Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1903-03-27 · Heft 13 (27.3.1903) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1903
Issue
Heft 13 (27.3.1903)
Date
1903-03-27
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3062972-3063163-3063176--02409-3069082
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

i Redaction und Administration: Wien, II/,. Novaragaffe 27. K. k. österr. Postivarcasia Check-Conto Nr. 846.251 Inserate . ^abhängige Aeitfchrift für Mische Bezugspreis: Ganzjährig. » . S. 12.— Halbjährig . ... St. 6 — Für Cultusbeamte: Ganzjährig.... St. 10.— 20 Heller per Nonpareille-Zeile. Abonnements- und JnserationS- . betröge sind in Wien zahlbar und klagbar. Erscheint jeden Freitag. Motto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!" Für Ausland: Ganzjährig . . .8 Mark. 6 Rubel oder 16 FcS Nr. 13. Wien, 27. März 1903. Inhalt: An unsere Leser! — Die Sonntagsruhe und die jüdischen Kleingewerbetreibenden in Galizien. — Der Streit um Babel und Bibel. — Die rumänische Judenfrage. — Moriz Karpeles. — Peter v. Jurkovie. — Gemeinde- und Vereinsbote. — Zur Berufsorganisation. — An die Mitglieder des „Ocsterr.-ungar. Cantoren-Vereines". — Verschiedene Nachrichten. Lln unsere Leier! Unentwegt hat unser Blatt an seinem Programme, das Interesse für die erhabenen Ziele des Iudenthums! w aüen AevMernngsschichten zu wecken, sestgehalten! und dabei die Anerkennung der maßgebendsten Kreise des Judenthums gefunden. Unser Bestreben wird auch fernerhin darauf gerichtet sein, jüdisches Leben in allen seinen Erscheinungen zu pflegen, die innere Organisation mit allen Kräften zn fördern, die Korfälle im Kemeindeirrrd Wereinsleven mit maßvoller und objektiver Kritik zu beurti)eiten und den Kampf nach Außen mit Würde und Entschiedenheit zu führen. Solches Streben verdient gewiss die vollste Unterstützung aller Glaubensgenossen, und indem wir dieselben dringendst ersuchen, diese ehrliche publicistische Thätigkeit durch Abonnierung unseres Mattes und durch möglichste Werbreitung desselben zu fördern, bitten wir, den Uränumerationsbetrag für das aml, April beginnende zw eite Kuartal umgehend einzusenden. Abonnement: Vierteljährig Kr. 3.— Probenummern stehen zur Verfügung. Die Redaction. Die Sonntagsruhe und die jüdischen Kleingewerbetreibenden in Galhien. Eine gegenwärtig in Wien weilende Deputation galizischer jüdischer Deputierter, unter Führung des Herrn Taubes " aus Kolo m e a, überreichte folgende Petition an den Reichsrat ' Üttb die Regierung: ' Petttiotr ‘ 4>er; jüdischen Kaufmannschaft und des Gewerbes zahlreicher Ort- . schäften in Galizien betreffs Berücksichtigung der Samstagsruhe für die jüdischen Gewerbetreibenden Galiziens und der Bukowina bei der Frage der Sonn- und F e i e r t a g s r u h e. Hohes Haus! Seit dem Jahre 1885 lastet ans uns« religions- und gesetzestreueu Juden Galiziens und der Bukowina des unerträgliche Joch der S o n n t a g s r u h e. An den leligionsgesetzlichen Vorschriften festhaltend, feiern wir einerseits den' traditionellen Samstag als Sabbathruhe auf das pünktlirhste und enthalten uns von Freitag Vorabends bis Samstag nachts, somit durch 25 bis 26 Stunden ununterbrochen, jedweder gewerblichen und sogar häuslichen Arbeit, durch die Bestimmung des mittels Geietzes vom 8. März 1885 geänderten § 25 des Gesetzes vom 20. Dezember 1859, wonach „an Sonn'ageu alle gewerbliche Arbeit zu ruhen hat", wurden wir andererseits gezwungen, die Sonntagsruhe einzuhalteu. Durch den § 8 des Gesetzes vom 16. Jauner 1895 wurden zwar ,,bie politischen Landesbehörden in Galizien und der Bukowina ermächtigt, für ihre Verwaltungsgebiete oder Teile derselben die Arbeit in Produktionsgewerben unter der Boranssetzung zu gestatten, daß die betreffenden Gewerbeiuhaber und deren sämtliche Hilfsarbeiter mit Berücksichtigung ihrer Konfession an einem anderen Tage der Woche regelmäßig eine 2 4 st ü n d i g e A rbe i tsruhe einhalten und diese Arbeiten nicht öffentlich vornehmen". Allein diese Begünstigung für die religions- und gesetzestreuen Juden Galiziens und der Bukowina, die die konfessionelle Sabbathruhe einhalten, kommt den jüdischen Handelsgewerbetreibenden gar nicht zu statten, und auch die Produktivgewerbetreibenden sind durch die bezüglichen Verordnungen der hohen k. k. gnlizischen Statthalterei vom 20. April 1895, Z. 35721, und der hohen k. k. bukowinaer Landesregierung vom 20. Mai 1895, Z. 7699, an Bedingungen geknüpft, die einem großen Teile derselben die Arbeit an Sonntagen unmöglich machen. Die jüdischen Kaufleute und auch der lueit größte Teil der jüdischen Handwerker Galiziens und der Bukowina, die ausnahmslos an den religionsgesetzlichen Vorschriften festhalten und am Samstag jedweder gewerblichen und sogar häuslichen Arbeit sich enthalten, sind daher gezwungen, zwei Tage in der Woche zu ruhen, was einen unausbleiblichen wirtschaftlichen Ruin derselben herbeiführen muß. Selbst die dem Handelsgewerbe zugestandenen sechs Arbeitsstunden an Sonntagen können bei einem vorhergegangenen, ununterbrochenen 25- bis 26stündigen Ruhetage für die. - jüdischen Handels- und Gewerbetreibenden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.