Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1903
- Issue
- Heft 24 (19.6.1903)
- Date
- 1903-06-19
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 Die LOahrhen. vir. 24 wo sie verhältnißmäßig cm mächtigsten sind, in Frankreich, gelingen ihre Pläne nicht mehr so wie früher." „ . . . aber wenn wir fürchten, den hassen wir und so wäre denn doch schon an dir Zeit, daß d i e Juden mit dem Feuer nicht spielen sollen. „ . . . Ein jeder weicht ihnen (den Juden) aus und eben diejenigen befördern jenen Zustand, worin dieselben in besondere Staditheile (Ghetto) wieder zurückgedrängt werden." „Sie wollen nicht klug werden, wollen gar nicht lernen. Nächstens werden wir die Gefahr auseinandersetzen, welche ihnen, ob ihrer Selbstüberhebung, in ganz Europa droht." Nr. 5 der beigelegten Exemplare (erschienen am 23. Mai 1903 steht Folgendes: „Den Gott verderben will (aus die Juden sich beziehend), desien Verstand nimmt er weg. „Wenn wir dann an solcher Stelle spazieren, wo uns Niemand kennt, so z. B. in Kischiuew oder in Tanger (sagen wir noch in Tißa-Eßlär oder in Könitz.)" „Könnte nicht ein derartiges Gespräch Vorkommen, (es bezieht sich dies auf die Nede eines Saazer Hopfeuhäudlers, der eine gegen die Juden aufreizende Rede an den öftere reichischen Ackerbauminister G i o v a n e l l i richtete) z. B.^ an einem weinerzeugenden Ort, zwischen dem Minister DarLnyi und irgend einem zu Grunde gegangenen Wein- Pflanzer." Nr. 7 ter beigelegten Exemplare hat folgenden - Inhalt: „Sieh, und wie energisch der österreichische Schwager seine Judensrage behandelt . . . Die Ordnung ist hergestell« und die Verwaltung ist ehrlich geworden. Damit sind sie, die Oesterreicher, glücklicher und selbstständiger als wir, denn wir können den Juden keineswegs beikonnnen. „Wir berichteten schon, daß beim Wiener Reichsrai ein Antrag eingebracht wurde, daß man den Juden ihre Bürgerrechte entziehen möge und außerdem noch regulirt werden sollen." „Mit Rücksicht darauf, daß mau in Oesterreich keinen Spaß kennt, wenn das Interesse derselben durch die Gegner geiährdet ist, ist es nicht unmöglich, daß, wenn auch nicht schon jetzt, aber nach 1—2 Jahren der von 20 Abgeordneten unterschriebene Antrag leicht zum Gesetz erhoben werden kann —- Wien ist sehr nahe zu uns, es kann also diese Wiener Mode auch hieher leicht übertragen werden und noch dazu eine solche Mode, zu der wir ohnehin große Geneigtheit zeigen. Es wird also sehr angezeigt sein, daß die Juden ihren Mantel drehen sollen, noch dazu 'so lange drehen, bis kein gelber Fleck mehr auf ihn ist." „W a h r l i ch, sie könnten schon bedenken (die Juden), daß, wenn das Feuer schon so nahe, es sehr angezeigt ist, den Explosionsstoff nicht noch mehr um sich anzuhäufen 1 Es wird gut sein, rvenn sie sich krummen — es wird angezeigt sein, damit zu eilen, denn das G e w ö l k e sammelt sich mächtig an und der Donner kann wahrlich einschlagen ... Löbliche Staatsanwaltschaft l Das hier Gesagte bestätigt nur zu sehr, daß auch die ungarische Judenschaft indirect der größten Gefahr ausgesetzt ist, wenn unsere Behörden den bodenlosen Hetzereien einen solchen Weiten Spielraum gewähren. Auch wir haben einen „Beßarabetz" in dem „Uj Lap" unser Kruschewan (Redacteur des „Beßarabetz") ist Oedön Gyürki und Dr. Johann Szi kl ai — unsere auf der Höhe der -Gerechtigkeit stehenden Behörde«! jedoch — dies hoffen wir — werden dafür Sorge tragen, daß wir nicht auch ein ungari sches Kischinew bekommen. Wir sprechen nicht als die Vertrter der ungarischen Judenschaft. Wir sind das nicht, als solche uns aufzuwerfen, dazu haben wir kein Recht; aber wir bilden einen „Menschenschutz- Verein", der sich zur Aufgabe gemacht, seine Mitmenschen, seine jüdischen Glaubensgenoffen in Allem und überall zu beschützen. Außerdem aber zittert ein jeder-von