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Die Wahrheit · 1903-01-16 · Heft 3 (16.1.1903) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1903
Issue
Heft 3 (16.1.1903)
Date
1903-01-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seile 6.. f Die Wahrheit. Nr. 3. für die Annahme oder Ablehnung dee Vorlage in die Debatte! zu tragen, wie solches seitens Zboray's und Buzath's geschah, j die, wenn auch verhüllt, da sie sich beeilten, zu erklären, dass sie den ehrlichen Juden mögen, in ihrer Kritik dennoch consessionelle, ja sogar direct gehässig antisimitische Töne auschtugen. Nikolaus Z b o r a y : Seien Sie beruhigt! Ich hätte auch zur offenen Erklärung den Muth gehabt! Ministerpräsident S z e l l: Ich glaube, daß die wahre liberale Auffassung — und ich erachte meine Auffassung als eine soche — niemals sich darum zu kehren hat, ob sie hie und da gegen doktrinäre Gesichtspunkte verstoße. Ich gestehe, daß die Wirkung dieser Vorlage, der ich jeglichen antisemitischen Beigeschmack zu benehmen versuchte — was mir, wie ich glaube, auch gelungen ist —, daß der Effekt dieser Vorlage gegen das Hereinströmen gewisser galizischer und russischer, in den nordöstlichen Theilen Ungarns vagirender, nocb immer als ausländisch und fremd erachteter Elemente (Ruse bei der Volkspartei : Juden!) gerichtet ist. Der Unterschied ist nur, daß diese Vorlage weder den Prämissen noch den Konklusionen der Redner der Votkspartei entspricht und daß sie gegen die betreffenden Elemente gerichtet ist, nicht deshalb, weil sie Juden sind, sondern weil sie nicht hieher gehören, sondern im wirthschastlichen, gesellschaftlichen uud nationalen Leben des Landes verdächtige Elemente sind, die abgestoßen werden müssen. (Stürmischer Beifall rechts.) Und darum genügt es nicht, zu sagen, ich mag den ehrlichen Juden sehr wohl, sondern man muß sich auf den Standpunkt stellen: alle guten Patrioten und Ungarn sind unsere Mitbürger, mögen sie welchen Glaubens immer sein. (Stürmischer Beifall rechts.) Redner betont sodann, daß die Vorlage nicht den Zweck haben kann, sämmtlichen Uebelständen abzuhelsen, aus welche Buzath zum Theile mit Recht hingewieseu hat. Daß Wucher und Betrug von Amtswegen zu verfolgen seien, acceptirc Redner. (Stürmischer Beifall bei der Volkspartei.) Ministerpräsident S zell bemerkt Visontai gegenüber, der die Auswanderung der Juden aus Rumänien zur Sprache gebracht und gefragt hat, warum Ungarn gegen das Vorgehen Rumäniens nicht protestirt, daß er sich bereits wiederholt darüber geäußert habe, wie sehr er die großen Dimensionen beachte, in welchen in ben letzten zwei drei Jahren die Juden Rumäniens auswandern. Es wurde,« sehr detaillirte und wirksame Maßnahmen getroffen, damit nur Jene über d'e Grenze zu uns herein gelangen können, die nachzuweisen verinögen, daß sie nicht in Ungarn verbleiben, sondern Weiterreisen wollen, und die im Besitze vou Fahrkarte und Reisespesen sind. Die ganze Truppe wurde vou Orsova herwärts unter ständiger Controls gehalten und sozusagen in geschlossenen Waggons über die Grenze befördert. Was die Haltung Rumäniens gegenüber dem Berliner Vertrag betrifft, so glaube ich nicht, daß Rumänien in diesem Belange ein begründeter Vorwurf treffen könnte, da es seine bestandenen legalen Beschlüffe dem betreffenden Punkte des Berliner Vertrages entspreclend nmgestaltet hat. Daß hernach vielleicht ein oder das andere geschehen ist,' was die Maffenauswanderung zur Folge haben konnte, das ist eine Frage, in deren Erörterung ich nicht einzntieten wünsche. (Beifall rechts.) Ich glaube übrigens, daß Rumänien Vieles davon, was hier als Beschwerdepunkt angeführt worden ist, sanirt habe. Unterallen Umständen rst dies jedoch eine innere Angelenheit Rumäniens, in welche ich mich absolut nicht eininischen will (Beifall), da, wie ich weiß, Rumänien sich den ° Bestimmungen des Berliner- Vertrags nicht widersetzt, sondern denselben augepaßt hat. -Redner empfahl nach alledem die Vorlage zur Annahme. Äriträge M kaufmännischen Moral. (Standesfragen und Standesehre.) Unter diesem Titel hielt Montag den 12. d. ein Mann, aus den nicht nur das Wiener Judenthum, sondern auch die gesammte Wiener Kaufmannschaft mit Stolz blickt, kaiserlicher Rat Adolf Ruzicka, im Festsaale des Kaufmännischen Vereines einen