Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 1 (1.1.1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1, Die Wahrheit Seite 5. *. , Noch einem Ernst R e n a n ist Abraham eine mythische Persönlichkeit, der jeder historische Hintergrund fehlt. Und wie sollten es die Personen sein, die nur gelegentlich in Abrahams Leben eiugreifen, wie etwa Amraphel, König von Sinear, mit dem Abraham nach dem 14. Kapitel der Genesis (1. Buch Mosis) gekämpft haben soll? Aber siehe da, dieser Amraphel hat wirklich zur Zeit Abrahams gelebt und eine ganze Gesetzessammlung von ihm ist vor gerade zwei Jahren aufgesunden und der staunenden Welt bekannt gegeben worden! Und da gibt es wirklich zum Staunen gar Vieles. Denn mit Recht erklärt der erste Herausgeber dieser Gesetze, Professor V. Scheil, dieselben für das wichtigste Dokument, das je durch die Ausgrabungen in Aegypten, Assyrien und Babylonien ans Tageslicht gefördert wurde. Denn, um die vielen Ausblicke, welche diese Gesetze auf die Kultur' der Assyrer gewähren, beiseite zu lassen, sinden sich viele derselben in den Gesetzen Mosis fast wörtlich wieder! Ist es nun nicht klar, daß Moses die ihm offenbarten Gesetze von dem älteren Amraphel, oder wie er assyrisch heißt, von Hammnrabi gestohlen hat. Welcher Trinmpf für oberflächliche Köpfe a la Delitzsch, welche Genugtuung für jedes antisemitische Gemüt, den Nimbus des auserwählten Volkes so gründlich gestört zu sehen! Daß aber Delitzsch und Konsorten zu früh triumphiert haben, hat ihnen ein jüdischer Gelehrter deutlich gezeigt. Der treffliche Mann, der den Herren Antisemiten einen so unangenehmen Strich durch ihre Rechnung gemacht, ist Hofrat Prof. Dr. D. H. Mülle r. Er hat mit immensem Aufwand an Geist und Fleiß die Gesetze Hammurabis in einem umfangreichen Werke behandelt: „Die Gesetze Ha m m u r a b i s und ihr Verhältnis zur mosaischen Gesetzgebung sowie zu den XII Tafeln." In diesem Werke, das dem X. Jahresbericht der isr. theologischen Lehranstalt in Wien vorangedruckt ist. gibt der Verfasser den assyrischen Text in lateinischen Buchstaben umschrieben und daneben die hebräische und deutsche Uebersetzung. Dann: Erläuterung und vergleichende Analyse der Gesetze. Endlich: Die vergleichende Tabelle, wo die Gesetze Hammurabis neben denen Mosis und der XII Tafeln abgedruckt sind. So ist der Ueberblick erleichtert und die scharfsinnigen Schlüsse des Verfassers sind in die Augen springend. Die Ergebnisse sind aber so überwältigend, daß dadurch die gelehrten Bibelkritiker gezwungen werden um zu lernen! Die Erzväter sind zunächst keine mythischen Persönlichkeiten mehr, da die Begebenheiten ihres Lebens in den Gesetzen Hammurabis ihren historischen Hintergrund haben. Ferner sind die Gesetze Mosis unmöglich von denen Hammurabis abhängig, da viele von jenen in Fassung und Gruppierung die ältere Prägung aufweisen. Da aber andererseits auch Hammurabi nicht vom späteren Moses abhängen kann, so bleibt nichts übrig, als anzunehmen, daß beide, Hammurabi und Moses, eine ältere Quelle, das Müller das Ur ge setz nennt, benutzt haben. Dieses Urgesetz sei. von Abraham aus seiner Urheimat mitgenommen und von seinen Nachkommen aufbewahrt worden. Und in der Tat berichtet ja die heilige Schrift selbst von Gesetzen, die schon v o r Abraham bestanden und von Moses beibehalten wurden. Ein Teil dieses Urgesetzes hat sodann auch zu den Römern den Weg gefunden. Es gewährt eine eigene Freude, den Ausführungen des Verfassers zu folgen, wie gerade in dem, was Moses am Urgesetze geändert, die Erhabenheit des göttlichen Gesetzgebers besonders hervortritt. Und wenn dem fleißigen und geistvollen Gelehrten der Dank aller Gebildeten sicher ist, so gebührt ganz besonders der Dank der Juden dem jüdischen Gelehrten. Schade nur, daß im hebräischen Text sich mehrere Fehler finden, die vielleicht zum Teil der mangelhaften Korrektur zur Last fallen. So Seite 10 § 5. sch/te assar statt sch'tem esre. § 9. und oft newad statt awacl, da