uns für sein eigenes Leben; wir fürchten für unsere Frauen und Kinder, daß die so leicht aufgepeitschten wilden Leidenschaften «licht mit verheerender Gewalt über dieselben hereinbrechen sollen. Wenn wir Räubern gegenüber stehen, die uns grausam ermorden «vollen, getvährt uns das Gesetz das Recht der Selbstverteidigung auch in dem Falle, wenn wir diejenigen, die uns meuchlings überfallen, gewaltsam vernichten. Wir aber suchen nicht diese Art unserer Verteidigung, sondern unsere gelvissenlosen Angreifer anklagend, bittend um Schutz für uns und die Unsrigen, um Genugthunng für die bisher uns zngefügte Beleidigung, treten «vir vor die löbliche Staatsanwaltschaft und fordern im Namen des Gesetzes und der Huinanität, daß sie dem hier geschilderten traurigen Turniere mit der Bestrafung der Herausgeber und Redacteure des „Uj Lap" ein Ende bereite. Wir verharren einer löblichen königl. Staatsanwaltschaft in besonderer Hochachtung: im Namen des „Bndapester Ung. Zionisten "-Verein W i l h e l m K o h li, ^Samuel Weil, Vicepräses. Secretär. Jüdische Orient-Colomsations-Gesellschast. tSchluss.) Bis die Siedelungs-Genossenschaft sich gebildet und das Landgut von der Gesellschaft käuflich erworben hat, )ott. der Bruttogewinn des Unternehmens folgendermaßen verteilt werden: 1. werden die notivendigen . Amortisationen und Abschreibungen vorzuliehlnen sein; 2. die Geschäftsguthaben der -Genossenschaftler erhalten 40/0 Jahreszinsen, zahlbar in von der Generalversammlung zu bestimmenden Termin;2 3) 3. von dem nach diesen Abzügen übrig bleibenden Reingelviun des Betriebes gelangen 50% als Kapitaldividende — berechnet auf die Geschäftsgnthaben — zur Auszahlung; 4. die zweiten 50% des Reingewinns kommen — im Verhältnis der ausgezahlten Arbeilslöhne — den Arbeitern zu Gute. Sobald die Ansiedelung in vollem Gedeihen ist und die daselbst angesiedelten Kolonisten und Arbeiter ein genügendes Kapital znrückgelegt haben, resp. sobald der Wert der Ansiedelung hoch genug gestiegen ist, um auf dem Wege regelmäßiger hypothekarischer Beleihung den nötigen Kredit aufnehmen zu können, «vird die Gesellschaft ihren Besitz zu«n Buchwerte zuzüglich eines mäßigen Aufschlages^) an die nunmehr zu bildende Sedelnngsgenossenschast der auf dem Gute angesiedelten Kolonisten und Arbeiter auflassen. Es «vird in diesen« Falle den nunmehrigen Mitgliedern der Siedelnngsgenossenschaft gestattet sein, ans der Gesellschaft auszutreteu und frei «verdende Geschäftsanteile auf die Siedelnngsgenossenschaft zu übertragen, die damit sofort einen Teil-des zur Anzahlung erforderlichen Kapitals zugeführt erhält. Fortan- «vird also nicht mehr die Jiidifche Qrient- Kolonisations-Gesellfchaf«^), sondern die meugebildete Siedlungs- 2) Sollte der Gewinn eines Jahres nicht hinreichen, um die Kapitaldividende von 4% zu erreichen, so ist der Minderbetrag aus dem Gewinn des resp. der nächsten Jahre nachzuzahlen. 3) Die Gründer wünschen die Festsetzung eines Gewinnes auch bei der Eigentumsübertragung der Kolonie lediglich aus propagandisti» scher« Gründen. Der Betrieb soll als Muster einer Kolonisationsmethode dienen, welche die Ansiedelung in größtern Maßstabe möglich macht. Die dazu erforderlichen beträchtlichen Kapitalien sind unmöglich von philantropischen Millionären, sondern nur dann aufzubringen, wenn dem Kapital sein legitimer Gewinn gesichert «vird. Will ein Genosse oder wollen eine Anzahl von Genossen auf den Gewinnanteil aus dem Verkauf des Betriebes verzichten, so steht es ihnen ja frei, ihren vertragsmäßigen Gewinn zu Gunsten öffentlicher Einrichtungen der betreffenden Siedelungen oder in irgend einer änderen Weise im Interesse der Sacht zu verwenden. 4) An anderen Stellen dieses Prospektes kurz „Gesellschaft" genannt — zum Unterschied von der „Genossenschaft" der angesiedelten Kolonisten.