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Die Wahrheit · 1904-10-21 · Heft 41 (21.10.1904) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 41 (21.10.1904)
Date
1904-10-21
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8. Die Wahrheit Nr. 39. Toren Brods, welche die Judengasse am Sabbath und Festtagen von der Stadt absperrten. Der Ruf nach Freiheit drang auch in die christliche Bevölkerung, welche den Juden die Bruderhand reichte. Kam doch das Aushören der lästigen Untertänigkeit beiden erwünscht. Und waren es doch Kinder der hiesigen Judengemeinde, welche sich sür die Rechte des Volkes einsetzten, Hermann Jellinek nämlich, der den Heldentod vor den Mauern Wiens starb, und Abraham Buchheim, der Sohn des Rabbiners (geboren in Kremsier 1828), der nur durch die Flucht nach London demselben Geschick entging. Sollten die Bürger so undankbar sein gegen ihre Befreier aus der Knechtschaft und deren Glaubensgenossen die schwer errungene Gleichberechtigung mißgönnen? Das neu gesponnene freundschaftliche Verhältnis bestand auch gleich die Feuerprobe. Als das Lopeniker Bauerngesindel am 4. Mai 1848 sich massenhaft in der Stadt versammelte und aus die Juden losgehen wollte, wurden sie von den Bürgern zur Stadt hinausgetrieben. Aber auch -die Juden setzten sich mannhaft zur Gegenwehr. In Ermanglung der Waffen bedienten sie sich geeigneter Hausgeräte, mit denen sie den raublustigen Pöbel zerstreuten und in die Flucht schlugen. Um aber in Zukunft Angriffen gegenüber kampfbereit dazustehen, bildete sich eine Nationalgarde zur Bewachung der Judengasse (1849). Fünfzig Gemeindemitglieder ließen sich aus freiem Willen herbei, je nach Vermögensverhältnissen, 565 ff. zur Anschaffung von Feuergewehren beizusteuern. Wie nötig diese Vorbereitung zur Selbsthilfe war, sollte sich bald zeigen. Denn kaum, daß der erste Rummel der Verbrüderung vorüber war und die Juden von ihren Rechten Gebrauch machten, städtische Häuser und herrschaftliche Felder pachteten, erwachte der Neid der Bürger, welcher bald in einem offenen Aufruhr ausbrach, der nur mit Hilfe des ausrückenden Militärs gedämpft werden konnte. Im Jahre 1851 beschloß daher die Gemeinde, eine Kaserne zu bauen, in welcher 60 Mann samt den Offizieren untergebracht werden können. Da sie aber keinen passenden Platz fand, wurde am 4. Jänner ‘ 1852 das Haus des Jeremias Grün um 60 fl. jährlich gepachtet. Die einheimischen tauglichen Militärpflichtigen, welche sich nicht mehr, wie bis dahin, durch die jährliche Einzahlung von 7V2 fl. Kopfgeld vom Militärdienste loskaufen konnten, sondern als Soldaten die Waffenübungen mitmachen mußten, wurden dort ein exerziert. Als sollten „Waffe und Buch" vereint die Wahrzeichen der Gemeinde bilden, wurde im rückwärtigen Teile dieses Hauses eine Volksschule errichtet*), an der Deutsch und Hebräisch in gleicher Stundenzahl gelehrt wurde. Böhmisch unterrichtete ein Präceptor zwei Stunden wöchentlich. Der Schulleiter Aron Dattelbaum (1846—1872) trug Religion aus dem Buche Bne-Zion vor, in welchem „die Grundbegriffe der jüdischen Religion mit der christlichen übereinstimmen." So wenig wie bei den anderen Rabbinern fand der vom Landesrabbiner Hirsch den Rabbinern zugedachte Religionsunterricht beim Rabbiner Nascher Anklang. Bei der damaligen Schulverfassung, die im konkordatlichen Sinne auch die jüdische Schule unter die Aufficht des Dechants stellte, der die Revision und Prüfung vornahm, und dem Konsistorium, das die Religionsbücher genehmigte und die Lehrer bestätigte, beachten sollte, ob nichts Toleranzwidriges beim Unterrichte vorkommt, hätte er nur sein Ansehen herabgewürdigt. Ueberhaupt brachte die Schulgefetzgebung dem Rabbiner, dem angeblichen Gegner der Schule, Mißtrauen entgegen und wandte sich in religiösen Fragen nicht an ihn, als den Fachmann, sondern an den Vorsteher, den sie als die konfessionelle Behörde anerkannte.