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Die Wahrheit · 1902-10-10 · Heft 39 (10.10.1902) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 39 (10.10.1902)
Date
1902-10-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 39. Die Wahrheit. Seite 5. Angesichts der tristen Erwerbsverhältniße und der leider immer fortschreitenden Verarmung unter unseren Glaubensgenossen ist, wie aus dem weiteren Berichte des Präsidenten hervorgeht, der dem Venretercollegium zur Unterstützung verarmter Mitglieder der Cultusgemeinde für das laufende Kalenderjahr überwiesene Betrag bereits derzeit aufgebraucht; da nun, wie der Präsident zu seinem Bedauern coustatiren müsse, seit Monaten die Zuftüsse, die dieser Fond in früheren Jahre» in oft reichlichem Maße von wohlhabenden Gemeindemitgliedern anlässlich freudiger und trauriger Ereigniße erhielt, fast ausgeblieben sind, sehe sich das Vertretercollegium bemüssigt, an das Plenum mit dem Antrag auf Gewährung eines Nachtragcredites von K. 3000.— heranzutreten, um wenigstens den dringendsten Ansuchen für den Rest des Verwaltungsjahres entsprechen zu könnend (Wird einhellig bewilligt.) Dem religiösen Bedmfniße von im Allgemeinen Krankenhause befindlichen Glaubensgenossen, an Sabbathen und Feier, tagen einem Gottesdienste beiwohnen zu können, soll nunmehr in entsprechenderer Weise als bisher Rechnung getragen werden. Es sei den Bemühungen des Vorstandes gelungen, seitens der niederösterreichischen Statthalterei die Bewilligung zum Baue eines zweckdienlichen Pavillons zu erlangen, welcher im VI. Hofe des k. k. Allgemeinen Krankenhauses nach den von Herrn Architekten Fleischer in gewohnt selbstloser Weise ausgearbeiteten Plänen zur Aufstellung gelangen wird, und es sei zu hoffen, dass die Benützung desselben schon in naher Zeit werde erfolgen können. Die Kosten sind 'mit K 5000 veranschlagt; hiezu wurden über Initiative des Herrn Docenten Dr. Grüufeld, welcher sich überhaupt um das Zustandekommen dieser Angelegenheit, gleichwie der Cultusvorsteher Herr Architekt Fleischer, erdenklichste Mühe gab, seitens einzelner Vereine und Privatpersonen circa K 1100 gezeichnet, und der Präsident nehme gerne Anlass, sowohl den genannten Herrn, wie auch den Spendern den Dank auszusprechen. Der Präsident lenkt weiters die Aufmerksamkeit der Plenarversammlung auf die in wenigen Tagen stattfindende Vermählung der Tochter des hochverdienten Ersten Secrelärs kais. Rath Dr. Lieben, und erbittet sich von der Versammlung unter allgemeiner lebhafter Zustimmung die Ermächtigung. Herrn Dr. Lieben und seiner Familie die wärmsten Glückwünsche des Vorstandes zum Ausdrucke zu bringen. Schließlich berichtet der Präsident über die auf Grund des § 6 und 7 des Cultusgemeiude-Statutes vorzunehmenden Neunnd Ersatzwahlen des Cultusvorstandes. Zufolge § 6 des Cultusgemeindestatutes gelangen mit Ablauf dieses Jahres die im Jahre 1896 gewählten Vorstandsmitglieder zum Austritte. Zur Besetzung dieser Ende 1902 ablaufendeu Mandate der Herren Salo Cohn. Max Fleischer, Salomon R o sn e r, Dr. Adolf Stein und Gottlieb T a u s s i g. sowie des durch die Demission des Herrn k. k. Regierungsrathes Dr.. He nrich S t e g e r freigewordenen Mandates haben Neuwahlen stattzufinden. Desgleichen gelangen die Mandate der Herren Ober- Finauzrath Dr. Benjamin Rappaport und Director David Simon, welche bei der Ergänzungswahl im Jahre 1898 auf die Dauer von vier Jahren gewählt wurden, zur Neubesetzung; für das durch die Demission des Herrn Docenten Dr. Josef Grüufeld freigewordene Mandat ist eine Ergänzungswahl für zwei Jahre vorzunehmen. Endlich haben von den im Jahre 1900 durch die Höher - besteuerten gewählten 12 Vorstandsmitgliedern vier durch das Los zu bestimmende Herren zum Austritte zu kommen. Auf Grund der sofort vorgenommenen Auslosung erscheinen die Herren Dr.. Josef Breuer, Dr. Felix