Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1905
- Issue
- Heft 14 (7.4.1905)
- Date
- 1905-04-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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fflv. 14. Die Wahrheit Sette 5. nisieren, indem wir unsere Kräfte zum Wohle des Landes, und der Menschheit frei entwickeln. Und wir erwarten dies nicht als Gnaden- oder Großmutsakt, selbst nicht als Resultat politischer Berechnung, sondern als Ehren- und Gerechtigkeitssache. H' St. Petersburg. Seiner Exzellenz dem Präsidenten des Minister-Komitees Herrn Sergej Juliewitsch Witte. Die Rechtslage und die Lebensweise der russischen Juden ist in höchstem Grade traurig und exceptionell. In ihren bürgerlichen und politischen Rechten beschränkt, auf künstliche Weise in den Städten und Oertern des Westens und Südens Rußlands zusammengedrängt, sind sie der Unwissenheit und Armut geweiht, durch die Rechts- und Arbeitslosigkeit bedrückt. Diese Zustände, die bereits seit vielen Jahrzehnten währen und zur Zeit der großen Reformen Kaiser Alexander II. besser zu werden begannen, haben sich in den letzten 25 Jahren bedeutend verschlimmert und verschärft. Jetzt, im Augenblicke, wo alle Klassen der russischen Gesellschaft mit voller Einstimmigkeit und seltener Energie auf die Notwendigkeit radikaler Reformen des russischen Lebens Hinweisen, halten die Juden, die nicht einmal die elementarsten Rechte genießen, welche die übrige Bevölkerung des Landes nicht mehr befriedigen, es für notwendig, ihre Stimme mit der allgemeinen Stimme des russischen Volkes zu vereinen. Indem die russischen Juden mit Zuversicht und Hoffnung auf die bevorstehende Revision nicht nur der Gesetze allein, sondern auch des ganzen Systems der Gesetzgebung und Verwaltung harren, hegen sie die feste Ueberzeugung, daß gleichzeitig mit Besserung der Lage aller russischen Bürger den Grundsätzen der Gleichheit, Freiheit und Selbsttätigkeit gemäß, auch alle speziellen Beschränkungen, die das Leben des russischen Judentums wie mit einem eisernen Ring zusammenpressen, werden aufgehoben werden- Diese Beschränkungen und Ausnahmsgesetze, die die Menschenwürde der Juden demütigen und die Entwicklung ihrer' Kräfte und ihrer Tätigkeit hemmen, demoralisieren sowohl, die Juden selbst, als auch die übrigen Teile der Bevölkerung, und schließlich auch die Verwaltungsorgane. Die Vertreter der jüdischen Bevölkerung des Hauptzentrums des westlichen Bezirkes, der Stadt Kiew, in der Euer Exzellenz Gelegenheit hatte, direkt die traurige Lebensweise und die himmelschreiende Lage der Juden kennen zu lernen, halten es für ihre Pflicht, allen erwähnten Erwägungen Ausdruck zu geben und die Bitte zu äußern, dieselben bei bevorstehender Prüfung der Judenfrage vorzulegen. Nur die vollständige Emanzipation der Juden und deren Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung vermag diese Jahrhunderte lang schwebende Frage nicht nur des jüdischen, sondern auch des ganzen russischen Lebens zu lösen und den russischen Juden die Möglichkeit zu geben, ihr Leben zu organi-' sieren und gleichzeitig alle Kräfte dem Wohle des allgemeinen Vaterlandes zu widmen. IH. Eingabe der sibirischen Juden. Der von der Deputation der sibirischen Juden dem Präses des Ministerkomitees einaereichten Vorlage entnehmen wir Folgendes: Unter den durch persönlichen Ukas vom 12. Dezember angemeldeten bedeutenden inneren Reformen ist auch ein Allerhöchster Befehl vorhanden, „die aktuellen Bestimmungen, die die Rechte der Fremdvölker beschränken, einer Revision zu unterwerfen". Diese freudige Nachricht rief das Licht der Hoffnung in den gemarterten Herzen und in dem abgehärmten Geist der russischen Juden hervor. Endlich ist der Augenblick gekommen, wo die Rechtsfesseln, unter deren Last das 5 Millionen starke russische Judentum stöhnt und ächztfallen sollen. In dem persönlichen Allerhöchsten Ukas. vom 11. August 1904 ist dem Allerhöchsten Wunsche Ausdruck gegeben, daß das Prinzip der ..Gerechtigkeit" bei der Lösung der Judenfrage als Grundlage dienen solle. Dieses Prinzip fordert unbedingt, daß der Gesetzgeber den vom Gewissen. aller Kulturvölker geheiligten Grundsatz anerkenne, daß „es keine Pflichten , ohne Rechte, keine. Rechte ohne Pflichten gebe". Wenn das Recht auf Existenz durch Blut bewiesen werden muß. so hat der heldenmütige Tod der jüdischen Krieger in Port Arthur