Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 50 (23.12.1904)
- Date
- 1904-12-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 50. Die Wahrheit Lette 5. lasten. Es ist zu wünschen, daß das Spital in dieser Beziehung unserer Versorgungsanstalt nachstrebe, deren Verwaltung dank der unermüdlichen Tätigkeit des Ehrendamenkomitees als eine mustergiltige bezeichnet werden kann. Die laufenden Ausgaben bewegen sich im allgemeinen in den normalen Bahnen, welche allerdings fast in allen Zweigen der Verwaltung eine steigende Tendenz aufweisen. Ich resümiere: Der Voranschlag des Jahres 1905 schließt mit einem Defizit von K 43.498.46 in der ordentlichen, mit einem Defizit von „ 169.460.— in der außerordentlichen Gebarung zusammen . L 212.958.46 Zur Deckung des durch die außerordentlichen Ausgaben hervorgerufenen Defizites von K 169.460.— dürsten aller Voraussicht nach die Ersparnisse aus den früheren Jahren hiureichen. Was das, trotz des geringen Betrages, vom Standpunkte des Finanzreferenten bedenklichere Defizit der ordentlichen Gebarung per K 43.498*46 betrifft, gebe ich der zuversichtlichen Erwartung Ausdruck, daß es durch weise Mäßigung in den Ausgaben, durch eine möglichst ökonomische Gebarung in allen Zweigen der Gemeiudefinanzen wird bewirkt werden können, dieses Defizit gleichwie in den Vorjahren zu beseitigen. In diesem Sinne bitte ich um Ihre werktätige Unterstützung und empfehle Ihnen namens des Vertreterkollegiums die Annahme des vorliegenden Budgets." Beim Eingehen in die Generaldebatte über das Budget beklagt sich Herr Sigmund Ka uders darüber, daß die einzelnen Vorsteher oft über wich ige Angelegenheiten, die wohl geschäftsordnungsgemäß vom Bertreterkollegium erledigt lverden, gar nicht informiert find und in Folge dessen bei eventueller Interpellation seitens der Wähler eine traurige Rolle spielen. Auch werden die Beschlüsse der Kommissionen vom Vertreterkollegium oft gar nicht berücksichtigt. Dem könne nur abgeholfen werden, wenn die Vorstandsmitglieder von den Sitzungen des Vertreterkolleginnis verständigt würden und es ihnen gestattet wäre, den Beratungen des Kollegiums beizuwohnen. Besondere Beschwerde müsse er gegen die Friedhofskommission erheben, in welcher der Obmann eigenmächtig vorgeht und charakteristisch sei es, daß diese Kommission im abgelaufenen Jahre mit nur 3—4 mal einberufeu worden sei. Redner kann sich schließlich auch mit den Beschlüssen des Vertreterkollegiums bezüglich der Mikwa- Frage nicht einverstanden erklären. Der Vorsitzende konstatiert gegenüber den Aeußerungen des Vorredners, daß sämtlichen Vorstandsmitgliedern die Einsicht in die Sitzungsprotokolle des Vertreterkollegiums sreisteht und daß dieses letztere die Beschlüsse der Kommissionen nicht nur ignoriere, sondern sogar den größten Teil derselben akzeptiere. Dr. Spitzer weiß wohl die bedeutende und ausgezeichnete Tätigkeit des Vertreterkollegiums zu schätzen, bedauert aber trotzdem, daß die Kommissionen nur ein Scheindasein führen. Redner lenkt die Aufmerksamkeit des Vorstandes auf die gegenwärtig aktuelle Schächtfrage und auf die Gefährlichkeit der niederösterreichischen Schulgesetznovelle und fragt, ob das Präsidium nach dieser Richtung irgend welche Schritte eingeleitet habe. Der Religionsunterricht läßt vieles zu wünschen übrig: daran seien aber nicht die Lehrer schuld, sondern vor allem der gegenwärtige Lehrplan. Redner bedauert auch, daß die Regulierung der Lehrergehalte bisher noch nicht erfolgt und auch für Kreirung eines Religionslehrer-Seminars keine Vorsorge getroffen worden sei. Eine derartige Anstalt wäre die notwendigste Grundlage für eine erfolgreichere Gestaltung des Religionsunterrichtes. Nach einigen formellen Bedenken erklärt Dr. Spitzer, für das Budget zu stimmen, da in demselben das wahrhaft jüdische und konservative Wirken der Gemeinde zum Ausdruck komme. Gegen die niederösterreichische Schulnovelle. Präsident Dr. Stern macht über Anfrage des Herrn Dr. Spitzer, ob und was der Vorstand in Angelegenheit der Schulgesetznnvelle des niederösterreichischen Landtages veranlaßt habe, folgende Mitteilung: Schon zur Zeit als der Landtag noch tagte, hat sich das Präsidium der Kultusgemeinde sowohl zum