K a tz a u, Hher-Baurath Sigmund T a u s s i g und kais. Rath JonaS W e i l zum Austritte bestimmt. Im Anschlüsse hieran theilt der Präsident mit, dass die Vorbereitung zu den Heuer vorzunehmenden Wahlen gemäß § 6 der Wahlordnung, wie die Herstellung von Wählerlisten rc., bereits in vollem Gange sei und dass, wie üblich, gleichzeitig mit den Stimmzetteln und Wählerlisten ein Tätigkeitsbericht des Vorstand zu Versendung gelangen werde; ohne Zweifel werde der Vorstand beschließen, gleichwie in früheren Jahren eine Versammlung einzuberufen. (Zur Kenntnis). Ueber Antrag des Herrn Vertreters Oberingenier von Mises wird behufs Anschaffung von Dienstkledern für die Bediensteten des Friedhafes ein Nachtragscredit bewilligt und wird die Anschaffung im Wege einer beschränkten Offertverhaudlung beschlossen. Herr Oberrath T a u s s i g berichtet über die im Ottakringer-Tempel auf Grund der Beschlüsse des Vertretercollegiums vorgenommeneu dringlichen Renovirungsarbeiten, welche als nahezu vollendet bezeichnet werden können. Die hiefür in Anspruch genommenen, im Budget vorgesehenen Kosten werden genehmigt. Auf Grund der Anträge des Vertretercollegiums und der Commission für Cultusgelegenheiten wir das Ansuchen eines Krankenvereines um Errichtung eines ständigen Bethauses mangels eines Bebürsnißes abgelehnt. Herr Vicepräsident Dr. Kohn referirt in Bethausangelegenheiten. Die mehreren Tempelvereinen gewährten außerordentlichen Subvention werden nach einer Debatte, an welcher sich die Herren Salo Cohn, Vertreter Ritter von Taußig und Dr. K a tz a u betheiligten, nachträglich genehmigt. Nach Erledigung von Personalien wird die Sitzung um 1 Uhr Mittags geschlossen. Wissenschaft oder — Gelehrsamkeit. Von Rabbiner Dr. Daniet Fink—Wien. XVI. Viel wichtiger ist jedoch der andere Umstand, dass selbst Abraham, der — was die Ausgestaltung seines Lebens im Sinne der Erkenntnis Gottes betraf, sich selbst überlassen war — aus eigenem Antriebe sich zum Principe der Gesetzlichkeit erhoben hate. Das ist es, was der bekannte Ausspruch besagen will: Yiipn *flKö *nwa "ia«m 'Sipa btük yat? -ww ap* »mW „dieweil Abraham auf meine Stimme gehört und meine Hut, meine Gebote, Satzungen Lehren beobachtet hat." — Welches waren denn eigentlich^ die Hut, die Gebote und Satzungen, deren Beobachtung ihm aufgetragen worden? Der wirkliche Sinn des Satzes kann sich erst dann ergeben, wenn hier aus eine höchst feinsinnige Abtönung des Ausdruckes jeingegangen wird. In allen ähnlichen Fällen wird das von um? abhängige Objekt unter Gebrauch der Akkusativ-Präposition me ein geführt. So heißt es 3. B M., 19, 37: .irr omart am» onnwn ’nawa nur *m?n *73. (Aehnlich das. 22, 31 oder 26, 3.) Wo dies der Fall ist, da ist immer auf die in der Thora ausdrücklich formulierten Gesetze, die als etwas objektiv Gegebenes betrachtet werden, Bezug genommen. Von Abraham konnte ein solcher Ausdruck nicht gebraucht werden. Ohne Akkusativ-Präposition ist derselbe im gewissen Sinne indeterminirt.* Er muß also dahin übersetzt werden „die meiner Erkenntnis gemäße — Hut, Satzungen und Rechte." Es soll damit gesagt sein, dass Abraham jedes Verhalten, oder jeglische Maßnahme, die er auf Grund seiner persönlichen, religiösen Einsicht als gottgefällig erkannt hatte, nicht mehr hinsichtlich ihrer Bethätigung dem Zufälle, oder den augenblicklichen Wallungen seines Herzens überließ. Er glaubte vielmehr, seiner Pflicht erst dann genügt zu haben, wenn er diese Er- ) Aus diesen Erwägungen erklären sich mir die auffälligen Schwankungen im Gebrauche der Akkusativpräpofition in V. B. M. UV., 13—19. Thiere, welche nur dem Namen nach bekannt waren, werde» ohne dieselben aufgezählt, bei den anderen dagegen, die auf Grund eigener Wahrnehmung bekannt waren, musste correcter Weise ein n» jedesmal vorgrsetzt werden. *

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