und in der Mandschurei eine würdige Antwort auf alle Verleumdungen, daß es den Juden an Ehrgefühl betreffs Treue und Hingabe der Pflicht mangele, gegeben. Auf dem Schlachtfelde, das alle im Augenblicke des Todes gleich macht, ist dem Befehl des menschlichen Gewissens, „daß irgend welche Einschränkungen der Persönlichkeit infolge religiöser Anschauungen nicht bestehen dürfen", nochmals das Siegel aufgedrückt worden. Es ist an der Zeit, auch dem russischen Juden, diesem elenden Paria des russischen Reiches, das Recht der Persönlichkeit zuzuerkennen und ihn von den schweren Ketten zu befreien. Sie erniedrigen nicht nur die Juden, sondern auch das russische Volk. Sie bedrücken nicht nur die Juden allein, sondern sie hemmen auch die kulturelle Entwicklung Rußlands. Die Aufhebung der Beschränkung betreffs der Rechte der Inden ist eine Lebensfrage für 5 Millionen Menschen. Es wird von den „dringendsten Interessen des Reiches und von dem augenscheinlichen Nutzen für das russische Volk gefordert". Jedoch nicht utilitarische Erwägungen, sondern Forderungen der höchsten Gerechtigkeit müssen die schleunigste Aufhebung aller Beschränkungen der russischen > nden, die deren ganzes Leben umstricken und fesseln, es mit einem undurchdringlichen Netz von schmählichsten Erniedrigungen und Verletzungen erfüllen, diktieren. Sollte jedoch die Stunde, in der diese heilige Wahrheit das Grundprinzip der russischen Gesetzgebung bezüglich der Juden werden muß, noch nicht geschlagen haben, sollte der Gesetzgeber das Prinzip der Allmählichkeit als Richtschnur wählen, so bitten und hoffen die sibirischen Juden, daß man zum mindesten an ihre Emanzipation sofort gehe und daß in nächster Zukunft Art. 11, Beilage zu Art. 68, B. XIV. Ausg. 1903, entweder vollständig gestrichen oder wenigstens durch die Anmerkung ergänzt werde, daß ganz Sibirien für die dort lebenden Juden ein Gebiet der festen Ansiedlung, gleich den Gouvernements der jüdischen Ansiedlungszone, werde. (Schluß folgt.) Aus der Wiener Knltnsgemeinde. (Aus der Plenarsitzung des Kultusvorstandes vom 2. April 1905, unter dem Vorsitze des Präsidenten Herrn Dr. Alfred Stern. Beginn 10 Uhr vormittags.) Einlauf. Em Ein lause befinden sich: Die Mitteilung des Bezirksgerichtes Josefstadt über mehrere von Frau Josefine Wölfler testamentarisch errichtete Legate im Gesamtbeträge von X 6600; ein Bericht des Kultusvorstehers Salo Landau über die Generalversammlung des kaufmännischen Unterstützungsvereines „Osten" in Wien, in welchem die außerordentlich humanitäre Tätigkeit des Vereines hervorgehoben wird; ein Dankschreiben des Herrn Wilhelm Kuffner für die ihm anläßlich des Hinscheidens seiner Mutter ausgesprochene Teilnahme des Kultusvorstandes (die Verblichene hat als Testamentslegat für jüdische Arme, mit besonderer Berücksichtigung der im ehemaligen Bezirke Döbling wohnhaften X 1500 hinterlassen); ein Dankschreiben des Fräulein Dr. Amalie Pollak für die ihr anläßlich ihrer Promotion ausgesprochenen Glückwünsche des Vorstandes. Zum Sekundararzt an der gynäkologischen Abteilung des Spitales der Kultusgemeinde wird ab 1. April 1905 Dr. Julius L e w i t h. zum Sekundararzte der israel. Bersorgungsanftalt ab 1. April 1905 Dr. Erwin Rosenberger ernannt. Stiftungen. Nach Bekanntgabe von 15 neuerrichteten Stiftungen und Widmungen gelangen folgende Stiftungen zur Verleihung: 1. Die Osias H. Schorrsche Stiftung für Rabbinats- und Lehramtskandidaten an 11 Hörer der israel.-theol. Lehranstalt im Betrage von je X 600; 2. die Dr. Adolf und Emanuel Sternsche Stiftung an 6 Rigorosanten der Medizin im Betrage von je X 206. Weiters werden dem Plenum folgende, seit der letzten Plenarsitzung verliehene Stiftungen zur Kenntnis gebracht: 1. Die Baurat Max Fleischer-Stiftung für Handels- und Gewerbetreibende (1 Platz zu ■ X 96); 2. die Betti Seligmann-Widmung für eine arme Witwe (1 Platz zu X 10); 3. die Theobald Usfenheimersche Studenten-Stistung (4 Plätze ä X 270, und zwar je ein Platz für. Hörer der philosophischen, medizinischen und juridischen Fakultät, sowie der technischen Hochschule.) Bei diesem Anlässe bemerkt der Vorsitzende^ daß um die letztgenannte Stiftung, deren Ausschreibung stiftbriefgemäß durch den Magistrat, deren Verleihung aber durch den Kultusvorstand zu erfolgen hat, äußerst wenige - Bewerber einreichen, so daß z. B. für den Medizinerplatz nur ein einziger