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Die Wahrheit · 1905-02-24 · Heft 8 (24.2.1905) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1905
Issue
Heft 8 (24.2.1905)
Date
1905-02-24
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Tagesblätter, daß Se. Eminenz der Kardinal Fürsterzbischof I dem Bürgermeister Dr. Srb 'vorgestellt habe, daß durch die Fortsetzung der Kleinseitner elektrischen Bahn bis auf den Hradschin dieser altberühmte, historische Platz seine bisherige Physiognomie verlieren und die Stille des erzbischöflichen Palais gestört würden, und daß der Bürgermeister der betreffenden städtischen Baukommission sofort die Weisung gab, das bereits fertiggestellte Elaborat den Wünschen des hohen Kirchenfürsten entsprechend umzuarbeiten. Bisher ist noch keinem Blatte eingefallen, in seinen Notizen über die drohende Demolierung der jüdischen Altertümer auf das obige Faktum hinzuweisen. ■ Uebrigens geht das Streben, jüdische Altertümer, selbst zum eigenen Schaden, von der Erde zu tilgen, aus demselben Geiste hervor, wie das Streben, das Judentum herabzttsetzen und seine Verdienste zu verkleinern. Das höchste und heiligste Altertum ist die Bibel. Auch diese versucht man auf Kosten der Wahrheit und der wissenschaftlichen Unparteilichkeit herabzusetzen, nur um den Juden den sie umgebenden „Nimbus" zu nehmen. Warum sollten tschechische Stadtvüter von einem anderen Geiste erfüllt sein, als deutsche Professoren und Landesväter?! Ja, noch mehr, warum sollten Andersgläubige, Nichtjuden, mehr Pietät für jüdische Alter- und Heiligtümer bekunden, als die Juden selber? Nebst der Bibel ist wohl die Sprache der Bibel, die hebräische oder heilige Sprache, das höchste und kostbarste Altertum des Judentums, ja, man kann sagen, sie ist ein Teil der Bibel selbst. Und doch ist gerade in der jüngsten Zeit mehr denn sonst unter den tschechischen Juden das Bestreben hervorgetreteu, die Sprache der Väter, die Sprache der Bibel, die Sprache der uralten Gebete aus der Mitte Israels zu tilgen und durch das nationale Idiom zu ersetzen In. tschechischen. Gemeinden wird mit dem größten Eifer dafür agitiert, daß das Hebräische nicht mehr einen Gegenstand des jüdischen Religionsunterrichtes bilden und auch nicht mehr — was übrigens von selbst kommen müßte — die Sprache des Gottesdienstes sein soll An der Spitze dieser Agitation steht horribile dictu ein Rabbiner (??), der, wie man allgemein sagt, ein ausgezeichneter Tscheche, aber ein sehr schlechter Hebräer ist. Von Gemeinde zu Gemeinde ziehend, sollen ihn allenthalben Frauen und Jungfrauen, wie einst den kleinen Helden David nach seiner Besiegung des mächtigen Riesen 'Goliath, mit Preisl.iedern begrüßen, obgleich es noch fraglich ist, 'ob nicht am Ende doch die hebräische Sprache, deren glänzendster Repräsentant ja der Psalmensänger David ist, den Sieg davontragen wird. Der junge Mann hat übrigens Recht. Denn er sieht, daß eine, größere jüdische Gemeinde einen, jüdisch-tschechischen Studentender zu der Zeit noch nicht einmal den akademischen Grad erlangt hatte, ohne weiteres'zum Rabbiner machtwarum sollte sich da nicht, in ihm die/ Ueberzeugung festsetzen, daß das Hebräische in unserer Zeit etwas ganz Ueberflüssiges, ja ein Anachronismus geworden ist. Wenn selbst der Rabbiner es nicht braucht, wozu dann die Kinder in der Schule mit. dessen Erlernung plagen? Rabbiner ohne Rabbinisches, und Juden ohne Jüdisches! Das ist. es. was nach der Meinung Vieler unsere Zeit erfordert. Von zionistischer Seite ist eine Gegenagitation eingeleitet worden. Das ist allerdings sehr löblich. Solche das Judentum schädigende Erscheinungen werden aber erst dann nicht mehr hervortreten, wenn daß Grundübel, au dem das böhmische Judentum leidet, beseitigt sein wird. Das ist: die vollständige Geringschätzung der jüdischen Wissenschaft und des rabbinischtalmudischen Wissens und die daraus hervorgegangene Gepflogenheit, bei der Anstellung eines Rabbinerslelbft da, wo der. Angestellte nur als Rabbiner zu fungieren hat, nicht einmal daran zu denken, von dem Bewerber auch den Nachweis rabbinischer Studien und die Vorlage eines auf Grund der diesbezüglichen Prüfungen erlangten Rabbinatsdiplomes.zu verlangen. Das muß jeder Vernünftige einsehen, selbst wenn er, wie Schreiber dieses, .ein vollständiger Laie auf jüdisch-theologischem Gebiete ist. Wahlrecht der mährische« Juden gemeinden. Am 31. Oktober 1902 wurde in Austerlitz die Wahl in den Straßenausschuß vollzogen. Die Bezirkshauptmannschaft Wischau reihte in die Wählerliste, und zwar in die Kurie der Srädte. auch die Vertreter von Austerlitz-Judengemeinde ein, und diese wurden dann trotz der Einwendungen des Bürgermeisters der Christenstadt zur Wahl zugelassen. Die Statihallerei sowie