**) *) Auf dieser Stätte, dem Elternhause meiner Mutter, das zur Zeit meiner Kinderheit oberhalb des Einganges eine jüdische Inschrift hatte, wurde jetzt eine Volks- und Mädchenschule errichtet, die von 140 Kindern besucht wird. Leiter ist der Oberlehrer Lazar Riesenfeld. **) Laut Ministerial-Erlaß vom 6. Mai 1875 steht dem Rabbiner keine Einflußnahme auf israelitische Schule und Lehrer zu. „Es darf vorausgesetzt werden, daß jeder Lehrer schon des Beispiels wegen, das er der Charakteristisch hiefür ist folgendes Dokument: Protokoll. Ausgenommen in der Gemeindekanzlei am 23. März 1851 unter Vorsitz des Gemeindevorstandes.. Die löbl. k. k. Bezirkshauptmannschaft hat vom 9. März 1851,. Nr. 548, den Auftrag erlassen, in Angelegenheit der Kopfbedeckung der israelitischen männlichen Schuljugend während des Unterrichtes in der Schule, die Ansicht des Gemeindeausschusses mit Zuziehung des Herrn Ortsschulaufsehers zu Protokoll zu nehmen und vorzulegen. Diesfalls sind die Herren Interessenten vorgeladen und fraglicher Auftrag derselben zur Einsichtsnahme vorgelegt worden. Der Gemeindeausfchuß gibt hiernach folgende Erklärung, zu Protokoll: „Die Majorität der Ausschußmitglieder und Ersatzmänner findet es wohl zeitgemäß, daß die männliche Schuljugend während des deutschen Unterrichtes in der Schule entblößten Hauptes zu sitzen habe; wollen aber für den Fall, als es eine religiöse Frage ist, dem vorstehenden Herrn Rabbiner nicht vorgreifen, und glauben in allen seinen religiösen Anordnungen, folglich auch in diesen Angelegenheiten, sich fügen zu müssen." Sonach brachte der Schulaufseher Jsak M. Zweigenthal folgende Aeußerung zu Protokoll: „Auch ich kann die vorausgeschickte Bemerkung zu erwähnen nicht unterlassen, daß falls die Kopfbedeckung — nichl aber nur bei der israelitischen männlichen Jugend und während ihres genießenden Unterrichtes, sondern bei allen, dem männlichen Geschlechts angehörenden Israeliten und in allen Situationen ihres Lebens — eine Religionsfrage sein soll, gewiß niemand sich wird beigehen lassen, Hand zur Verletzung eines solchen Heiligtumes, wie die Religion, anzulegen oder auch nur hiezu anzuraten, und in diesem Falle muß ich auch den Rabbinismus als das Forum, welchem die Lösung dieser Frage zukommt, anerkennen, demnach mich der abgegebenen Aeußerung des Ausschusses als Glied desselben anschließen. Allein bei dem Zustande, als die Begründung dieser Bemerkung nicht so klar am Tage liegt und hie und da Zweifel hierüber auftauchen; als ferner aus dem sozialen Leben wahrzunehmen ist, daß die Angelegenheit der Kopfbedeckung nicht so wie andere Religionssatzungen in Fleisch und Blut bei den Israeliten verwachsen ist, sondern mehr aus einer noch aus dem Oriente herkömmlichen, sittlichen Observanz herzurühren scheint; so kann ich bei dieser gelegenheitlichen Aufforderung der löbl. k. k. Bezirkshauptmannschaft, umsomehr als mir als Schulaufseher die moralische und sittliche Bildung der Jugend pflichtmäßig am Herzen liegen muß, mich nicht enthalten, meine aus meiner inneren Ueberzeugung geschöpfte unvergreifliche Ansicht in Folgendem zu äußern: Ich glaube der Schulbesuch der Jugend habe einen zweifachen Zweck zum Grunde: nämlich unterrichtet und erzogen zu werden; ersteres bezweckt den moralischen, letzteres den sittlichen Lebenswandel. Es kann aber die Beförderung des sittlichen Lebenswandels im gemeinen, bürgerlichen Leben der Schule, und ihrer Aufficht allein, wegen der nur einen Teil der ihr unterstehenden Jugend, nicht überlassen bleiben, es müßten sonach die Eltern am meisten hiebei sich betätigen." (Forts, folgt.) Kingesendet. Geehrter Herr Redakteur! Sie haben sich in letzter Zeit des Oefteren in Ihrem geschätzten Blatte mit der Verwaltung der „Baron Hirsch-Stiftung für Galizien"-beschäftigt und dies ermutigt mich, wiewohl ich nur ein „lumpiger polnischer Jude" bin — diesen Kosenamen pflegt man nämlich in gewissen Stiftungskreisen meinen armen Landsleuten zu geben — Ihnen meine vor Kurzem gemachten Erfahrungen zur Verfügung zu stellen. Der Veröffentlichung Jugend zu geben schuldig ist, dem Rabbiner die gebührende Achtung zollen und ihn zur Prüfung laden wird." Ein Ministerial-Erlaß vom 5. April 187Ü spricht sogar hinsichtlich der Bestimmung der Lehrbücher von dem in Schulsachen inkompetenten Rabbiner. Die Konsequenz dieser systematischen Demüttgung, welche noch im § 5 des neuen Schulgesetzes legalisiert wurde, lastet noch heute schwer auf dem israelitischen Religionsunterrichte.

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