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Die Wahrheit · 1903-08-07 · Heft 30 (7.8.1903) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1903
Issue
Heft 30 (7.8.1903)
Date
1903-08-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Die Wahrheit. ...... Nr. 30. Glaubens zu leiden haben soll, daß der niedrigste Untertan oder Bürger seinem Gotte nach den Geboten seines eigenen Gewissens dienen mag, und daß eine Regierung, welcher Art oder wer immer sie ausüben mag, diese Rechte und Freiheiten mit Aufbietung all ihrer Macht schützen muß. In weiter Entfernung vom Reiche Eurer Majestät lebend, unter anderen Verhättnissen und einer anderen Negierung zur Treue verpflichtet, gestatten sich die Bitsteller dennoch, im Namen der Zivilisation für religiöse Freiheit und Toleranz zu plaidieren, zu bitten, daß derjenige, der sein eigenes Volk und alle anderen zum Schreine des Friedens führte, seiner Regierung und seinem Namen neuen Glanz zufüge, indem er die Führung in jener Bewegung übernimmt, welche die ganze Welt zum Widerstande gegen religiöse Verfolgung verpflichten soll." Ich bin beauftragt, anzufragen, ob die Petition von Eurer Exzellenz entgegengenommen wird und Sr. Majestät zur gnädigen Berücksichtigung übergeben werden kann. In diesem Falle wird die Petition sofort nach Petersburg gesandt werden. Berichten Sie so bald als möglich über Ausführung "dieser Instruktion/' Hay. Diese Note wurde am 15. Juli abgesandt, und am gleichen Tage wurde Herr Riddle vom russischen Minister des Auswärtigen dahin informirt, daß im Hinblicke ans die Ver- . öffentlichungen, welche in den Blättern erschienen seien, die ruffische Regierung ihn in Kenntnis zu setzen wün'che, daß die proponierte Petition unter keinen Umständen entgegengenommen werden würde, und daß dieser Entschluß der russischen Regierung unabhängig von irgend einer Erwägung des Inhaltes oder gar Wortlautes der Petition gefaßt sei. Nach Erhalt dieser Mitteilung richtete der Staatssekretär folgendes Schreiben an die Herren Strauß. Wolf und Levy; „Geehrter Herr > Ich bin vom Präsidenten b»anftragt, Ihnen mitzntheilen, das; dieses Departement von der amerika- 'nischen Botschaft in St. Petersburg dahin informiert ist, daß die kaiserliche Negierung von Rußland es abgelehnt hat, die Petition in Betreff der Lage der Juden in Rußland, die von einer großen Anzahl Bürger der Vereinigten Staaten an Se. Majestät den Kaiser gerichtet war, und welche dieses Departement über Anweisung des Präsidenten und ans Ihren Wunsch ihrer hohen Bestimmung zuzusühren versuchte, entgegenzunehmcn oder in irgend welche Erwägung zu ziehen. Ich zeichne, geehrter Herr, hochachtungsvoll als der Ihre John Hast". Damit erscheint der ganze Zwischenfall endgiltig abgc-. schlossen, weil nach dem Gesagten für die Regierung der Vereinigten Staaten keine weitere Möglichkeit besteht, zur Erreichung des angestrebten Zweckes irgend welche Schritte zu unternehmen. Die Blätter der Petition selbst werden zu einem stattlichen Bande vereinigt und dem Archiv des Staatsdepartements einverleibt werden. Die körperliche Züchtigung bei Kindrrstrasen. „Entschuldigen Sie, mein Herr, ich lveiß, was ich zu tun habe; ich bin der Later und erfülle als solcher, so oft ich mein Kind züchtige, die mir obliegende Pflicht der strengen Kindererziehung." Das ungefähr gab mir jüngst ein Familienvater zur Antwort, als ich ihn wegen der rohen körperlichen Züchtigung zur Rede stellte, die er in meiner Anwesenheit einem seiner Sprößlinge infolge eines etwas vor lauten Benehmens zuteit werden ließ. Der gemaßregelte Kleine aber, der sich nach der empfangenen Tracht Prügel heulend in die Zimmerecke verkröchet! hatte, blickte mich mit seinen verweinten Augen zustimmend an, als wollte er damit sagen: „I a, mein Her r, Sie haben vollkommen recht, würde mir m e i u Vater seine Liebe weniger durch derbe „Handgreiflichkeiten" und mehr durch s a nft e Herzensworte bekunden, wahrlich es bliebe ihm so manches A erg erui ß und m ir so mancher Sch merz erspart." Daß die Körperstrafe