Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1903
- Issue
- Heft 8 (20.2.1903)
- Date
- 1903-02-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Sie Wahrheit. Pr. 8. Arthur Schwarz, Paul Habereren, Jakob Salgo, Wilhelm Friedrich, Abgeordneter Ludwig Qlay, die Stadtrepräsentauten Paul Teucer, Dr. Emannel Rozsavölgyi, Dr. Bela Feleki, u. v. A. Der Vortragende wurde vom Präsidenten des Kasinos, Universitäts-Dozenten Dr. Moriz Liebmann, wärmstens begrüßt. Wir reproduziren den Vortrag Eötvös' in Folgendem: Der Titel meines Vortrages — sagte Eötvös — lautet: „Aus dem Geheimnissen des großen Prozesses". Ich habe ein Thema gewählt, welches der ärztlichen Wissenschaft naheliegt, und ich spreche somit fvor einem aus den Kämpen der medizinischen Wissenschaft bestehenden Auditorium von einem Gegenstände, welchen eigentlich meine Zuhörer verstehen und nicht ich. (Heiterkeit.) In dem großen Prozesse spielte bekantlich die Frage die Hauprolle, ob der von den Fluthen der Theiß aus Land geworfene Leichnam derjenige des verschollenen Mädchens war oder nicht? Meine feste Ueberzeugung war die, daß der Leichnam derjenige des Mädchens war, doch die dortigen zwei Äerzte, ein Chirurg und ein Hörer der Medizin, behaupteten, die Leiche gehöre einem 18—20jährigen Mädchen an. Ich urgirie daher beim Gerichtshöfe, daß der Leichnam von den hervorragendsten Aerzten des Landes untersucht werde, und das Gericht betraute die Uuiversilätsprofessoren Gaza Mihälkovics, Ga^a Scheut Lauer und Theodor Belky mit der fachmännischen Untersuchung des Leichnams. Als Vertheidiger pflog ich mit diesen Gelehrten keinen Umgang; die Welt hätte das auch mißdeutet. Ich begegnete ihnen erst bei der Exhumirung des Leichnams. Bei diesem Anlasse hatten die Professoren keine Gelegenheit, den Leichnam zu untersuchen. Es war zur kalten Winterszeit und die Fachmänner hatten kein geheiztes und beleuchtetes Lokal zur Verfügung. Sie baten daher, den Leichnam nach Budapest ins anatomische Institut zu senden, und der Gerichtshof gab dem Ansuchen in der Weise Folge, daß einige abgetrennte Stücke der Leiche hieher gesendet wurden. Die Leichentheile kamen in einer Holzkiste im anatomischen Institute au; ich war bei der Oeffunng der Kiste zugegen. Der Diener, der .den Inhalt zutage förderte, fand u. A. eine wahrscheinlich aus Versehen in die Kiste gelangte — Kalbsrippe vor. (Heiterkeit.) Derjenige, der diese Rippe einpackte, hegte offenbar die Absicht, die Budapester Professoren zu täuschen. (Schallende Heiterkeit.) Der Diener warf diesen Knochen zur Seite, selbst er erkannte ihn als lhierifchen Knochen. Ich war — wie gesagt — beim Anlaugen der Kiste im anatomischen Institut anwesend; in der Folge wollte ich nicht h'ngehen, um auf das Urtheil der Ex perlen keinen Einfluß zu nehmen. Damals existirte aber in der Hauptstadt ein judenfeindliches Blatt, welches von Tag zu Tag über die Untersuchung solche Details veröffentlichte, welche ausschließlich von Männern der Universität herrühren konnten. Ich begab mich daher ins Institut, um zu erforschen, auf welche Weise das Blatt zu seinen Nachrichten gelangte. Ich suchte Professor Mihalkovics auf. Diese Begegnung bleibt mir für ewrg unvergeßlich. Wir sprachen vom Leichnam und speziell über dessen Alter. Mihalkovics erklärte mir, er fei überzeugt, die Leiche sei nicht die des verschwundenen Mädchens, das vierzehn Jahre und drei Monate alt war. Die Erklärung machte mich stutzig. Der Professor zeigte mir das Skelett eines 17*/, jährigen jungen Mannes und hieß mich die Knochen des weiblichen Leichnams mit den entsprechenden männlichen Knochen mit Bezug auf den Grad der Verknöcherung vergleichen. Auf die Eröterungen Mihalkovics' legte ich aber kein großes Gewicht, denn abgesehen von meiner durch die übrigen Umstände des Prozesses gefestigten Ueberzeugung, daß der exhumirte Leichnam der des verschwundenen Mädchens war, war ich theoretisch und praktisch überzeugt, daß Mihalkovics irre. Aus der Erklärung Mihalkovics' folgerte ich auf die Lückenhaftigkeit der Wissenschaft und darauf, daß selbst die Professoren mit der Wissenschaft nicht im Reinen sind. (Heiterkeit.) Ich richtete