Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 27 (8.6.1904)
- Date
- 1904-06-08
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 27. Die Wahrheit Seite 5. Herr v. Pollack, der Präsident des Wiener kaufmännischen Gremiums, hat in der Affaire des famosen Magistratssekretärs Demel den Standpunkt der in ihrer Ehre gekränkten Juden mannhaft und wacker vertreten. Wir anerkennen dies um so freudiger und rückhaltsloser, als wir vor einiger Zeit uns gezwungen sahen, die Konnivenz, die seitens des Gremiums der Wiener Kaufmannschaft gegenüber antisemitischen Lehrern geübt wurde, auf das entschiedenste zu mißbilligen. Herr v. Pollack hat sich durch seine von sittlicher Empörung erfüllten Ausführungen in der Affaire Demel den Dank aller Freisinnigen und jenen der Juden insbesondere gesichert. * -l- * Wir können nur hoffen und wünschen, daß das Gremium der Wiener Kaufmannschaft auf seinem Standpunkt auch gegenüber der Provokation des Magistratsdirektors Dr. Weiskirchner verharren werde. In dem Erlaß des Magistratsdirektors an den Präsidenten des Gremiums der Wiener Kaufmannschaft heißt es: „Zeitungsnachrichten habe ich entnommen, daß in der am 1. Juli d. I abgehaltenen Sitzung der Repräsentanz des Gremiums der Wiener Kaufmannschaft eine Resolution beschlossen worden ist, in welcher es heißt, daß die Gremialrepräsentanz gegen die weitere Belastung des bisher als behördlicher Kommissär des Gremiums der Wiener Kaufmannschaft fungierenden magistratischen Beamten Einspruch erhebt und von den hohen Behörden dessen alsbaldige Abberufung fordert, da die Gremialrepräsentanz durch einen behördlichen Funktionär, welcher so sehr die erste Beamtenpflicht, die Unparteilichkeit, außeracht gelassen hat, daß er gerichtlich seiner prononziertcn Parteileidenschaft überwiesen und verurteilt werden mußte, in ihrer Würde sich verletzt fühlt. Ich fordere Sie auf, jene Fälle mir bekannt zu geben, in denen Herr Magistratssekretär Demel die für einen Gemeindebeamten der Stadt Wien erforderliche Objektivität außeracht gelassen hat. Ich ersuche ferner um sofortige Vorlage der Resolution in ihrem vollen Wortlaut sowie des Protokolls, das über die betreffende Sitzung der Repräsentanz ausgenommen worden ist. Wenn Sie nicht in der Lage sein sollten, die Außerachtlassung der Objektivität durch Herrn Magistratssekretär Demel entsprechend zu erweisen, so werde ich den genannten Magistratssekretär beauftragen, gegen Sie, Herr Präsident, und alle Mitglieder der Repräsentanz, welche für die Resolution gestimmt haben, die Amtsehrenbeleidigungsklage einzubringen. Wir glauben, Herr v. Pollack und seine Kollegen in der Repräsentanz der Wiener Kaufmannschaft können mit Ruhe die Drohungen des Herrn Magistrntsdirekwrs ansnehmen. Die Objektivität eines Beamten, der öffentlich alle Juden als Fälscher und Betrüger bezeichnet, dürste denn doch kaum so außer Zweifel stehen, daß sich eine Körperschaft wie das Gremium der Wiener Kaufmannschaft, die in ihrer überwiegenden Mehrheit a u s I u d e n besteht, respektvoll vor ihr verbeugen müßte. * Der Magistratsdirektor Dr. Weiskirchner hat seinen provozierenden Erlaß gewiß nicht ohne Zustimmung seines obersten Chefs des Bürgermeisters Dr. Lueger abgesendet. In der Tat, es ist der Geist Luegers, der ans jeder Zeile spricht. Der Bürgermeister von Wien kennt halt auch nur eine solche „Objektivität" gegenüber den Juden, wie Herr Demel. Andere Städte haben andere — Bürgermeister. Das können wir auch aus der Rede ersehen, mit welcher der Brünner Bürgermeister v. Wieser den neuen Bischof Grasen Huyn begrüßte. Er sagte u. A.: „Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Brünn erlaubt sich, in Ihnen den neuen Oberhirten der Brünner Diözese zu begrüßen. Die Gemeindevertretung und die Gemeindeverwaltung unserer Stadt haben, treu einer hundertjährigen Gepflogenheit und Ueberlieferung und sich den erhabenen Spruch vor Augen haltend: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!" stets den