Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 24 (17.6.1904)
- Date
- 1904-06-17
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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♦ Veustousverstcheruug der jüdischen Kultusbeamte«. u. Den größten Mangel der geschaffenen Pensionseinrichtung involviert jedoch die Bestimmung, daß die Altersrente erst nach 40 Dieustjahren, ohne Rücksicht auf das Beitrittsalter des Beamten zur Auszahlung gelangt. Erwägt man nämlich, daß die meisten Kultusbeamten an einem öffentlichen Orte, an der Stätte, wo der Gottesdienst abgehalten wird, ihren Dienst verrichten, so wird man der Ansicht zustimmen müssen, daß die mit dem hohen Alter naturgemäß verbundene geistige und körperliche Schwäche notwendig die Entfernung vom Amte verlangt. Sonst kann es — wie die Erfahrung lehrt — leicht geschehen, daß die Würde der gottesdienstlichen Funktionen durch ihren Träger in das Lächerliche verzerrt wird. Man darf nicht einwenden, daß diese Bestimmung den für die Staatsbeamten, welche ja auch in der Oeffentlichkeit zu wirken berufen sind, geltenden Pensiousvorschriften nachgebildet ist. Denn abgesehen von der Verschiedenheit in der Art des Dienstes der beiden Beamtenkategorien muß beachtet werden, daß die Staatsbeamten die Altersrente unbedingt mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten können, und daß es der Staatsverwaltung möglich ist, den Beamten zur Pensionierung zu verhalten. Auch das Argument, daß in den angeführten Fällen der Beamte eben pensioniert werden wird, kann die hier ausgesprochenen Bedenken nicht zerstreuen, da infolge des Anschlusses an die Versicherungsanstalt in letzter Linie nicht der Dienstgeber, sondern die Versicherungsanstalt über die Frage der Berufsunfähigkeit zu entscheiden haben wird. Es mag in diesem Belange übrigens noch darauf h'ingewiesen werden, daß in dem mit der mährischen Landes-Versicherungsanstalt abgeschlossenen Vertrage als Voraussetzung fiir den Anfall der Jnvaliditätsrente die Berussunfähigkeit festgesetzt wird, im Gegensätze zu jener das Interesse des Dienstgebers berücksichtigenden Pensionsvorschrist, welche die Pensionierung schon bei Eintritt der D i e n st u n f ä h i g k e i t ausspricht. So wenig beachtenswert diese Unterscheidung auch im ersten Augenblicke erscheint, in der Praxis gewinnt dieselbe insbesondere dann Bedeutung, wenn die Versicherungsanstalt infolge ungünstigen Verlaufes der Jnvaliditätsverhältnisse auf einer rigorosen Auslegung des Versicherungsvertrages besteht. Auf die aus der Versicherung den Kultusgemeinden erwachsenen Lasten werden wir in einem späteren Aufsatze des Näheren zu sprechen kommen. Nur soviel mag hier erwähnt werden, daß der erste Voranschlag, der nebenbei bemerkt zahlreiche, höchst merkwürdige Rechenfehler aufweist, die jährlichen Kosten mir K 56.850.77 oder 21-55% der versicherten Gehaltssumme von K 263.778 bemißt. Hievon eutfallen auf Beiträge der Beamten 4°^ des Gehaltes, das ist zirka K 10.000, zu Lasten der Kultusgemeinden K 36.174*47, während der Landesmassafonds einen jährlichen Beitrag von K 10,000 entrichtet. Die im Laufe der Verhandlungen infolge Abänderung der zur Versicherung gebrachten Gehälter und Richtigstellung der Altersdaten erfolgte Rektifikation dieser Ziffer wird nur deren absolute Höhe ermäßigt haben, während der Perzenrsatz der Prämie sich nicht' geändert haben dürfte. Dabei muß aber beachtet werden, daß dieser Kostenaufwand sich aus zwei verschiedenen Teilen zusammensetzt. Einmal aus der bis. zum Anfalle einer Pension zu entrichtenden Prämie und zweitens aus der durch 40 I a h r e abzustattenden Annuität, durch welche die für Einrechnung von bereits zurückgelegten Dienstjahren entfallende einmalige Nachzahlung getilgt werden soll. Würde auch dieser Aufwand durch jährliche Prämie gedeckt werden, so hätten sich die Kosten allerdings bedeutend höher gestellt, wären aber im Laufe der Zeit - gesunken.. Der gewählte Vorgang hat zur Folge, daß die Beiträge für Beamte noch zu einer Zeit werden gezahlt werden müssen, da dieselben längst nicht mehr unter den Lebenden weilen werden. Es ist wohl einleuchtend, daß'ein solcher Vorgang höchst unzweckmäßig ist, da er mit dem Prinzip der