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Die Wahrheit · 1904-12-02 · Heft 47 (2.12.1904) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 47 (2.12.1904)
Date
1904-12-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 47... Die Wahrheit Sette 5. Was Herr David Ritter von Gutmann, unter dessen Präsidium noch vor. der. Kreierung der . Stiftung durch die Israelitische Allianz in Galizien Schulen errichtet wurden, für das Schulwesen Galiziens geleistet, welche Verdienste er sich in den seither verflossenen 12 Jahren um diese erhabene Knlturmission erworben, was er in vielen hundert Sitzungen leistete, zu deren Teilnahme er sich oftvon den wichtigsten geschäftlichen Konferenzen losriß, wie er fast immer als der erste bei den Beratungen erscheint, den größten wie den kleinsten Angelegenheiten feine ungeteilte Aufmerksamkeit, fein wärmstes Interesse und sein von Wohlwollen erfülltes, echt jüdisches Herz zuweudet, davon kann man Außenstehenden unmöglich auch nur einen annähernden richtigen Begriff geben. Wenn von den 45.124 Eingaben, die bis heute während des Präsidiums David Ritters von Gutmann einlangteu, natürlich auch eine große Anzahl nicht nach dem Wunsche der Bittsteller erledigt werden konnten, so lag der Grund jederzeit nur in äußeren Verhältnissen, sicher aber trug niemals etwa Mangel an Wohlwollen hieran Schuld, das er in unerschöpflichem Maße den Schülern und Schützlingen der Stiftung, den Leitern und Lehrern jederzeit zuwendet. Mit Stolz und Bewunderung muß es hervorgehoben werden, daß Herr David Ritter von Gutmann, der, wie leicht begreiflich, auch mit anderen Ehrenämtern und Würden betraut wurde, ist er ja auch Mitglied des Vorstandes der isrel. Kultusgemeinde, der Armenanstalt, des Waisenvereines, Kurator der israelitisch-theologischen Lehranstaft und zahlloser anderer Vereine, speziell die Stiftungsagenden in sein Herz schloß und dies in Tagen des größten Schmerzes bewies. Mit Rührung kann erwähnt werden, daß er wenige Tage, nachdem ihn das schwerste Unglück traf, am 17. Oktober 1900 seinen einzigen Sohn Dr. Ludwig Ritter von Gutmann im Alter von 40 Jahren zu verlieren, in der Beratung und Erledigung der an das Kuratorium gelangten Gesuche Trost und Linderung suchte. Und in der gleichen Weise bemühte er sich, in sein schwer geprüftes Herz Balsam zu träufeln, als er im Juli 1902 feine innigstgeliebte Gattin verlor. Uorstarldswalft in der Wiener Knitnsgemeiude. Unter ziemlich schwacher Beteiligung — nur zirka 10% der Wähler machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch — fanden Sonntag, den 27. November, die Neu- und Ersatzwahlen für zehn Mandate im Knltusvorftande statt. Im ganzen wurden 1618 Stimmen abgegeben, von welchen 1609 als giltig erklärt wurden. Wieder gewählt wurden mit sechsjähriger Funkionsdauer: Theodor R. v. Goldschmidt, k. k. Baurat .... mit 1553 Stimmen Moriz Hirsch, kais. Rat. „ 1547 Emil Horner, Prokurist. „ 1548 „ Sigmund Kauders, Weingroßhändler. „ 1587 „ Dr. Markus Spitzer, Hofu. Gerichtsadvokat.. „ 1546 „ Wilhelm Stiaßny, k. k. Baurat.. 1541 „ Neugewählt mit sechsjähriger Mandatsdauer: Salo Landau, Realitätenbesitzer.mit 1462 Stimmen, Oskar Marmorek, Architekt. „ 1492 „ Neugewählt mit vierjähriger Mandatsdauer: Leopold Sachs, kais. Rat.mit 1515 Stimmen. Neugewählt mit zweijähriger Mandatsdauer: Dr. Isidor Schnabl, prakt. Arzt.mit 1458 Stimmen. Die Mifstonsidee in Israel. Es ist eine Wahrheit, die auch von nichtjüdischen Theologen nicht bestritten werden kann, daß die Inden niemals Seelenfängerei getrieben. Woran liegt das? Wohl waren auch die Juden immer von dem Gedanken erfüllt, daß man nur im Glauben Israels wahrhafte Beglückung und Seligkeit findet, dennoch haben sie