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Die Wahrheit · 1903-02-27 · Heft 9 (27.2.1903) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1903
Issue
Heft 9 (27.2.1903)
Date
1903-02-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 9. zweite» Tempel nötigen Einrichtungen — mit Ausnahme der goldenen und silbernen Geräthe — darunter auch die kunstvollen Priesterkleider, selbst anzufertigen. Nur Zedernbäume lieferten die Sidonier und Tyrer, wie zum ersten Tempel, für Speisen, Getränke und Oel. (Esra 3. 7.) Daß die Juden kurz nach ihrer Heimkehr schon kunstvoll ausgestattete Häuser bewohnten, zeigen folgende Worte des zeitgenössischen Profeten Chagai: ,.Aber eure Zeit ist da, daß ihr in getäfelten Häusern wohnt und das Haus Gottes muß wüste stehen?" (I. 4.) Diese Häuser wurden gewiß nur von Juden aufgeführt, indem Palästina, laut Moses' Androhung, (3. M. 27, 32—34 und Jerem. 34, 21—22) während der Dauer der babylonischen Gefangenschaft öde und wüste war. Es wäre daher unvernünftig, anzunehmen, daß bald nach der Rückkehr der Juden fremde Künstler sich in Palästina niederließen und daß die Juden ihnen Kunstarbeiten an vertrauten. Vernünftiger Weise übergaben sie dieselben lieber ihren von Babylon -her ihnen als Kunsthandwerker bekannten Stammesgenossen. Erst nach Einzug Alexanders des Großen in Jerusalem (330 v.) der die ihm entgegengebrachte Huldigung des Hohenpriesters, Simon des Gerechten, ehrerbietig aufuahm und den Juden sich gewogen zeigte, da mögen wol mit den zahlreich in Palästina eingewandertcu Griechen auch Männer der bildenden Künste mitgekommeu sein, aber diese Künste haben wegen des bereits gedachten Verbotes des Götzendienstes bei den Inden niemals weite Verbreitung gesunden. Ueberdies wurde nach dem bald erfolgten Tode Alexanders Palästina durch viele Jahre zum Streitapfel zwischen Syrern, Griechen und Aegyptern, von welchen die Juden viel zu leiden hatten, was zur Folge hatte, daß diese Nationen von den Juden daselbst gehaßt und gesellschaftlich gemieden wurderi. Mit zwei von ihnen aufgeführten und eingerichteten Monumentalgebäuden haben die Juden nach dem babylonischen Exil ihrem musterhaften Kunstsinn ein unvergängliches Ehrendenkmal errichtet, und zwar in einem solchen Lande, von dessen Einwohnern sie wegen ihrer Leistungen auf dem Gebiete der Kunst und Wissenschaften und wegen ihres materiellen Wolstandes beneidet/ angefeindet und bei den Herrschern wiederholt verläumdet wurden. Dies ist zugleich ein Beweis dafür, daß sie diese Gebäude nur selber anffnhrten und einrichteten. Diese Kunstwerke waren 1. der Oniastempel in Heliopolis und 2. die weltberühmte Synagoge in Alexandrien. (Fortsetzung folgt.) Beitrag zur Geschichte der IildenversotgMgen und Ludengesetze in Oesterreich-Ungarn. XVI. (Schluss.) tzircukare der k. k. Landesregierung im Grzherzogthume Hesterreich unter der Hnns. Namensfertigung in jüdischer oder hebräischer Schrift, auf im Inlands in landesüblicher Sprache ausgestellten Urkunden, sind als bloße Handzeichen anzusehen. lieber die Frage: ob die in dem Hofdecrete vom 14. Februar 1814, Z. 1106, der Justitz-Gesetzsammlung enthaltene allerhöchste Vorschrift auf Namensfertiguug in jüdischer oder hebräischer Schrift, welche auf einer in landesüblicher Sprache im Jnlande ausgestellten Privat-Urkunde oder auf öffentlichen Urkunden Vorkommen, Anwendung finde, wird, in Folge allerhöchster Entschließung vom 14. Februar 1846 erklärt, daß dergleichen Namensfertigung bloß