Ministerpräsidenten als auch zum Unterrichtsminister begeben, um demselben die schwer wiegenden Bedenken, welche die Vorlage unter den Juden hervorgerufen hat, zum Ausdrucke zu bringen. Dieser Rücksprache folgten Eingaben an die genannten Minister, in welchen die erwähnten Bedenken schriftlich niedergelegt wurden. Selbstverständlich hat das Präsidium sich in beiden Fällen strenge in den Grenzen seiner Kompetenz gehalten und nur jene Punkte berührt, welche wichtige Interessen unserer Glaubensgenossen tangieren. Ter Vorstand hat zunächst seine Verwahrung gegen die beabsichtigte Zurücksetzung des Vertreters der israelitischen Religion im Ortschulrate eingelegt. Während der katholische Pfarrer, in dessen Pfarrsprengel die Schulgemeinde liegt, Mitglied des Ortsschulrates, in demselben sitz-und stimmberechtigt und an allen Verhandlungen teilzunehmen befugt ist, wird den nichtkatholischen Glaubensgenossen einer Lchulgemeinde ein Vertreter im Ortschulrate nur dann zugestanden, wenn ihre absolute Anzahl mindestens einhundert betrügt, und soll dieser Vertreter nur in jenen Fällen an der Beratung und Apstimmung teilnehmen dürfen, „wenn es sich um Gegenstände handelt, die den durch ihn vertretenen Jiiteresfenkreis berühren." Diese im Widerspruche mit dem Sinne und Geiste der Reichsschulgesetze stehende Beflinunnng bedeutet eme offensichtliche Verletzung der Gleichberechtigung der Konfessionen, entzieht derselben zum Nachteile der Bekenner des israelitischen Glaubens den gesetzlichen Halt und würde in der Praxis zu argen Unzukömmlichkeiten führen, wenn z. B. in einem Falle die Frage nach dem Interesse oder Jntereffenkreise streitig wäre. Bisher war allerdings unsere Religionsgenossenschaft im Ortsschulrate nicht vertreten; nun soll sie vertreten fein, aber es hängt jederzeit von dem Belieben des Obmannes, beziehungsweise von der ihm beliebigen Interpretation jener dehnbaren Gesetzesbestimmung ab, ob er bei den Beratungen unseren Vertreter beizieht oder nicht, ob er ihm das Wort erteilt oder verweigert. Es wird sonach von Gesetzes wegen eine offensichtliche Zurücksetzung des jüdischen Vertreters im Ortsschulrate verfügt. Es soll weiters nach § 6 der Vorlage über die Rechtsverhältnisse der Lehrpersonen das in den Schulbezirken außer Wien einzelnen Gemeinden und den Bezirksschulräten bisher zustehende Präsentationsrecht in dem Falle, als die Zuschüsse des betreffenden Schulbezirkes zum Landesschulfonde 50°/0 des gesamten Lchulaufwandes für diesen Bezirk nicht erreichen, an den Landesansschuß übergehen. Hiernach würde die Bestellung der im öffentlichen Schuldienste des Landes Niederösterreich außer Wien tätigen Lehrpersonen fast dnrchgehends eine aus parteipolitischen Wahlen hervorgegangene Köperschaft vornehmen. Was aber schon dermal eine derartige Bestimmung in der Praxis bedeutet, ist am besten aus den derzeitigen Verhältnissen in Wien ersichtlich, woselbst das Recht der Lehrerernennungen dem Stadtrate, also gleichfalls einer auf partetpolitifcher Basis gebildeten Körperschaft, zusteht. Seit dem Jahre 1895, also seit dem Beginne des gegenwärtigen Regimes ist keine Lehrperson mosaischer Konfession vom provisorischen Unterlehrer zum definitiven Lehrer oder vom definitiven Unterlehrer zum Lehrer avanziert. 15. präterierte Unterlehrer mosaischer Konfession, welche eine Dienstzeit von 14 bis 23 Jahren aufweisen, ferner 25 präterierte provisorische Unterlehrer, bezw. Unterlehrerinnen, die eine 10 bis 19jährige Dienstzeit aufweisen, sind in der von uns überreichten Eingabe namentlich angeführt. Ein Ausweg aus diesen unhaltbaren Zuständen wäre nach Ansicht des Vorstandes darin gelegen, daß. nachdem die Staatsverwaltung in Ausübung des ihr zustehenden Auffichtsrechtes über das gesamte Unterrichts- und Erziehungswesen sich in der gedachten Richtung bisher ohnmächtig erwies, anläßlich des Zustandekommens einer Schulnovelle ex lege, solche Vorkehrungen getroffen und Kautelen geschaffen werden, daß die Vorrückung der Lehrer innerhalb gewisser Grenzen, unabhängig von der jeweiligen politischen Zusammensetzung der hiezu berufenen Behörde, sich vollziehe, daß solche Vorrückungen nach! einer bestimmten Dienstzeit lind unbeanständeten Dienftesführung