Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1903
- Issue
- Heft 2 (9.1.1903)
- Date
- 1903-01-09
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8 Die Wahrheit. Nr. 2 100 Betten nicht ausreicht und weiteres auch eine Deckung der E haltungskosten nicht vorhanden sei, könne man derzeit noch nicht an die Activirung dieser Stiftung schreiten und müsse das vorhandene Capital weiter thesaurirt werden. (Zur Kenntnis.) Merkliche Lehrkräfte beim HleligionsunLerrichLe. Vicepräsident Dr. K o h u reserirt namens der Unter. richts-Commission über die Anstellung weiblicher Lehrkräfte für den Religionsunterricht. Schon vor Jahren sei die Ertheilnng des jüdischen Religionsunterrichtes an den Mädchengymnasien durch Lehrerinnen geplant gewesen, man musste aber damals davon Abstand nehmen. Run habe aber Cultusvorfteher Dr. Berger die Frage neuerdings in der Schulcommission angeregt, und dieselbe habe nach einem günstig abgegebenen Referate des Herrn Schulinspector Kanitz und des ehemaligen Vorstandsmitgliedes Director Simon sich für die Anstellung weiblicher Lehrkräfte für den Religionsunterricht an den Mädchenclassen der Volksschule entschieden. Mil Rücksicht darauf, dass in den unteren Mädchenclassen der Pentateuch im Urtext nicht gelehrt wird, soll dem Ersuchen der Religionslehrerinnen, bei der Religionslehrerprüfung die Prüfung ans der Bibel im Urtexte anszuscheideu, Folge gegeben werden. Die Commission stellt im Einvernehmen mit dem Vertretercollegium folgende Anträge: 1. Es sei die Anstellung weiblicher Lehrkräfte für den Religionsunterricht zu empfehlen, jedoch nur solcher Lehrerinnen, die ein Zeugnis über mit Erfolg abgelegte Lehramtsprüfung nachzuweiseu in der Lage sind. 2. Die Prüfung aus der Bibel im Urtexte wird ansgeschieden, jedoch hat sich dieselbe ans das ganze Siddur zu erstrecken. 3. Die Anstellung weiblicher Lehrkräfte wird nur auf die drei unteren Classen der Mädchen-Volksschulen beschränkt. Vicepräsident Dr. Stern wendet sich gegen den zweiten Punkt des Antrages. Wer lehrt muß viel mehr wissen, als der Lernende und es scheine ihm ganz ausgeschlossen, dass ein Lehrer der Religion den Pentateuch im Urtexte nicht zu lesen vermöchte. So aufrichtig auch Redner die Verwendung weiblicher Lehrkräfte begrüßt, ebensosehr würde er es beklagen, wenn dieselben nicht die erforderlichen Kenntniße nachzuweiseu verpflichtet wären. Er beantragt daher Rückverweisung an das Vertretercollegiuur behufs nochmaliger Berathung. Salo Cohn tritt mit Wärme für den Refereutenantrag ein, will jedoch denselben auch auf die Bürgerschule ausgedehnt wissen. Er erblicke darin einen glücklichen Griff zur Erlangung tüchtiger Lehrkräfte und weiters auch eine sociale Thal, da eine neue Existenz für jüdische Mädchen und Frauen hiemit eröffnet wird. Dr. Maxim. Steiner verweist auf die pädagogischen Vortheile, die weibliche Lehrkräfte beim Religionsunterrichte erzielen würden, erklärt sich aber gegen die Ausdehnung auf die Bürgerschule, da jede Neuerung Zeit brauche, um sich einzuleben und ihren Werth zu bestätigen. Dr. Markus Spitzer erklärt sich im Principe mit der Anstellung weiblicher Lehrkräfte, aber nur an den unteren Klassen, einverstanden, da er sich hievon günstige Einwirkungen ans das Gemüthslebeu der jüdischen Mädchen erwarte. Die beantragte Erleichterung bezüglich der Bibel im Urtexte könne er jedoch absolut nicht acceptiren. Das Mindeste, was man von einer Religionslehrerin verlangen müsse, sei die Uebersetzung des Pentateuch, und wer diesen nicht im Urtexte lesen kann, der sei nach Anschauung des Redners nicht fähig, jüdische Religion, ja nicht einmal biblische Geschichte zu lehren. Dr. Berger glaubt, dass über die Befähigung der weiblichen Lehrkräfte für den Religionsunterricht keinerlei Zweifel besteht, und thatsächlich ertheilen schon jetzt einige Lehrerinnen, wenn auch xsr uekas, Religionsunterricht mit gutem Erfolge. Im Principe aber dafür zu stimmen und gleichzeitig gegen die beantragte Prüfungserleichterung zu sein, erscheine ihm als eoutraäietio in aäjeoto. Es i|t bei dem bisherigen