Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1905
- Issue
- Heft 14 (7.4.1905)
- Date
- 1905-04-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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.Seite 6. Die Wahrheit Nr. 14. Kompetent vorhanden war, dem mangels anderer Bewerber das Stipendium auch verliehen werden mußte. Angesichts der notorischen Notlage, in welcher sich viele jüdische Studenten befinden, erscheint die geringe Bewerbung umso auffallender, als die Verlautbarung dieser Stiftung in weitestem Maße erfolgte, so u. a. an den Kundmachungstafeln der Universitäten, sämtlicher Gemeindetempel, der jüdischen Lese- und Redehalle, in allen jüdischen Zeitungen und auch in größeren politischen Tagesblättern. Regulierung der Religionslehrerbezüge. Nach dem eingehenden Referate des Herrn I. Vizepräsidenten Dr. Ko hu entwickelt sich eine längere Debatte, an welcher sich die Herren ülis. Rat Sachs, Dr. Rappaport, Eltbogen, Dr. Berger, Aus Pitz, kais. Rat Weil, Dr. Spitzer und Architekt Marmorek beteiligen. Nachdem ein Antrag auf Vertagung, bezw. Rückverweisung an das Vertreterkollegium zur neuerlichen Beratung behufs Stellung von Anträgen, welche eine über die unten angeführten Beschlüsse hinausgehende günstigere Regulierung der Religionslehrerbezüge bezwecken sollen, abgelehnt wird, werden folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Die Gehalte der definitiven Lehrer werden erhöht, und zwar: Für die Lehrer I. Klasse von X 2496 auf X 3000. „ „ „ H. „ ,/ „ 1852 „ „ 1600. 2. Für die Lehrer I. Klasse wird die Zahl der Pflichtstunden mit 28, für die Lehrer H. Klaffe mit 16 festgesetzt; Ueb erstunden werden mit je X 100 — per Stunde sowohl für Volks-, wie auch für Bürgerschulen honoriert. 3. Die Personalzulagen werden bei der Erhöhung in Einrechnung gezogen. 4. Das Stundenhonorar der exmittierten Lehrer wird für den Unterricht an Volksschulen von X 84 per Wochenstunde und Jahr auf X 100, für den Unterricht an Bürgerschulen von X 100 auf X 110 erhöht. 5. Das Studentenhonorar der Supplenten wird von X 2-20 auf X 250 erhöht. 6. Diese Erhöhungen treten mit Giltigkeit vom 1. Jänner 1905 in Kraft. 7. Die Bestimmungen betreffs Quinquennalzulagen bleiben unverändert. Schluß der Sitzung halb 2 Uhr nachmittags. Mischehen. Von Sanitätsrat Dr. Maretzki in Berlin. (Fortsetzung.) Dies wird noch deutlicher illustriert, wenn wir die hauptsächlichsten Scheidungsgründe betrachten, wie folgende Tabelle zeigt: Von je 100 Scheidungen in Berlin während der Jahre 1895—99 sind veranlaßt:*) _ ss . J- Durch: UAO «5-s© V) . 18-58 16-58 14-0 11-3 . 4-74 11-90 6-0 11-3 . 3-56 555 4-0 3-8 . 1304 9-41 8-0 9-4 . 5-93 6-26 4-0 3-8 . 5-93 6-00 — — . 0-39 0-30 2-0 — . 119 019 — — . 30 04 2936 48.0 52-9 Ehebruch des Mannes. „ der Frau. „ beider Ehegatten .... Böswilliges Verlaßen des Mannes „ „ der Frau. . . Mißhandlung durch den Mann . . . „ „ die Frau. . . . „ „ beide Ehegatten . Gegenseitige Einwilligung. Wieviel Zeit verflossen ist, bis nach geschlossener Mischehe die Scheidung erfolgte, darüber fehlen die Angaben. Aber man ersieht unschwer, daß die anfängliche Neigung der Eheleute zu einander bald in die Brüche geht, denn die Hälfte der Mischehen geht nach einiger Zeit mit gegenseitiger Einwilligung auseinander; auch die Treue der Eheleute leidet Schiffbruch, wesentlich zu ungunsten des christlichen Mannes und der christlichen Frau. Daß der jüdische Mann seine christliche Frau rücksichtsvoller behandelt, als der christliche seine jüdische Frau, wird allgemein behauptet und dürfte auch der Wahrheit entsprechen; aber aus der Statistik der Ehescheidungen ist darüber nichts ersichtlich (es sind nur zwei Fälle von Mißhandlung angegeben); indessen ist das kein zuverlässiger Maßstab, da über die Verträglichkeit bei dem immerhin intimen Charakter der Ehe sehr oft geschwiegen wird, und die meisten Fälle wörtlicher oder tätlicher Beleidigung in der Ehe nicht zur gerichtlichen Kenntnis kommen. 