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Die Wahrheit · 1904-12-30 · Heft 51 (30.12.1904) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 51 (30.12.1904)
Date
1904-12-30
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8. Nr. 51. Die Wahrheit. stehenden Privatlokale des Hauses Nr. 68 b in der Israelitischen Stadt Uugarisch-Brod öffentliches Aergernis erregtes; anderseits wieder die hierortige Israelitische Kultusgemeinde in ihrem Einkommen und ihrem Bestände hiedurch beeinträchtigt erscheint, so hat der gefertigte Vorstand in einer am 1. Juli 1697 stattgehaltenen Ausschußsitzung wieder den einhelligen Beschluß gefaßt, den weiteren Bestand des Privatbetlokales nicht mehr zu dulden." Er berief sich aus §§. 25 und 85 des Gesetzes vom 21. März 1890. Dagegen rekurrierten die Orthodoxen zur Bezirkshauptmannschast, doch der Hauptmann Tribel, der mit H. Schindler sehr intim war, bestätigte aus Grund §. 27 dieses Gesetzes am 6. September 1894 dies Verbot mit dem Beifügen, daß Versammlungen in irgend einem Lokal mit Geldstrafen von 100 fl. eventuell 14 Tage Arrest bestraft werden. . Gegen diesen Bescheid brachten die Orthodoxen; durch Dr. Tanderlik einen scharfen Protest, der auch ehrenrührige Aeußerungen gegen den Bezirkshanplmann enthielt, bei der Statthalterei ein, welche am 28. Oktober 1894 in dieser Streitsache zu ihren Gunsten entschied. Ueber die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung findet die k. k. Statthalterei den bezogenen Bescheid außer Kraft zu setzen, da vor allem durch amtliche Erhebnngen zweifellos sicherzustellen wäre, daß den fraglichen Versammlungen tatsächlich öffentliche Rücksichten entgegenstehen, was jedoch nicht geschehen ist, daher dem angefochtenen Bescheide, welcher lediglich auf Grund der diesfülligen Angaben der israelitischen Knltnsgemeinde-Vertretnng in Ungarisch-Brod erlassen wurde. ein mangelhaftes Verfahren zugrunde liegt. Der Herr k. k. Bezirkshanptmann war nicht berufen, der genannten Kultusgemeinde den erbetenen staatlichen Beistand zu gewähren, da derselbe nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zu gewähren ist, es vielmehr der Kultusgemeinde Ungarisch- Brod selbst zu überlassen werden muß, die in dieser Richtung getroffenen Verfügungen durch ihre eigenen Organe zu vollziehen. Sollte jedoch aus neuerlichen Erhebungen hervorgehen, daß der Bestand des Bethauses Nr. 68 b in Ungarisch-Brod die öffentlichen Interessen tatsächlich gefährdet, wird der Bezirkshauptmann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen das Weitere zu veranlassen, eventuell neuerlich instanzmäßig zu entscheiden haben. Demnach hätte nicht der Vorstand sondern die Staatsbehörde über das Vorhandensein öffentlicher Rücksichten zu entscheiden, welche der Errichtung des Privatbethauses entgegenstehen. (§ 27.) So wurde dieses gegen die Willkür des Vorstandes geschützt. Der Parteikampf nahm eine ernste Gestalt bei der Abfassung der Statuten an, die zur Bethausfrage Stellung nehmen sollten. In der Kommission traten zwei Prinzipien, das der Anerkennung des einheitlichen Kultus und das der Wahrung der Gewissensfreiheit, heftig aneinander, die besonders Dr. Jung in ein Dilemma brachten, der einerseits das Bethaus der Orthodoxen, mit denen er sympathisierte, geschützt wissen wollte, andererseits diesem alle Berechtigung absprechen mußte, weil er ja selbst den Gemeindetempel besuchte und diesen als allen rituellen Anforderungen entsprechend erklärte. Den eigentlichen Zankapfel bildeten § 69, der offiziell nur den Bestand des einheitlichen Gotteshauses anerkannte, und § 70, der die Zustimmung zu einem Privatbethause von Bedingungen abhängig machte, die kaum ausführbar sind, und welche diesen Paragraph nie in Kraft treten lassen werden. Es ist undenkbar, daß ein Fünftel der Gemeinde der Opposition sich anschließen werde. Auf die Beschwerde der Orthodoxen erließ das Ministerium des Innern eine Verordnung am 18. März 1897, laut welcher alle Statuten, die dem Prinzipe der freien religiösen Ueberzeugung ein Hindernis entgegenstellen, geändert werden sollen. Allerdings sollte auch die minimalste Minorität in Ausübung ihrer Religion nicht beeinträchtigt werden. Allein der Vorstand bestritt es, daß diese aus Gewissensskrupel, sondern aus Separierungssucht an dem gemeinsamen Gottesdienste der Gemeindenicht teilnehmen wolle. ... Trotz vieler Beratungen kam es zu keinem Resultate, und da der Zeitpunkt der Emreichnng der Statuten längst verstrichen war, mußte ein Modus getroffen werden, der ihre Sanktion ermöglichte. Aber das nach den Statuten angestrebte Ziel, die Streitigkeiten zu schlichten, Ordnung herzustellen, haben sie nicht erreicht. Im Gegenteil! Die Proteste mehrten sich bis zum Ueberdrnß. Noch bis aus den heutigen Tag wütet dieser verhängnisvolle Kamps, dessen Aushören unabsehbar ist. Selbst jene unruhige Zeit des Nationalitäten- und Sprachenstreites (Oktober 1899) hat den Frieden innerhalb der Mauern der Judengasse nicht hergestellt.