Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 48 (9.12.1904)
- Date
- 1904-12-09
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 10. Nr. 48. Die Wahrheit. verdienstvolle Armenrat Josef Pollak steht,, eine Wohltätig keits-Vorstellung im Karltheäter, bei welcher die Operette „Die schöne Helena" zur Aufführung gelangt. Wie». Für den Brigittenauer isr. Unterstützungs Verein sind folgende Spenden eingegangen, wofür ich im Namen des Gesamtvorstandes den innigsten Dank erstatte. Der Obmann. Adolf Schreiber. Dr. Jos. Kohn 20 K, Moritz Traube 20 X, Julius Bellak 20 X, Simon Heller 10 K, Wiener isr. Kultus-Gemeinde 100 K, Jos. Jnwald Edler v. Walttreu 10 X, Med. Dr. Jos. Breuer 20 X, Heinrich Birnbach 5 X, Heinrich Böhm 10 K, Theod. Ritter v. Taußig 10 X, Em. Aufficht 2 Iv, Georg Ticho Boskowitz 5 X, Philivp Gomperz 20 K, Philipp Thorfch 20 X, S. Heit 10 X, Dr. Alfred Berger 10 X, Anton Beck 6 X, Simon Mandler 5 K, Emil Fürth 4 X, Philipp Roth, Brünn, 4 X, Leopold Kramer 5 X, M. L I. Mandl 25 K, mit der Erklärung, mit einem Jahresbeitrag von 25 X dem Vereine beizutreten, Wm. Zierer 20 X, Han st 4 X, Redakteur Fröhlich 5 Iv, I. May, Ung.-Ostra, 10 K, Adolf Ambor 2 Iv, Hofrat S. Ritter v. Hahn 20 X, Rudolf Auspitz 50 X, Karl v. Auspitz 50 X, Sam. F. Goldberger & Söhne 5 X. Wien. (Literarischer Geselligkeit Verein j ü d. Mädchen „M o r i a".) Sonntag den 11. d. M. wird Schriftsteller Herr Heinrich Glücksmann einen Vortrag über das Thema „Das Judentum in der lyrischen Poesie" halten. Beginn präzise 3l/2 Uhr nachm, im Kongreßsaale, IX., Türkenstraße 9. Gäste herzlich willkommen. Baden. Am 1. d. M. starb hier, im 73. Lebensjahre Frau Bettina Schreiber, Gattin des Wemproduzenten Moriz Schreiber, Beirates im Vorstände der hierortigen israel. Kultusgemeinde. Die Verblichene erfreute sich wegen ihres hervorragenden Wohltätigkeitssinnes, den sie gegen Hilfsbedürftige ohne Unterschied der Konfession in großem Maßstabe betätigte, des höchsten und wohlverdienten Ansehens der ganzen Stadtbevölkerung. Diese Anerkennung trat bei ihrem am 4. d. erfolgten Leichenbegängnisse in eklatanter Weise hervor, indem zu demselben eine unabsehbare Menge herbeiströmte, in der die angesehensten Bürger mit ihren Frauen, wie die breitesten Schichten des Volkes vertreten waren, und besonders aus letzteren waren viele Lobesworte über die Dahingeschiedene zu hören. In ihrer besonderen Tätigkeit als langjährige Präsidentin des Frauen-Wohltätigkeitsvereines. in Baden, desien Mitbegründerin sie war, zeichnete sie sich ebenfalls durch Herzensgüte und Zuvorkommenheit gegen jede Bittstellerin aus und ging niemand von ihr unerfüllten Wunsches weg. In dem von Ehrwürden Rabbiner W. Reich an der Bahre gehaltenen Nachrufe wies derselbe auf die edlen Charakterzüge der Verstorbenen hin und pries hauptsächlich, wie sie blos durch ihre treue Mutterliebe auf die Erziehung ihrer Kinder wirkte, die auch als eine Zierde in ihren Kreisen dastehen. Zu ihrem Andenken stiftete ihr Gatte, der ebenfalls für Wohltun und humanitäres Wirken Herz und Sinn besitzt, bedeutende Legate zu Wohltätigkeitszwecken und zwei Fenster für den Gemeindetempel. Im Trauerhause wie in der Leichenhalle versah Oberkautor M. Seifert mit dem Chore die gesangliche Funktion und war das Leichenbegängnis ein würdevolles. An Kranzablösungs-Spenden, da Kränze im Sinne der Verblichenen abgelehnt wurden, kam ein namhafter Betrag ein. Brüuu. Unter heftigem Wahlkampfe seitens der Jüdischnationalen und Zionisten gingen die