Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 25 (24.6.1904)
- Date
- 1904-06-24
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr.' 25 Die Wahrheit Leite 7 persönlichstes/ ihm allein Eigentümliches erklären. Sie zerbricht daher am eklatantesten da, wo es sich um die Erfassung der großen, allen Typus zersprengenden Persönlichkeiten' handelt, bei denen die Anwendung der naturwissenschaftlichen Kategorien zur Blasphemie oder zur Lächerlichkeit wird. Man kann eben nicht Ungestraft die Kultur zu einer Funktion der Hautfarbe machen und die Menschheitsgeschichte in einen zoologischen Garten verwandeln: der singuläre Mensch vernichtet überall den Käfig, den ihm ein blinder Verstand anweisen möchte. Um dem Widersinn zu entgehen, der überall ans einer strikten Anwendung seiner Methodik mit Notwendigkeit hervorqnillt, nimmt Chamberlain schließlich oftmals, ein letztes Ausknnftsmittel, den Todfeind aller echten Wissenschaft, den Mystizismus, zu Hilfe. Natürlich wo das Verstehen aufhört und das Nichtverstehen nicht schlechthin zugegeben wird, da tritt als ultima ratio das Wunder in seine Rechte. Beim Grubenlicht dieser Wunderlampe verspricht uns Herr Chamberlain, die herrlichsten Schätze der Erde ausschließen zu können, und wer ihm glaubt und folgt, der merkt zu spät, daß er durch ein Märchen getäuscht worden ist. Es ist erstaunlich, wie gern Herr Chamberlain bei seinen Erklärungen das Wunderbare, das Unerklärliche zu Hilfe nimmt; nur schade, daß er das größte aller Wunder nicht anerkennen will, die Autonomie der Persönlichkeit, der gegenüber jede, also auch die naturwissenschaftliche Schematisierung zu Schanden wird." Ans der Vergangenheit nnd Gegenwart Ungarisch-Srods. I. Die Gemeinde Ung.-Brod zählt zu den ältesten und größten Mährens. Ihr Gebiet umfaßt einige Meilen im Umfang. In alter Zeit rechnete sich auch Trenoin, Verbov und Nenstadtl zu ihren Filialgememden. Sie nahm aber nicht blos nach außen eine eigentümliche Gestaltung an, sondern zeichnete sich auch durch inneren Entwicklungsgang aus, der sie als eine beachtenswerte historische Spezialität erscheinen läßt. Nicht hervorstechende einzelne Züge oder Individualitäten, sondern die Mischung und Zusammensetzung gewisser guter und schlechter Eigenschaften und Kennzeichen sind es, welche der ganzen Einrichtung dieses Gemeinwesens ein originelles, von anderen Gemeinden verschiedenes Gepräge aufdrücken. Man könnte diese eigenartige Entwicklung als Einwirkung des Genius loci bezeichnen, wie auch die jüdischen Weisen vom örtlichen Einfluß auf den Gemeingeist, Charakterbildungen und vielen Begebenheiten sprechen. Tatsächlich passen manche Ereignisse, . die hier behandelt werden sollen, nur zu den lokalen Verhältnissen, die ihnen als Hintergrund dienen, ebenso wie die Lage und: Umgebung des Ortes ihnen eine gewisse Färbung und Form geben. Es bieten sich manche Anhaltspunkte dafür, daß der Gemeinde Ung.-Brod schon in alter Zeit eine solche Sonderstellung eingeräumt wurde. Wir entnehmen dies aus folgender vom Landesrabbiner M. Krochmal getroffenen Entscheidung (Responsen ZemacL. Zedek, Nr. 44, undatiert). Der Landesälteste, R. Aron, wurde zum zweiten Vorsteher gewählt. Er lehnte aber diese Wahl mit der Begründung ab, daß er als Land es ältester keine Zeit habe, dieses Amt zu versehen. Als der Vorstand von ihm die für jede Nichtannahme eines Amtes bestimmte Taxe forderte, legte er diesen Fall dem Landrabbiner vor, welcher Folgendes entschied: „Wohl entheben die Statuten den Landesältesten nur vom Amte des ersten Vorstehers. Doch wir müssen in den Geist dieser'Bestimmungen eindringen. Der Grund derselben ist, daß die Interessen des ganzen Landes nicht wegen der Beschäftigung mit der Gemeinde hintangesetzt oder vernachlässigt werden dürfen. Nun nehmen die Amtsgeschäfte in dieser großen Gemeinde, deren Agenden verwickelt und umfangreich sind, den zweiten Vorsteher ebenso in Anspruch, wie in anderen Gemeinden den ersten. R. Aron würde deshalb durch die Amtshandlungen in der Gemeinde von den viel wichtigeren des Landes abgelenkt werden und dadurch den Statuten unbedingt zuwiderhandeln." Und um auch einen Beweis für unsere Behauptung ans der Gegenwart zu führen, erwähnen wir, daß Ung.