*) Auf beiden Seiten wurde durch Eigensinn und Störrigkeit gesündigt. Immer sammelte sich neuer Zündstoff an, welcher Streitigkeiten über den Ritus anfachte, die sich auf alle Gebiete des Kultus und Unterrichtes ausdehnten. Die Statthalterei, welche um die Schlichtung derselben angerufen wurde, hat anfangs im Verordnnngswege manche Lücke und Härten der Statuten durch die Praxis ansgebessert; später aber wies sie im Sinne des genannten Gesetzes alle religiösen internen Angelegenheiten an den autonomen Vorstand. Die vielen Prozesse rind Beschwerden nahmen Zeit, Kraft und Geld irr Anspruch, welche zum Wohle der Gesammtheit, zur Lösung wichtiger Lebensfragen des Judentums verwendet werden sollten. Wie viele lebensfähige nutzbringende Institutionen könnte eine Gemeinde mit so stark entwickeltem religiösen Sinne schaffen. Wie könnte sie die Jugend für die ans der Vergangenheit überkommenen Errungenschaften begeistern, statt sie durch das abstoßende Gezänke diesen abwendig zu machen und zur Pietätlosigkeit, zur Mißachtung der Autorität zu erziehen. Ja, diesen Zerwürfnissen ist es znzuschreiben, daß während des 30jährigen Kulturkampfes aus der Gemeinde keine bedeutende Persönlichkeit hervorging, die sich würdig den Männern anschließen darf, deren Namen zum Ruhme ihrer Vaterstadt in der Kulturgeschichte prangen. Nur in einem friedlichen Gemeinwesen kann das Heranwachsende, durch treffliche Vorbilder angeregte Geschlecht jenes prophetische Ideal verwirklichen: „Die Nachkommen werden Wurzel schlagen in Jakob, grünen und blühen in Israel und die Welt mit Vernunft erfüllen." Verschiedene Nachrichten. Wien. Freitag-Abends, den 30. Dezember 1904, Predigt int Stadttempel. Wien. Donnerstag, den 5. Jänner 1905, präzise \8 Uhr abends, findet im Festsaalc des Ingenieur- und Architekten-Vereines, I., Eschenbach- *) Mit Unrecht wirft der sonst objektive Verfasser der „Pomefci1, den Juden vor, daß sie „in der Sphäre des Deutschtums lebten und mit derselben einträchtig auf Uebermältigung der böhmischen Interessen fortschritten und für die Kulturarbeit derjenigen, mit denen sie Jahrhunderte lang gleich harte Schicksale ertragen hatten, nicht zu gewinnen waren, reizten sie ihre Mitnachbarn zu Haß und Groll, welcher sie besonders zur Zeit der antijüdischen Demonstrationen im Jahre 1899 im Monate Oktober mit Furcht erfüllte, so daß sie ihrer Sicherheit wegen, hieher eine militärische Garnison beriefen." (S. 453.) Der Verfasser bemerkte es ja selbst, daß sie durch die Germanisierungsbestrebungen Josef II. gezwungen wurden, deutsche Zunamen anzunehmen, in deutscher Sprache zu amtieren, deutsche Matriken zu führen. Und haben nicht die Deutschen sich mehr für ihre Emanzipation bemüht, als Palacky und Rieger, die durch das bekannte Losungswort sie aus der slavischen Partei hinausdräugten. Uebrigens wird in vielen jüdischen Häusern ganz böhmisch gesprochen. Viele führen böhmische Vor- und Zunamen: Dobresch (Güte), Tuschena (Seele), Slawe, Duschak, Czarna. In den jüdischen Jargon sind viele böhiinjche Ausdrücke übergegangen, als: Beran «Widder), Moravec (Mähre), zubak (von Zahn gebildet), placek (Weiner), kohout (Hahn), poläk (der Pole), katka (Dohle), dub (Eiche), krasn^ (schön), kräsa (Schönheit), stastuy (glücklich), modry (blau«, jelen (Hirsch), «kulka (Kugel), vesely (lustig), liä6ek (Haftel), hajek (Wäldchen), hesky, kräsn^ (schön), jahoda (Erdbeere), kacer (Enterich), paznechty (Zehen), boty (Stiefel, skarbaly. (alte Schuhe), nebuh, ueboliy (bemitleidenswerter), chäpufci (fangen), tata-tatik (der Vater), död (der Großväter), b^k (Stier), pletky (verwickelte Dinge), dobr}' (Güte), utetsche mlad^ (jung), porad (Ordnung), pana (die Frau, Puppe), vhyhlaäka (Verkündigung). (Vgl. Harkavi, Die Juden in den slavischen Ländern.)

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