmeren Bevölkerung; da sind es zumeist und vorwiegend wirtschaftliche Zustände, die zu Mischehen in-so umfangreicher'Weise führen. Da hat das Zivilstandgesetz den ökonomischen Verhältnissen Vorschub geleistet. Zunächst ist zu bemerken, daß im allgemeinen die Männer in späterem Alter heiraten, als früher, und die jüdischen Männer noch später. Das Durchschnittsalter aller heiratenden Männer in Berlin betragt 29-49 Jahre. Im Jahre 1902 betrug dasselbe bei den jüdischen Männern 31-82 (die Witwer und Geschiedenen eingeschlossen), bei den Ledigen 30-54; für das Jahr 1903 sind diese Zahlen etwas geringer. Die Erwerbsverhältnisse sind schwieriger geworden, man gelangt erst in reiferen Jahren zu einer Existenz, die es ermöglicht, einen eigenen Herd zu gründen. Das ist bei uns Juden noch schwieriger, und dadurch rückt die Altersgrenze für die Heirat höher hinauf. Dazu kommt, daß der Jude einen größeren Anspruch an den Lebensunterhalt stellt; er nimmt eine größere Wohnung, richtet sich reicher ein, ernährt sich gut. In dieser höheren Aufwendung für die Familie begegnet er sich mit den Töchtern, die doch aus gleichen Kreisen stammen, mit gleichen Ansprüchen und Gewohnheiten. Die Töchter genießen meist eine höhere Schulbildung, wodurch die Ansprüche sich steigern. Dadurch wird mancher Mann abgeschreckt; er kann eine Mitarbeit der Frau in seinem Berufe nicht erwarten, denn nur wenige junge Mädchen bereiten sich für die Haushaltung und andere Berufe vor. So liegen die Verhältnisse in den besten Kreisen. Da glaubt mancher jüdische Mann bei christlichen Familien eine größere Gewähr zu finden, weil er einfache Verhältnisse, Mitarbeit der Kinder im Berus der Eltern findet. In viel höherem Maße machen sich diese Einflüsse im Handwerker- und Arbeiterstande, wie bei den kleinen Kaufleuten geltend. Infolge vermehrten Frauenerwerbs arbeiten die christlichen jungen Mädchen in Gemeinschaft mit jüdischen Männern in Fabriken, Geschäften, Bureaux vielfach zusammen; die Gelegenheit, sich kennen zu lernen, mit einander zu verkehren, ist täglich und stündlich gegeben. Da suchen sie aus diesen Kreisen ihre Gefährtinnen, von denen sie gleiche Ansprüche, gleiche Ziele und Mitarbeit erwarten