als Handzeichen anznsehen, mithin auf solcher Art unterfertigte Schriften nach den für Urkunden, die mit einem Handzeichen des Ausstellers versehen sind, geltenden Vorschriften zu beurtheilen seien. Diese Erläuterung wird in Folge hohen Hofkanzlei-Erlaffes vom 4. d. M, Zahl 7135, und mit Beziehung-auf das Regierungs-Circulare vom 3. November 1814 zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Wien am 16. März 1846. Johann T a l a tz k o F r e i h e r r v. Gestieticz,. k. k. Nied. Dest. Negierungs-Präsident. Anton Freiherr v. Lago, k. k. Nied. Oest. Regierungs-Vice-Präsident. E a r l F ü r st v. P a l m - G u n d e l f i n g e n. k. l. Hosrath. . F ranz Riedl Edler von Ried e n a u, k. k. Nied. Oest. Negierungsrath .und Kanzlei-Director. * H- Mit Beziehung auf das hohe Regierungs-Cirkular vom 7. d. M. Z. 70856 wird den Dominien und Magistraten in Gemäßheit eines weitern hohen Regierungs-Dekretes vom 20. d. M. Z. 2968 bedeutet, daß sich die bei Eidesablegung der sraeliten aufzuschlagende Stelle der Thora das ist: das zweite Buch Nosls Cap. 20, Vers 7 in der Thora-Ausgabe vom Jahre 1836 bei Schmidt in Wien im 2. Theile, auf der 53. Seite (des Titelblatt wie im Drucke mitgerechnet:) nach der im Drucke gebrauchten jüdischen Bezeichnung, das 27. Blatt, die vordere Seite befindet, wo die bezeichnet Stelle die zwei letzten Worte sder fünften Zeile, und die beiden folgenden Zeilen die 6. 7.' ganz einnimmt. Wien am 28. Jänner 1847. Vom k k. N. Oe. Kreisamte U. V. W. W. Carl Edler von Seydel, k. k. N. Oe. .Regierungsrath und Kreishauptmann. * Laut des hohen Hofkanzlei-Erlasses vom 29. v. M. hat die k. k. e berste Justizstelle der erftereu den Geschäfts- Ausweis des Wiener Kriminal-Gerichtes für das Jahr 1846 mitgetheilt und hiebei insbesondere darauf aufmerksam gemacht, daß dem kriminalgerichtlichen Rathsprotokolls-Auszuge zu Folge, der die Sicherheit des Eigeuthums sehr gefährdende Hausierhandel der Juden ungeachten des erneuerten Berbothes noch inuuer betrieben werde, und es daher dringend nothwendig sei, der Ansiedumg dieser gewinnsüchtigen Leute in Wien vorzugsweise in den nächsten Ortschaften bei der Residenz mit Nachdruck zu steuern. In Folge eines hohen Regierungs-Dekretes vom 12. d. M. Zahl 19871 erhalten sämmtliche Dominien unter Beziehung auf das kreisämtliche Dekret vom 7. Juni 1846 Zahl 10921 und ans die rücksichtlich des Hausierens, dann des unbefugten Aufenthaltes der Juden bestehenden Vorschriften den Auftrag, mit aller Strenge darüber zu wachen, daß Juden, welche sich eine Uebertretung kderselben zu Schulden kommen lasseil, unverzüglich entfernt, übrigens selbst während des etwaigen befugten Aufenthaltes genau überwacht werden. Wien am 26. April 1847. Vom k. k. N. Oe. Kreisamte V. U. W. W. Carl Edler von Seydel, k. k. N. Oe. Regierungsrath und Kreishauptmann. Verschiedene Nachrichten. Wim. (Gedenkfeier.) Am 18. Februar d. F. waren es 50 Jahre, daß die allwaltende Hand Gottes das Haupt unseres geliebten Kaisers beschützte. Ans diesem Anlässe sprach Se. Ehrwürden Herr Rabbiner Dr. Ad. Schmiedl im Leopoldstädter Tempel am verflossenen Sabbat vor der offenen Bundeslade ein tiefempfundenes Gebet und erwähnte, daß die Zahl 18 — sie bedeutet im Hebräischen Leben — im Leben unseres Kallers sich besonders bewährt hat. Am 18. August geboren, bestieg Kaiser Franz Josef mit 18 Jahren den Thron und wurde am 18. Februar — vor 50 Jahren — vom himmlischen

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