Frieden mit den Angehörigen der anderen Bekenntnisse als kostbares Gut . gepflegt; sie haben aber ebenso auch immer den redlichen Willen und die ernste Absicht bekundet, mit der kirchlichen Oberbehörde der Katholiken, welche die große Mehrheit unserer Bevölkerung bilden, im guten und ungetrübten Einvernehmen zu bleiben. Ich glaube, hochwürdigster Herr Bischof, daß Sie diese unsere Bestrebungen auch Ihrerseits unterstützen und unseren Wünschen eine wohlwollende Beachtung schenken werden. Dabei halten wir an dem Wunsche fest, daß der Priester als der berufene Verkünder des Friedens sich dem Streite des Tages sernhalte. Wir bitten, hochwürdigster Herr Bischof, mögen Ihre Aufmerksamkeit und Ihre väterliche Fürsorge dem schenken, was ich mir anzudeuten gestattet habe." Ja wohl, andere Städte, andere Bürgermeister. Konfessionelle Gleichberechtignngl in Ungarn. h.*) Es kann vorausgesetzt werden, daß im Schoße der königlich ungarischen Regierung bald die Verhandlungen hinsichtlich der Unterstützung der Konfessionen beginnen werden, und wahrscheinlich wird die Regierung diesfalls bemüht sein, zu einer die Konfessionen befriedigenden Feststellung zu gelangen. Um die Interessen unserer Konfession gehörig schützen zu können, halten wir es für notwendig in Betreff des Folgenden Orientierung zu gewinnen: a.) Wenn auch wir zur Verminderung der Steuerlast der Religionsgemeinde, die Bewilligung einer staatlichen Unterstützung wünschen, müssen auch wir die Notwendigkeit dessen Nachweisen, daß der großen, an vielen Orten die Existenzinteressen bedrohenden Ueberlastung der Mitglieder unserer Religionsgemeinden abgeholsen werde. Die evangelisch-resormierte Kirche erklärt, daß die gesamte direkte staatliche Steuer ihrer Gläubigen K 13,840.000, ihre kirchliche Steuer aber K 4,543.000, oder im Durchschnitte 32*82°/0 der staatlichen Steuer betrage. Diese Kirche wies ferner nach, daß die kirchliche Steuerlast verhältnismäßig schwerer die ärmeren Mitglieder bedrücke. Es gebe Kirchenmitglieder, die keine Staatssteuern bezahlen und dennoch K5—20, ja selbst noch mehr an Kirchensteuern zu bezahlen haben. So weit wir die Verhältnisse unserer Religionsgemeinden kennen, wagen wir es zu behaupten, daß die staatlichen und konfessionellen Steuern der Mitglieder der israelitischen Religionsgemeinden noch ein weit ungünstigeres Bild zeigen, als die der protestantischen. Es ist erwünscht, daß wir in der Beschaffung und Zusammenstellung dieser Daten durch die Religionsgemeinden eisrigst unterstützt würden. d) Die Summe der Verwaltuugskosten müssen wir mit Anhörung der einzelnen Gemeiudedistrikte seftstellen. Die protestantischen Kirchen wünschen, jene „kirchlichen Verwaltungskosten" aus staatlicher Dotation zu bedecken, welche durch die der Kirchendistrikte und Kirchendiözesen verursacht werden. Auch wir müßten also die Admiuistrationskosten unserer konfessionellen Zentren zur Bedeckung durch den Staat anmelden. Besondere Rücksicht wird dann jeder Gemeindedistrikt aus jene Kosten zu nehmen haben, welche durch das Wirken der konfessionellen Schulinspektoren und Referenten bedingt erscheinen. Wie Sie wissen, geehrte Versammlung, bildet nach § 34 des von Seiner Majestät sanktionierten Volksschulen-Normativs unsere Distriktsvertretung eine „höhere israelitische Volksschulbehörde", „die einen Inspektor und Referenten oder mehrere hinsichtlich der Schulangelegenheiten wühlt und daß diese Inspektoren und Referenten mindestens einmal in jedem Jahre die Schulen des Distrikts zu besuchen verpflichtet sind". Die Distriktspräsidenten wollen die Güte haben, mit Berücksichtigung der Interessen unseres konfessionellen Unterricbtswesens die Honorare der Schulinspektoren, sowie die übrigen Erfordernisse des Distrikts zusammenzustellen und uns zu übermitteln. o) Die Alterszulagen der Seelsorger sollen, den protestautischen Kirchen zufolge, vollständig durch den Staat bedeckt *) Fortsetzung aus voriger Nummer. Bericht der ungar. israel. Landeskanzlei.