Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1903
- Issue
- Heft 13 (27.3.1903)
- Date
- 1903-03-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite H> . Die Wahrheit. Jftf. 13. nicht von Gelang sei«. Es seichenu, daß sietem angestammten Glauben untreu Merhen und den Sabbath. welcher einen Hauptbestandteil chrer Religion bildet, verletzten, oder aber, daß sie auf irgendwelche Weise das sie erdrückende Staatsgesetz Umgehen, was wiederum, außer Iren gesetzlichen Folgen, auch noch eine religiöse Uebertretung involviert, indem die strikte Beachtung der Staats- Lef^tze uns Juden von Religionswegen geboten ist. In der Absicht der Gesetzgebung lag es aber keinesfalls, die Juden zur Einhaltung fremdreligiöser Gebote zu nötigen, da doch nach Bestimmung des Art. 14, Abs. 2 des Gesetzes .vom 21. Dezember 1867 „niemand zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme au einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen werden kann". Ebenso bestimmt der § 13. Abs. 6 des Gesetzes vom. 25. Mai 1869: „Niemand kann genötigt werden, sich an den Feier- und Festtagen einer ihm fremden Kirche oder Reli gionsgeuoffenschaft der Arbeit zu enthalten." Der durch zweilagige Arbeitsenthaltung unausbleibliche wirtschaftliche Ruin einer ganzen, nicht unbedeutenden Volksklasse, wie es der jüd. Handels- und Gewerbestand in Galizien und iu der Bukowina .ist, kann sicherlich der Intention der Gesetzgebung nicht zugemuthet werden, da doch die Gesetzgebung stets nur das Wohl aller Völkerschaften und Bürgerklaffen und den mit diesem verbundenen Wohlstand des Landes, nicht aber das Gegentheil vor Augen hat. Die Gesetzgebung ging bei Schaffung des Gesetzes betreffend die Regelung der Sonn-und Feiertagsruhe hauptsächlick vom soz i a l ök o nom i sch en S t aud p un kte aus, indem sie das Prinzip statuierte, daß auf eine Arbeitswoche Ein Ruhetag zur physischen nnd geistigen Erholung folgen muß, und daß nebstdem auch ken Relegionsbekennern ermöglicht werden soll, den Gottesdienst zu pstegen. Dieses Prinzip erkennen wir Juden als solche vollkommen au. Mit unserer religionsgesetzlichen Sabbathruhe aber werden wir demselben nach jeder Richtung hin gerecht, indem wir, wie bereits hervor gehoben, von Freitag Vorabends bis Samstag nachts, also durch 25 bis 26 Stunden, ununterbrochen die Arbeitsruhe auf das peinlichste einhalten und gleichzeitig auch den'. Arbeitern die zum Besuche des Gottesdienstes nötige Zeir einräumeu. Daß wir aber außer dieser 25 big 26st ü udigen A t b e i t s r u h e a m S a m st a g a u ch n och genötigt werden, eine Sonntagsruhe e i nz Uh alten u n d u n s durch ei n eu weiteren Ta g i u d er Woche der Arbeit zu cn thalten, b i l b et s ü r uns einen m a t e r i e l l e n Ruin wie nicht minder einen Niedergang des ohirehiu irr Galizierr und in der Bukowina arg darniederliegeudeu Handels- und Produktionsgewerbes, ferner eine tiefe Verletzung unserer heiligsten Gefühle, indem wir trotz der nachweislichen Samstagsruhe genötigt werden, entgegen den Bestimmungen des obzitierten § 13, Abs. 6 des Gesetzes vom 25. Mai 1869 uns an den Feiertag einer uns fremden Neligiousgenossenschast der Arbeit zu enthalten, endlich gewissermaßen auch eine indirekte Veranlassung zur Verletzung der eigenen reliZionsgesetzlichen Vorschriften, indem mancher, um nicht an zwei Tagen der Woche ruhen zu wüsten, der Versuchung nicht Stand halten könnte, den Sabbath zu verletzen und an demselben seine Arbeit zu verrichten, was eine grobe Verletzung des angestammten Glaubens bildet. Ein Moment, welches außer vom religiös-ethischen auch noch vom staatserhaltenden Standpunkte nicht zu übersehen ist. Die Unterzeichneten verlangen somit, in U e b e re i n st i m m u n g mit den Wünschen der gesamten j.