Versicherung, als einer Fürsorge für die Zukunft, in Widerspruch steht. Wird bei Einrechnung der Dienstjahre die jährliche Prämie oder die Annuität mit kürzerer Dauer unerschwinglich, dann bleibt wohl noch der eine Weg — und wir halten ihn sür den weitaus gangbareren —■ nur die in Zukunft eintretenden Beamten unter eventuellen Einschluß der jüngeren in die Versicherung einzubeziehen, die erforderlichen Pensionen aber für-die im höheren Lebensalter stehenden Beamten, welche bereits zahlreiche Dienstjahre zurückgelegt haben, aus den laufenden Einnahmen flüssig zu machen. Damit ist — abgesehen von der Möglichkeit der Gewährung ausreichender Pension —>- überdies der Vorteil verbunden, daß die älteren Beamten, welche im Hinblick auf die kurze Zeit, auf welche sich die Versicherung erstrecken kann, nicht mehr als versicherungsfähig gelten können, wenn anders die Versicherung ihren Zweck erfüllen soll, ausgeschieden werden. Vielleicht wären die mährischen Kultusgemeinden auf diesen Modus aufmerksam gemacht worden, wenn sie sich nicht mit dem Offerte einer Versicherungsanstalt begnügt oder wenn sie ein Gutachten von fachmännischer Seite eingeholt hätten. Die Versicherung ist eben ein Gebiet, das jeder zu verstehen glaubt, aber nur sehr wenige wirklich verstehen. vr.V. 8. Verschiedene Nachrichten. Wien. Wir werden um Aufnahme des nachfolgenden Aufrufes ersucht: ,>Jüdische Abiturienten 1 Liebe Kollegen! Das Ende unserer Mittelschulstudien naht heran. Nach wenigen Wochen werden wir die akademische Laufbahn betreten. Doch mit diesem neuen Abschnitte unseres Lebens müssen wir, liebe Brüder, auch viele ernste Pflichten auf uns nehmen, Pflichten, die wir unserem bedrückten Volke schuldig sind. In seinen Dienst müssen wir alle unsere Kenntnisse und Fähigkeiten stellen. Denn eine neue Zeit ist für uns Juden herangebrochen; die Schranken, welche die Brüder von einander geschieden, sind gefallen und von der gleichen erhabenen Idee beseelt, reichen sie sich begeistert die Hände, um in mächtigem Bunde ihrem Volke eine bessere Zukunft zu gründen. Auch uns jüdische Abiturienten soll das Band der Einheit umschlingen. Darum laden wir Euch zum Kommers der jüdischen Abiturienten Oesterreichs ein, der eine großangelegte Veranstaltung werden soll, bei der wir uns brüderlich begegnen und uns laut und offen als treue Söhne unseres Volkes bekennen wollen. Wir erwarten bestimmt, daß unsere Brüder aus allen Städten Oesterreichs unserem Rufe folgen werden. Im Namen der zionistischen Abiturienten Wiens N. Spira, Wien, H., Malzgasse Nr. 9." Wien. (Unentgeltliche F e ri a l- S t en o g r ap h i e kur s e.) Anfangs Juli d. I. werden neue, zweimonatliche Abend-Freikurse für Herren und Damen (Schüler und Erwachsene) eröffnet. Die Einschreibungen finden Montag, den 4. Juli und Donnerstag, den 7. Juli 1904 von 1I2T bis 1j2d Uhr abends in den städtischen Schulen im IV. Bezirke, Alleegasse 11, im VH. Bezirke, Zieglergasse 49 und im VIII. Bezirke, Albertplatz 7, ferner I., Wollzeile 6 (Schreibschule Pick), VIII., Alserstraße 7 (Maschinenschreibschule), XV., Neubaugürtel 86 (Realschule Speneder) statt. Auch brieflich wird unentgeltlich Unterricht erteilt. Anmeldungen und Auftagen sind zu richten an den Zentralverein für Faulmann'sche Stenographie, Wien, II/8, Engertstraße Nr. 285. Wien. Sonntag den 12. d. M. fand im Stadttempel die Trauung des Frl. Eugenie Bauer, Tochter des Hoflieferanten Herrn Hermann Bauer, mit Herrn Max Lichtmeß, Mitchef der Firma I. Lichtmeß Söhne statt. Den Trauungsakt vollzogen Oberrabbiner Dr. Güdemann und Oberkantor Singer. Oberhollabrunn. Samstag den 11. d. M. fand im hiesigen Tempel die Barmizwah-Feier des Konfirmanden Max K o h n, Sohn des Tempelvorstehcrs Herrn Jakob Kohu und dessen Gattin Frcm Rosa geb. Steiner statt, aus welchem Anlasse nahezu die ganze Gemeinde dem Gottesdienste beiwohnte. Der Konfirmand las mit großer Präzision die Haftorah und vor derselben hielt Herr Religionslehrer und Kantor S. Jellinek an den Konfirmanden eine der Feier entsprechende, wirkungsvolle Ansprache. Am Nachmittage fanden sich im Hause der Eltern, woselbst der Konfirmand die übliche Barmizwah-Rede hielt, sämtliche Gemeindemitglieder mit ihren Damen zur Gratulation ein.