4L Um das Tatsachenmaterial zu vervollständigen, hebe ich zwei besondere, nach meiner Ansicht auffallende Erscheinungen aus dem Gebiete der Mischehen hervor.. Erstens die starke-Anteilnahme der armen jüdischen Bevölkerung an den Mischehen. Es ist mir nicht möglich gewesen, bei der großen Fülle von Akten der Armenkommission der hiesigen jüdischen Gemeinde (8000) alle auf diesen Punkt hin durchznsehen, aber eine Stichprobe der. im Umlauf befindlichen Gesuche von 14 Tagen hat 34 Mischehen ergeben. Die wirkliche Zahl ist bedeutend größer, sie. beträgt sicher an 200. Darunter sind 30 jüdische Männer und 4 christliche. Zwei Familien sind kinderlos, in 18 sind die Kinder jüdisch geblieben, in 12 christlich. Sechs jüdische Männer waren früher Kaufleute, 14 sind Arbeiter, 8 Handwerker, 2 Händler. -Möglich, daß durch Unverträglichkeit das Interesse für einander geschwunden ist, die Männer ihren Beruf vernachlässigen, dadurch in Vermögensverfall geraten und schließlich ganz verarmen. Noch auffallender ist die zweite Erscheinung, daß in den Mischehen relativ häufig Verbrechen vorgekommen sind. Ich habe die Akten der entlassenen Strafgefangenen jüdischer Konfession darauf durchgesehen. In Berlin sind 1120 Gesuche um Unterstützung eingereicht worden. ' Darunter befinden sich 46 Personen, die in Mischehe leben. Absolut genommen ist die Zahl keine große, immerhin groß genug, denn unter den Hilfesuchenden ist eine namhafte Anzahl lediger Personen, und in sehr vielen Fällen sind die ehelichen Angaben mangelhaft, öderes sind gar keine Angaben vorhanden. Demnach gewinnen die 46 Verbrecher ein erhebliches Gewicht. Unter diesen 46 in Mischehe lebenden Verbrecherfamilien sind 41 jüdische und 15 christliche Männer. Dem Stande nach waren 20 Kanfleute, 12- Händler, 8 Handwerker, 6 Arbeiter. Was die Verbrechen selbst betrifft, fo, begingen 12 Personen Diebstahl, 10 Unterschlagung, 8 Betrug, 5 Kuppelei, 3 Urkundenfälschung, je 2 Hehlerei und Untreue, je 1 Abtreibung, Meineid, Betteln; 1 Knabe aus einer Mischehe wurde der staatlichen Fürsorge- Erziehung übergeben. 36mal beging der Mann das Verbrechen, 1 5mal die Frau, 4mal der Sohn; darunter war 3mal der Vater christlich. Von den Frauen begingen 2 Unterschlagung, 2 Kuppelei (beidemal war die Frau jüdisch), 1 Diebstahl. So drängt sich unwillkürlich die Ansicht auf, daß, wer an seiner Religion mißachtend vorbeigeht, bei sittlichen Konflikten auf ei neschiefeE benegerät, auf der es keinen Halt gibt. Man behauptet zwar, Glaube und Moral fallen.nicht immer zusammen; es gebe in allen Volkskreisen tausende und abertausende Männer und Frauen, die sich jedem überlieferten Glauben entfremdet haben und dennoch in ihrem Tun und Lassen nicht weniger Moral und Sittlichkeit zeigen, als diejenigen, die sich ihren frommen Glauben erhalten haben. Der wahre Grund liege mehr in den sozialen Verhältnissen, denn die Mischehen seien in den wirtschaftlich schwachen Kreisen verbreitet, darum auch dort die häufigen Verbrechen. In Wahrheit kann man einen gewissen ursächlichen Zusammenhang zwischen Mischehe und Verbrechen nicht wegleugnen. Es wird für diese sozialen Zustände das zutreffen, was ich über die Mischehen innerhalb der armen jüdischen Bevölkerung gesagt habe. Immerhin ist dieser Uebelstand beachtenswert und bedarf weiterer Beobachtung, namentlich wie sich die Kinder aus jüdischen Mischehen inbezug auf die Kriminalität' erhalten. Es ist noch fraglich, ob sich diese Erscheinung in jüdischen Mischehen in stärkerem Grade bemerkbar macht, als in evangelischkatholischen. Einen Vergleich kann ich nicht anstellen, da mir die Unterlagen hierftir fehlen. (Fortsetzung folgt.) Verschiedene Nachrichten. Wien. (Die Waisenkinder von Kischenew.) Der unter diesem Titel in voriger Nummer unseres Blattes veröffentlichte Artikel hat vielseitiges Interesse erregt; doch hat sich ein sinnstörender Druckfehler in denselben eingeschlichen, indem, die Summe der Sammlungen mit 170 Frcs.. statt richtig mit 170.000 Frcs., angegeben erscheint. Wien. Eine Deputation des Verbandes der israelitischen Religionslehrer an den österreichischen.Mittelschulen, bestehend aus dem Obmanne, Rabbiner Dr. Feuchtwang, dem.Obmannstellvertreter Pros. Dr. Äd. Weiß und den Äusschußmitgliedern Prof. M. Kanitz und Prof. Doktor H. P o llak, begab sich Samstag, den 1. April, in das Ministerium für *) Dr. Rnppin: S. 246.