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Die Wahrheit · 1904-12-23 · Heft 50 (23.12.1904) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 50 (23.12.1904)
Date
1904-12-23
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Lette 6. Die Wahrheit Nr. 50. sozusagen automatisch erfolge. Dies wird auch in unserer Ein- > gäbe der Regierung nahegelegt. Nach dem Bekanntwerden des Entwurfes der Schulnovelle haben sich noch weitere Bedenken ergeben, welche den Vorstand zu einer nachträglichen Eingabe an die genannten Minister veranlagten. In dieser Eingabe wurde insbesondere auf die Bestimmung verwiesen, wonach die Religionslehrer verpflichtet sind, in Religionsstationen die Schulkinder bis zur Zahl von 79 in eine Abteilung zu vereinigen. Diese Bestimmung hat der Kultusvorstand als eine höchst verhängnisvolle Unterbindung Verhinderung einer gedeihlichen Entwicklung des israelitischen Religionsunterrichtes speziell in Wien bezeichnet und es geradezu ausgesprochen, daß die Spitze dieser Bestimmung sich gegen die jüdischen Kinder, gegen den israelitischen Religionsunterricht in der Volksschule richtet. Die katholischen Kinder erhalten ohne Rücksicht darauf, ob sie in irgend einer Schule in der Minderheit sind und gleichgiltig, wie groß oder klein ihre Zahl in einer Klasse ist, überall den allein Erfolg versprechenden regelmäßigen, klassenmäßigen, internen Unterricht. Bei den protestantischen Kindern in Wien wird die Härte der fraglichen Gesetzesbestimmung dadurch abgeschwächt, daß so große Minderheiten nicht leicht in einer Schule Vorkommen, da sie Gelegenheit haben und zum Teile diese Gelegenheit benützen, die protestantische Schule zu besuchen, für welche von der Stadtgemeinde Wien alljährlich eine ziemlich bedeutende Subvention bewilligt wird. Gerade aber bei den jüdischen Kindern kann der Unterricht von 79 Kindern bei dem Ausmaße von einer Stunde per Woche je in der L und II., von zwei Stunden je in der IH., IV. und V. Klaffe und bei der durch diese Bestimmung begünstigten Kontrahierung von Klassen nur als ein Unterricht pro forma, d. h. ut aliquid fecisse videatur erscheinen, zumal auch mit Rücksicht auf den Umstand, daß der Lehrplan für den jüdischen Religionsunterricht ein komplizierter ist und sein muß. Hiezu kommt noch folgendes: Bisher bestand die Praxis, daß der Kultusgemeinde gestattet war, gegen einfache Anzeige Parallelklassen zu errichten, die Teilung des Unterrichtes in den einzelnen Klassen vorznnehmen, allerdings mußte eventuell die Kultusgemeinde die Kosten dieser Parallelklassen, die Kosten dieser Teilung auf sich nehmen. § 12. al. 4 des Schulgesetzentwurfes ändert dies und verlangt überhaupt, also auch in solchen Fällen, wo die Kultusgemeinde die Kosten auf sich nehmen würde, eine besondere vorgängige Bewilligung des Landesschulrates zur Teilung der Klassen, macht also schon den Beginn des Unterrichts von Fall zu Fall von einer besonderen Bewilligung abhängig. Auch gegen diese geplante Adänderung, welche sich gleichfalls als eine Verschlechterung des israelitischen Religionsunterrichtes darstellt, hat der Vorstand Einsprache erhoben. (Beifall.) Ueber Verwaltung und Schule. Ritter von G o l d s ch m i d t erklärt gegenüber den Beschwerden des Herrn Kauders, daß die Gebahrung der dritten Kommission eine vollkommen korrekte sei und erhärtet dies durch Vorführung einzelner Fälle, die zu den erhobenen Beschwerden Anlaß gaben. Zm allgemeinen sei gerade in dieser Kommission im abgelausenen Jahre außerordentlich viel geleistet worden und er müsse auch anerkennen, daß ihre Anträge seitens des Vertreter- Kollegiums immer vollste Berücksichtigung fanden. I. Vizepräsident Dr. K o h n verweist auf jene Momente, welche gegenwätig die -Erfolge des Religionsunterrichtes beeinträchtigen, und da sei vor allem zu berücksichtigen, daß der hebräische Unterricht heute im Hause zumeist keinerlei Pflege finde. Die Verzögerung der Regulierung der Lehrergehalte liege nicht im Widerstande gegen die Bezüge, sondern weil von mancher Seite eine Aenderung an dem Systeme gewünscht wird. Zum Studium der Frage der Lehrerbildungsanstalt sei in die Reserve ein Betrag von K 1000.