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Die Wahrheit · 1905-03-24 · Heft 12 (24.3.1905) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1905
Issue
Heft 12 (24.3.1905)
Date
1905-03-24
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Nr. 12. Die Wahrheit seiner Feinde nicht zu vergessen, Einheit und Einigkeit im Innern sich zu wahren, um nach Außen stark zu sein. Welchen Wert aber die jüdischen Gelehrten auf die Erhaltung des jüdischen Solidaritätsgedankens gelegt haben, beweist eine religiöse Einrichtung, deren Kenntnis — bedauerlicherweise — mehr und mehr zu schwinden beginnt, nämlich die Festsetzung der besonderen vier Sabbate vor dem Pessachfeste. Der erste der Erinnerung an die S ch' k a l i m gewidmet; der zweite dem Andenken an Amalek, diesem Urtypus des Judenfeindes; der dritte, einer religiösen Einrichtung, der „roten Kuh", deren Grund in ein Dunkel gehüllt scheint; und endlich der vierte zur Erinnerung an die Gründung des jüdischen Volkes, also ein religiös-politischer Grund par excellence. Verweilen wir zunächst einige Momente bei dem ersten, zweiten und vierten. Die Vorschrift für den ersten Sabbat gipfelt in dem Fundamentalsatze: Gleichheit vor Gott, vor dem Gesetze und vor den Menschen. Niemand sollte mehr geben als einen Schekel, weil keiner mehr als der andere gelten sollte. Der Schekel bildet das Symbol für die Gleichwertigkeit der Person, wie das jüdische Gesetz sie wieder und wieder dekretiert. Der zweite Fundamentalsatz lautet: Kein Amalek- Prinzip. Nicht den Amalek sollte Israel vernichten, sondern das Sech er Amalek, den Ruf Amaleks, das Amalek- P rin zip. Und dieses Prinzip lautet: Gewalt vor Recht. Man denke: schon vor über 3000 Jahren waren es die Juden, die den Absolutismus bekämpften. Und da wagt man noch, zwischen den Gesetzen Babels und den Gesetzen der Bibel einen Vergleich zu ziehen! Das dritte Fundamentalprinzip lautet: Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühles. „Und wenn das Haus zu klein ist für ein Lamm, so soll man es mit dem Stammesgenossen teilen," so lautet das Passahgebot. Und da bemerkt ein geistvoller Gelehrter, man solle nicht übersetzen, wenn das Haus zu klein, sondern wenn es zu arm sei; dann solle der Reiche mit dem armen Bruder, dem Stammesgenossen, teilen. Und nun der vierte Fundamentalgrundsatz des jüdischen Volkes, jener Satz, den die größte jüdische Wohltätigkeits-Vereinigung, die Alliance israelite universelle, zu ihrem Motto gewählt: Kol jisroel arewim seh. boseh. Alle Juden sind einander verpflichtet. Dieses Prinzip sollen wir, meiner Ansicht nach, aus der Para-admna-Snfiitution lernen. Ich habe schon einmal, als ich über „das Speiseverbot des Hüftfleisches vom gesundheitlichen Standpunkte" gesprochen, betont, daß die Bibel unter dem Mantel der Symbolik — und gerade hier mit Vorliebe — die realsten, grundlegendsten Lehren enthält. Wir müssen nur versuchen, in die verschlungenen Pfade der jüdischen Gesetzgebung einzudringen. Nicht auf Sophismen oder Wortklaubereien, sondern indem wir uns den Wortsinn klarzumachen versuchen, indem wir — nicht hineindeuteln. Und da habe ich. denn auch bezüglich der Para-Institution schon einmal bemerkt, daß sie nichts anderes lehre, als, daß niemand so hoch stehe, um nicht die Verpflichtung zu haben, in den tiefsten Schlamm menschlichen Elendes, menschlicher Niedrigkeit hinabzusteigen, um zu bessern, zum mindesten dieses zu versuchen, denn — „Alle Juden sind einander verpflichtet." Betrachten wir zunächst das Aeußere der so dunkel erscheinenden Bestimmungen von der „roten Kuh", so fällt nicht nur die ganze Art und Weise auf, in der die Thora das Gesetz gibt, sondern auch die Form. „Dieses ist eine Grundbestimmung, die Gott in folgendem geboten hat." Eine Analogie findet sich nur noch in dem Gebote über die Reinigung verunreinter Geräte und Kleider. In der Kategorie dieser Grundbestimmungen, den Chukim, rubrizieren also zunächst alle diejenigen Gesetze, denen eine grundlegende Bestimmung innewohnt, namentlich eine solche, bei der die Absicht des Gesetzgebers und was er damit