heurigen Kultuswahlen in der hiesigen Gemeinde vor sich. Als gewählt erschienen die Herren: Leopold Bauer, Ing. Knöpflmacher, Stadtrat Feldmann, Dr. Spitzer, G. Tandler, Dr. Fialla, Dr. Schimmerling und H. Herdan. Budapest. (Eine Erbschaft d e r P e st er i s r a e l i ti s ch e n Gemeinde.) Die Repräsentanz der Pester israelitischen Gemeinde hielt jüngst unter Vorsitz des Präsidenten Hofrates Sigmund K o h n e r eine außerordentliche Generalversammlung ab. In derselben wnrde zunächst der aus 150 Mitgliedern bestehende Steuerausschuß gewählt. Sodann wurde über die Verlasienschaft des verstorbenen Präsidenten der Chewra Kadischa Moses Ehrlich referiert, der sein bedeutendes Vermögen der Gemeinde hinterlassen hat. Da die Seitenverwandten das Testament anfochten, kam es zwischen ihnen und dem Vertreter der israelitischen Gemeinde zu einem Vergleich. Laut diesem Vergleich, über welchen Hoftat Notar Dr. Philipp Weinmann referierte, übergehen die Besitzungen Fegyvernek und und Ranfalva in den Besitz der Gemeinde, doch bleiben sie vorläufig in den Händen der bisherigen Pächter. Durch diese Erbschaft fließen der Gemeinde X 1,042.000 zu. Die Generalversammlung nahm den Ausgleich genehmigend zur Kenntnis. Kattotvitz. Ein interessantes Schriftstück, das sich im Besitze des Rabbiners Dr. Cohn in Kattowitz befindet, wird von dem „Oberschlesischen Tageblatt" veröffentlicht: „Ihr Schreiben vom 25. v. M. habe ich soeben erhalten und kann Sie ersuchen, die Fälle anzuzeigen, wenn Gerichtsbehörden oder einzelne Justizbeamte sich beikoinmen lassen sollten, sich der Adresse „An den Juden N. N," zu bedienen. So wenig man es sich einfallen lasten kann, „An den Christen N. N." oder „An den Türken N. N." zu schreiben, ebensowenig würde ich es gutheißen, sich jener Adresse an einen Juden zu bedienen. Wo es auf Glaubcnsverhältniffe ankömmt, stellt sich die Sache anders. Da ist die Bezeichnung „Jude, jüdische Religion" ganz an ihrem Platze und dieser uralte Volksname jedenfalls treffender und ehrwürdiger, als der „mosaischer, alttestamentarischer Glaubensgenosse" und wie die Erfindungen der neuen Zeit heißen mögen, deren Gebrauch — weit entfernt etwas höheres auszudrücken, nur verletzend ist, weil kein Jude und überhaupt kein vernünftiger Mensch je zugeben wird, daß in der Benennung „Juden" etwas liege, was man zu umschreiben nötig habe —!— Von Religionshaß kann überall nicht die Rede sein. Wer dem Glauben seiner Väter oder sonst seiner Ueberzeugung folgt und ein ehrlicher Mann, ein rechtschaffener Bürger des Staates ist, dem er angehört, bleibt stets ehrenwert. Nur wer kein höheres Moralprinzip anerkennt, er nenne sich Christ oder Jude, ist ein Mann, gegen den man weder Achtung, noch zu dem. man Vertrauen hegen kann, und den man nur zu dulden hat, so lange er nicht dem Arm der Gerechtigkeit verfällt." Das Schreiben stammt aus dem preußischen Staatsministerium — vom 31. Oktober 1636. Petersburg. Wäbrend der Inspizierung der Truppen durch den Zar in Odessa hat Kaiser Nikolaus II. den Befehl erteilt, Reservisten der aktiven Armee, welche mehr als drei Kinder haben, von der Einberufung zum aktiven Dienst in der Mandschurei zu befreien. Wie die rllssischen Blätter nun mitteilen, wird der Befehl des Zaren nur Nichtjuden gegenüber eingehalten, jüdische Reservisten aber, wenn sie auch fünf und mehr Kinder haben, werden von der Wohltat des kaiserlichen Befehles ausgeschlossen. Die Petersburger „Buduschtschnostj" widmet dieser traurigen Erscheinung einen längeren