das Ministerium des Innern haben die gegen diese Zulassung erhobenen Rekurse verworfen. Gegen diese Erkennkiusse hat nun der Bürgermeister von Austerlitz die Beschwerde beim Berwallungsgerichtshofe erhoben, über welche aul 10. d. M. unter Vorsitz des Senarspräsidenten Dr. v. Haberer verhandelt wurde. Der Beschwerde wurde stattgegeben und dre angefochtenen Emjcheiduugeu aufgehoben. In der Begründung hob der Berwaltungsgerichtshof hervor, daß in der Landtagswahlordnung von eurer Judengenleinde Austerlitz keine Rede ist. In Konsequenz dieser Entscheidung dürften schon bei den nächsten Landtags- und Reichsratsw.ahleu in Mähren die Judengemeinden, welche als solche ein Wahlrecht nicht besitzen, also alle, mit Ausnahme von Trebitsch, die in der Landtagswahlordnung ausdrücklich genariur ist, nicht selbstständig wählen, sondern es werden die Wähler der Jndengemeinden das Wahlrecht in den christlichen Gemeinden üuszuüben haben. Ueberaus bemerkenswert siird die Betrachtungen, die die Prager „Politik" an diese Entscheidung knüpft. Sie schreibt: Die mährischen Judengemeinden, deren Existenz durch eine Entjcherdung des Berwaltungs-' gerichtshofes wieder in Erinnerung gebracht worden ist, bildeir eine Arb von paläoutologiscdem Ueberbleibscl aus der vormärzUchen Aera, welches noch immer ad majorem Germaniae gloriam aufrechterhalten wird, weil diese Gemeinden einen — deutschen Anstrich haben. Mit Rücksicht darauf werden in Mähren die Gesetze so ausgelegt, daß, wo cs sich um Verpflichtungen der politischen Judengemeinden handelt, sie selbständig sind und zu den Bedürfnissen der Christengemeinde nicht beizutragen haben, wo es sich aber um Rechte und Vorteile handelt, da sind sie mitbeteiligt. Tie mährische Landtagswahlordnung schreibt vor. daß in der Städtegruppe nur jene politischen Gemeinden zu wählen haben, welche ausdrücklich angeführt sind, und trotzdem von den politischen Jndengemeinden nur jene von Trebitsch ausdrücklich angeführt wird, wählen die Judengemeinden nnt den Städten, darunter z. B. auch die Jlidengemeinde Wesely a. d. March, welche nach der letzten Volkszählung ganze — 18 Einwohner zählt. Die Entscheidung des Berwaltungsgerichtshofes bedeutet, daß die politischen Judengemeinden in den Landtag und in die Straßenausschüsse in der Gruppe der Landgemeinden zu wählen haben. Der Auslegung, daß die Angehörigen dieser Gemeinden künftig in der Christengemeinde zu wählen haben, widerspricht die Tatsache, daß die politischen Judengemeinden auch bezüglich der Aufstellung der Wählerlisten selbständig sind und die gleichnamige Christengemeinde selbstverständlich auch; letztere kann nicht gezwungen werden. Angehörige einer fremden politischen Gemeinde in ihre Wählerverzeichnisse anfznnehmen. Es ist das allerdings eine Anomalie, denn die politischen Judengemeinden bilden tatsächlich einen Teil der Stadt und bestehen in vielen Fällen aus getrennten Häusergruppen. welche auf dem Grund und Boden der Christengemeinde stehen. Es ist gewiß widersinnig, daß Gemeindeteile von entschieden städtischem Charakter zu den Landgemeinden zählen sollen, aber es ist auch widersinnig, daß Stadtteile, welche von der Stadt, zu der sie gehören, gar nicht Physisch abgegrenzt werden können, selbständige Gemeinden bilden sollen. Man schaffe diese Anomalie ab und dann wird die daraus hervorgehende andere Anomalie, auch verschwinden. Konsul Simon. Die allgemeine Anerkennung, deren das Lebenswerk des Konsul Simon sich jetzt erfreut, läßt schwerlich erraten, welchen. Schwierigkeiten das Ahlemer Institut im Anfang auf allen Seiten begegnet ist, bei den Schülern sowohl wie beim Publikum. Es war nicht immer leicht, die Schüler zur Arbeit heranzuholen und einmal gelang es, sie gegenüber der Weigerung, Reinigungsarbeiten im Hause vorzunehmen, nur dadurch zur Vernunft zu bringen, daß Simon selber den Besen ergriff und den Jungen mit gutem Beispiel voranging. Kluge Leute werden vielleicht sagen, daß es in einer guten Anstalt zu einer solchen Weigerung gar nicht hätte kommen können. Wer so denkt, vergißt indessen, welchen Schwierigkeiten jedes neue Unternehmen zu begegnen hat. In den jüdischen Gemeindestnben hatte man die Bedeutung von Ahlem im Anfang durchaus nicht erkannt, namentlich da die Vorsteher jüdischer Erziehungsanstalten, welche, wie damals üblich, mehr Philologen als- Pädagogen waren, Ahlem nicht freundlich gegenüberstanden. Wenn die Gemeinden sich daher überhaupt dazu herbeiließen, jemand nach Ahlem zu schicken, so handelte es sich meistens um Jungen, an denen sonst alle Erziehungsversuche gescheitert waren. Es ist der beste Beweis, wie gesund die Erziehungsprinzipien von Ahlem sind, daß mit solchem Material gute Erfolge erzielt

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