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Die Wahrheit · 1904-01-29 · Heft 5 (29.1.1904) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 5 (29.1.1904)
Date
1904-01-29
Page
– (sequence 8)
Language
German
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5 eite 8. Die Wahrheit Nr. 5. Verband der israelitische« Aeligiouslehrer an den österreichischen Mittelschulen. (Schluß.) In der zweiten Sitzung, die um 4 Uhr nachmittags begann, führte Obmann Rabbiner Dr. Feuchtwang den Vorsitz. Zur Verhandlung gelangt Punkt 3 der Tagesordnung: „Die rechtliche Stellung der Religionslehrer." Als Referent nimmt Dr. Weiß das Wort und führt aus, daß die bisherigen Ernennungen definitiver Religionslehrer nicht darüber täuschen dürfen, daß die Juden sich in einer Ausnabmsstelluug befinden, insoferne als für evangelische Religionslehrer in Wien 3 Lehrstellen fystemisiert wurden, wobei an keiner Wiener Mittelschule die Zahl der evangelischen Schüler 40 übersteige, während die israelitischen Religionslehrer nur ad personam definitiv ernannt werden. Referent beantragt daher, der hohen Regierung eine | Petition zu überreichen, die folgende Punkte enthalten möge: 1. An denjenigen Anstalten, an denen die israelitischen Schüler überwiegen, aus Grund der Bestimmung des § 92 des Organisations-Entwurfes, wolle das hohe Ministerium geruhen, Lehrstellen zu systemisieren. 2. Dies möge aber auch in Bezug aus jene Anstalten geschehen, wo für den Religionslehrer eine ausreichende Stundenzahl vorhanden ist, selbst wenn die Voraussetzung des Punktes 1 nicht zntrifft. 3. An solchen Orten, wo ein Religionslehrer an mehreren Anstalten unterrichtet und die genügende Stundenanzahl hat, möge für eine dieser Anstalten eine Lehrstelle fystemisiert werden (wie dies bei den evangelischen Religionslehrern tatsächlich geschehen ist.) 4. An allen Anstalten, bei denen eine vollständige Lehrstelle zu schaffen nicht möglich ist, mögen die Religionslehrer aus Grund des Alinea 4 des Gesetzes vom l 8. September 1898 mit einem geringen Gehalte als definitive Lehrer angestellt werden. 5. Das hohe Ministerium möge allen Religionslehrern, also auch denjenigen, für die Lehrstellen nicht fystemisiert werden können, wenn sie ihre Dienstzeit beendet haben, eine dem Ausmaße ihrer Lehrtätigkeit entsprechende Altersversorgung sicherstellen. 6. Der Verband möge auf die oft willkürlichen und sachlich nicht begründeten Klassenkombinationen, welche der technischen Möglichkeit eines geeigneten Unterrichtes entgegenstehen, Hinweisen und das hohe Ministerium bitten, eine entsprechende Norm zu erlassen. 7. Der Verband möge ankämpsen gegen den an einzelnen Anstalten herrschenden Uebelstand, daß nur 1 wöchentliche Religionsstunde erteilt wird. 8. Das hohe Ministerium möge aus Grund der bisher erlassenen Verfügungen (die namentlich auszuführen find) die beim Jugendgottesdienst gehaltenen Exhorten, falls - dieser Jugendgottesdienst für Mittelschulen obligatorisch eingeführt ist, renumerieren oder für zwei Lehrstunden anrechnen. In die sich an diese Ausführungen anschließende Debatte greift Vizepräsident der Kultusgemeinde und Mitglied des k. k. nied.-österr. Landesschulrates Dr. Gustav Kohn ein, der die Bemühungen der Wiener Kultusgemeinde um die Vermehrung der Ernennungen zu definitiven Religionslehrern darlegt und dafür eintritt, die Systemisierung dieser Lehrstellen anzustreben, wozu notwendig sei, daß die Aspiranten mit einem staatlich rechtskräftigen Zeugnisse sich ausweisen. An der Debatte beteiligen sich noch die Herren Doktoren Rosenmann, Lazarus, Grünfeld, Kisch, Hausner, Bauer und die Versammelten einigen sich auf den Kompromißantrag, an die hohe Unterrichtsverwaltung folgende Petition zu richten: Der Verband der israelitischen Religionslehrer an den österreichischen Mittelschulen bittet, daß nur diejenigen mit dem israelitischen Religionsunterrichte an Mittelschulen betraut werden, welche ihre allgemeine akademische und religionswissenschaftliche