Artikel, in welchem über die Ausschließung der jüdischen Reservisten aus der Gnade des Zaren bittere Klage geführt und gleichzeitig die Mitteilung gemacht wird, daß 15 Frauen jüdischer Reservisten, welch' letztere trotz ihrer zahlreichen Kinder dennoch nach der Mandschurei geschickt wurden, dem Kriegsminifter eine Beschwerde überreicht haben, in welcher sie die Befreiung ihrer Männer auf Grund des Befehles des Zaren verlangen.. Die Entscheidung des Kriegsministers ist jedoch noch nicht herabgelangt. Mite. Viele Hunderte israelitische Kinder in der Brigittenau sind der bittersten Not preisgegeben. Sie leiden Hunger und frieren. Wir bitten unsere Glaubensgenossen: Nehmt Euch dieser armen zarten Kinder an und helfet nach Euren Kräften, damit die im Lokale, XX. Kluckygasse Nr. 7, bereits begonnene Ausspeisnng im notwendigen Umfange fortgeführt wsrdeu könne. Spenden nimmt entgegen: Das gefertigte Komitee für die Verköstigung israelitischer Kinder in der Brigittenau und die Kassa der israelitischen Kultusgemeinde in Wien, 1, Seitenstettengasse 4. Dr. Alfred Berger, Heinrich Weiner, Kultusvorsteher, Obmann „Der Brüder", I., Judenplatz 8. XX., Wintergasse 29. K. k. priv. Oesterreichische Länderbank. Mittwoch, den 4. Jänner 1905, um 5 Uhr abends, findet im eigenen Hause (Wien, I., Hohenstaufengasse Nr. 3) eine außerordentliche General-Versammlung der Aktionäre der k. k. priv. O e st e r r e i ch i s ch e n Länderbank statt. Tagesordnung: 1. Beschlußfassung auf Erhöhung des Aktienkapitales um zwanzig Millionen Kronen. 2. Beschlußfassung bezüglich der dadurch bedingten Statutenänderungen. Die stimmberechtigten Aktionäre (§§ 42, 43j, welche an der Generalversammlung teilzunehmen wünschen, werden hiemit eingeladen, ihre Aktien spätestens am 21. Dezember 1904 zu deponieren, und zwar: in Wien bei der k. k. priv. Oesterreichischen Länderbank; in Prag bei der Filiale der k. k. priv. Oesterreichischen Länderbank; in Berlin bei der Deutschen Bank und bei der Dresdner Bank; in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Vereiusbank; in Stuttgart bei der Württembergischen Vereinsbank; in Paris bei der Banque Imperiale Poyale Privilegiee des Pays Autrichiens, Succursale de Paris, 12, Rue du cjuatre Septembre und bei der Societe Generale pour favoriser le developpement du commerce et de l’industrie en France, 54, Bue de Provence; in Lyon bei der Societe Lyonnaise de Depots et de Comptes Courants et de Credit Industrie!. Die Aktien sind, arithmetisch geordnet, in Wien mittels einer einfachen, bei den anderen Erlagstellen mittels doppelter Konsignation einzureichen und wird dem Einreicher hierüber eine Empfangsbestätigung ausgefolgt, gegen welche nach abgehalrener Generalversamnllnng die Aktien rückgestellt werden. Wünscht ein Aktionär sein Stimmrecht durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär auszuüben, so hat er die betreffende, auf den Namen des gewählten Vertreters lautende Vollmaäit auf der Rückseite der Legitimationskarte auszustellen und eigenhändig zu unterschreiben (§ 45). Ausnahmsweise können jedoch Minderjährige durch ihren Vormund, Kuranden durch ihren Kurator, Frauen durch einen Bevollmächtigten, Handelsgesellschaften durch einen ihrer Firmaführer, Gesellschaften überhaupt durch ein hiezu bevollmächtigtes Mitglied, Körperschaften, Institute und dergleichen durch einen ihrer Vorstände vertreten werden, wenn auch diese Vertreter nicht selbst Aktionäre sind. Wien, am 3. Dezember 1904. K. k. priv. Oesterreichische Länderbank.