Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1903
- Issue
- Heft 45 (4.12.1903)
- Date
- 1903-12-04
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Vie Wahrheit M- 46 Srtte 6 Am 19. November begann vor der hieher delegierten Odeffaer Gerichtskammer die Verhandlung-über die Kischenewer Judenmetzelei vom 19. bis 21. April. Den Vorsitz führte der Erste Gerichiskammerpräsiveut Davidow, als Richter fungieren die Gerichtsräte Merslakow und Serbow. Ständeoertreter — eine Art Geschworene — sind der Adelsmarschall im Kreise Bendery, Krupenski, der Oberbürgermeister von Äckermann, Belikowiisch, und der Wolostälteste, Dorfgemeindevorsteher Tschekau. 'Als Vertreter der Privatkläger sind erschienen die Rechtsanwälte: Karabtschewski, Sarudny, Sokolow, Morgulis, Grusenberg, Kalmanowitsch, Hillerson, Bomse, Tschikerul-Kusch, Großmann, Rainer, Sacker, Zwilling und Goldstern. Die Verteidigung jst durch die Rechtsanwälte Schamonin, Pagoschew, Schdanow, Percwersew, Hannuschkin, Mekko, Bodi, Malski, Labuntschenko, Gorodetzktund den bekannten Antisemiten Schmakow vertreten. Am ersten Verhandlungstage bereits sahen sich die Verteidiger und die Vertreter der Privatkläger von einem eisernen Ring von widerrechtlichen Einschränkungen umgeben, so daß eine aüseitige und durchgreifende Klarstellung der Sache unmöglich erschien. Die im April in Kischenew begangenen Verbrechen trage» die Merkmale einer einzigen Strafhandlung an sich, gemeinschaftlich begangen von den Angeklagten. Infolgedessen mußten sie einem und demselben Gerichtshöfe und in einer und derselben Verhandlung vorgeführt werden. Indessen wurden die Angeklagten in mehrere Gruppen eingeieilt, und auf diese Weise wurde ein einziger Prozeß iu eine ganze Reihe von selbständigen Prozessen umgewandelt. Es werden dadurch Einzelheiten in den Vordergrund gestellt, die das Gesamtbild verdunkeln. Am ersten Verhandlungstage haben sowohl die Privatkläger als auch die Verteidiger auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen, die Gerichtskammer wollte jedoch, trotzdem dieser Einspruch reichlich durch Anführung von Gesetzen und Seuatseutscheidungeu begründet wurde, darauf nicht eingehen, und so bleibt der Prozeß in einzelne Gruppenprozesse eingeteilt. Es ist übrigens kein Geheimnis, daß das Gericht in seinen Beschlüssen nicht selbständig vorgeht, sondern sich nach einer -Instruktion richtet, die von oben kommt. Es.ist klar, daß mau etwas verheimlichen will, daß man bestrebt ist, gewisse Leute zu kompromittieren. Die Gerichtsverhandlung findet bekanntlich bei verschlossenen Türen statt. Die Vertreter der Privatkläger und ein Teil der Verteidiger ersuchten den Gerichtshof um Zulassung der Oeffentlichkeit. Das Gesuch wurde abschlägig beschieden. Es sind nur -etwa vierzig von den Verteidigern und Privatklägern namhaft gemachte Vertrauensmänner in den Gerichtssaal zugelassen. Der erste Prozeß betrifft eine Gruppe von 39 Personen. Zwei von ihnen sind des Mordes von fünf Juden, die übrigen des Raubes, der.Vergewaltigung, der Brandlegung, des Diebstahls rc>. angeklagt. .Die Anklageschrift wurde bereits im Auszuge veröffentlicht. Es verdienen nur drei Punkte hervorgehoben zu werden. 1. Die Behaupiung, daß den Anlaß zu den Krawallen ein Jude gegeben hat, der eine christliche Frau von dem Karussell wegstieß, erweist sich als eine tendenziöse Erfindung; sie fehlt gänzlich in dem Anklageakt. 2. Die Er.eigniffe des zweiten Tages der Krawalle werden als eine Folge der Notwehr der Inden geschildert. 3. Oer Anklageakt schreibt der Zeitung „Bessarabetz" die Schuld davon zu, daß die Beziehungen zwischen der christlichen und jüdischen Bevölkerung sich verschlechtert hatten. Was die Opfer der Krawalle betriffr, so stellt der Angklageakt fest, daß 42 Personen (davon 38 Juden) getötet und 456 (davon 394 Juden) verwundet wurden. Ueber Vergewaltigung von Frauen wurden drei Anzeigen gemacht 1550 Häuser und 500 Geschäfte wurden zerstört. Der gesamte angerichtete Schaden wird auf zwei Millionen Rubel geschätzt. Mau weiß hier ganz gut, daß auf der Auklagebaauk nur diejenigen Leute sitzen, die blinde Werkzeuge der Stärkeren, Reicheren und Einflußreicheren waren. Der Untersuchungsrichter für besonders wichtige Angelegenheiten, Freinat, soll