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Die Wahrheit · 1905-01-20 · Heft 3 (20.1.1905) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1905
Issue
Heft 3 (20.1.1905)
Date
1905-01-20
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 3. Die Wahrheit Lette 5. aus dem Munde eines der hervorragendsten Mitglieder des deutschen Reichstages reiht sich würdig den Worten an, mit denen Mommsen, der große deutsche Historiker, den Antisemitismus charakterisierte: „Der Antisemitismus ist die Gesinnung der Canaille." Beachtenswert aber ist, daß sich diese Würdigung des Antisemitismus, worauf schon von anderer Seite aufmerksam gemacht wurde, auch nur wie ein Echo jener plastischen Definition klingt, die wir in Wien aus dem Munde Luegers hörten: „Nur ein Schuft oder ein Dummkopf kann ein Antisemit sein." Dr. Lueger hat niemals geleugnet, dieses treffende Wort gesprochen zu haben. Wenn der Bürgermeister heute als oberster Führer der Christlich-Sozialen sich seines Ausspruches erinnert, dann wird er sich wohl nicht sagen dürfen, daß inzwischen die Juden sich geändert oder die Antisemiten anders geworden wären. Ein Anderer ist nur — Dr. Lueger geworden. --- * Apropos Graf Pückler. Anläßlich der Verurteilung dieses Herren, der seit Jahr und Tag öffentlich zu verbrecherischen Ausschreitungen gegen die Juden hetzt, wurde abermals die schon oit ventilierte Frage akut, ob der Gras reis fürs Zuchthaus oder für das Irrenhaus sei. Bei der jüngsten Verhandlung ergab sich zweifellos, daß Graf Pückler von der fixen Idee befallen ist. er sei ein Werkzeug 'Lottes, der den Einfluß der Juden durch ihn brechen wollte; ferner erklärte der Graf, daß er durch die besondere Gnade Gottes in vielen Fällen den gegen ihn von Inden und ihren Helfern unternommenen Attentaten entronnen sei; schließlich benützte der Herr Graf die günstige Gelegenheit, um sowohl den Gerichtspräsidenten als den Staatsanwalt zum Zweikampf herausznfordern. Nichtsdestoweniger haben sowohl der Präsident als der Staatsanwalt sich der schmeichelhaften Ansicht angeschlossen, die Graf Pückler von seinem Geisteszustand hegt, und haben ihn zu sechs Monate Arrest verurteilt, wodurch sie seinen Geistesztistand als einen normalen annerkannten. Auch Justizrat Dr. Lenzniann hat gelegentlich in seinen Ausführungen im Reichstag betont, daß er den Grafen nie. für verrückt, gehalten habe, sondern ihm nur jene Geistesbeschaffenheit zugetraut habe, g e g e u die selbst die griechischen Götter vergeblich gekämpft hatten. Mit anderen Worten: die deutschen Richter, wie auch andere berufene Fachmänner halten den Grafen Pückler zwar für einen bornierten Dummkopf, aber sie anerkennen nicht, daß sein verbrecherisches Treiben aus einem krankhaften Geisteszustand entspringe, welches die moralische und gesetzliche Verantwortlichkeit ausschließt. -I- * * Wie dem auch sei, ob Graf Pückler mündig oder verrückt ist, man steht vor dem Rätsel, wie es in einem Rechtsstaate möglich war, daß ein Mann lange Zeit hindurch zu Raub und Plünderung aushetzen durste, ohne ins Zuchthaus oder ins Irrenhaus gesperrt zu werden. Graf Pückler ist im Jahre 1899 von der Glogauer Strafkammer, vor der er wegen ähnlicher Aufforderungen als Angeklagter stand, mit der Begründung freigesprochen worden, daß man es in dem Angeklagten mit einem ideal gesinnten Mann zu tun habe, in dessen Ausdrücken keine Aufforderung zu Gewaltätigkeiten zu erblicken sei, weil diese Ausdrücke n u r bildlich gemeint waren. Später stand Graf Pückler vor einem Berliner Gerichte wegen des gleichen Deliktes angeklagt, und da wurde er schon verurteilt, aber zu einer geringen Geldstrafe. Und in den Urtejlsgründen hieß es, daß die Ausführungen des „vornehmen Aristokraten" sich im großen und ganzen in erlaubten Grenzen gehalten hätten „und daß ein tiefes Gottvertrauen und ein tiefer Glaube an die christliche Religion sich in seinen Worten knndgebeu." Im Jahre 1901 wurde Graf Pückler