Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 3 (15.1.1904)
- Date
- 1904-01-15
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seit« 6. Die Wahrheit Nr. 3. Gi« Mort zur rechten Zeit. Die desolaten, traurigen Zustände in den hierländischen Gemeinden haben dem zu jeder Zeit jüdisch fühlenden Herrn Albert Löw die Feder in die Hand gedrückt, um auf einige wunde Stellen hinzuweisen, die schon seit Jahrzehnten unser Judentum schädigen. Aber nicht mit verschränkten Armen sehen wir diesem Uebel zu, das wird unser Freund wohl selbst zugestehen müssen; denn gar viel ist darüber nachgedacht und geschrieben worden, wie eine einheitliche Organisation im ungarischen Judentume zuwege gebracht werden könnte. Doch jedesmal mußte die beste Absicht in die Brüche gehen, weil die Starrköpfigkeit so mancher „Frommgläubiger" nicht zu beugen war. Was die eine Partei für gut und zulässig hielt, wurde von der anderen a limine perhorresziert; es fehlt uns eben derjenige Punkt, wo die Gegensätze sich berühren könnten. In dem langen Zeiträume des „Aufsichbeharrens" — ba§> muß zugestanden werden — sind so etliche stumpfgewordene Spitzen abgebrochen worden, denn nolens volens sind wir alle in den Strudel gedrängt worden, da man dem Zeitendrange Rechnung tragen mußte, aber auf den Religionsunterricht wird jetzt allenthalben mehr Bedacht genommen, als in den früheren Jahren, obgleich zugegeben werden muß, daß hierin der geringste Erfolg aufzuweisen ist. Erst jüngst — und das zeugt von der Bitternis und Tieftraurigkeit der Lage — hat der Redakteur eines jüdisch-konfessionellen Blattes die Aeußerung getan, daß man bei dem Religionsunterrichte die Köpfe der studierenden Jugend nicht allzusehr mit hebräischen Brocken anfülle, ansonst sie dem Judentume ganz entfremdet werde! Wer jedoch nicht dem Geflunker das Wort reden will, sondern mit Ernst und Würde die Erhaltung des jüdischen Glaubens wünscht, wird und muß das Hauptgewicht beim Religionsunterricht gerade auf den hebräischen Text legen, und jüdische Geschichte und was mit derselben zusammenhängt, soll nur als Ergänzung dienen. Ist es nicht genug zu bedauern, wenn der Jugend Betbuch und Bibel mit 7 Siegeln verschlossene Bücher sind? Was soll sie an das Judentum gemahnen, was ihnen Halt und Ausdauer gewähren bei den vielfachen Stürmen, denen sie ausgesetzt ist, wenn sie in den heiligen Schriften — dem Vermächtnisse der Urahnen — keinen Ersatz findet? Also vor allem, zurück zur alten Stätte, nicht neue Bahnen aufsuchen, auf denen wir nur wanken und schwanken! Wem sollte es mehr am Herzen liegen, für die Erhaltung des jüdischen Stammes und seiner Religion Sorge zu tragen, als den Rabbinern? Doch die Umwandlung der Zeit hat unsere Schwingen lahmgelegt, es fehlen uns die Berührungspunkte mit der Familie. Die Eiseskruste, die sich im Verlaufe der Jahre im Familienhaus angefammelt, kann von der Strahlenwärme der Religion mit dem besten Willen nicht gelöst werden, und so wird das jüdische Leben immer mehr den religiösen Satzungen entstemdet und kein Remedium ist hiefür zu finden. Die Gemeindevorsteher haben nur in den äußersten Fällen Sinn für Religion und traditionelle Lehre — Ehre den Ausnahmen — und mein sehr geehrter Freund Löw ist daher auf dem Holzwege, wenn er an diese appelliert, um in den trostlosen Zuständen Wandel zu schaffen. Jnsolange in den jüdischen Gemeinden ohne Rabbiner beraten wird, insolange in den Gemeindesitzungen dem Rabbiner Sitz und Stimme nicht zugesprochen werden, wird alles über Stock und Stein gehen. Wie oft kommt es leider vor — und ich will hier blos im allgemeinen darauf hingedeutet haben — daß der Rabbinerunter Schloß und Riegel sich verkriechen muß, weil seine Pläne den Intentionen des Vorstehers zuwiderlaufen? In den meisten Fällen steht der Gemeindepräses mit den religiösen Satzungen auf dem Kriegsfuß, ist es da zu verwundern, wenn das religiöse Leben in allen Schichten geschwächt wird und seine Anhänger