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Die Wahrheit · 1904-03-04 · Heft 10 (4.3.1904) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 10 (4.3.1904)
Date
1904-03-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Leite 4. Die Wahrheit Nr. 10 den Augen der Behörden und des Militärs morden und rauben durfte, wenn man im Gerichtssaale angesichts der Richter, der beeideten Hüter der Justiz verhindern konnte, daß die Verteidiger der Juden zu Worte kommen, dann muß man es als ein harmonisch ergänzendes Detail betrachten, wenn man die Familien der jüdischen Aerzte hinausjagt, weil die Aerzte, ihrer Pflicht gehorchend, nach dem Kriegsschauplätze zogen, um dort den russischen Soldaten Hilfe zu leisten... Rußland, der Vertreter asiatischer Barbarei in Europa, darf Greuel auf Greuel häufen und — das verlangt die politische Konstellation, — wie selten wagt es jemand in einem der europäischen Parlamente dem gegenüber den Gefühlen der Zivilasatwn und der Menschlichkeit Ausdruck zu verleihen. Umso ehrenvoller und muthiger hat der deutsche Abgeordnete Dr. Müller gehandelt, der endlich deutsche Worte gegen die russische Barbarei fand. Vor einigen Tagen erst hatte sich der Kanzler des deutschen Reiches im Reichstag mit wahrer Begeisterung für Rußland und seine Interessen eingesetzt und mit höhnischen Worten jene bedacht, die es wagten, gegen die Grausamkeiten dernordischenWeltmacht auchnur einen schüchternen Protest zu erheben. Da erhob sich Dr. Müller zu einer flammenden Gegenrede, in der er unter anderem sagte: „Warum diese zärtliche Fürsorge für den Leiter der russischen Politik? Warum diese Fürsorge für die Leiter einer Politik, welche die deutschen Ostseeprovinzen russifiziert, die Finnland mit einem Verfassungsbruch vergewaltigt und die Kisch enew er Greuel noch immer ungesühnt gelassen hat?" Die Worte des edlen deutschen Mannes, der Menschlichkeit auch für die Juden zu fordern wagt, sollten nicht ungehört verhallen.. . Sturm im Glase Wasser. Wir erhalten folgende Zuschrift: Sehr geehrter Herr Redakteur! So verbesserungsfähig auch, nach Ansicht Vieler, manches in den Zuständen der Wiener Kultusgemeinde wäre, ist dennoch das eine wenigstens ein kaum bestrittener Ruhmestitel derselben, daß in ihr der religiöse Frieden aufrecht erhalten wird und daß Kämpfe der verschiedenen religiösen Richtungen nach außen in den letzten Jahren nicht hervortraten. Orthodoxe und Reformierte ließen einander nach ihrer Faoon selig werden, die Kultusgemeinde sorgt nach Möglichkeit für die Bedürfnisse der verschiedenen Schattierungen, und wo die Kräfte der Kultusgemeinde nicht ausreichen, treten die Vereine in die Schranken und tragen in anerkennenswerter Weise den individuellen Standpunkten Rechnung. Recht sonderbar mutet es daher an, daß in den beiden letzten Nummern dieser Blätter sich ein Federkrieg entspannen hat, und zwar nicht etwa, was am Ende begreiflicher wäre, zwischen den beiden Lagern der Reform und der Orthodoxie, sondern zwischen den Orthodoxen untereinander. Die Veranlassung zu dieser Fehde ist nicht recht klar. Der auf irgend einem, unbekannt von wem stammenden Plakate enthaltene, allerdings unglücklich gewählte Ausdruck „ Rabbiner der Orthodoxengemeinde in Wien" hätte mit dem ersten Teile der „Erklärung" in Nr. 8 richtig gestellt werden können und die Sache wäre erledigt. Der „Verein zur Wahrung der Interessen des orthodoxen Judentums in Wien und Niederösterreich" proklamiert jedoch gleichzeitig die alleinige Autorität des jeweiligen Rabbiners der Schiffschule in rituellen Dingen und behauptet, dies namens „der Orthodoxen" zu tun. Hiedurch macht sich der deklarierende Verein eines flagranten Widerspruches schuldig, denn wenn er den Bestand eines „Rabbiners der Orthodoxen" — und dies mit Recht — überhaupt nicht anerkennt, so kann man sich sehr wohl die Möglichkeit vorstellen, daß der Rabbiner der Schiffschule nicht die alleinige Autorität der Orthodoxen ist. Der Verein