bei der Erziehung so mancher Kinder sich als dringende Notwendigkeit erweist, wird wol Niemand, der auf diesem Gebiete praktische Erfahrungen gesammelt hat, in Abrede stellen, aber die eigentümliche Art und Weise, wie die Eltern dabei vorzugehen pflegen, das hat den berufenen Kreisen schon vielfach Gelegenheit zum Nachdenken gegeben und sie zu abfälliger Kritik herausgefordert. Gar viele Väter oder Mütter geraten nämlich bei der körperlichen Züchtigung ihrer Sprößlinge in einen geradezu unheimlichen Zornesausbruch und in eine solch zügellose Leidenschaftlichkeit, die, wie ich auch in dem angeführten Falle zu beobachten Gelegenheit hatte, der Prozedur nicht den Charakter eines Erziehungsaktes sondern viel eher das Gepräge eines Racheaktes verleihen. Was Wunder also, wenn Strafen solcher Qualität gerade das Gegenteil von dem erwirken, was sie eigentlich bezwecken sollten, wenn sie, anstatt den Trotz und den Starrsinn des Kindes zu beugen, dasselbe nur noch mehr erbittern, zu zähem Widerstand reizen und Erscheinungen zu Tage fördern, die im täglichen Leben nur zu oft wahrzunehmen sind. Ja, wenn es immer nur triftige Gründe wären.von denen Eltern bei Verhängung von Körperstrafen sich leiten lassen, dann könnte man allerdings weniger dagegen einwenden; wie oft aber fällt ein derber Schlag, wie oft sausen unzählige, mit voller Wucht geführte Hiebe auf das Haupt eines zarten Kindes nieder, das eigentlich nichts mebr. verbrochen hbt, als daß es in jugendlichem Uebermnt und Unverstand durch eine unpassende Redensart, durch ein unbesonnenes Wort seinen Gedanken freien Laus gelassen lind nicht rechtzeitig dem Winke der Eltern Beachtung und Aufmerksamkeit geschenkt hat! Und wenn die körperliche Züchtigung schon bei den zarten Kindern, die ja doch noch wenig Sinn und Verständnis für Ertnahnungen und Gegenvorstellungen haben, nur äußerst selten angewendet werden darf, muß dieselbe vielmehr noch bei der herangewachsenen, reiferen Jugend vermieden werden. Erfahrungsgemäß ist in unserer Zeit bei dieser das Selbständigkeitsgefühl viel stärker ausgeprägt, und sie greift, wie wir dies in Unserem letzten Artikel dargethan, in Fällen, wo sie sich in ihrer Eitelkeit oder in ihrem Ehrgeiz verletzt glaubt, zu Mitteln, die sowol ihr als ihren Angehörigen gefahr- und verhängniß-' voll werden. Alan sagt dem Judentum, den Bekenner» des jüdischen Glaubens schon seit uralter Zeit nach: Ln kochom eie befiw, Vaß ihre ganze Kraft nur im Munde, in der Zunge, in der Sprache liegt, und daß sie bei Beseitigung aller ihnen sich entgegenstellenden Hemmnisse nur mit geistigen Waffen kämpfen. Und da sollten wir nicht die moralische Kraft besitzen, die Hindernisse und Beschwerden, die die Erziehung unserer Kinder uns bieten, die Fehler und Unartigkeiten, die sie begehen, durch die eben so mächtige Sprache, durch vom Herzen kommende und zum Herzen dringende Worte bewältigen und beseitigen zu können? Ein vielfach bewährter pädagogischer Grundsatz lautet: Schule und Haus müssen Hand in Hand gehen! Hat man es nun in unserer Zeit, sei es aus Rücksicht auf die schwächliche körperliche Veranlagung der heutigen Jugend oder ans höheren ethischen Rücksichten für gut befunden, die Körperstrafen aus der Schule zu verbannen, warum sollten dieselben nicht gleichfalls im Eltern- und Familienhause abgeschafft und mit den bewährten moralischen Strafen vertauscht werden? Und darum, Ihr Ellern, die Ihr um die Zukunft Eurer Sprößlinge so ernstlich besorgt seid, Ihr Väter "nnd Mütter, die Ihr Euch um das physische und geistige Gedeihen derselben so redlich mühet, lasset Euren Lieblingen, auf welcher Altersstufe sie immer stehen mögen, stets eine sanfte Erziehung, eine milde Behandlung zuteil werden, dann werden auch sie mit der Zeit sanft, gefügig und für alles Gute und Edle empfänglich werden. Und wenn Ihr zuweilen zu Strafen gezwungen seid, dann mögen es nur moralische Strafen sein, die Kinder werden dieselben nur um so unverdrossener und williger hinnehmen,

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