Unterrichtsgang der Mädchen gar nicht möglich, dass eine jetzige Lehrerin genügend Kenntniße der hebräischen Sprache hat, um die Bibel im Urtext zrl lesen. Daher sei es gerechtfertigt, wenn man hier wenigstens in der ersten Zeit eine Ausnahme macht. Professor Dr. Ehr m a n n erblickt in der Heranziehung weiblicher Lehrkräfte ein Novum nicht nur fürs Judenthum, sondern für alle Confessionen. Dies wäre aber kein Hindernis, denn das Judenthum soll ja nicht das petrifizirte, sondern das fortschreitende Element bedeuten. Beim Religionsnnterrichte kommt es nicht so sehr auf das Wissen, als auf die Persönlichkeit des Lehrers an, und da sei die Lehrerin viel geeigneter, auf die Psyche des Mädchens einzuwirken, als der Lehrer. Die Anstellung solle jedoch vorläufig nur als Versuch gelten und mittlerweile könnten ja die Lehrerinnen in der Weise herangebildet werden, daß sie auch den gerechten Anforderungen bezüglich der Kenntnis, der Bibel entsprechen würden. Nach weiteren Ausführungen der Herren Salo Cohn, Dr. Stern und Ritter v. Taussig und dem Schlußworte des Referenten wird der Rückverweisungsantrag Dr. Stern's abgelehnt und der Antrag der Schulcommission in allen drei Punkten angenommen. Hösorge für verlassene Kinder. Dr. Maximilian Steiner referirt über die Aufsicht verlassener jüdischer Kinder. Früher wurden dieselben zumeist vom Magistrate nichtjüdischen Pflegeeltern übergeben. Erst über Veranlassung des verstorbenen Leiters des Armenamtes, Herrn Groß, wurden sie jüdischen Pflegeeltern übergeben, und die Cultusgemeinde leistete einen Beitrag von 4 bis 6 fl. monatlich. Im Jahre 1892 wurde ein diesbezügliches Normale ausgearbeitet. Damals waren 13 jüdische Kinder zu beaufsichtigen. Die Aufsicht über die Pfleglinge, wie über die Pflegeparteien hatte Herr Bürgerschnldirektor, der hiefür 200 fl. von der Cultusgemeinde bezog und in der Qbhut für diese armen Kinder wirklich Ausgezeichnetes leistete. Mit den Jahren stieg die Zahl der Kinder und jetzt sind ungefähr 100 zu überwachen, und zwar im 11.—XX. Bezirk 46, int 111.—XI. Bezirk 28, int Xll.—XIX. Bezirk 26. Das übersteigt die Kraft eines Einzelnen, und Referent beantragt namens des Vertretercollegiums, 3 Lehrpersonen als Gehülsen des Direktor Mautner zu bestellen, die ihn in der pädagogischen und hygienischen Beaufsichtigung dieser Kinder unterstützen sollen. Herr Direktor Mautner solle von nun ab 500 X, und jeder der Lehrpersonen 400 X erhalten. Kaiser!. Rath Wilhem P o l l a k spricht sich gegen den Antrag des Vertreter-Collegiums aus. Nachdem Redner bei vorhergehendem Anträge für die Anstellung weiblicher Lehr-' kräfte beim Religionsunterrichte, die er bei größeren Mädchen für sehr wichtig erachte, eingetreten sei, halte er es für notwendig, bei dieser Gelegenheit ausznsprechen: Es liege keineswegs in seinem Intentionen, dem langjährig verdienten Schnldirector Mautner etwas von der geplanten Erhöhung der bisher bezogenen Remunerationen abzuzwacken. Es sei auch nicht Lehrerfeindlichkeit, wenn er die Anstellung dreier Lehrer zur Beaufsichtigung der verlassenen Kinder, die vom Referenten beantragt wurde, nicht gutheiße. Er sei vielmehr der Anschauung, dass zur Obsorge für die verlasfenen Kinder die Mitglieder der Bezirscomissionen hetangezogen werden sollen, und verspreche sich davon einen ausgezeichneten Erfolg. Wenn angesehene Männer des Bezirkes sich für die Pflege dieser Kinder interessireu, würden hiedurch, bei aller Anerkennung der pädagogischen Fähigkeiteit der Lehrer, viel bessere Effecte erzielt werden. Manche Vorteile, die den Pflegeherren durch den Verkehr mit den Mitgliedern der Pezirkscommissionen, durch das eventuell wachgerufene persönliche und geschäftliche Interesse, zugewendet würden, kämen auch dann ihren Pflegebefohlenen zu Gute. Und gewiß werden sich in den Bezirkscommissionen genügend Männer finden, die die Obsorge für die verlassenen Kinder zu übernehmen bereit sind. Aus die Mitwirkung des Herrn Schuldirektor Mautner, der die Mitglieder der Bezirkscommissionen nach dieser Richtung gewiß aufs Beste insormiren und unter-