von awad kein Niphal existiert. § 17. w’hewio statt wehewio. § 18. w’darschuhu w’chakrulm statt udrascli wachakar. § 63. wjoschiwo statt wischiwehu. § 144 und 146. watteled statt w’jaleda. § 149. theckpaz statt thachpoz, da erstere Form nur in Pausa vorkommt. § 155. w’thaphsuhu statt uthephasuhu. § 160, 161 und 170. wajomer statt w’amar. § 263. jaleda statt theled. § 227. wipater (winake) statt w’jipater (w’jinake). § 245. w’hemitho statt wehem, abgesehen von vielen falschen Chateph Pattach u. dgl. Aber selbstredend beeinträchtigen diese Fehler den Wert des hervorragenden Werkes keineswegs und dem Verfasser fei vielmehr aufrichtiger Dank dargebracht. Weder jüdische Mittelschulen. Bon Dr. A. F. II. In demselben Geiste wie die Realschule der israelitischen Religionsgemeinde zu Frankfurt a. M. wurde 1862 zu Fürth in Bayern von einer kleinen Schar gesetzestreuer Männer eine „Israelitische Religionsschule" fjetzt „Israelitische Realschule") ins Leben gerufen und zuerst von den Stiftern allein, später von einem zu diesem Zwecke gegründeten Vereine unterhalten. Die Schule verfolgt den Zweck, ..die ihr anvertraute Jugend sowohl mit den für den höheren bürgerlichen und kaufmännischen Beruf notwendigen Kenntnissen, als auch insbesondere mit den Kenntnissen der jüdischen Schriften, die die Grundlage des gesetzestreuen Judentums bilden, auszustatten". Das Bedürfnis zur Errichtung der Schule wurde hauptsächlich darin erkannt, daß es anderweitig in Fürth an einem genügenden Religionsunterricht mangelte. Denn, wenn auch die bayrischen Staatsschulen jcfjou viel früher als die norddeutschen den israelitischen Religionsunterricht in ihren Lehrplan ausgenommen haben, so konnten naturgemäß doch die zwei wöchentlichen Stunden, die (wie überall an staatlichen Schulen) diesem Fache zugewiesen find, für die Kreise, die eine wirklich religiöse Ausbildung und Erziehung ihrer Kinder anstreben, nicht von Bedeutung sein. Daher wurde von Anfang an auf einen reichhaltigen, eingehenden, hebräischen Unterricht entscheidendes Gewicht gelegt, und die Schule war so glücklich, in den Herren Dr. S. Auerbach (bis 1874, jetzt Rabbiner in Halberstadt) und Dr. Dessau (bis 1898) Leiter zu finden, die das Hauptziel der Anstalt energisch und sicher im Auge behielten, ohne darum die Erfolge in den profanen Gegenständen Zurückbleiben zu lassen. Abgesehen von den religiösen Fächern entspricht der Lehrplan der Schule, die eine vierklassige Vorschule als Unterbau hat, ziemlich genau dem Plan einer sechsklassigen bayrischen Realschule, jedoch in der Weise, daß die beiden oberen Kurse nach der Norm der Handels abteilung der königl. Realschulen eingerichtet sind. Demgemäß wird in den beiden Klaffen statt des Zeichenunterrichtes, der nicht weiter fortgeführt wird, ein Unterricht in den Elementen der Handelskunde erteilt und dadurch den Schülern Gelegenheit geboten, sich in ganz spezieller Weise auf den kaufmännischen Beruf vorzubereiten. Die Anstalt besitzt seit dem Jahre 1882 die Berechtigung, Zeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen und weiß ihrem doppelten Ziele trotz mancher Verkürzungen, die der hebräische Unterricht im Laufe der Zeit auf Verlangen der Behörden erfahren hat, auch jetzt noch gerecht zu werden. Einen wesentlich anderen Entwicklungsgang als die beiden letztgenannten Realschulen hat die auf gleichem religiösen Standpunkte mit ihnen stehende ..Talmud-Thora-Realschule" in Hamburg genommen. Dieselbe ist bereits 1804 als hebräische Freischule ausschließlich zum Zwecke des hebräischen Unterrichtes begründet und durch den berühmten Chacham Bernays, der 1822 mit der geistlichen Leitung der Hamburger Gemeinde auch die Leitung der Schule übernahm, zunächst in eine jüdische Elementarschule umgewandelt worden. Während Bernays Amtsführung wurde noch immer die Hälfte der Zeit dem hebräischen Unterricht gewidmet. Mehr und mehr machte sich aber das Bestreben geltend, auch solche Kreise heranzuziehen, die ihren