Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 10 (4.3.1904)
- Date
- 1904-03-04
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 10 Die Wahrheit eene 9 Feuilleton, Königin Esther. Eine Ghettogeschichte von Dr. Max Grünfeld. (Fortsetzung.) Freilich ein Ahaswer war zu besiegen, das war Awrom, und noch ein Haman, das war Mayer Bochur. Mordechai mußte lächeln, wenn er diese Armee überschaute, die ihm gegenüberstand. Und nun wandte er sich mit schlichter Anmut Rosl zu und sprach zu ihr: „Sie gehen wohl auch nachhause, Fräulein Rosl, ich begleite Sie; der Vater wird jetzt zur Synagoge gehen, und Sie müssen ihn zuhause mit dem Vesperbrote erwarten. Ich aber will zu Mincha gehen." Sprach's, verneigte sich mit vollendeter Höflichkeit vor Esther, die ihm still zulüchelte, und reichte, nachdem er alle übrigen mit heiterem Blicke begrüßt, Eduard die Hand. Der wußte nicht, wie er sich diesem etwas hochmütigen Gesellen gegenüber benehmen sollte. Inzwischen hatte Rosl an Mordechais Seite Esthers Stube verlassen, und Eduard blickte ihnen erstaunt nach. ..Sollte er hier einen Nebenbuhler haben?" dachte er. „Lächerlich," murmelte er für sich hin. „Ein zukünftiger Doktor und ein armseliger Lehrer und Vorbeter. Aus wessen Seite kann da wohl der Sieg sein und bleiben?" — Und wieder lächelte Eduard still für sich hin. III. Der Winter ist für das Ghetto die wirklich furchtbare, schreckliche Jahreszeit. Da ist die Gasse durch Monate in tiefes Dunkel gehüllt. Nur die weißen, manchmal schon etwas grau geivördeneu Schneehaufen leuchten durch dieses Dunkel. Was Wunder, daß man sich in der Gasse nach dem Frühjahre sehnte. Damals gab es für den Ghettojuden noch keine zerstreuenden Winterunterhaltungen, durch die man sich das ewige Einerlei der Tage und Nächte vertrieb. Man wünschte sich also die beseligende Purim- und Passahzeit herbei, in der die Natur erlöst wird von den starren Winterfesseln, von der alles in Banden haltenden Eisesdecke, von der dunklen Macht, welche die Gemüter bedrückt. So begreifen wir auch, wenn die mittelalterlichen Dichter, und nicht allein die jüdischen, den Frühling besonders freudig begrüßten, bedeutete doch für die engen Gassen damals der Winter Nacht und Tod. Wir haben schon gesehen, wie Esther dafür sorgte, daß in der Gasse, besonders am Sabbath, etwas Freude herrsche, aber an den Wochentagen gingen die meist ärmlichen Leute ihrem kargen Erwerbe nach und kämpften mutig gegen des Daseins Not. Mordechai unterrichtete fleißig die Kinder, und verstand es, den Kleinen die Schule zur Stätte der Freude zu gestalten. Sein Verkehr mit Esther war ein ungemein freundschaftlicher und anregender. Während der langen Winterabende planten sie schon für den kommenden Purimtag eine Unterhaltung, von der man sich im Ghetto noch lange erzählen sollte. Man wollte ein Purimspiel veranstalten, das, mit Zugrundelegung der Esthergeschichte, heitere Szenen vorsühren sollte. Rosl hatte versprochen, dieses lustige Spiel in dem gastlichen Hause ihres Vaters zu veranstalten, und Esther selbst, die Schlaue, welche die Rolle der Königin übernommen wollte, hatte mit diesem Spiele noch ihre eigenen Pläne, doch diese enthüllte sie vorerst niemand, auch Mordechai nicht, der zu einer wichtigen Rolle in diesem Stücke ausersehen war. Doch zuerst mußte der Winter überwunden werden, und dies bedeutete noch eine geraume Zeit. Inzwischen amüsierte sich Eduard, der zukünftige Doktor, so gut es ging. In den Wirtshäusern des Städtchens war er eine oft gesehene Person. Vergeblich suchte Mayer ihn zu einem mehr ruhigen und soliden Leben zu erziehen. Der öftere Wirtshausbesuch, meinte er, könne dem Ansehen des Doktors schaden. Der sich besonders klug dünkende Eduard erschien auch manchmal in der Synagoge, das mußte doch auf Awrom, den zukünftigen Schwiegervater, wirken. Selbst allerlei kleine Geschenkchen, die Eduard Rosl schickte, Geschenkchen, bestehend aus buntem Flitter und verschiedenen sentimentalen Romanen, schienen doch nicht allzusehr das Herz seiner Schönen zu erweichen; so entschloß sich denn endlich der Herr Doktor der Zukunft, mit Mayer, Awrom in seinem