darf sich aber auch nicht das Recht arrogieren, Erklärungen welcher Art immer im Namen der „Orthodoxen" abzugeben. Denn der Verein, so stolz auch sein Name klingt, ist doch nicht die Vertretung des orthodoxen Judentums in Wien und Niederösterreich, er hat für diese Vertretung weder ein ausschließliches Privilegium noch eine tatsächliche Berechtigung, und es muß nur Wunder nehmen, daß die Vereinsbehörde den irreführenden Titel zuließ. Nicht weniger als acht Vereine, welche sich gleichfalls zur Fahne der Orthodoxen bekennen, haben daher mit vollem Rechte dagegen Einsprache erhoben, daß für alle Orthodoxen eine bestimmte Autorität als allein maßgebend gelte, und sie erheben j sofort für s i ch einen anderen Rabbiner auf den Schild. Sie j begehen hiemit wenigstens keine „Grenzverrückung", denn sie sprechen nur im eigenen Namen. Soweit die formelle Seite der Frage, deren Aufwerfung jedoch jeder Unbefangene mit ernstem Kopfschütteln entgegennehmen wird. Die von beiden Seiten als ihre alleinige Autorität bezeichneten Herren sind Gemeinderabbiner, sind Orthodoxe von echtem Schrot und Korn, und doch soll keiner derselben für die Gesamtheit der Orthodoxen von Wien, eventuell auch von Niederösterreich als Autorität maßgebend sein! Wo liegt der Grund für ein Schisma, wo die innere Berechtigung, wo die äußere Abgrenzung? Gibt es auch im Judentum etwas wie das vormalige Regionalprinzip zur Zeit der Reformation? Ist es nicht die Pflicht eines jeden Juden, Streitigkeiten in Religionssachen nur um wirklich bedeutende Ursachen aufkommen zu lassen? Werden endlich die „Interessen des orthodoxen Judentums" dadurch gewahrt, daß derlei Personalfragen aufgeworfen und in die Oeffentlichkeit gebracht werden? Es steht wohl zu erwarten, daß die beiden Herren, deren Namen gewiß ohne ihren Willen das Losungswort des Kampfes abgeben, das ihrige zur Beschwichtigung der Aufregung beitragen werden. Hochachtungsvoll Dr. A. E. Armenpflege nnd Knltnsgememde. Das schöne Purimfest, an welchem alter jüdischer Sitte gemäß in erster Reihe der Armen reichlich gedacht werden soll, scheint uns so recht geeignet, das Thema der „jüdischen Wohltätigkeit" anzuregen und der Frage der Armenpflege volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Erkenntnis, daß die alten Rezepte für die jetzigen Verhältnisse nicht mehr passen, ist eine allgemeine, und unter den vorgeschlagenen neuen Mitteln wird als Grundbedingung einer zweckmäßigen Reform der Armenpflege fast allenthalben die Ausscheidung derselben aus dem eigentlichen Wirkungskreis der Kultusgemeinden gefordert. Besonders energisch und geschickt wird dieser Standpunkt in einer „zeitgemäßen Betrachtung von Dr. S. M." vertreten, die wir vor kurzem im Kölner „Ist. Gmdbl." lasen. Die Tatsache ist unleugbar — und besonders die Wiener Kultusgemeinde bietet hiefür ein klassisches Beispiel — daß das bis zum Einbrechen stark belastete Armenbudget in vielen größeren Gemeinden geradezu eine finanzielle Gefahr für die letzteren bildet und sie von anderen dringenden Aufgaben zurückhält, ohne daß die gewünschten Resultate auf dem Gebiete der Armenpflege dadurch zutage gefördert werden. Und darum wird jedermann, der nur einigermaßen mit der Verwaltung der jüdischen Gemeinden vertraut und auf ihr Gedeihen bedacht ist, den trefflichen Ausführungen des Herrn Dr. S. M. zustimmen. Alles hat seine Geschichte, sagt er, auch die jüdische öffentliche und private Wohltätigkeit hat ihre Geschichte und ihre Psychologie. Das Letztere ist durch das Erstere erklärlich; denn wenn ein Stamm Jahrtausende hindurch eine solche intensive und verzweigte Armenpflege hat, wie die Judenheit, so muß dies seinen Einfluß auf die Charakterbildung dieses Stammes ausüben. Es wurde bereits von manchen Dichtern diese Eigenart des jüdischen Volkes poetisch geschildert: von der einen Seite das Bewußtsein, von dem jeder wohlhabende Jude mehr oder &9B& Hd

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