alle Mittel angewendet haben, um diese Stärkeren von der Verantwortung zu befreien. Und die Staatsanwaltschaft, durch die Jnstrnklione» von oben ermutigt, unterstützte ihn. in diesem 'Bestreben. Die Beschwerden und Proteste.der Beteiligten wurden nicht berücksichtigt, oft nicht einmal in vörgeschriebener Weise erledigt. So wurde r zum Beispiel in einer Anzeige zwölf Personen genannt, die der gebildeten Bevölkerung der Stadt angehöken- und die an den Ausschreitungen teilnahmen (Studenten, ein Ingenieur, ein Notar, ein Lehrer, ein Osstzier rc.), sie wurden jedoch gar nicht unter Anklage gestellt. Die Privatkläger und die Verteidiger dachten, daß die Beweisaufnahme bei der Gerichtsverhandlung nach und nach die Tatsachen feststellen wird, die zwar allen bekannt waren, aber in der Voruntersuchung absichtlich ignoriert wurden. Die Gerichtskammer soll jedoch,., einer besonderen Justruktioil gemäßdaran festhalteu, daß es keine Schuldigen gibt, außer denjenigen, die von der Voruntersuchung ermittelt worden sind, und daß keine neuen Tatsachen in der Gerichsverhaudlüug selbst sestgestellt werden, selbst dann nicht, wen» diese Tatsachen im Zusammenhänge mit den von den Angeklagten begangenen Verbrechen stehen. So sind die Bedingungen, unter denen die Wahrheit über Kischinew ermittelt wird. . Die schwierige Lage der Privatkläger und-der Verteidiger war schon von Anfang an klar. Der erste Zeuge schon, der ehemalige Oberbürgermeister von Kischinew, Schmidt, hat bekundet, daß es in Kischinew schon vor Wochen allgemein bekannt war, daß Krawalle bevorstehen. Er.hat ausgesagt, daß die Redaktion des „Bessarabetz" zu dieser Zeit ihre Agitation verstärkt hat, daß dieses Blatt von dem Freunde und Gesinnungsgenossen seines Herausgeber-, Vizegouverueur Ustrogow, zensuriert wurde, der auch selbst Beiträge für das Blatt lieferte, ferner, daß zahlreiche Exzedenten Verzeichnisse der zu demolierenden jüdischen Häuser in der Hand hätten. Seine Aussagen erwiesen, daß-nicht die aus der Anklagebank Sitzenden die Urheber der Krawalle waren, sondern ganz andere Leute, die jetzt noch hervorragende Stellungen eiunehmen. Der folgende Zeuge, Garuisouskommandeur Generallieüteuant Beckmann, Machte die Untätigkeit der Polizei für die Exceffe verantwortlich. Einer der Privatkläger wies ihm jedoch nach, daß er die militärischen Instruktionen verletzt habe. Der General konnte auf diese Anschuldigung keine überzeugende Antwort finden. Der nächste Zeuge, Zeitungsberichterstatter Teigin, schilderte ausführlich und genau einige blutige Episoden, die er selbst gesehen hat. Er erklärte, daß, wenn er die Erlaubnis dazu hätte, er zwei Persönlichkeiten der Stadt nennen könnte, die unter den Tumultanten wären, aber nicht zur Verantwortung gezogen worden sind. Würde er diese Namen nennen, so würde die Sache eine garz andere Wendung nehmen. Die Privatkläger und Verteidiger richteten an den Vorsitzenden'das Ersuchen, diese neue» Tatsachen zur Verhandlung zuzulaffen. Einer der Verteidiger hob auch hervor, daß zwei Augeklagte uach ihrem eigenen Geständnisse von der Polizei zu den Krawallen angeftiftet worden warem Die Privatkläger und die Verteidiger erklärten sogar, daß sie die Vertretung und die Verteidigung niederlegen müßten, wenn sie nicht die Möglichkeit erhalten, die Wahrheit uneingeschränkt zu ermitteln. Dennoch lehnte der Gerichtshof dieses Gesuch ab. Die folgenden Zeugen stellen ebenfalls fest, daß. andere Leute als die, die aus der. Anklagebank sitzen, mit im Spiele waren. Bis zum 21. November wurden fünf Zeugen vernommen, außer den vorhin genannten noch' zwei, Rechtsanwalt Schmittow und der jetzige Oberbürgermeister Lizinsky. Es ist jetzt schon festgestellt, daß. Kaufmann Pronin und die Redakteure des' „Bessarabetz" an den Ausschreitungen aktiv teilgenomindn hatten, sowie, daß die Polizei vielfach die Anftifterin war. Es ist erwiesen, daß Proklamationen in der Stadt verbreitet wurden, die sich an die Christen wendeten und zu der Judenmetzelei aufforderten. Es würde sogar das Gerücht in Umlauf, gesetzt, daß der Zar es erlaubt hat,, die Juden während der drei ersten Tage des Osterfestes zu berauben und zu prügeln. Die folgenden Zeugen werden noch manches Ueber raschende enthüllen.