Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1905
- Issue
- Heft 5 (3.2.1905)
- Date
- 1905-02-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Die Wahrheit Nr. 5. feilte Leser mit der blutrünstigen Detailmalerei über den Juden Gapon. Wäre dieser Priester, wie so viele Freunde und Stützen der christlich-sozialen Partei ein Judenstämmling, wahrlich, der heilige Syuod hätte sich dieses Argument gegen ihn nicht entgehen lassen. * * * Ritter v. Orlowsky, der jetzt, wie so viele seiner Gesinnungsgenossen nunmehr im Gefängnis ungestört über die Korruption der Juden nachzudenken Gelegenheit haben wird, erwähnte in der Gerichtsverhandlung mit Stolz, daß man ihn in Galizien einen ..Vater d es' An t i s em i ti s mu s" nannte. Man sah also, wie einer der vielen Väter des Antisemitismus in der Nähe betrachtet, ausschaut. Aber man wird zugeben müssen, der Vater des Antisemitismus und die Jünger des Antisemitismus sind einander ganz würdig. -i- * * Zwei Erzbischöfe, der von Lemberg und der von Wien, hatten den Ritter von Orlowsky, wie aus der Verlesung ihrer Zeugnisse hervorging, dem heiligen Stuhl in der wärmsten und herzlichsten Weise empfohlen. Der gar nicht außerordentliche antisemitische Hochstapler war auch richtig durch einen hohen pästlichen Orden ausgezeichnet rvordeu. Die Kirchenfürsten, die von dem Schwätzer geblendet waren, ließen sich offenbar von dessen frommen Allüren düpieren. Freilich, dieser Mißgriff und ähnliche andere wären vermieden worden, wenn die hohen Kirchenfürsten davon Kenntnis gehabt hätten, daß Orlowsky der katholischen Kirche weniger durch die Betätigung christlicher Liebe als durch gehässige Verfolgung der Juden zu dienen suche. Hätten sie das gewußt, sie hätten Orlowski kein solches Zeugnis ausgestellt. Die hohen Kirchenfürsten wissen zu gut, daß die antisemitischen Hetzer Todfeinde des Evangeliums sein müssen, als daß sie Leute wie Orlowsky nicht von sich stoßen würden, wenn sie genaueKenntnis über ihre wahren Gesinnungen hätten. Mas Da nicht Willst, daß man Dir In'. Die neue Regierung in Oesterreich hat sofort nach ihrem Amtsantritt dringend zu tun bekommen. Veranlaßt durch einen Angriff eines alldeutschen Blattes auf eine Einrichtung der katholischen Kirche, haben die Vertreter katholischer Vereine mehrere Protestversammlungen veranstaltet und ein Promemoria an den Ministerpräsidenten und den Leiter des Justizministeriums ausgearbeitet, in welchem vom Standpunkt der katholischen Religionsgenossenschaft heftige Beschwerden gegen das derzeit bestehende Preßgesetz selbst und gegen dessen Handhabung seitens der berufenen Behörden erhoben und eine Reihe von Reformmaßregeln verlangt wird, durch welche in Zukunft Vergehen gegen den die Kirche schützenden § 303 des Str.-G. verhindert werden sollen. Auch wenn die ganze Angelegenheit nicht in unmittelbarem Konnex mit dem jüngst eingetretenen Ministerwechsel stünde, wäre sie von außerordentlicher Wichtigkeit und würde die Aufmerksamkeit auch der nichtkatholischen Kreise im höchsten Grade beanspruchen. Die Eingabe bezeichnet die gegenwärtigen Zustände in der Handhabung des Preßgesetzes, bei denen die heiligsten Güter vogelfrei erscheinen und die einzelnen Bürger der straflosen Verleumdung preisgegeben sind, als unzulässig. Sie wendet sich gegen eine angeblich in der Aera Koerber erfolgte Instruktion an die Staatsanwälte, durch welche die Konfiskationspraxis wesentlich eingeschränkt wurde, und verlangen, daß die Staatsanwaltschaften in Fällen zweifelhafter Verletzung des Strafgesetzes ohne vorherige Anfrage bei der Zentralstelle von dem Rechte der Beschlagnahme rasch und energisch Gebrauch machen sollen. Sie fordert ferner, daß beschlagnahmte oder verbotene Zeitungsartikel nicht durch Interpellationen zu Bestandteilen der Verhandlungen gesetzgebender Körperschaften gemacht werden. Die Straflosigkeit des Abdruckes solcher Interpellationen soll ganz aufgehoben oder auf solche Interpellationen beschränkt werden, welche durch besonderen Beschluß des betreffenden Hauses in die Verhandlungen ausgenommen