Heim auszusuchen. Natürlich war hier eine gut besetzte Tafel zu finden, Rosl hatte sich wieder einmal als tüchtige Köchin gezeigt, und Awrom seinen alten Ungar-Wein austragen lassen. Mayer schwelgte in Entzücken. Er stimmte Loblieder aus Rosls Kochkunst an, vertilgte ungeheure Massen Backwerk und begeisterte sich an und durch Awroms Wein. Auch Eduard zeigte seine Größe. Er verstand zu trinken und zu reden, und Beides tat er in dem Maße, daß Awrom nicht wußte, was er an diesem Doktor zuerst bewundern sollte, die Kunst zu ttinken oder die, wie dieser junge Mensch über alles zu reden verstand, über die Wissenschaft und die verschiedenen Weinsorten, über die Religion und das Geschäft, über Frauen und den synagogalen Gesang. Das ging alles so kunterbunt durcheinander, daß dem guten Awrom Hören und Sehen verging. Still und in sich gekehrt saß Rosl bei Tische, sie wußte nicht, wie sie sich in dem Kreuzfeuer von Blicken, die ihr Mayer und Eduard zuwarfen, benehmen sollte. Die Situation erlangte ihren Höhepunkt, als Eduard, der sich mit Mut gewappnet hatte, begann: „Herr Pulitzer, der Zweck unseres Hierseins ist wohl nicht allein. Ihren Wein zu trinken, so köstlich er auch sein mag, und Ihre Speisen zu genießen, so herrlich sie auch sind. ' Dabei warf er Rosl einen seiner verliebtesten Blicke zu. Diese lächelte still vor sich hin und ließ ihr Auge dabei ins Leere schweifen. Ein ganz anderer Zweck hat mich in ihr gastliches Haus geführt, Sie ahnen ihn vielleicht, wenn nicht, so hat Sie mein Freund Mayer aus ihn aufmerksam gemacht." Mayer horchte auf. Auch Awrom war aufmerksam geworden. Eduard aber, kühn geworden, sprach weiter: „Herr Pulitzer, Sie haben viele Schätze : aber einen Schatz haben Sie, der ist der herrlichste von allen. In Ihrem Garten blüht eine Rose" — Eduard tat sich auf diesen Vergleich besonders viel zugute — „eine Rose, sage ich, was ließe sich an Schönheit mit dieser Blume vergleichen? Was gliche ihrem Duste, was ihrer Lieblichkeit? Und ich wage es, nach dieser Rose meine Hand auszustrecken, ich will sie pflücken!" _(Fortsetzung folgt.)_ Kommerzieüe Nachrichten. Kais. Kön. priv. Oesterreichifche Länderbank. Die XXIII. ordentliche General-Versammlung der Aktionäre der k. k. Privileg ierten Oesterreichiscken Länderbank findet Dienstag, den 29- März d. I., 6 Uhr abends, im Anstaltsgebände (Stadt, Hohenstaufengasse 3) statt. Gegenstände der Verhandlung sind: 1. Bericht des Gouverneurs über das abgelausene Geschäftsjahr. 2. Bericht der Zensoren über die Geschäftsgebahrung im Jahre 1903. 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes des Jahres 1903. 4. Wahlen in den Verwaltungsrat (W 21, 22 und 24). 5. Wahl der Zensoren und der Ersatzmänner für das Jahr 1904 (§ 33) sowie Wertbestimmung der Anwesenheitsmarken für dieselben (Paragraph 40). Die stimmberechtigten Aktionäre (ij§ 42, 43), welche an der General-Versammlung teilzunehmen wünschen, werden hiemit eingeladen, ihre Aktien spätestens am 15. März d I. zu deponieren, und zwar: In Wien bei der Kais. Kön. privilegierten Oesterreichischen Ländecbank: in Prag bei der Filiale der Kais. Kön. priv. Oesterreichischen Länderbank: in Berlin bei der Deutschen Bank und Dresdener Bank; in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Bereinsbank; in Stuttgart bei der Württembergischen Vereinsbank; in Paris bei der Banque Imp. -Roy. Privilegiee des Pavs Autrichiens, Succursale de Paris, 12, rue du quatre Septembre; in Lyon bei der Societe Lyonnaise de Depots et des Comptes Courants et de Credit Industriel. Die Aktien sind arithmetisch geordnet in Wien mittelst einer einfachen, bei den anderen Erlagstelleu mittelst doppelter Konsignatlon einzureichen und wird dem Einreicher hierüber eine Empfangsbestätigung ausgefolgt, gegen welche nach abgehaltener General-Versammlung die Aktien rückgestellt werden. Wünscht ein Aktionär sein Stimmrecht durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär auszuüben, so hat er die betreffende, auf den Namen des gewühlten Vertreters lautende Vollmacht auf der Rückseite der Legitimationskarte auszustellen und eigenhändig zu unterschreiben (§ 45).