besagen oder erreichen will, nicht sogleich klar hervortritt. Und daß diese dunkelscheinenden Gesetze in Etwas begründet sind, daß sie nicht nur für das Israel der mosaischen Zeit, sondern auch für spätere Generationen Geltung haben sollten, geht aus dem unscheinbaren Schlußworte lemor — „wie folgt" hervor, das nach einer Deutung der alten jüdischen Weisen stets auf die Zukunft hinweist, für die das betreffende Gebot ebenfalls bestimmt sei. Wie bei den zehn Geboten, so finden wir die gleiche Schlußformel bei allen Speisegesetzen, deren Grund uns ebenfalls nicht klar, deren Berechtigung aber, wie die Mikroskopie beweist, nicht abzuweisen ist. Doch kehren wir wieder zu dem Gesetze von der Para, der roten Kuh, zurück und versuchen wir zunächst festzustellen, was diese Gesetzeskategorie als solche weiter bedeutet. Vor allem verstehen wir unter „Chukim" solche Gesetze,, die sich mit der Bezeichnung „Naturgesetze" decken. Es sind also Gesetze, die sich nicht nur auf ein ganzes Volk, sondern auf jeden einzelnen Menschen erstrecken. Beim Pessachopfer heißt es: „Dieses ist die Grundbestimmung, die Grundidee des Pessach. wer außerhalb des Volkes steht, sollte nicht daran teilnehmen." Und in jenes Kapitel, das die großen Strafbestimmungen enthält, die in so furchtbarer Weise eingetroffen, beginnt mit den Worten: „Wenn Ihr in meinen Grundsätzen wandelt," womit nichts anderes gemeint ist und gemeint sein kann, als die Erftillung der moralischen und sozialen Gesetze, die Jnnehaltung jener „Normen" und „Formen", welche die „Gesellschaft von jedem Einzelnen zu fordern berechtigt ist. Und wenn die Bibel von Noah rühmt, „mit Gott wandelte Noah", so gibt sie ihm das hohe Lob, daß er in jener sittenverderbten Zeit die Moral hochgehalten, ein sittlich hoher Charakter, ein Jsch geblieben war, nicht nur für, d. h. im Verhältnis zu jener Zeit, sondern trotz jener Ausschweifungen, die die ganze Menschheit degeneriert und dem Untergange zugeführt hatte. Und ich glaube, daß wir auch in der Verordnung der „roten Kuh" ein S y m b o'l zu suchen haben, das, wie kaum ein zweites, lehrt, wie die Menschen nicht nur aufeinander angewiesen s i n d, sondern, daß sie dieses Gegenseitigkeitsverhältnis suchen sollen, selbst dann, wenn Abweichungen zu befürchten sind. (Schluß folgt.) Mischehen. Bon Sanitätsrat Dr. Maretzki in Berlin. (Fortsetzung.) Der Anteil der Mischehen an Totgeburten ist gleichfalls keine größere, als bei den Andersgläubigen. In Berlin waren 1899 und 1900 in Mischehen bei jüd. Vater 5-56°/^, bei jüd. Mutter 3-030/0 totgeborene Kinder, während bei Mischehen überhaupt 3-39°/0 Totgeborene gezählt wurden. (Statistisches Jahrbuch von Berlin.) Dr. A. Ruppin, der die Totgeburten in den 25 Jahren von 1875—99 bei Christen, Juden und in Mischehen untersucht hat (Deutsche Mediz. Wochenschrift 1901) gibt an, daß die Totgeburten in rein christlichen Ehen am häufigsten, in rein jüdischen am seltensten, in der Mischehe die Mitte halten, und zwar so, daß, wo der Mann Jude ist, die Zahl der Totgeburten die in rein jüdischen Ehen nur um 1'1 per Mille übersteigt, in Mischehen aber, wo der Mann Christ ist, um 3-71 per Mille überwiegt. Das jüdische Element in einer Ehevermehrt die Lebenschancen der Nachkommenschaft. Doktor Hoppe erklärt dieses günstige Verhältnis, daß der Alkoholismus, Syphilis und Tuberkulose, welche einen außerordentlichen Einfluß auf die Nachkommenschaft ausüben, bei den Juden entweder fast ganz fehlen, oder verhältnismäßig seltener sind. Geben wir nun eine genaue Analyse der Mischehen in Bezug auf Bildung und soziale Stellung der Eheschließenden! Dabei stütze ich mich auf eigene Wahrnehmungen und auf einige sicher ermittelte Fälle. In den 46 Mischehen hatten 19 Paare gleiche Schulbildung genossen, und zwar in 11 jüd.-chr. und 8 chr.-jüd. Ehen. Ungleiche Bildung war in 27 Fällen zu konstatieren, derart, daß 24 Mal die Frau eine weit tiefere Bildungsstufe einnahm, als der Mann; nur. in 2 Fällen überragte die jüdische Frau den Gatten. In Bezug auf die soziale Stellung

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