auch schon zu Gefängnis verurteilt, doch begnadigte ihn der Kaiser zu Festungshaft, die wohl nicht all zu drückend für dieses gemeingefährliche Subjekt gewesen sein mag, denn sie gestattete ihm, daß er . bei Festdiners in Frack und Claque erscheinen und auch sonst recht vergnügt leben konnte. Nach diesen Asntezedentien kann man es dem Grafen Pückler kaum verübeln. daß er von der Meinung ausging, sein Vorgehen gegen die Juden verstoße eigentlich weder gegen die Gesetze noch gegen die gesunde Vernunft, und es wäre daher Schade, wenn er seinen Judenhaß zügeln würde. Endlich ist Graf Pückler aus Richter gestoßen, die weniger auf den aristokrarischen Nameu als auf die Reden und Taten Graf Pücklers achteten. In diesem Momente war das Schicksal des Dreschgrafen besiegelt. Er kann eigentlich Gott danken, daß er mit 6 Monaten Gefängnis davon kam. Er hätte unter Umstanden auch ans eine viel längere Zeit ins Irrenhaus gesperrt werden können. $ * * Welche verhängnisvollen Früchte das bisherige Verhalten der deutschen Gerichte gegen den Grafen Pückler trug, kann man schon aus der Art und Weise erkennen, mit welcher die diesmalige Verurteilung des Dreschgrafen ausgenommen wurde. Ueber die Ovationen, die dem Grafen n a ch dem Urteilsspruch dargebracht wurden, liegt folgender Bericht vor: Gestern abends gab es eine Demonstration der Pückler-Verehrer vor dem Moabiter Gefängnisse, aus dem Graf Pückler entlassen wurde, nachdem er dort die ihm wegen ungebührlichen Benehmens vor Gericht anferlegte dreitägige Haftstrafe abgesessen hatte. Mehr als zweihundert Pückler-Jünger halten sich, zum Teil mit Blnmenspendcn, vor dem Tore des Gefängltifses eingeftmden und empfingen den Grafen mit lauten Hoch- und Hurrarufen. Vom Vorsitzenden der Pückler-Vereinignug, dem mitverurteilten Buchdruckereibesitzer Mitschiug, wurde auf der Straße dem Grafen ein riesiger Lorbeerkranz überreicht, dessen Schleife die Worte trägt: „Dem wackeren Vorkämpfer des Deutschtums, Grafen Pückler!" Nachdem in einer Begrüßungsansprache der Graf als „Märtyrer der guten Sache" gefeiert worden war, begab sich der ganze Zug m ein nahegelegens Lokal, wo im überfüllten Saale Graf Pückler eine Rede hielt, die in ein Hoch auf die deutsche Stadt Berliit ausklang. Er gelobte dabei, jetzt „mit verdoppelter Energie seine Ideen ins Volk zu tragen". . rv * * * Können wir in Oesterreich nicht mit Stolz darauf Hinweisen, daß es bei uns keine Antisemiten a ia Grafen Pückler gibt, die man vor Gericht zitieren muß, und die offen zu verbrecherischen Ausschreitungen gegen die Juden Hetzen? Gewiß, solche Antisemiten gibt es bei uns nicht. Wir haben zwar auch tollwütige Subjekte wie Ernst Schneider, die zu Raub und Totschlag Hetzen. Aber man zitiert sie nicht vor den Richter, denn sie erfreuen sich der Immunität als Abgeordnete und sind die geehrten und gefeierten Führer der Antisemiten. Kaiser!. Kat Heinrich Klinger gestorben am 12. Jänner 1905. Die bange Ahnung, die Heinrich Klinger in den letzten Jahren so oft beschlich, daß seine Tage gezählt seien und die Hand, die von Jugend an rüstig zu wirken und zu schaffen gewöhnt war, ermattet niedersinken werde, hat sich leider nur allzubald erfüllt, und so deckt wieder die kalte Erde einen wackeren und edlen Mann, der bis vor Jahresfrist an der Spitze der Wiener Kultusgemeinde gestanden ist. Nur die wehmütige Erkenntnis der allmülig an ihn herantretenden körperlichen Schwäche und das strenge Pflichtbewußtsein, das von sich ebenso wie von anderen volle und ganze Leistungen fordert, hat ihn bewogen, nebst anderen öffentlichen Würden und Bürden auch dieses Ehrenamt niederzulegen, in welchem er der Gemeinde lieb und teuer geworden war, für sich selbst aber einen reichen Wirkungskreis im seinem echt jüdischen Empfinden gefunden hat. Heinrich klinger war ein Mann der Arbeit, der aus eigener Kraft sich zur Höhe seiner bedeutsamen kommer-

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