Vortrag, der durch die Bedeutsamkeit des Themas sowohl wie durch die glänzende äußere Form und den kernigen, gan originellen Inhalt auf das zahlreich erschienene Auditorium einen tiefen Eindruck machte. Schon die Einleitung, in welcher der Vortragende mit kräftigen Worten der allgemein herrschenden Änsfassnng, als wären die Sittlichkeitsbegriffe der Kaufmannschaft andere als die der übrigen Welt, entgegentrat, war stellenweise von packender Wirkung. Sodann erinnert der Redner an die Zeit, wo der Handel noch als Betrug gekennzeichnet wurde. Heute ist niemand mehr so kindisch und beschränkt, dem Kaufmanne die Ehrlichkeit seines Berufes abzusprechen; allein, es gebe noch immer Dinge und Begriffe im kaufmännischen Leben, die eine ernste kritische Beleuchtung und Durchsprechung verlangen, und diesen gelte sein heutiger Vortrag. Ein Kaufmann — fuhr er fort — kann sich an seinem Geschäfte bereichern, er kann aus seinem Geschäfte den höchsten Nutzen ziehen, und niemandem wird es einfallen, ihm dies als ehrverletzende Tatsache vorzuhalteu. Anders steht die Sache, wenn die Provenienz des Gewinnes den Maßstab der Ehrlichkeit nicht aushält. Wenn der Kaufmann im Bewußtsein des Unwertes seiner Ware dieselbe durch künstliche Mittel hochpreist und sich auf diese Art bereichert, so ist dies verdammenswerth, unmoralisch uud ehrlos. Der Buchhändler, der aus dem Ertrage einer Schundliteratur reich wird, ist kaufmännisch unsittlich; der Geldvermittler, der die prekäre Lage seines Clienten ausbeutet, ist gewiß kein ehrlicher Kaufmann. Unsittlich ist aber auch derjenige, der sich ohne genügende Barmittel etabliert, schon weil der junge Kaufmann mit den Capitalien, zu denen! er zu diesem Falle im Wege der Creditnahme gelangt, gewiß! nicht mit jener Behutsamkeit wirtschaften wird, wie mit eigenem j Capital. Er wird leichtfertiger Credit gewähren, er wird mit j schwachen Kunden arbeiten und zugrunde gehen. Daher die! oberste Forderung an den Kaufmann, bevor er Credit in Anspruch! nimmt, auch genau zu prüft,,, ob er auch seinen Verpflichtungen , Nachkommen kann; und als Korollar daru die Forderung an i den Creditgeber, sich über die Person, der er Credit gewährt,! genau zu informieren. Denn so wie es unsittlich sei, mehr } Credit zu nehmen, als wofür mau auskommen kann, ebenso j unsittlich müsse es genannt werden, mit schwachen Kunden zu j arbeiten, und dabei, wie das so oft geschieht, fremdes Geld zu ' verlieren. Ferner müssten die Auskünfte, die der Kaufmann über seine Lage gibt, offen unv^wahr sein, und dies in solchem Maße, daß er in jedem Augenblick im Stande sein müßte, zur Bekräftigung seiner Aussage seine Bilanz vorzulegen. Diese Forderung nach Offenheit und Wahrheit sei aber speziell auch au die Auskunfteien zu richten; man müsse unbedingt verlangen, daß sie bei Erteilung ihrer Auskünfte keine Rücksicht daraus nehmen, ob die Person, über die sie befragt werden, ihr Client ist oder nicht, wobei allerdings anerkannt werden muß, daß solch eine unstatthafte Rücksichtnahme nur in den seltensten Fällen zu beobachten ist. Was den Kaufleuteu am allermeisten mangelt, fuhr, der Vortragende fort, das sei das Solidaruätsgefühl. Niemals, meinte er, müßten sie sich, die „Willkür der Kunden" gefallen lassen, wie sie sich so oft in Abzügen von scheinbar geriug-! sügigen Beträgen von der Rechnung kundgibt; niemals müßten j sie von den festen Conditionen, die beim Abschlüsse des i Geschäftes vereinbart worden sind, absehen — niemals müßten sie das Respiro, das einen so starken Hemmschuh für die gesunde Fortenttvicklnug des Handels bildet, immer und immer wieder verlängern. Nicht vereinbar mit dem kaufmännischen Moralitätsgefühle ist eine neue Einführung, das sogenannte „Belehnen offener Buchforderungen". Sie wäre gut, wenn sie das tote Capital des Buches lebendig machen, den zirkulierenden Wechsel ersetzen könnte. Aber man nimmt diese Belehnungen im Geheimen, ja, es ist sogar vorgekommen, daß ein und dieselbe Forderung mehrmals belehnt wurde. Um das Sittlichkeitsgesühl in der Kaufmannschaft zu verbreiten, ist die Hilfe des Advocatenftandes unbedingt notwendig. Der Abvocat soll nicht der willenlose Mandatar seines Clienten sein, vielmehr möge er ausklärend wirken. .

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