ü bischen Bevölkerung G a l i z i e n s u u d der Bukowina und im Sinne der in zahlreichen Volksversammlungen gefaßten Resolutionen, daß die Gesetzgebung im Prinzipe den konfessionellen Ruhetag für die glaubens- und gesetzestreuen Juden Galiziens und in der Bukowina anerkenne und dementsprechend eine gesetzliche Bestimmung statuiere, wonach .jüdischen Handels' und Gewerbetreibenden in den genannten Kudern, welche nachweislich am Samstag regelmäßig eine 25- bis 26stündige Ätbeitsruhe, das ist von Freitag Vorabends bis Samstag nachts einhalten,? von .der Sonntagsruhe -e ausgenommen werden. Sollte hingegen die G.e s e tz g e b u n gAd a s Prinzip einer 35stünAig,e»i Ärbe^tsruhe an- , erkennen, so werden die Unterzeichneten diese^Prinzipe dadurch Nachkommen, indem sie die Arbeit von Freitag Vorabends - bis Sonntag Früh ruhen lassen' werden. -w j« ■ Dieses Verlangen stellen die Unterzeichnetenim Namen des d arniederlie ge ndeHi Gewerbes zwecks. Anwendung der Gefahr des gänzlichen Verfalles, welcher dasselbe immer deutlicher bedroht, zwecks Erlösung tausender und abertausender vo n deren El end, d er Auswander u n g und A u s h u n g e r u n g, endlich auch im Namen ihres Glaubens, ihrer Tradition und, .religiösen Ethik, deren Wacherhaltung bei der Bevölkerung nicht'-nnr für deren sittliches Wohl und. Gedeihen unerläßlich ist, sondern auch nicht minder als staatserhaltendes Element im höchsten Interesse der der Staatsregiernng gelegen ist. > Die Unterzeichneten stellen somit die dringende Bitte: Das hohe Haus wolle diese- Vorstellung zur geneigten Kenntnis nehmen und bei der bevorstehenden legislativen Regelung dieser Frage dieselben mit^vollem Nachdrucke vertreten' und denselben gesetzliche Geltung verschaffen. Taubes im Namen von 180 OrtschafMruppen. Der Streit um Sabel imd Äibel. Von Dr. D. Feuchttvang. ir YI. ' Meine böse A h n u n g, die ich am Schluffe des vorigen Artikels ausgesprochen, ist unterdeß -O „rauher Wirklichkeit" geworden. Delitzsch bekennt-stch nun offen als geschworener Feind alles dessen, was von Israel stammt. Ngn sind wir endlich im Klaren und hätten eigentlich nichts mehr zu sagen. „I: tiefer ich mich versenke in den Geist des alttestamentlich-prophetischen Schrifttums, desto banger wird mir bei Jhv, der die Völker mit seinem unersättlichen Zornesschwerte hinschlachtet, der nur ein Lieblingskmd hat, dagegen alle anderen Nationen der Nacht der Schande, dem Untergänge p'reisgibt". Dieses also wäre das Ergebnis des lieferen Versenkens in di: heiligen Schriften! Es ist offenbar. Delitzsch hat jüngst erst begonnen, sich mit den prophetischen SchnfUn und mit der heiligen Schrift überhaupt zu.beschäftigen. Er ist ein ohnmächtiger, tastender, strauchelnder Anfänger. Ich möchte die Behauptung wagen, daß Delitzsch nicht imstande ist, ein Capitel des von ihm citirten Jesaia-ohne Lexicon und anoere Hilfsmittel im Urtexte zu lesen und zu verstehen! Aber wir wollen das Erscheinen der neuesten Auflage seines zweiten Vortrages abwarten, um. dann, darüber ins Gericht zu gehen. Schon heute sei aber folgern* des bemerkt. Delitzsch will sich voll Vertrauen und Freudigkeit und ernstem Streben nach sittlicher Vervollkommung in den Gott bergen, zu welchem der Stifter des Christentums ihn beten gelehrt hat! Welcher Gott ist aber das? Ist das nicht der Gott, den eben dieser Stifter im Judentume gesucht und gefunden hat? Ist das nicht der Gott, von dem er den Satz gelernt hat, die zu segnen, die ihm .fluchen? Delitzsch hat keine Ahnung von der dem Urchristentum zeitgenössischen jüdischen Ueberlieferung, er weiß nichts, gar nichts, vonden Quellen, aus denen die evangelistischen Heilslehren ichöpfcn; er weiß nicht, daß es keinen einzigen der schönen, menschlichen, sittlichen Kernsprüche des neuen Testamentes gibt, der nicht aus älterer, jüdischer Ueberlieferung stammt und von dieser, geborgt ist. Er Verschließt sich mit Absicht der besseren Einsicht, der freilich sich auch Männer wie Schürer und H a r nä ck hartnäckig verschließen, daß es schlechterdings feine christliche Lehre gibt, die durch ihre moralische Höhe und Tiefe sich auszeichnet, welche nicht aus' älterer, jüdischer Zeit herstammte und gerade von den so vielfach verkannten, verlästerten, entstellten Pharisäern nicht nur gelehrt, sondern 'geübt und gehalten wurde!