Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 27 (8.6.1904)
- Date
- 1904-06-08
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Die Wahrheit Nr. 27. werden. Begründet wird die Alterszulage damit, daß auf der j öffentlichen Laufbahn das Fortschreiten jedweden ordentlichen I Beamten, die protestantischen Seelsorger ausgenommen, sei es durch stufenweises Avancement, sei es durch Alterszulagen, gesichert ist. Wir können hinzufügen, daß auch die Rabbiner hievon ausgenommen sind. Wir zweifeln nicht, daß der Staat unsere Rabbiner derselben Behandlung werde teilhaft machen, wie die protestantischen Seelsorger. Wie wir oben zu erwähnen so frei waren, wünschen die protestantischen Kirchen für ihre Seelsorger nach je fünf Dienstjahren fünfmal eine Alterszulage von je K 200, indem sie zugleich nachwiesen, wie viel Seelsorgerstellen in jeder Kirche vorhanden sind und seit wann die einzelnen Seelsorger wirken. Eine einfache Rechnung ergab die Hauptsumme, deren Bewilligung als Alterszulage erbeten ward. Das gleiche Vorgehen müssen auch wir befolgen. Wir müssen die auf die Anzahl der Rabbiner und auf die Zeit ihres Wirkens bezüglichen Daten sammeln, um auf Grund derselben genau die Summe bezeichnen zu können, welche die Rabbiner als Alterszulage beanspruchen. d) Was das Landes-Seelsorger-Pensionsinstitut anbelangt, so findet die je raschere Schaffung eines derartigen Instituts ein allgemein empfundenes Bedürfnis. Nicht blos die aus der öffentlichen Laufbahn dienenden, sondern auch die bei Privatgesellschaften und Vereinen angestellten Beamten besitzen bereits ihr Pensionsinstitut. Im Schoße unserer Konfession wäre die Errichtung eines Landes-Rabbiner-Pensions-Jnstituts aus dem Anlasse zu initiieren, da wir im Interesse der Alterszulage der Rabbiner um die erforderlichen Daten bitten. Der Umstand, daß wir ein solches Institut erst später errichten wollen, kann nicht als Hindernis dienen, daß wir vom Staate eine entsprechende Unterstützung verlangen, da auch die protestantischen Kirchen für das evangelische Landes-Seelsorger-Pensionsinstitut eine Unterstützung verlangten, ohne daß ein solches Pensionsinstitut bereits bestünde. e) Die staatliche Subventionierung des Religionsunterrichtes ist für unsere Religionsgemeinden überaus wichtig. Die stetige Vermehrung der staatlichen Mittelschulen und der Umstand, daß die lokalen Religionsgemeinden auch für den Religionsunterricht der in die Mittelschulen gehenden jüdischen Schüler aus der Provinz sorgen müssen, macht den jetzigen Zustand für zahlreiche derlei Religionsgemeinden unhaltbar. Die geehrte Versammlung befaßte sich schon im vorigen Jahre mit dieser Angelegenheit, und infolge des gefaßten Beschlusses machten wir auch — wie wir zu berichten die Ehre hatten — einen Versuch, um ans dem israelitischen Schulfond für die Religionsgemeinden zu Zwecken des Religionsunterrichtes eine Unterstützung zu erlangen. Auch unternahmen wir die erforderlichen Schritte, damit in den staatlichen Schulen die israelitischen Religionslehrer in der Weise wie die christlichen Religionslehrer honoriert würden. Die protestantischen Kirchen wollen, wie wir es schon oben vortrugen, die Regelung auf diesem Gebiete viel radikaler. In den staatlichen Schulen sollte ausschließlich der Staat für den Religionsunterricht sorgen, und zwar mit strenger Berücksichtigung des Prinzips der ..vollkommenen Parität" der gesetzlich rezipierten Konfessionen; zum Behuse der würdigen Versetzung des Religionsunterrichtes der in nicht staatliche Institute gehenden Schüler aber solle den Konfessionen eine staatliche Unterstützung geboten werden. Diesem Standpunkt der protestantischen Kirche stimmen wir mit Freude zu, und um auf diesem Gebiet unsere Interessen gebührend vertreten zu können, wird es nötig sein, daß unsere Religionsgemeinden die auf die Erteilung des Religionsunterrichtes bezüglichen Daten uns zur Verfügung stellen. f) Die beiden vaterländischen protestantischen Kirchen erwarten auch für kulturelle und humanitäre Institutionen eine staatliche Dotation, um aus derselben ihre auf dem Gebiete der Lehrerbildung und Frauenerziehung wirkenden Institute unterstützen zu können. Auf dem Gebiete der Frauenerziehung ist noch sehr viel zu tun. Seit einigen Jahren befassen wir