Bildung in einer jeden Zweifel ansschließenden Weise nachgewiesen haben und daß die hohe Unterrichtsverwaltung. sei es durch Einsetzung einer Prüfungskommission, sei es durch Autorisierung einer theologischen Lehranstalt, die Möglichkeit schaffe, das Ausmaß des zu fordernden Wissens zu regeln und festzustellen. Ans Antrag des Professors Dr. Reich wird auch der Vizepräsident der Wiener Kultusgemeinde, Dr. Gustav Kohn, zum Ehrenmitglied,: des Verbandes ernannt. Hierauf wird die Sitzung geschlossen. * * * Die dritte Sitzung wurde Dienstag, den 29. Dezember, um 10 Uhr vormittags eröffnet; den Vorsitz führte Obmann Dr. Feuchtwang. Herr Rabbiner Professor Dr. Alex. Kisch erstattet das Referat über die Schaffung eines einheitlichen Lehrplanes, dessen Möglichkeit er anerkennt, wenn man es erreicht, daß für jede Klasse, welche israelitische Schüler hat, separat Religionsunterricht erteilt wird. Der Stoff müsse sich gliedern, in 1. Religionslehre und biblische Geschichte, 2. Hebräische Sprache, soweit sie zum öffentlichen Unterricht und zum Verständnis der Urschrift nötig ist, 3. Religionsformale Dinge. Referent führt aus, man möge eine räumliche und moralische Trennung der Pflichten vornehmen, die der Staat in Bezug aus den Religionsunterricht habe und die Religionslehrer in seinem Namen erfüllen und der Pflichten, die die Kultusgemeinden haben, in Bezug auf Heranbildung von wackeren Israeliten, so zwar, daß in den Mittelschulen nur ein solches Ausmaß von jüdischer Religionslehre, Geschichte und Wissenschaft, zu lehren sei, wie es zu dem Ziele der sittlich-religiösen Erziehung der Mittelschuljugend führe; was über dieses Interesse des Staates hinausgehe, so die Behandlung ritueller Fragen, möge Lehrstoff von separaten, von den einzelnen Kultusgemeinden zu gründenden Religionsschulen sein, welche nach dem Muster ähnlicher Einrichtungen in Deutschland einzurichten wären. In der sich daranschließenden Diskussion wird dem Referenten für dieses ausführliche und schwungvoll gehaltene Referat die Anerkennung ausgesprochen, jedoch von verschiedenen Rednern betont, daß die darin enthaltenen Forderungen Utopien seien, ferner, daß es der Referent an positiven Detailvorschlügen habe fehlen lassen, endlich wurde die Ueberlassung eines Teiles des jetzigen Lehrplanes an separate Religionsschulen entschieden bekämpft. Da die zum Worte gemeldeten Redner auf ihre Ausführungen nicht verzichten wollen, sich aber für die Fortsetzung der Beratung ergibt, daß die Versammlung nicht mehr beschlußfähig ist, betraute die Versammlung den Ausschuß mit der Mission, ans seiner Mitte, aus dem Verbände und auch aus den dem Verbände nicht angehörigen Religionslehrern ein Komitee zu wählen, welches über die Schaffung eines einheitlichen- Lehrplanes eine Enquete zu veranstalten und darüber in der nächsten Plenarversammlung Bericht zu erstatten habe. Hierauf wird die Versammlung geschlossen. Gemeinde- und Uereinsöote. Wien. (L a n g f e l d e r - F e i e r). Zu Ehren des Dr. L. Langfelder, Relig.-Jnspektor der Knltusgemeinde, . der sein 70. Lebensjahr vollendete, fand aus diesem Anlässe am 23. d. M. in Guth's Prachtsaal eine überaus herzliche Feier statt, an welcher als Vertreter der Kultusgemeinde die Herrn Dr. Alfred Stern, Dr. Gustav Kohn und Dr. Markus Spitzer, teilnahmen. Herr Inspektor Prof. M. Kanitz begrüßte mit schwungvollen Worten den Jubilar und wies darauf hin, wie segensreich die Aufgabe eines Religionslehrers gelöst werden könne, wenn man gleich dem Jubilar, mit der Begeisterung eines wahren Idealisten seinem Berufe lebe, wenn mau sein ganzes Denken, aber auch sein ganzes Empfinden in den Dienst der Jugend und sohin in den Dienst unseres heiligen Glaubens stelle. Im Namen sämtlicher Religionslehrer Wiens überreichte der Redner dem Jubilar eine von dem bekannten Kalligrafen und Lehrer Herrn Rosenfeld herrlich schön geschriebene und kunstvoll ausgestattete

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