niemals dieses Glück anderen auszuzwingen versucht, weil eine solche Proselytenmacherei mit der jüdischen Ueberzeugungstreue und Duldsamkeit nicht in Einklang zu bringen ist. „Rachrnono libo boiu, Gott verlangt das Herz, und wo der Uebertritt erkauft, erzwungen wird, da ist niemals heilige Ueberzeugung der Quell, dem der Glaube entspringt. Tiefe, innere, heilige Ueberzeugung kann nicht gelehrt werden, das Herz nur kann diese Edensblüte hervorzaubern. „Ich beschwöre euch, ihr Töchter Jerusalems, weckt sie nicht, reget die Liebe nicht, bis es ihr gefällt", (Cant. cant. 3, 5), dieses Wort bezeichnet so recht die Stellung Israels zur Missionsidee. Die Liebe für den Glauben Israels muß von selbst erwachen. Für Israel gilt seit uralter Zeit das Gesetz: „Wenn ein Nichtjude sich zum Uebertritte gemeldet und man Untersuchungen angestellt, ob sein Uebertritt nicht nur Mittel zur Erreichung eines andern Zweckes, sondern reine Ueberzeugung, dann frage man ihn: ..warum willst du Proselyte werden. Weißt du nicht, daß Israel in unserer Zeit gedrückt und gequält wird?" Und wenn er darauf erwidert, ich weiß dies alles, doch ich bin für Israels Glaube voll Liebe, will Anteil haben an Israels Los, dann erst darf er in beu Bund Abrahams ausgenommen werden." (Talmud Tr. Jebamoth 47 a: Maimonides Hilchoth Jsure buch, Absch. 14, 1 ff.) Man wende aber dagegen nicht ein, nur im Exil war Israel so rigoros bei der Ausnahme von Proselyten, weil Israel außerhalb des eigenen Staates Furcht hatte, die weitere Verbreitung seines Glaubens anzustreben, auf eigenem Grund und Boden aber, war es geneigt, Proselyten aufzunehmen. Dem ist nicht so. Israel war niemals unduldsam gegen Andersgläubige, in Israel galt immer das Gesetz: „Die Frommen aller Nationen haben Anteil an der ewigen Glückseligkeit", denn um in Israel (1er toschab zu sein, Heimatsrecht gu besitzen und auf Unterstützung und Wohlwollen Anspruch zu haben, genügte das Fernhalten vom Götzendienst, respektive die Anerkennung der sieben noachidischen Gebote (Abodah sarah, 64 b). Wie oft ist in der Thora das Gebot wiederholt: „liebe den Fremden, unterstütze ihn, damit er mit dir lebe!" und damit ist immer nur der Oer toschab, der Halbproselyte gemeint, der newelah utrephah, verbotene Speisen, genießen darf, nicht aber der Oer Zedek, der Ganzproselyte, der Jude geworden, und für den das biblische Gesetz dieselbe bindende Kraft besaß, wie für den im Judentum Geborenen. Ja, der Rechtsschutz, den die Bibel den Halbproselyten angedeihen läßt, hat gewiß auch den Zweck, die Oere toschab nicht gegen die innere Ueberzeugung zum Uebertritt zu veranlassen; es sollten die in Palästina wohnenden Nichtjuden keinen anderen Grund haben, Israels Bekenntnis anzunehmen, als die Liebe zum Glauben : Liebe zum Volke Israel, aber nicht Liebe zu seinem Glauben wollen diese Gesetze in erster Reihe erwecken. So nur dürfen die häufigen gesetzlichen Beziehungen auf die Proselyten, welche wir imPentateuch antreffen, aufgefaßt werden. Auf daß aber die in Palästina wohnenden Oere toschab, Halbproselyten, auch nicht durch die Macht der Gewohnheit Juden werden, d. h. indem sie die Ausübung einzelner Satzungen und Bräuche mitansehen, zum Judentum sich hingezogen fühlen, dem will wohl das talmudische Gesetz entgegentreten: „Ein Nichtjude, der den Sabbath heiligt, oder sich mit dem Studium des Gottesgesetzes beschäftigt, er macht sich des Todes schuldig." (Sanhedrin 68 b, 69 a; Maimonides, Hilchoth Melachim, Abschn. 10, 9.) Ein Nichtjude (ibid.) solle sich mit der Pflege der sieben noachidischen Gebote beschäftigen; er darf nicht einzelne Satzungen und Bräuche des Judentums, die sein Wohl-

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