uns auch mit der Frage der Errichtung einer jüdischen Lehrerpräparandie, eine Frage, deren Lösung durch.Erlangung einer staatlichen Unterstützung erheblich beschleunigt würde. Wir erlauben uns, die geehrte Versammlung zu bitten, sie möge die Landeskanzlei beauftragen, zur Förderung der oben sub a—f angeführten Angelegenheiten die erforderlichen Daten im Wege der Distriktspräsidien, oder erforderlichenfalls unmittelbar von den Religionsgemeinden zu beschaffen und an die hohe Regierung — auf Grund der einlangenden Daten — die nötigen Vorlagen im Sinne des Vorgetragenen zu machen. Die geehrte Versammlung betraute im vorigen Jahre die Landeskanzlei auch damit, daß sie bei dem Minister für Kultus und Unterricht die Erledigung der aus der Versammlung vom 6. Jänner 1896 in Angelegenheil der Einberufung eines neueren Kongresses gemachten Vorlag — mit Rücksicht auf die Unhaltbarkeit der jetzigen Lage — urgiere. In Folge dieses Auftrages richteten wir noch im Monate April v. I. an den Mmister für Kultus und Unterricht eine urgierende Repräsentation; doch waren die vorjährigen politischen Verhältnisse nicht günstig dafür, daß der Minister an die Erledigung einer wichtigeren Religionsangelegenheit herantrete. Ende Oktober v. I. trat eine Regierungsänderung ein und alle unsere auf die Ordnung unserer Glaubenssache bezüglichen Eingaben gingen ohne die geringste Anordnung aus Seine Exzellenz den Herrn Kultus- und Unterrichtsminister Dr. Albert Berzeviczy über, den wir — wie wir die Bezirkspräsidenten zu verständigen die Ehre hatten — am 16. November v. I. in seiner Würde persönlich begrüßten. Bei einem späteren Anlasse überreichten wir zu seinen Händen eine umfangreiche Vorlage, in der wir die Ordnung unserer Zustände und den gegenwärtigen Stand unserer Organisationsangelegenheit erschöpfend darlegten. Der Minister versprach, sich mit unserer Angelegenheit ernst zu beschäftigen und es sich zur Ehre anzurechnen, wenn unsere schon lange sich hinschleppende Organisattonsangelegenheit während der Zeit seiner Ministerschaft zu allgemeiner Zufriedenheit werde gelöst lverden können. Unsere der Erledigung harrende Bitte ist die, daß mit Zustimmung der Legislative der Kongreß einberufen werde. Eine legislatorische Verfügung ist sonach nötig, aber seit der Schaffung der kirchenpolitischen Gesetze zeigte sich keine einzige der Regierungen geneigt, der Legislative eine Neligionsangelegenheit vorzulegen und dies ist der Grund dessen, daß zur Erfüllung unserer Bitte nicht einmal die einleitenden Schritte noch gemacht wurden. Viele Zeichen deuten indessen darauf hin, daß die gesetzgeberische Pause, die auf diesem Gebiete eingetreten, in Bälde ihr Ende erreichen werde. Ein hervorragender Politiker, einer der Vorkämpfer für die Katholiken-Autonomie, äußerte sich im Abgeordnetenhause unter dem Beifalle seiner vielen Prinzipienfreunde, „daß das Verhältnis zwischen Kirche und Staut mit einem gleichen Gesetze, das allen Kirchen gegenüber gleiche Forderungen, gleiche Ansprüche erhebt und gleiche Rechte und Pflichten gibt, festgestellt werden müsse." Die protestantischeu Kirchen aber wollen, auf Grund des G.-A. XX : 1848, § 2, der allen gesetzlich rezipirten Konfessionen in diesem Vaterlande Gleichheit und Reziprozität sichert, vom Rechtsstaate „gleiche und unparteiische Behandlung" und dort, wo diese nicht vorhanden, fordern sie ein Gesetz, das fähig ist, das Paritätsprinzip zu sichern. Sie führen mehrere Gravamiua an, die bei uns viel häufiger und in gesteigertem Maße austauchen. 1. In erster Reihe führen die protestantischen Kirchen Klagen über rechtswidrige Glaubensbekehrung, indem sie betonen, daß es Pflicht der römisch-katholischen Geistlichkeit sei, alle diejenigen, welche außerhalb ihrer Kirche stehen, als sogenannte Häretiker zu bekehren. Diese Bekehrung erfolgt auch Minorennen gegenüber, durch Anwendung von rechtlosem Zwang, Drohung oder Verlockung. Als Beweis hiefür werden verschiedene Beispiele angeführt. Demnach verlangen die Protestanten, das Gesetz solle diejenigen, welche die Minderjährigkeit oder die Zwangslage anderer' ausnützen, um unberechtigte Glaubensbekehrung zu betreiben, bestrafen und die öffentlichen Institute sollen von | konfessionellen Bekehrungen befreit werden. (Schluß folgt.)