sofort die Frage an Mihalkevics, vb er jemals das Skelett eines vierzehnjährigen Mädchens 'gesehen und behufs Feststellung des Alters untersucht habe? Die Antwort lautete verneinend. (Heiterkeit.) Ferner, ob er seine Ansicht aus eigener Erfahrung geschöpft oder nur aus den durchschnittlichen Stadien der Knochenentwi.cklung abgeleitet Hab e. Die Antwortet lautet: aus den Ergebnissen der einschlägigen Forschung. Ich antworte hierauf, daß das Fachurtheil Mihalkovics' keinen Werth besitze, da es. keinen Durchschnittmenschen, sondern nur Individuen gebe. Der Professor versank in tiefes Nachdenken; er fühlte, daß meine Erklärung wahr sei und daß, die einfache- Aeußerung des Sachverständigen in diesem Prozesse nicht standhalten werde. Erfragte mich, was nun zu thun wäre, und ich antwortete, daß ich an seiner Stelle kein konkretes Urtheil abgeben würde, bis ch nicht den Leichnam eines 14;ährigen Mädchens eingehend geprüft habe. Und da ging hervor, daß die Budapester medizinische Fakultät kein derart! zes Skelett besitze. Mihalkovics konferirte mit seinen Expertenkollegen Scheuthauer und Belky, und sie beschlossen vereint, bei der Wiener, Prager und Grazer Universität anzufragen, ob diese nicht im Besitze des Skeletts eines 14jährigen Mädchens seien. Wien und Graz hatten kein Skelett, in Prag fand sich glücklicherweise eines vor. Nun wurde Scheuthauer betraut, die Knochen des exhumirte» Leichnams zu beschreiben. Die Beschreibung wurde nach Prag zum Professor Toldt gesandt, und dieser theilte mit, daß die beschriebenen hiesigen _ Knochen den Knochen des in seinem Museum aufbewahrten Leichnams eines 14jährigen Mädchens entsprechen. Mihalkovics gab sich mit dieser Mitheilung nicht zufrieden, die Knochenbeschreibung Scheuthauer's konnte zu „sanguinisch" sein. Und er setzte sich selber hin, arbeitete vierzehn Tage ununterbrochen und lieferte eine wissenschaftliche Beschreibung der fraglichen Knochen, welche in Betreff der Genauigkeit und Vortrefflichkeit in der Gelehrtenwelt allgemeine Sensation erregte. Diese Beschreibung wurde dem Professor Toldt übermittelt und dieser erklärte/ daß man es nunmehr noch getroster behaupten dürfe, daß die hiesigen Knochentheile von einem 14jährigen Mädchen .herrühren. Das Gutachten der Experten war nun entschieden. Es lautete, daß die Knochen der fraglichen Leiche am ehesten den Knochen einer 15 bis 16jährigen Leiche entsprechen. Mit Rücksicht auf das Prager Skelett können sie aber auch von einem vierzehnjährigen Mädchen herrühren. Auch sei es nicht ausgeschlossen, daß der Leichnam der eines siebzehnjährigen Mädchens sei. Das letzte Hinderniß der Identität der Leiche war nunmehr ans dem Wege! geräumt, 'die Frage vom strafrechtlichen Standpunkt geklärt: j Da es nicht bewiesen war, daß der Leichnam ein anderer war als der der Esther Solymossy, im Gegentheil, die Identität! klar zutage trat, so war ein Verbrechen ausgeschlossen. Zu jener! Zeit stand ich im Rufe, viel von der ärztlichen Wissenschaft zu I verstehen. Das war^nur scheinbar so, denn ich verstand .ar wenig davon. Nur die betreffende Partie kannte ich genauer als die Professoren (Heiterkeit) und kannte besser die übrigen Theile des Prozesses. Eötvös kam sodann auf einen andern Theil des Fachurtheils der Professoren über den Leichnam zu sprechen, aus welchem nicht zu ersehen war, daß die Leiche 79 Tage im Wasser und nachher ein halbes Jahr im Sandboden vergraben liegen konnte. Er wies auch die Lückenhaftigkeit dieses Theiles des Gutachtens nach und schloß sodann seinen Vortrag mit folgenden Worten: „Der große Prozeß^ weist auch viele Geheimnisse von ärztlichem Standpunkte auf; einige Fragen hat er aber für die gerichtsärztliche Medizin gereift. Kein zufälliges Verdienst ist es, daß auch ich in diesem großen Prozeß die Wahrheit gesucht habe. (Stürmischer Beifall und Applaus.) _ „N. P. J." Leitrag zur Geschichte der Indenversolgnnge» und Iudeugesetze iu Oesterreich-Ungarn. XV. tzircukare der k. K Landesregierung im Orzyerzoglyume Oesterreich unter der Huns. Seine t., k. Majestät haben mit alle:höchster Entschließung vom 18. August 1846 die beiliegende Vorschrift über das Ver^