— eingestellt, jedoch halte Redner die Aktivivierung dieser Anstalt derzeit für nicht opportun, da von den Absolventen des Religionslehrerkurses am Seminar nur drei untergebracht seien und somit für eine Reihe von Jahren noch genügend Lehrkräfte vorhanden sind. Kaiserlicher Rat Wilhelm P o l l a k sieht sich durch die Erwiderung, welche Herr Ritter von Goldschmidt den Worten des Herrn Kauders zuteil werden ließ, veranlaßt, in die Debatte einzugreifen. Der Kultusvorstand ist nicht dazu da, um das, was die Beamten in manchen Zweigen verschulden, zu decken, sondern vielmehr dazu, das Vorzügliche, was von unseren Beamten geleistet wird, wohlwollend anzuerkennen, Ungehörigkeiten jedoch aufzudecken und einzudämmen, nicht aber erst abzuwarten, bis aus dem Kreise der Wähler selbst der Impuls dazu gegeben wird. Was der Obmann der 3. Sektion, Ritter von Goldschmidt, in seiner Lobeshymne über die Tätigkeit dieser Sektion ausgesprochen habe, gehe dem Redner doch ein wenig gegen den Strich. Wir waren im ganzen sehr wenig versammelt, 3—4mal, und Anträge, die ich vor 2 und auch 3 Jahren eingebracht habe, auf eine Reorganisation auf dem Gebiete des Beerdigung»- und Leichenwesens abzielend, liegen wahrscheinlich noch in der Mappe des Herrn Obmannes. Es wäre wohl besser gewesen, sich bezüglich dieser Sektion in bescheidenes Schweigen , zu hüllen als von glänzenden Resultaten zu sprechen. Wenn die Mitglieder der Kommission sich beklagen, daß sie über Vorfälle in der Kommission, über wichtige Offertverhandlungen, Beamten-Versetzungen, u. dergl. — von Disziplinar-Untersuchungen gar nicht zu reden — nicht informiert sind, so sei das leicht begreiflich, da ja selbst der Redner als Obmann-Stellvertreter nichts darüber erfahre. Es war vorauszusehen und man muß dies auch anerkennen, daß durch die Wahl des Präsidenten Dr. Stern die politische Seite der Tätigkeit des Kultusvorstandes ausgezeichnet bestellt sein werde und daß der Präsident hinsichtlich der politischen Vorfälle in ihrer Beziehung zum jüdischen Kultus die Rechte des Jitdemums mit dem Feuereifer eines Jünglings wahrnehme. Aber nach innen hat unter ihm ein drakonisches, selbstherrisches System platzgegriffen, und es ist fraglich, ob dies der Gemeinde zum Wohle gereiche. Der Redner fährt fort, indem er auf eine seit Jahren eingebrachte Beschwerde hinweist und es tadelt, daß der jüdische Religionsunterricht auch an Sonntagen abgehaltenwird, wodurch dem jüdischen Kinde der einzige schulfreie Tag, den es der Erholung widmen oder zu nützlicher körperlicher Uebung verwenden sollte, verkürzt wird, trotzdem gerade die Satzungen des Judentums soviel ans den Ruhetag halten. Ferner fordert er, daß wenigstens in den der Gemeinde unterstehenden Tempeln Gleichmäßigkeit in den Gebeten eingeführt werde, statt daß — um irgend jemandem zum Absatz eines neu heransgegebenen Gebetbuches zu verhelfen — überall eine andere Reihenfolge bestehe und das an einen Tempel gewöhnte Kind keinen Bescheid im Gebetbuche wisse, wenn es in ein anderes Wiener Gotteshaus kommt. Schließlich erinnert Redner an seine vorjährigen Anregungen bezüglich der Ehescheidungen, daß auch aus diesem Titel der Gemeinde Einkünfte erwachsen könnten. Ritter von T ans si g bedauert, daß die öffentliche Sitzung die dazu dienen sollte, über die Motive und Standpunkte des Vorstandes bezüglich seiner Tätigkeit Aufklärung zu geben, benützt wird, um nicht bewiesene Vorwürfe und Anklagen schwerster Natur zu erheben. Da werde nicht daß Roß der Aufklärung, sondern das Roß der Popularität geritten, und ein derartiges Vorgehen erscheine ihm als eine unentschuldbare Selbstbeschmutzung. Redner erblickt gerade in den nichtöffentlichen Beratungen des Vertreterkollegiums eine Garantie für eine gedeihliche und gerechte Administration, und wenn man die Vorstandsmitglieder zu den Verhandlungen zuließe, dann würden sie dadurch nur in ihrem Ansehen geschädigt, da sie zu „Kibitzen" des Vertreterkollegiums herabsinken würden. Wenn Beschlüsse einer Kommission vom Vertreterkollegium nicht akzeptiert würden, so sei dies noch kein Grund zu Anklagen, am wenigsten zu solchen Anklagen, die geeignet sind, das Ansehen des Vorstandes in den Augen der Gemeinde herabzusetzen.

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