werden. Gegen zuwiderhandelnde Zeitungen, sollen auch administrative Repressivmaßregeln, wie Entziehung des Postdebits, Entziehung der Bestellung durch die Post, Entziehung des Trafikverschleißes u. s. w., angewendet werden. Wir geben ohne weiteres zu, daß tatsächlich die „Los von Rom"-Bewegung, die alldeutsche Hetze gegen die katholische Kirche und ihre Repräsentanten geeignet ist, die Katholiken in ihrem Gewissen zu beunruhigen und den verfassungsmäßigen Grundsatz von der freien Religionsausübung zu gefährden, allein was auf der einen Seite für recht erachtet wird, muß man auf der andern Seite für billig erklären. Dieselben Klagen und Beschwerden, welche heute die Katholiken erheben, machen die Juden seit länger als zwanzig Jahren in Oesterreich gegenüber allen Negierungen geltend, nur mit dem Unterschiede, daß bei den Juden außer dem § 303 des Str.-G., welcher die Lehren, Gebräuche und Einrichtungen einer im Staate gesetzlich anerkannten Religionsgenossenschaft und ' deren Religionsdiener in Ausübung ihrer gottesdienstlichen Funktionen vor Verspottung und Herabwürdigung schützt, auch noch der § 302 des Str.-G., welcher von Aufreizungen zu Feindseligkeiten gegen einzelne Volksstämme, Religions- und andere Gesellschaften und einzelne Klassen oder Stände der bürgerlichen Gesellschaft handelt, in Betracht kommt. Jawohl! Im Laufe eines Vierteljahrhunderts sind sowohl von den alldeutschen Antisemiten als auch von den Christlich-Sozialen und gar oft auch in den Spalten des konservativ-katholischen „Vaterland" die heiligsten Güter der Juden für vogelfrei erklärt, ist das Judentum in seiner Gesamtheit und sind einzelne Bürger jüdischen Glaubens der straflosen Verleumdung preisgegeben worden. Die Redaktion des „Vaterland" braucht man nur zu erinnern an die elenden Schimpfereien des Pfarrer Dr. Deckert über die jüdische Religion und die Erzväter, an den berüchtigten Brief des Paulus Meyer mit seinem gerichtlichen Nachspiel. Man lese nur die Preßerzeugnisse des Herrn Monsignore Scheicher. Das ganze öffentliche Leben ist heute erfüllt von solchen Kontraventionen gegen die W 302 und 303 Str.-G-, die Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen die Juden bestrafen. Die Verspottung und Herabwürdigung ihrer Lehren, Gebräuche und Einrichtungen ist ja geradezu zum Schiboleth großer und im Staatsleben sehr einflußreicher Parteien geworden. Und auch die Juden haben gar oft sich bei allen zuständigen Stellen beschweren müssen, daß zur Abwehr solcher Beschimpfungen und Beleidigungen von den Gesetzen nicht der gebührende Gebrauch gemacht werde, daß die Staatsanwaltschaften nicht die Energie und vielleicht auch nicht den Mut aufbringen, die Uebertreter des Gesetzes zu fassen und die Folgen der Gesetzesübertretung unwirksam zu machen. Daß gerade den Juden gegenüber seit Jahren schon jede Freveltat begangen werden durfte, ohne daß von einer objektiven oder oder subjektiven Verfolgung gegen die Frevler Rede war, und daß insbesondere die Immunität der parlamentarischen Tribüne dazu mißbraucht wurde, um selbst in jenen wenigen Fällen, wo einzelne Staatsanwälte sich ihrer gesetzlichen Pflicht erinnert hatten, die straflose Verbreitung des konfiszierten Artikels zu sichern. Von einzelnen Forderungen des katholischen Promemoria abgesehen, könnte dieses ganze Schriftstück von den Vertretern der Judenschaft geschrieben worden sein. Es bewahrheitet sich in diesem Falle wieder das Wort, daß, wenn man einmal der Rechtlosigkeit auf irgend einem Punkte des Staatslebens Raum und Duldung gewährt, diese Rechtlosigkeit wie ein fressendes Gift weitergreift und schließlich sich auch denen unangenehm fühlbar macht, die zunächst einen Vorteil von ihr erwarteten. Die Juden, die unter dem Schutze der Verfassung stehen nnd staatsgrundgesetzlich als voll- und gleichberechtigte Bürger dieses Staates erscheinen, wurden von den christlich-sozialen Verbündeten der katholischen Kirche zuerst für vogelfrei erklärt. Und heute ist es diese Kirche, sind es deren Angehörige selbst, welche darüber Klage führen müssen, daß sie