-Brod die einzige Gemeinde Mährens ist, in welcher die durch vielseitige Berührung mit den ungarischen Gemeinden beeinflußten Orthodoxen sich ein selbständiges Gotteshaus errichteten (1870). Veranlassung zu dieser Sezession, welche die Gemeinde in zwei Parteien teilte, bot den Orthodoxen die Nachgiebigkeit des Rabbiners M. D. Hofmann gegenüber den Reformbestrebungen eines gewalttätigen Vorstehers, der dem unbeugsamen Rabbiner H. Roth wegen Ungefügigkeit eine Strafe von 2 fl. diktierte nnd bei weiterer Widersetzlichkeit mit der Gehaltsperre drohte. Allerdings setzten die Orthodoxen auch diesem wahrhaft frommen Rabbiner viel zu und separierten sich teilweise, weil er die Kinder, damit sie nicht frühzeitig in die Fremde gehen müssen, in Gymnasialgegenstünden unterrichten ließ. Nun aber besuchen die Enkel dieser Bildungsfeinde das von Dr.'Jung mit bewunderungswürdiger Energie neu gegründete Privatgymnasium. Die religiösen Bedenken gegen den Fortschritt sind auch geschwunden. Die Spaltung besteht aber dennoch fort; sie ist sagar gesetzlich sanktioniert. Dabei bewahrte die Hanptgemeinde zu allen Zeiten ihren streng-konservativen Charakter, Nicht blos überlieferte religiöse Sitten und Bräuchen, sondern auch Eigentümlichkeiten und- Gewohnheiten im praktischen Leben, angeborene Vorzüge nnd Mängel. Bernfsart und Lebensweise pflanzten sich mit unbeugsamer Zähigkeit von Geschlecht zu Geschleckt fort. Mit dem Gewerbe ging auch der Erwerbsfleiß und der Geschäftsgeist, neben der Einfachheit und Sparsamkeit, die Genauigkeit und Kargheit vom Vater auf den Sohn über. Die Charukterzüge der Ahnen finden sich fast unverändert, unverkennbar bei der gegenwärtigen Generation wieder. Diese Stabilität ist daraus zu erklären, daß stets die Erbgesessenen. Eingeborenen den Grundstock der Gemeinde bildeten, welcher in den eigenen Kindern einen kräftigen Nachwuchs erhielt. Und wären die ältesten Gemeindebücher, in denen der Sohn bei der Unterschrift seinem Namen den des Vaters hinznfügt, noch vorhanden, dann ließe sich die Genealogie vieler heute noch existierender Familien leicht bis auf die ersten Ansiedler zurückführen. Die ersten jüdischen Niederlassungen in Ung -Brod dürften um 1270 stattgefunden haben, nachdem Plemysl Ottokar H. im Jahre 1268 den Juden Böhmens und Mährens Schutzbriefe verliehen hatte. Jüdische Kaufleute werden auf ihren Handelszügen aus Deutschland nach Ungarn diese Grenzstadt als Stapelplatz ausersehen haben. Umbekümmert um die im Wiener Konzil (1476) gegen die Juden getroffenen feindseligen Maßregeln, welche den Grundsätzen der Humanität widersprachen, wiesen ihnen die gutmütigen Bürger Ung.-Brods gemeinschaftlich mit den Deutschen die Vorstadt und den Wall als Wohnsitz an. Hier bauten sie Häuser und erwarben auch Grundbesitz. Sie genossen persönliche Freiheit und besaßen das Recht der Selbstverwaltung. Ohne Zustimmung der Juden durften sich keine neuen Einwanderer in ihrer Mitte niederlassen, Geschäfte errichten oder Häuser bauen. Sie hatten neben der Selbstverwaltung auch eigene Gerichtsbarkeit, wobei sie sich auf das mosaischrabbinische Recht, die Statuten des Landes und die alten Bräuche stützten. Blos bet wichtigen Streitsachen gingen sie zur städtischen Obrigkeit. Sonst fällte der Rabbiner die Entscheidung, dem mehrere Machtmittel zu Gebote standen, als Geldstrafen, öffentlicke Rüge, Arrest, Bann und endlich Pranger. Sie zahlten das mäßige Schutzgeld von 13 fl. jährlich der Obrigkeit, welche es mit der übernommenen Pflicht, die Juden ihrer Stadt zu schützen, ernst nahm und ihnen oft gegen die Einfälle des räuberischen Pöbels aus den umliegenden Dörfern Beistand leistete. Auch mit dem Robot fanden sie sich leidlich ab. Sie mußten blos eine steinerne und eine hölzerne Brücke bauen, welche zu ihrer Synagoge und den städtischen Bädern führten, zu welchen ihnen die Stadt das Material lieferte. Wir werden diese Milde erst dann würdigen lernen, wenn wir die Dienstleistungen der hiesigen Juden mit denen der