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Die Wahrheit · 1904-10-07 · Heft 39 (7.10.1904) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 39 (7.10.1904)
Date
1904-10-07
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Huartat ersucht, damit die regelmäßige Zusendung des Malles keine Ilnterbrechnng erleide. Abonnements-Bedingungen: vierteljährig Kr. 3.—, Halbjährig Kr. 6.—, ganzjährig Kr. 12.—. Probenummern stehen zur Verfügung. Die Wsöcrktion. Polentnm n«d Indentnm. (Schluß.) Die Propination mit ihren verschiedenen Arten des Betriebes, hauptsächlich den Auflagen auf Getränke in Städten, war von großem Einfluß auf die Verhältnisse der Judenschaft. Die Pachtung des Schankrechtes entweder unmittelbar vom Berechtigten durch reichere Unternehmer, oder durch Subpacht, gab den armen Familien den Unterhalt, trotzdem die Ausübung des Schankes durch Juden besonders auf dem Lande verboten war und auf die Uebertretung des Verbotes gegen Schänker'und Propinationsberechtigte empfindliche Strafen angedroht waren. Es war kein Ort, m welchem nicht Juden Schanker waren. Auch in Städten befaßten sich Christen nur ausnahmsweise mit dem Schanke. Die Schänker zahlten so hohe Pachtzinse, daß für den Unterhalt der Familie wenig vom Einkommen verblieb, und dieses in anderer Weise ergänzt werden mußte. Die Schänker waren auf den Zwischenverkehr, auf den Kleinhandel mit den Bauern angewiesen, sie waren auch Geldvermittler für den Gutsherrn und für den Bauer oft Helferin der Not, was zu solchen Verhältnissen führte, daß die Juden wohl als Anssanger erschienen, allein dennoch keinen Haß, keine Feindschaft gegen sich hervorriefen. Juden, beziehungsweise ihre Frauen, befaßten sich mit Kleinhandel in Obst und Lebensmitteln und Krämerei, in Artikeln der gewöhnlichen Bedürfnisse der Landleute. Nur in den Kreisstädten waren wohlhabendere Inden, welche gemischte Warenhandlungen führten. Getreide- Einkauf besorgten und mit Vieh handelten. Es gab auch Gewerbsleute, allein mit geringen Mitteln. Graduierte Aerzte gab es nicht viele, dagegen befaßten sich mit der Behandlung der Kranken Wundärzte und Bader, welche eine weite und auch glückliche Praxis hatten. Oeffentliche Anstellung war den Juden verschlossen und nur in der Hauptstadt des Landes waren einige jüdische Rechtsfreunde. Die Honoratioren waren Mitglieder der Vorstände der Kultusgemeinde, Unternehmer von öffentlichen Lieferungen, und mit Rücksicht ans die öffentlichen Bedürfnisse und wurden nach und nach Juden auch zu Pachtungen von Gefällen zugelassen. Die Gemeindevorstünde führten den Gemeindehaushalt, dessen vorzüglichste Einnahmen die Koscher-Zuschläge auf Fleisch und Geflügel bildeten. Darin lag das am meisten für Arme Drückende, nämlich insoweit, als die Speisegesetze strenge beobachtet wurden, was nur bei Strenggläubigen, zunächst bei den Chassidim, der Fall war. Mit Ausnahme der Advokaten, der auch bei Christen praktizierenden Aerzte und der Lehrer an „deutsch - jüdischen Schulen", trugen alle Juden die Tracht, welche jetzt als Tracht der polnischen Juden bezeichnet wird, auch wurden die Familien-, Eigentums- und Besitzverhaltnisse, insbesondere bezüglich der Abwehr der Konkurrenz und nicht nur von Seite der Andersgläubigen, sondern auch von Seite der Glaubensgenossen, nach den Bestimmungen der oft mit den staatlichen Gesetzen nicht harmonierenden jüdischen Vorschriften geregelt und geordnet. Die Befolgung derselben stand unter der Sanktion der Bannflüche. Zu den staatlichen und noch weniger zu den Patrimonial- und magistratischen Obrigkeiten hatten die Juden kein Vertrauen. Auch die Kreisrabbiner genossen kein Ansehen — dagegen aber die nach den eigenen Gesetzen anerkannten, unter verschiedenen Namen fungierenden Rabbiner, welche in nicht geringer Zahl als Wunderrabbiner einen zahlreichen, auch über die Grenzen des Landes weit reichenden Kreis von Anhängern hatten und auch in religiöser und weltlicher Richtung einen mächtigen Einfluß ausübten. Jeder von ihnen übte mit einer Art von Rabbinatsgerichten das Schiedsrichteramt aus. In dieser Weise wurden die Familien-, Vermögens-, Handels- und Gewerbestreitigkeiten beigelegt und Friede, der äußere Friede wenigstens, in der Jndenheit erhalten. Auch die äußere Gleichheit der Juden unter sich war gleichsam im Judentum gewahrt, nur an den Sabbattagen trat die Ungleichheit, und zwar zwischen Reichen und Armen, hervor in den Stoffen der Bekleidung, jene in der Bespeisung verblieb im Haushalte. Jedenfalls waren im Haushalte der Armen die Rationen an Fisch, Koscherfleisch und Geflügel sehr karg bemessen.

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