immer weniger werden. Wenn nur der so sehr bedauerliche Zwiespalt im ungarischen Judentume nicht wäre! Bei einigem guten Willen könnte man schon den Boden urbar machen. In jeder Religionsgemeinde soll die Religion die Basis ihres Bestandes bilden, und derjenige, der im offenen Widerspruche mit derselben steht, taugt nicht zum Leiter und Führer, wie sehr auch Intelligenz und Reichtum die Führerschaft sich anmaßen. Wenn einmal der Kehrbesen recht gehandhabt wird, so steht dem Judentume eine Regenerierung bevor, die das Morgenrot einer herrlichen Zukunft in sich birgt. Nach der Weissagung des Propheten: „Es erstehen die Retter am Berge Zions, um den Berg Esaus zu richten, dann gehört dem Ewigen die Regierung," steht mit Zuversicht zu erwarten, daß Israel vermöge der ihm innewohnenden göttlichen Kraft sein morsch gewordenes Religionsgebäude wieder aufrichten wird, es muß nur vorerst seinen Rettern die versperrten Tore öffnen, dahin Gottesglaube und echte Frömmigkeit dringen soll. Dunaföldvar. Dr. Samuel Partos. M«r juderrseindtiche Gesetzvorlage in Rumänien. Ruch den orthodoxen Weihnachtsfeiertagen wird im rumänischen Parlament die Gesetzesvorlage des Ministers des Innern Vasile Lascar betreffend die Neuorganisation der Landgemeinden zur Beratung gelangen. Lascar geht von der Ansicht aus, daß es heute allzu zahlreiche Landgemeinden gibt, die sehrkleine Einnahmen haben und infolgedessen den Anforderungen an eine gute Verwaltung nicht zu entsprechen vermögen. Da es nun gänzlich unmöglich ist, die Steuerlast der bäuerlichen Bevölkerung noch mehr zu erhöhen, so wurde zu dem Auskunftsmittel gegriffen, mehrere kleinere Dörfer zu einem Verwaltungsganzen zu vereinigen, das eine einzige Gemeinde darstellt. In dieser Weise wird die Zahl der heutigen 2905 Landgemeinden auf 1313 herabgesetzt und damit nicht blos eine Verbilligung der Verwaltung, sondern auch eine strengere Aufsicht und Kontrolle über die einzelnen Gemeinden ermöglicht. Besonders wichtig in dem neuen Gesetz sind die Bestimmungen, die sich auf das Aufenthaltsrechtder Fremden in den Landgemeinden beziehen. Der Fremde, der sich in einer Landgemeinde niederlassen will, muß zuvor die Erlaubnis der Ortsbehörden einholen und zu diesem Zweck außer einem Sittenzeugnis von seiten der Behörden des Ortes, an dem er bis dahin ansässig war, auch noch den Nachweis erbringen, daß er den Vorschriften des Rekrutierungsgesetzes nachgekommen, daß er gerichtlich unbescholten ist, daß er ein Gewerbe versteht oder 1000 Franken besitzt. Die Ermächtigung der Gemeindeverwaltung bedarf der Genehmigung des Präfekten des Distriktes. Ueberdies kann die Aufenthaltsbewilligung aus Gründen verschiedenster Art zurückgenommen werden. Diese strengen Bestimmungen sind ihrem Wesen nach gegen die eingeborenen Juden gerichtet, die, obgleich sie seit Generationen im Lande ansässig sind, obgleich sie keinem fremden Staatsverbande angehören und alle Pflichten der rumänischen Vollbürger zu erfüllen haben, in Beziehung auf ihre bürgerlichen und politischen Rechte als Fremde betrachtet werden. Man muß nun die moralische und intellektuelle Qualifikation eines rumänischen Dorfältesten kennen, um zu wissen, welche Bedeutung es hat, daß das Aufenthaltsrecht der Fremdeu in der Gemeinde von dem Gutachten der Ortsbehörde abhängig gemacht wird. Das neue Gesetz bedeutet deshalb für die eingeborenen Juden nicht blos den nahezu gänzlichen Verlust der Freizügigkeit, sondern auch die Eröffnung einerendlosen Reihe von Schikanen und Erpressungen, durch die ihre heute schon so ungünstige Lage bis zur Unerträglichkeit erschwert wird. Man darf nicht etwa glauben, daß die Bestimmungen des neuen Gesetzes eine wenn auch harte, aber notwendige Schutzmaßregel für die ländliche -Bevölkerung darstellen. Das Vertreiben der Juden aus den Dörfern hat sich für die Bauern geradezu als Unglück erwiesen. Der Jude stellte auf den Dörfern ein Element des wirtschaftlichen Fortschritts